SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Das Zeigen von Leichenteilen in «10vor10»-Beitrag beanstandet

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Mit E-Mail vom 17. Juli 2015 kritisieren Sie das Zeigen von Leichenteilen im Beitrag „Zwischen Fels und Eis“ in 10vor10 vom 14. Juli. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 21. Juli bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stel­lung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden

1. Sie begründen Ihre Reklamation wie folgt:

„Als MAZ-Absolvent und jemand der in Zermatt aufgewachsen ist, stellte sich diese Woche bei mir doch erheblich die Frage, inwieweit das Zeigen von Leichenteilen/-Fundstücken im 10vor10 Beitrag vom Dienstag 14. Juli 2015 vertretbar ist.

Für die Aussage des Beitrags selbst denke ich ist es nicht nötig, dass dort Fotos von Leichenteilen gezeigt werden. Schlussendlich handelt es sich doch hierbei immer noch um Menschen, deren Menschenwürde respektiert werden müsste?

Als direkter Nachfahre der Erstbesteiger des Matterhorns hinterlässt dieser Beitrag doch einen sehr fahlen Geschmack im Zusammenhang mit den 150 Jahr Feierlichkeiten der Erstbesteigung.“

2. Wie erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezo­gen. Herr Christian Dütschler, Redaktionsleiter von „10vor10“, schreibt dabei Folgen­des:

„Herr X beanstandet den Beitrag ‚Zwischen Fels und Eis‘, welchen wir am 14. Juli 2015 ausgestrahlt haben. Gerne nehmen wir zu seiner Beanstandung Stellung.

Am 14. Juli jährte sich die Erstbesteigung des Matterhorns zum 150. Mal. Aus diesem Anlass sendeten wir zwei Beiträge über das weltberühmte Wahrzeichen von Zermatt. Der Beitrag ‚Mythos Matterhorn‘, der am 10. Juli 2015 ausgestrahlt wurde, hatte die einmalige Magie und die Wirtschaftlichkeit des Berges zum Thema. In einem zweiten Beitrag, ‚Fels und Eis‘, den wir am exakten Jahrestag der Erstbe­steigung, am 14. Juli 2015, sendeten, standen die tragischen Unglücke am Matter­horn im Fokus. Kein anderer Berg in der Schweiz forderte so viele Todesopfer – 500 Menschen liessen am Matterhorn ihr Leben. Der Beitrag zeigt unserem Publikum auf, dass das Matterhorn schon viele Menschenleben forderte – und fragt weiter, wieso der Berg dennoch nichts von seiner Faszination eingebüsst hat.

Die Moderatorin führt den Beitrag mit folgenden Worten ein: „Trumpf und Tod liegen nah beieinander am Matterhorn.“ So auch bei der Erstbesteigung. Nachdem Edward Whymper das als unmöglich Geltende schaffte und das Matterhorn bezwang, verun­glückten auf dem Abstieg vier seiner Seilschaftskameraden tödlich.

Gleich zu Beginn des Beitrages erlebt der Zuschauer mit, wie Rettungschef Anjan Truffer vom Helikopter aus Ausschau nach einem vermissten Japaner hält, der allei­ne am Berg unterwegs war. Dieser reiht sich ein in die Liste der 28 Bergsteiger, die noch immer vermisst werden. Von Zeit zu Zeit gibt der Gletscher Überreste frei, die dann örtliche Bergführer wie Harry Lauber finden. Er hat diese Fundstücke über all die Jahre zusammengetragen. Harry Lauber zeigt auf seinem iPad Bilder von sol­chen Fundstücken. Auf den drei Fotos sind während 13 Sekunden Knochen in Wan­derschuhen und Überreste eines Unterarms zu sehen. Bei allen Fundstücken handelt es sich vorwiegend um Knochenüberreste und Überreste einer Wanderausrüstung. Harry Lauber fügt an, dass am Berg eigentlich nie ganze Körper gefunden würden.

Während Archivbilder von Rettungsaktionen der Air Zermatt gezeigt werden, erfährt der Zuschauer weiter, dass es vor 50 Jahren noch mehr Unfälle am Berg gab und diese auf schlechtere Fitness, schlechtere Ausrüstung sowie weniger Erfahrung zurückzuführen waren. Solche Unglücke geschehen aber auch heute noch.

