SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Diverse Berichte zur internationalen Politik beanstandet

4466
Mit Ihrer umfänglichen E-Mail vom 6. Januar 2017 beanstandeten Sie diverse Texte auf SRF News, einen Beitrag des „Echos der Zeit“ von Radio SRF sowie eine Sendung von „Glanz und Gloria“ von Fernsehen SRF. Außerdem beklagten Sie sich darüber, dass Sie bisher niemand von der Existenz der Ombudsstelle in Kenntnis gesetzt habe. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Also kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Immer wieder stelle ich leider fest, dass das SRF sehr einseitig oder teilweise sogar falsch berichtet! Vielfach werden wichtige Informationen (bewusst?) zu gewissen Themen verschwiegen oder verdreht wiedergegeben. Teilweise ein Copy&Paste-Journalismus ohne Angaben von Quellen, basierend auf Vermutungen, eher im Stile von Boulevard-Journalismus.

Für meine Gebüren, die über die BILLAG AG eingetrieben werden, bekomme ich gemäss Service Public ‚ qualitativ hochwertige, vielfältige und möglichst unabhängig produzierte und verbreitete Medieninhalte‘ zurück. Ich erwarte deshalb, dass ich über diese Service-Public finanzierten Medien ausgewogen genug informiert werde, dass ich mich nicht zusätzlich noch auf anderen (seriösen / unseriösen) Medien zu informieren brauche.

Da ein Teil dieser Berichte die das SRF liefert mich eher beleidigt, als informiert, werde ich Sie ab jetzt jeweils darüber informieren und hoffe, dass dadurch die Qualität verbessert wird. Sie lassen sich doch auch nicht gerne jeden Abend ins gleiche Restaurant zwingen, obwohl Sie dessen Angebot nicht mögen!

1. Beanstandung

Wenn ich bisher Beanstandungen beim SRF platziert habe, wurde mir nicht ein einziges Mal in einem Antwortschreiben mitgeteilt, dass es eine Ombudsstelle gibt??? Warum weisst das SRF nicht auf diese Stelle hin? Warum musste ich über diese Möglichkeit vom BAKOM erfahren und nicht vom SRF? (Publizistische Leitlinien SRF, 11.1: ‚Bei Reklamationen, die Beanstandungscharakter haben, muss auf die Möglichkeit hingewiesen werden, an den Ombudsmann zu gelangen.‘)[1]

2. Beanstandung

‚Nach Mutmassungen nun die FAKTEN‘, hiess es auf SRF News.[2] Wo sind diese Fakten im Text? Ich kann sie leider nicht finden, bitte zeigen Sie sie mir! Ansonsten hat das nichts mit qualitativ, hochwertig, unabhängig zu tun sondern mit Boulevard-Journalismus; der Titel sagt etwas aus, was ich aber im Text nicht finde!

3. Beanstandung

Aleppo: SRF berichtet, dass jetzt doch endlich UN-Beobachter nach Aleppo gesendet werden können.[3] Mit keinem Wort wird erwähnt, dass bereits 100 UN-Beobachter in und um Aleppo sind und dass lediglich beschlossen wurde diese Gruppe um 20 Beobachter aufzustocken! Soll mir das sugerieren, dass Russland und Syrien bisher keine UN-Beobachter zugelassen haben? [4] Jeden Tag im Dezember wurde permanent über diese humanitäter Katastrophe in Ost-Aleppo berichtet. Nachdem die Stadt gefallen war und der syrische UN-Diplomat vor Kameras die Namen ausländischer Soldaten bekannt gab (SRF hats nicht erwähnt), welche sich angeblich noch in Aleppo befinden, wurde es auf einmal sehr still im SRF zu diesem Thema. Dabei wäre doch die Gelegenheit perfekt, Journalisten nach Ost-Aleppo zu schicken, die dann berichten können, was sie nach dieser schrecklichen Belagerung wirklich antreffen! Sie könnten Einheimische und Flüchtende befragen!

Andere (seriöse/unseriöse?) Medien berichten von Massengräbern von Zivilisten und syr. Soldaten die entdeckt wurden. Sie berichten von Folterungen und Verstümmelungen. Sie berichten davon, dass nur Rebellen medizinisch im besetzten Aleppo behandelt wurden... Sie berichten wie Russland und Syrien humanitäre Hilfe leistet. Das wäre doch die Gelegenheit fürs SRF, die ganze Propaganda-Schlacht für sich zu gewinnen, indem man von vor Ort berichtet!!! Man könnte zeigen wie der Westen am Helfen ist... Aber SRF schweigt lieber!!!

4. Beanstandung

Im SRF Bericht [5] habe ich folgenden Kommentar gefunden:

Andreas Remark (andrema), D – Überlingen, Samstag, 07.01.2017, 14:16

< Ich frage mich immer wieder, wie die Online-Redakteure, die die eingehenden Kommentare auf etwaige Verstöße gegen die Netiquette durchforsten (müssen), die verbalen Ausdünstungen der Zelgers, Bolligers, Sands, Christmanns u. v. a. m. auf Dauer ohne psychischen Schaden überstehen. Dieser tagtäglich von den immer gleichen Leuten ins Netz gerotzte rechte Meinungsterror und verschwurbelte Verschwörungsquatsch muss doch über kurz oder lang jede gesunde neuronale Infrastruktur zusammenbrechen lassen.>

Diesen Kommentar empfinde ich als beleidigend, diskriminierend und persönlichkeitsverletzend und trägt auch nicht zum Inhalt etwas bei! Nicht nur wurde der von SRF im Kommentarbereich freigeschaltet, er wurde sogar noch wohlwollend vom SRF kommentiert!!!

