SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Umbauprojekt in «Happy Day» beanstandet

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Mit Ihrer e-Mail vom 1. Mai 2016 haben Sie die Sendung „Happy Day“ vom 23. April 2016 beanstandet, und zwar konkret den Umbau eines Hauses in Wettingen. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Nachdem ich in der Zwischenzeit von Bekannten aus Wettingen und Umgebung negative Reaktionen über einen Teil dieser Sendung gehört habe, der auch mich gestört hat, möchte ich Ihnen die Gründe dafür mitteilen:

Es geht um den Umbau des Einfamilienhauses an der Büntstrasse in Wettingen. In diesem Fall können wir den Grund Ihrer Auswahl nicht vollziehen. Es handelt sich hier weder um eine Notlage, noch um ein schweres, tragisches Schicksal noch um ein finanzielles Problem.

Dass der Ehemann den geplanten Umbau nicht mehr selber und persönlich vornehmen konnte, können wir verstehen. Warum aber das Fernsehen resp. wir als Zuschauer diesen ‚Luxus‘-Umbau bezahlen müssen, ist uns allen nicht klar. Die Familie hätte die finanziellen Mittel dazu gehabt, denn es wurde in der Sendung nie gesagt, dass diese nicht vorhanden seien!

Nebst dem Umbau stört uns auch der Umstand, dass ein grosser Stubentisch extra angefertigt werden musste und der vorsorgliche Einbau eines Treppenliftes.

Die Kinder haben das wunderbar eingefädelt und die SRF zur Finanzierung missbraucht. Im Endeffekt sind es ja sie, die später einmal profitieren. Sie zeigten ja auch am meisten Freude an dieser Aktion.

Wir sind der Meinung, dass man vor der Sendung genauer hätte recherchieren müssen. Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, ausser Sie können uns Gründe für diese Auswahl nennen, die wir nicht kennen.“

B. Ich legte Ihre Beanstandung der zuständigen Abteilung von SRF vor. Herr Reto Peritz, Bereichsleiter Show, äußerte sich wie folgt:

„Gerne nehmen wir dazu Stellung. Aus folgenden Gründen haben wir uns dazu entschlossen, den Umbau zu realisieren:

Zur Auswahl der Geschichte:

‚Happy Day‘ wählt für diese Rubrik Familien aus, die nötige Umbauten oder Renovationen selbst nicht durchführen können. Weil ihnen die Kraft, die Zeit und/oder das Geld dazu fehlt. Oft sind gesundheitliche Probleme, Krankheiten oder ein Schicksalsschlag der Grund. Natürlich gibt es immer Familien, denen es noch schlechter geht als der Familie, die Herr X in unserer letzten Sendung gesehen hat. Aber ‚Happy Day‘ ist eine Unterhaltungssendung und keine Hilfsorganisation. Die Redaktion wählt aus allen von den Zuschauern eingereichten Wünschen bzw. Umbauwünschen diejenigen Geschichten aus, die den redaktionellen Kriterien am besten entsprechen. Dazu gehören einerseits die Hintergründe, das Umfeld sowie die ganze Geschichte des jeweiligen Protagonisten. Die Redaktion hat sich aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnisse und der Bedürftigkeit für die Realisation dieser Geschichte entschieden. Unserer Meinung nach hat sich mit der Geschichte, wie sie schlussendlich in der Sendung zu sehen war, die Richtigkeit der redaktionellen Entscheidung bestätigt: Die von Herrn X beanstandete Geschichte hat viele Zuschauer bewegt, und wir haben dazu sehr viele positive Rückmeldungen erhalten. Wir möchten Herrn X versichern, dass die Entscheidung darüber, wer Hilfe beim Umbau bekommt, nicht leichtfertig gefällt wird, und es sind immer mehrere Personen in einen solchen Prozess involviert.

Zu den Kosten:

Die Kosten für den Umbau bei ‚Happy Day‘ werden zum grössten Teil von Sponsoren getragen, die zu Beginn jeder Sendung einzeln ausgewiesen und gemäss den BAKOM-Richtlinien klar deklariert werden. Dazu gehört unter anderem unser Partner, der Schweizerische Schreinermeisterverband VSSM. Auch der von Herrn X kritisierte Stubentisch und der Treppenlift im aktuellen Fall wurden komplett gesponsert. Wir möchten Herrn X versichern, dass unsere Kostenausgaben laufend überprüft werden. Keine kostenrelevanten Entscheidungen werden leichtfertig gefällt, und es sind auch hier immer mehrere Personen in einen solchen Prozess involviert. Der sorgfältige Umgang mit Gebührengeldern ist oberstes Gebot bei SRF.