Der ehemalige Rettungschef Bruno Jelk nimmt Stellung und erklärt, dass das Matter­horn technisch kein besonders anspruchsvoller Berg sei und deswegen oft unter­schätzt würde. Dazu kommt, dass am Matterhorn so viele Bergsteiger unterwegs seien, wie sonst kaum an einem anderen Berg. Der Beitrag endet mit Bildern, welche Bruno Jelks Aussage bekräftigen. Zu sehen sind Alpinisten, welche in grossen Grup­pen auf das Matterhorn pilgern.

  1. Vorwurf: ‚Für die Aussage des Beitrags selbst (...) ist es nicht nötig, dass dort Fotos von Leichenteilen gezeigt werden. Schlussendlich handelt es sich doch hierbei immer noch um Menschen, deren Menschenwürde respektiert werden müsste?‘

Der Beanstander wirft uns vor, Fotos von Leichenteilen gezeigt zu haben und so die Menschenwürde nicht genügend zu respektieren.

Die drei besagten Fotos stammen vom langjährigen Zermatter Bergführer Harry Lauber. Auf seinen Touren stiess er immer wieder auf Knochenüberreste. Über all die Jahre hat er diese Fundstücke zusammengetragen. Für den Beitrag wurden die Fotos von Harry Laubers iPad abgefilmt. Der Bergführer behandelt die Fundstücke stets mit Ehrfurcht und Respekt, dies ist auch während seines Interviews zu spüren.

Auf den Fotos sind Knochen in Wanderschuhen und die Überreste eines Unterarms zu sehen. In unserem Beitrag von 3.20 Minuten zeigen wir während kurzen 13 Sekunden die Bilder dieser Knochenfunde. In den publizistischen Leitlinien heisst zu beschriebener Problematik: ‚Wir zeigen keine sterbenden Menschen und von Toten kein erkennbares Gesicht.‘ Sowohl bei den Knochen in Wanderschuhen als auch beim Unterarm handelt es sich vorwiegend um Knochenüberreste und nicht um ganze Körper, geschweige denn um ein Gesicht. Die Toten waren in keiner Art und Weise zu erkennen und nicht identifizierbar. Vielmehr handelt es sich um Überreste von Opfern, die ganz allgemein für die tragischen Ereignisse am Matterhorn stehen.

Die Fotos sind eingebettet in einen Bericht, der die Unglücksfälle am Matterhorn früher und heute zum Thema hat. Vermisste wie auch tödlich verunglückte Bergstei­ger stehen im Fokus des Beitrages. Das Zeigen der Knochenüberreste erscheint uns deshalb keine Effekthascherei zu sein. Viel eher verdeutlichen die Bilder, welche Naturgewalt am Berg herrscht und legen Zeugnis ab für die Tragödien, die sich am Matterhorn ereigneten. Sie sind so Teil eines geschichtlichen Dokumentes. Bergfüh­rer Harry Lauber erläutert dazu auch sichtlich betroffen: ‚Man findet nie oder sehr selten ganze Menschen, weil da oben regieren die Füchse, die verteilen alles, was heute da ist, ist morgen nicht mehr da.‘

Die Bilder sind also in eine Berichterstattung über die Dramen am Matterhorn eingebettet. Wir haben uns bemüht, zurückhaltend zu sein und die Menschenwürde zu respektieren. Die Ausstrahlung in dieser Form schien uns vertretbar.

Das Matterhorn fasziniert Bergsteiger auf der ganzen Welt. Bis zu 3000 Alpinisten versuchen jedes Jahr den Berg der Berge zu bezwingen. Es ist eine Realität, dass dabei auch Unglücke geschehen und das Matterhorn immer wieder Menschenleben fordert. Daher sind die Knochenfunde Teil einer – zwar traurigen, aber dennoch wahren – Realität.

