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Definitiver Freispruch nach 13 Jahren

Das Filmen mit versteckter Kamera hat nun doch keine strafrechtlichen Konsequenzen: Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Zürcher Obergericht vier Journalisten der Sendung «Kassensturz» von Schweizer Radio und Fernsehen definitiv freigesprochen.

Die umstrittene «Kassensturz»-Sendung liegt bereits 13 Jahre zurück, beschäftigt Richter und Juristen aber bis heute. In dem TV-Beitrag wurde das Geschäftsgebaren von Versicherungs-Brokern behandelt, wobei die Journalisten zum Mittel der versteckten Kamera griffen und ein denkbar schlechtes Beratungsgespräch aufzeichneten. Um den Gefilmten zu schützen, verpixelten sie sein Gesicht und verfälschten seine Stimme. Dies genügte dem Versicherungsmann allerdings nicht, weshalb er die Journalisten anzeigte. Beim Bezirksgericht Dielsdorf hatte er damit noch keinen Erfolg. Es sprach die SRF-Mitarbeitenden frei, worauf er das Urteil weiterzog.

Das Obergericht entschied dann in seinem Sinn und verurteilte die «Kassensturz»-Journalisten zu bedingten Geldstrafen, was wiederum diese nicht akzeptierten und ans Bundesgericht gelangten. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilungen.

Öffentliches Interesse ist wichtiger

Die Journalisten gelangten schliesslich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, der schliesslich wieder auf ihrer Seite war. Das öffentliche Interesse am Vorgehen von Versicherungs-Brokern sei höher zu werten als der Persönlichkeitsschutz, hielt der EGMR im Februar 2015 fest.

Solche Verurteilungen wie durch das Zürcher Obergericht und das Bundesgericht könnten zudem dazu führen, dass Medien sich bei der Äusserung von Kritik zurückhielten. Der Fall wurde deshalb wieder in die Schweiz zurückgeschickt – wo er jetzt über eine zweite Runde am Bundesgericht erneut am Zürcher Obergericht landete.

Dieses folgte nun zwangsläufig dem EGMR und sprach die Journalisten definitiv frei. Die versteckte Kamera ist mit dem Urteil aus Strassburg und mit der Aufhebung der Schweizer Verurteilungen somit wieder legitimes Mittel der investigativen Recherche.

SRF bleibt zurückhaltend

Trotzdem wird SRF die versteckte Kamera künftig nur zurückhaltend einsetzen. «Sie ist das letzte Mittel der Recherche, wenn nämlich ein Sachverhalt, der von öffentlichem Interesse ist, nur mit versteckten Aufnahmen belegt werden kann», so Chefredaktor Tristan Brenn auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Text: sda/persoenlich.com

Bild: SRF/Merly Knörle

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