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«Echo der Zeit» über Medikamentenversuche in Klinik Münsterlingen beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 3. November 2016 beanstandeten Sie den Bericht über die Medikamentenversuche in Münsterlingen in der Sendung „Echo der Zeit“ von Radio SRF vom 2. November 2016. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Im ‚Echo der Zeit‘ vom Mittwoch, 2. November 2016 wurde unter anderem über das Ausmass der Medikamentenversuche in der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen berichtet. Unter anderem kam auch Herr Walter Emmisberger zu Wort, der in den 1960er Jahren wegen erzieherischen Problemen in der psychiatrischen Klinik Münsterlingen mit dem Wirkstoff von Tofranil® behandelt wurde. Er berichtete über die negativen Auswirkungen dieser Medikamente und glaubt unter Spätfolgen zu leiden.

Es gehört nun zu den Aufgaben der vom Kanton Thurgau eingesetzten Kommission abzukären, ob die von Prof. Kuhn eingesetzten Medikamente Spätschäden, wie von Herrn Emmisberger behauptet, verursachen können.

Mir hat eine ausgewogene Berichterstattung gefehlt. Es gäbe -zig-tausend Menschen, die über den Segen von Tofranil® berichten könnten und die dank dieses Medikaments wieder Lebensfreude und Lebensqualität erleben durften. Jährlich machen in der Schweiz 15‘000-20‘000 Menschen einen Suicidversuch und mehr als 1‘000 sterben daran.

Prof. Roland Kuhn hat bei den Medikamentenversuchen in Münsterlingen bei Imipramin, dem Wirkstoff von Tofranil®, weltweit das erste Antidepressivum entdeckt. Es ist nicht gestattet, die Forschungen in Münsterlingen der 50er – 70er Jahre des letzten Jahrhunderts mit den heutigen Richtlinien der Medizinischen Akademie und den Ethikkommissionen zu messen, auch wenn man diese Form der Medikamentenforschung heute als inhuman empfindet. Aber man darf dabei niemals vergessen, dass gerade diese Forschung zu Resultaten geführt hat, die Nobelpreiswürdig gewesen wäre.

Ich erwarte, dass DRS im Sinne der Gleichbehandlung nicht nur allfällige negative Auswirkungen der Medikamentenforschung in Münsterlingen, sondern auch über deren Segen berichtet.“

B. Wie üblich, erhielt die zuständige Redaktion Gelegenheit, zu Ihrer Beanstandung Stellung zu nehmen. Frau Isabelle Jacobi, Redaktionsleiterin der Sendung „Echo der Zeit“, schrieb:

„X beanstandet, der Beitrag vom 2. November über Medikamentenversuche in der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen sei unausgewogen gewesen. Das Anti-depressivum Tofranil werde durch den Beitrag diffamiert. X verlangt, dass wir im Dienste der Ausgewogenheit einen Beitrag über den Nutzen von Tofranil ausstrahlen.

Wir sehen keine Notwendigkeit, diesem Begehren Folge zu leisten, da der Beitrag nicht den Nutzen oder Schaden eines spezifischen Medikaments zum Thema hatte, sondern die psychischen Folgen von Medikamententests insbesondere für unfreiwillige Testpersonen.

Die Faktenlage zu den Medikamentenversuchen in Münsterlingen wird derzeit von einem Team von fünf Historikerinnen und Historikern untersucht. Finanziert wird das Projekt vom Kanton Thurgau. Die Psychopharmaka-Forschung der Klinik ist durch Archiv-Material gut dokumentiert; es besteht kein Zweifel, dass ethisch fragwürdige Tests mit psychiatrischen Insassen stattfanden, und, wie der Fall Walter Emmisberger zeigt, auch an Kindern.

Der Beitrag zeichnete das schwierige Leben von Walter Emmisberger nach, der als sogenannt ‚schwererziehbares‘ Pflegkind den Medikamententests der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen ausgesetzt war – an ihm wurde das Medikament Tofranil getestet, das Novartis noch heute herstellt.

Dass für uns nicht das Medikament Tofranil im Fokus stand, zeigt auch Teil 2 unseres Schwerpunkts zu Medikamentenversuchen. Dort ging es um die heutige rechtliche Lage von Medikamentenversuchen an Menschen, nicht um Tofranil oder ein anderes Medikament.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Werfen wir zuerst einen Blick auf den Kontext. An der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen im Kanton Thurgau haben Ärzte, allen voran Roland Kuhn, in den fünfziger, sechziger, siebziger und auch noch achtziger Jahren Medikamentenversuche an Menschen durchgeführt. Die Probanden waren sowohl Insassen der Klinik als auch Externe. Roland Kuhn (1912-2005) war seit 1939 Psychiater in Münsterlingen, 1971-1980 Direktor der Klinik; er wirkte zudem seit 1966 als Titularprofessor an der Universität Zürich. Für seine Forschungserfolge wurde er international gefeiert. Zunehmend mehrte sich indes die Kritik an den Versuchen, bei denen auch Menschen starben.[1] Der Kanton Thurgau entschloss sich daher, die Angelegenheit durch eine unabhängige Historikerkommission untersuchen zu lassen. Diese Kommission ist seit dem Frühling 2016 an der Arbeit und will ihre Forschungen 2018 abschliessen. An der Spitze der Kommission steht die Privatdozentin Marietta Meier, die an der Universität Zürich Wissenschafts- und Psychiatriegeschichte lehrt.[2] Das Ausmass der durchgeführten Versuche ist größer, als die Kommission es sich vorgestellt hatte. Mit den thurgauischen Behörden und damit mit der Kommission arbeiten auch die Erben von Roland Kuhn zusammen, die sich dafür ausgesprochen haben, alles aufzuklären.

