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Radiosendung «Echo der Zeit» über tödlichen Zwischenfall im Westjordanland beanstandet

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Mit E-Mail vom 2. März 2016 beanstanden Sie den Beitrag über „Mordattacken Isra­el/Westjordanland“ in der Sendung „Echo der Zeit“ vom 13. Februar. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 2. März bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute mei­nen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Eingabe wortwörtlich wie folgt:

„Ich zitiere den Nachrichtentext:

Im Westjordanland ist es erneut zu einem tödlichen Zwischenfall gekommen: das israelische Militär meldete, in der Stadt Hebron eine Palästinenserin erschossen zu haben. Das, nachdem die Frau versucht habe, einen israelischen Soldaten mit einem Messer zu attackieren. Der Soldat sei unverletzt geblieben. Gemäss offiziellen Angaben sind seit Anfang Oktober 27 Israelis durch Palästinenser ge­tötet worden. Israelische Kräfte töteten im gleichen Zeitraum 157 Palästinenser.

Diese Darstellung – die sich auf offizielle Angaben bezieht – ist unvollständig und irreführend. Sie ist nicht sachgerecht, sie vermittelt der Hörerschaft ein falsches und irreführendes Bild der palästinensischen Mordattacken gegen Juden, und zwar be­züglich des Umfangs dieser Attacken und der Auswirkungen, zu denen nicht nur die Todesopfer zählen.

Das Gegenüberstellen von 27 israelischen Toten und 157 getöteten Palästinensern ist völlig irreführend, weil hinter dem ‚Verhältnis’ an Getöteten weit mehr steckt. Zu­dem geht es um Täter und Opfer, um die Aufhetzung der Palästinenser zum Mord an Juden, egal ob Männer oder Frauen, ob Schwangere oder Kinder! Im palästinensi­schen Fernsehen ruft sogar ein mit einem Messer fuchtelndes Kleinkind zum Mord an Juden auf, es gibt Anleitungen, wie ‚erfolgreich’ attackieren....etc. Ueber solches wird bei SRF nicht gesprochen, warum eigentlich?

Damit zum Umfang der Mordattacken und das Ausmass der Opfer:

Gemäss Beilage liess das israelische Aussenministerium am 10. Februar verlauten, dass seit dem 13. September 2015 bei Angriffen 30 Israelis ermordet und 346 ver­wundet wurden. Es fanden 174 Messerangriffe statt, 70 mit Schusswaffen und 38 Rammangriffe mit Fahrzeugen.

Meine Damen und Herren, das ist das wahre Bild, und nicht die unterschiedliche Zahl getöteter Israelis und Palästinenser. Zudem beruft sich der Sprecher ja auf offizielle Angaben... Dabei ist es unwichtig, wenn allenfalls der Zeitraum um ein paar Tage verschoben ist und in den Nachrichten von 27 und nicht 30 Todesopfern auf jüdi­scher Seite gesprochen wurde. Es geht um das Ausmass, die Vielzahl und Art der Angriffe – und um die zahlreichen Verletzen, von denen seitens SRF nicht die Rede ist. Dazu kommt, dass es hier um hinterhältige und brutale Mordanschläge auf nichtsahnende Menschen geht.

Sie finden in der Beilage noch zwei Meldungen über Morde an Israelis. Ich wäre inte­ressiert zu erfahren, in welchen Nachrichtensendungen darüber berichtet wurde. Sollte dies unterlassen worden sein, warum? Warum wird über einen Angriff auf ei­nen Soldaten berichtet, nicht aber z.B. über den Fall, wo eine Mutter von sechs Kin­dern brutal erstochen wird?“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Roman Mezzasalma, Redaktionsleiter Nachrichten Radio SRF, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„ Herr X beanstandet eine Meldung aus dem Nachrichtenüberblick im Rahmen der Sendung «Echo der Zeit» vom 13. Februar 2016. Der Wortlaut der Nachrichtenmeldung ist in Herrn Xs Beanstandung enthalten, weshalb wir hier auf dessen Wiederholung verzichte n.