Grundsätzlich sind wir zurückhaltend, was das Zeigen von Verletzten oder Toten betrifft. Aber auch bei Bombenanschlägen oder Giftgasangriffen beispielsweise in Syrien zeigt das Fernsehen oftmals mehr. Dabei handelt es sich gar um aktuelle Bilder, bei denen die Gefahr für eine mögliche Identifikation um ein Vielfaches grösser wäre. Aus diesem Grund wählen wir die Bilder sehr sorgfältig aus und lassen viele Aufnahmen weg, um die Menschenwürde zu respektieren. Wir wägen stets sorgfältig ab, was wir zeigen und was nicht. Da wir unseren Informationsauftrag ernst nehmen, scheint es uns unerlässlich, auch erschreckende Bilder zu zeigen – das jedoch ohne dabei voyeuristisch zu sein.

Wir bemühen uns, prinzipiell sehr behutsam im Umgang mit heiklen Bildern zu sein – seien das Gewaltszenen, Verletzte oder Tote. Dennoch können und wollen wir nicht eine geschönte Welt darstellen, sondern die Wirklichkeit. Es ist wichtig, stets mit viel Verantwortungsbewusstsein und Feingefühl zu entscheiden, was gezeigt werden darf und was nicht. Genau dies versuchen wir zu tun. Letztlich bleibt es ein Balance­akt. In diesem Fall sind wir der Überzeugung, dass das Zeigen der Knochenfunde vertretbar ist und die Menschenwürde gewahrt bleibt. Wir bedauern aber sehr, wenn diese Bilder bei Herrn X – wie er selber schreibt – einen ‚sehr fahlen Nach­geschmack‘ hinterlassen haben. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Herr X weiss, dass wir seine Pietätsgefühle niemals verletzen wollten und wir werden uns auch künftig bemühen, verantwortungsvoll mit diesem Thema umzugehen.“

3. Soweit die umfassende Stellungnahme des Redaktionsleiters von „10vor10“. Herr Christian Dütschler argumentiert plausibel, warum seiner Meinung nach die kurze Sequenz mit Bildern von Konchenfunden im Rahmen der Berichterstattung über die Opfer des Matterhorns vertretbar ist und die Menschenwürde respektiert wurde.

Geht es um meine eigene Beurteilung, so habe ich für Ihre kritische Reaktion viel Verständnis. Als direkter Nachfahre der Erstbesteiger des Matterhorns fühlen Sie sich von den Bildern von Überresten der am Matterhorn verunglückten Bergsteigern direkt angesprochen. Ich verstehe und respektiere deshalb, dass der Beitrag von 10vor10 im Zusammenhang mit den 150-Jahr-Feierlichkeiten der Erstbesteigung bei Ihnen einen sehr fahlen Nachgeschmack hinterlassen hat.

In Ihrer Eingabe werfen Sie die Frage auf, ob das Zeigen von Leichenteilen und Fundstücken im Fernsehbeitrag vertretbar und notwendig gewesen sei. Eine durch­aus wichtige und berechtigte Frage, denn – wie von Herrn Dütschler deutlich unter­strichen – gehört es zu den Pflichten der Fernsehverantwortlichen, das Senden von Aufnahmen, welche die Menschenwürde verletzen könnten, zu unterlassen.

War dies im Beitrag von 10vor10 der Fall? Nachdem ich die Angelegenheit analysier­en konnte, gelange ich zu den gleichen Schlussfolgerungen wie der Redaktionsleiter. Ich teile seine Auffassung, wonach in einem Beitrag, in dessen Fokus tödlich verun­glückte Bergsteiger stehen, das Zeigen von Knochenüberresten hilft zu verdeutlichen, welche Naturgewalt am Berg herrscht. In diesem Sinn legen diese Bilder ein Zeugnis für die Tragödien ab, die sich am Matterhorn ereignet haben. Sie sind deshalb nicht als Effekthascherei, sondern als ein Teil der Information anzusehen.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich das Zeigen von Fotos von Leichenteilen in 10vor10 vom 14. Juli als zulässig erachte. Ob dies auch zwingend notwendig gewe­sen ist, lasse ich bewusst offen, denn dies gehört zur Programmautonomie des Fern­sehens. Als MAZ-Absolventen haben Sie vielleicht die Möglichkeit, diese Frage mit einem Ihrer Dozenten weiter zu vertiefen. Ich bin überzeugt, dass die Analyse dieses Falls eine spannende Lektion ergeben würde.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 51A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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