Zu Familie Schütz:

Natürlich hat Familie Schütz in den letzten Jahrzehnten dringend nötige Renovationen, die sie selbst bewältigen konnte, gemacht. So erzählt Sohn Christian vom neuen Boden, den sie eigenhändig verlegt haben. Aber grössere Eingriffe waren bis anhin aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen nicht möglich, deshalb hat ‚Happy Day‘ die Familie dabei unterstützt. Reinhard Schütz leidet an Lungenfibrose, die als unheilbar gilt, Margrit Schütz hatte Darmkrebs. Die Familie lebt in einfachen Verhältnissen, die Möbel sind alt.

Es liegt in der Natur dieser Sendung, dass nicht alle Wünsche und Träume erfüllt werden können und dass auch nicht alle realisierten Geschichten die Zuschauerinnen und Zuschauer gleichermassen zufrieden stellen. Trotzdem hoffen wir sehr, dass wir Herrn X mit diesen Ausführungen unsere Überlegungen nachvollziehbar aufzeigen konnten. Wir würden uns sehr freuen, Herrn X auch weiterhin zu unseren Zuschauern zählen zu dürfen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung dieses Teils von „Happy Day“. Die Sendung insgesamt hat zum Ziel, Menschen glücklich zu machen. Und zwar Menschen, die eher nicht ihres eigenen Glückes Schmied sein können, sondern Hilfe von Dritten benötigen. Im Sendungsporträt heißt es: „Fünfmal im Jahr macht Moderator Röbi Koller Unmögliches möglich und erfüllt die Herzenswünsche seiner Zuschauer.“ Die Sendung führe „Menschen zusammen, die sich schmerzlich vermissen, und hilft beim Umsetzen von unvergesslichen Liebesbeweisen. Aus alten Wohnräumen macht ‚Happy Day‘ ein gemütliches Zuhause und im Starduett kann jeweils ein Zuschauer mit seinem Lieblingsstar singen.“[1] Es ist klar, dass man immer besonders hinguckt, wenn Geld verteilt wird oder wenn bestimmte Personen von Leistungen, die das Fernsehen erbringt, profitieren. Man möchte ja nicht, dass SRF Gebührengelder verschleudert. Es soll gerecht zu- und hergehen.

Und da sind wir als Zuschauerinnen und Zuschauer vielleicht nicht immer konsequent: Wir haben nichts gegen Millionenausgaben für Sportübertragungen. Wir stören uns nicht an Spielen und Wetten, bei denen Geld verteilt wird. Wenn aber einzelne Menschen oder Familien herausgegriffen werden, die es in unseren Augen nicht „verdient“ haben oder jedenfalls nicht mehr „verdient“ haben als andere, dann kommt Neid auf. Warum die? Warum nicht ich? Warum nicht jene? Dabei müssen wir uns Rechenschaft darüber ablegen, dass es die absolute Gerechtigkeit nicht gibt. Wenn ein Unternehmen einen Innovationspreis erhält, dann gäbe es vielleicht gute Gründe, die auch für ein anderes Unternehmen gesprochen hätten. Der Literaturpreis für den einen Schriftsteller sagt nicht, dass der andere Schriftsteller nicht auch preiswürdig schreibt. Der Ehrendoktor für die eine Forscherin bedeutet nicht, dass die andere Forscherin keinen verdient hätte.

Ich bin überzeugt davon, dass SRF die „Beschenkten“ der Sendung „Happy Day“ sehr sorgfältig auswählt. Die Wahl der Familie Schütz war für das Publikum plausibel. Und als Zuschauer fand ich, sie habe den Umbau vollauf „verdient“. In keinem Moment hatte ich den Eindruck, die Nachkommen des beschenkten Ehepaars hätten das Fernsehen missbraucht. Und ich bin sicher, dass die überwiegende Mehrheit des Publikums der Familie das umgebaute Haus gönnt. Kommt dazu, dass es vor allem die Sponsoren sind, die den Geldbeutel aufmachen, nicht SRF.

Als Ombudsmann muss ich prüfen, ob Fernsehen SRF dem Publikum ein X für ein U vorgemacht, es gewissermaßen hinters Licht geführt hat. Dafür habe ich keine Anhaltspunkte. Sie führen ja auch keine an – außer dem Profit der nächsten Generation als künftige Erben des Hauses. Missgunst, alte Rechnungen, Gerüchte und Geschwätz aus Wettinger Lokalsicht sind jedenfalls keine guten Ratgeber, wenn es darum geht, eine Fernsehsendung, die in der gesamten Deutschschweiz ausgestrahlt wird, zu beurteilen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/sendungen/happy-day/sendungsportraet

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