Herrn Xs Vorwurf, den Vorgang in Hebron unvollständig, irreführend und nicht sachgerecht dargestellt zu haben, können wir nicht nachvollziehen. Im Rahmen des Möglichen, angesichts einer 30-Sekunden-Nachrichtenmeldung, haben wir unseres Erachtens den Vorgang detailliert und verständlich beschrieben: ‚Das israelische Militär meldete, in der Stadt Hebron eine Palästinenserin erschossen zu haben – das nachdem die Frau versucht habe, einen israelischen Soldaten mit einem Messer zu attackieren.’ Damit haben wir unseres Erachtens unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass nach Darstellung des israelischen Militärs eine palästinensische Angreiferin oder Täterin bei ihrem Versuch, einen israelischen Soldaten anzugreifen, getötet worden ist.

In den beiden nachfolgenden Sätzen haben wir diesen einzelnen Vorgang in einen grösseren Zusammenhang gestellt und allein anhand der uns aus mehreren Quellen vorliegenden Fakten dargelegt, dass es in den letzten Monaten eine Vielzahl solcher tödlicher Zwischenfälle gegeben hat: ‚Gemäss offiziellen Angaben sind seit Anfang Oktober 27 Israelis durch Palästinenser getötet worden. Israelische Kräfte töteten im gleichen Zeitraum 157 Palästinenser.’ Auch diese Darstellung erachten wir, auch im Nachhinein, als korrekt. Die Beanstandung hat aber unser Bewusstsein weiter dafür geschärft, wie schwierig die Berichterstattung zu Konflikten sein kann, auch wenn wir uns dabei auf die Wiedergabe an sich unbestrittener Fakten beschränken.

Im Weiteren fragt Herr X, in welchen Nachrichtensendungen über zwei weitere Morde an Israelis berichtet worden sei. Über das tödliche Attentat auf eine Frau in deren eigenem Haus in der Siedlung Othniel haben wir in den Nachrichten vom 17. Januar 2016 um 21, 23 Uhr und Mitternacht auf allen SRF-Sendern, um 21.30, 23.30 und 00.30 Uhr zudem auf SRF4 News berichtet.

Über die Tötung einer Polizistin in der Jerusalemer Altstadt berichteten wir am 3. Februar 2016 in Nachrichtensendungen um 16.00 (SRF 1, SRF2, SRF Musikwelle und SRF 4 News), 16.30 (SRF 4 News), 17.00 (SRF 3) und 17.30 Uhr (SRF 4 News). Die Frage Herrn Xs, weshalb wir über diese Ereignisse allenfalls nicht berichtet hätten, erübrigt sich offensichtlich.

Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass wir die von Herrn X vorgebrachte Beanstandung unserer Berichterstattung als unbegründet betrachten.“

3. Soweit die umfassende Stellungnahme des Redaktionsleiters Nachrichten von Radio SRF. Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, erachte ich die Argumente von Herrn Roman Mezzasalma als sehr plausibel. Um Wiederholungen zu vermeiden, kann ich mich deshalb in meiner eigenen Beurteilung kurz fassen.

Ich stelle dabei fest, dass Sie die verbreitete Information an sich eigentlich nicht bestreiten. Sie vermissen aber weitere Informationen bezüglich „des Umfangs dieser Attacken und der Auswirkungen, zu denen nicht nur die Todesopfer zählen“. Wurde durch diese Unterlassung „unvollständig und irreführend“ berichtet?

Ich sehe es anders. Auch wenn in knapper Form, vermittelt das Radio das Geschehen in der Stadt Hebron korrekt. Das Publikum wird deutlich informiert, dass derartige tödliche Zwischenfälle durch Angriffe seitens der Palästinenser verursacht werden und die israelischen Sicherheitskräfte auf solche Attacken reagieren müssen. Selbstverständlich gäbe es noch viele Hintergrundinformationen zu liefern. Doch in einer kurzen Nachrichtenmeldung ist dies leider nicht immer möglich.

Entscheidend ist für mich, dass die wichtigsten Elemente einer Information korrekt und umfassend genug geliefert werden, damit sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Dies war in den von Ihnen kritisierten Radionachrichten eindeutig der Fall.

Ich gelange deshalb zur Überzeugung, dass das geforderte Sachgerechtigkeitsgebot eingehalten wurde. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, erachte ich somit als unbegründet.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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