Walter Emmisberger, der als Kind von den Versuchen betroffen war, erhielt zusammen mit einer Gruppe von Opfern behördlicher Willkür 2013 den „Prix Courage“ des „Beobachters“[3]. Sein Schicksal war Gegenstand des Features von Peter Maurer, das Sie beanstanden. Unklar ist, warum dies im „Echo der Zeit“ just jetzt zum Thema gemacht wurde.

In Ihrer Beanstandung betonen Sie dreierlei: Dass erstens Tofranil® für viele Menschen ein Segen gewesen sei, dass zweitens in Münsterlingen (durch Roland Kuhn) nobelpreiswürdige Forschungsresultate erzielt worden seien, und dass man drittens die damalige Zeit mit der heutigen, in der Sorgfaltsvorschriften und ethische Regeln gelten, nicht vergleichen könne. Und Sie fordern, dass das Radio auch über den Segen der Medikamentenforschung berichten soll.

Frau Jacobi lehnt das rundweg ab. Das wird Sie sicherlich nicht befriedigen. Mich befriedigt die Stellungnahme der Redaktion auch nicht. Es stellt sich nämlich die Frage, ob das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verlangt, im Zusammenhang mit den Medikamentenversuchen von Münsterlingen auch zu erwähnen, dass das eingesetzte Medikament auch positive Effekte hat. Ein Beitrag ist dann sachgerecht, wenn die wesentlichen Fakten, die zum Thema gehören, erwähnt werden. Sie sollen das Publikum in die Lage versetzen, sich frei eine eigene Meinung zu bilden. Dabei sind Beiträge aus einer anwaltschaftlichen Perspektive durchaus erlaubt. Der Beitrag über Walter Emmisberger hatte diesen anwaltschaftlichen Touch. Er wurde ergänzt durch den Beitrag, der die heutige Situation beleuchtete. Dort kamen Vertreter der Interpharma, von Swissmedic und der „Erklärung von Bern“ zu Wort. Damit wurde der dunklen Periode von damals die hellere von heute gegenübergestellt. Aber waren damit alle wesentlichen Fakten auf dem Tisch?

Die Redaktion des „Echos der Zeit“ könnte darauf verweisen, dass die Medikamentenversuche von Münsterlingen in den Medien schon lange ein Thema sind. Das Publikum ist also bereits im Bild. Auch das „Echo der Zeit“ hat mehrfach berichtet, etwa am 24. Februar 2015[4] oder am 30. Mai 2015[5], ebenso beispielsweise das Regionaljournal Ostschweiz am 28. Mai 2015[6] . Und Radio SRF wird zweifellos wieder berichten, wenn der Untersuchungsbericht der Historikerkommission vorliegt. Sicherlich hätte man sich vorstellen können, dass die Beiträge vom 2. November 2016 noch ergänzt worden wären mit Informationen über die Qualität der damals eingesetzten Medikamente, beispielsweise durch ein Interview mit einem Psychiater oder einem Pharmakologen außerhalb von Münsterlingen. Aber welche Themen gewählt werden und was der jeweilige Fokus ist, bestimmt die Redaktion. Das zu entscheiden gehört zu ihrer Programmautonomie. Es liegt deshalb weder an Ihnen noch an mir, der Redaktion Vorschriften zu machen, worüber sie berichten soll.

Und vor allem: Berichterstattung über negative Vorfälle bedingt nicht, dass stets auch das jeweils Positive erwähnt wird. Ein Bericht über ein Zugsunglück verlangt nicht, dass im gleichen Atemzug erwähnt wird, wieviele Züge täglich ohne Probleme ihr Ziel erreichen und wieviele Tage im Jahr die Bahn unfallfrei ist. Ein Bericht über Insidergeschäfte in einer Bank verlangt nicht, dass gleichzeitig aufgezeigt wird, wieviele Bankangestellte sauber arbeiten. Und ein Bericht über eine Parteispendenaffäre verlangt nicht, dass parallel dazu die guten Taten der betroffenen Partei aufgezählt werden. Aus diesem Grund ist es durchaus möglich, über die missbräuchlichen Medikamentenversuche in Münsterlingen zu berichten, ohne aufzuzeigen, welche positiven Effekte die gleichen Medikamente haben. Auch wenn ich Ihr Anliegen gut verstehe, kann ich ihre Beanstandung deshalb nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] Hintergrundartikel im „Beobachter“ vom 7. Februar 2014 http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/psychiatrie_die-menschenversuche-von-muensterlingen/

[2] Interview mit Marietta Meier im „Tages-Anzeiger“ vom 30. Oktober 2016 http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/die-ausmasse-der-versuche-sind-weit-groesser/story/10689814

[3] http://www.beobachter.ch/prix-courage/artikel/prix-courage-2013-preisverleihung_prix-courage-fuer-opfer-behoerdlicher-willkuer/

[4] http://www.srf.ch/sendungen/puls/forschung/die-menschenversuche-des-psychiaters-roland-kuhn

[5] http://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/menschenversuche-in-muensterlingen-wer-kommt-fuer-die-folgen-auf

[6] http://www.srf.ch/sendungen/regionaljournal-ostschweiz/thurgau-laesst-medikamentenversuche-in-muensterlingen-aufarbeiten

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