§ SRF News, Samstag, 07.01.2017, 14:49

<Vielen Dank für Ihre Anteilnahme. Diese Frage haben wir uns auch schon dann und wann gestellt... :-) ^ng>

Siehe „Publizistische Leitlinien SRF“ 5.9 Umgang mit User-Kommentaren

<Die SRF-Online-Angebote sollen dem Publikum auch als Plattform für sachliche und konstruktive Diskussionen dienen. Der Entscheid, welche Artikel und Beiträge kommentiert werden können, liegtbei der Redaktion. Ein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars besteht nicht. Missbräuchliche Kommentare und solche, die ehrverletzend, verleumderisch, rassistisch, diskriminierend, pornografisch oder aus anderem Grund strafbar oder persönlichkeitsverletzend sind, werden umgehend gelöscht. User-Kommentare zu Artikeln und User-Beiträge in Foren, Weblogs etc. sind in einem sinnvollen zeitlichen Rhythmus redaktionell zu überwachen. Ist dies zum Beispiel aus Kapazitätsgründen nicht gewährleistet, werden die Kommentare erst nach Sichtung durch einen Redaktor oder eine Redaktorin freigeschaltet (Prämoderation). Wo eine Kommentarbewirtschaftung mit Prämoderation nur eingeschränkt möglich ist (z.B. bei Facebook), sind die zur Diskussion gestellten Beiträge sorgfältig auszuwählen. Polarisierende Themen provozieren meist überdurchschnittlich viele niveaulose Kommentare. Für Meinungsäusserungen Aussenstehender in unseren Online-Kanälen kann SRF gegenüber Strafverfolgungsbehörden Quellenschutz in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass ein Kommentar «ein Minimum an Information» enthält und die Redaktion bereit ist, für den Inhalt die Verantwortung zu übernehmen. (Bundesgerichtsentscheid 1B_44/2010 vom 10.11.2010)>[6]

5. Beanstandung

Glanz & Gloria vom 18.1.2017[7]: Man muss davon ausgehen, dass diese Sendung nicht unbedingt die Leute anspricht, welche sich mit internationaler Politik auskennen oder sich häufig damit befassen. Warum wird dann 3 1⁄2 Minuten lang nur negativ über Trump berichtet? Warum kommen nur „Promis“ zu Wort, die eine negative Meinung über ihn haben? Es erscheint der Eindruck, dass ihr auch den politisch ungebildeten Konsumenten eintrichtern müsstet, dass der zukünftige US-Präsident eine lächerliche, üble Person ist?! Das ist hetzerischer und billiger Boulevard-Journalismus!

Sätze wie: „...ausser Donald Trump, er glänzt durch Abwesenheit!“ (gleich zweimal verwendet) Jemand der eingeladen wurde, kann durch Abwesenheit glänzen! Wurde Trump denn überhaupt eingeladen und hat abgesagt? Kein Wort vom SRF dazu!

Markwalder: <Make the world a better place, Und ig hoffe dass dä neue Präsident au dra wird mitschaffe > soll suggerieren, bei Trump kann man höchstens hoffen.

Reporter: <Ob sich Trump vom WEF Geist anstecken lassen wird, ist mehr als fraglich...> Warum ist das mehr als fraglich? Hat der Reporter mehr Infos? Oder seine Meinung? <Immerhin ist sein engster Berater nach Davos gereist, und der versucht hier für seinen Präsidenten gute Stimmung zu machen. ...Offenbar mit Erfolg> Das ist eine persönliche Einschätzung des Reporters und hat hier nichts verloren!

<An der ...Party will man sich die gute Stimmung nicht verderben lassen> Soll suggerieren, wegen Trump könnte die Stimmung schlecht sein?

<Versucht dem Präsidenten etwas positives abzugewinnen> Heisst, man versucht von etwas Schlechtem doch noch etwas positives zu sehen...

<Besorgter zeigt sich Matt Damon, bekennender Trump Gegner> Wenn sogar Damon besorgt ist, ui ui da muss ich mir wohl auch Sorgen machen...

<Shakira äussert am WEF öffentlich ihre Sorgen über einen Wertezerfall durch Trump> , meint der Reporter.

Das ist eine einseitige Hetze über Trump ohne sich auf Fakten oder Quellen zu beziehen. Es werden Zuschauer mit wenig politischem Wissen mit einseitigen Meinungen überhäuft, ohne dass SRF darauf hinweist! Eine andere Seite wird nicht gezeigt! Dem Zuschauer bleibt keine Möglichkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden. Es wird hier ganz klar vermittelt: Trump ist negativ!

Publizistische Leitlinien SRF 1.2 <Sachgerecht ist die Berichterstattung, wenn sie alle verfügbaren Fakten in Betracht zieht und nur darstellt, was nach bestem Wissen und Gewissen für wahr gehalten wird. Sachgerechtigkeit setzt bei den Journalistinnen und Journalisten Sachkenntnis und Kompetenz voraus. Sie erfordert Transparenz, indem Quellen nach Möglichkeit offengelegt werden, und verlangt eine faire Darstellung unterschiedlicher Meinungen (‚audiatur et altera pars‘). Die Journalistinnen und Journalisten von SRF berichten unvoreingenommen. Ihre eigene Befindlichkeit, ihre eigenen Positionen sind nicht von Belang. Journalismus, der ein Thema einseitig darstellt und mit einseitigen Stellungnahmen belegt, widerspricht unseren Anforderungen. SRF pflegt in der Regel keinen anwaltschaftlichen Journalismus.>[8]

B. Die zuständigen Redaktionen erhielten Ihre Beanstandung zur Stellungnahme.

B.1. Herr Mark Livingston, Redaktionsleiter SRF News, äußerte sich zu Ihrer 2. und 4. Beanstandung, und zwar wie folgt:

„Gerne nehme ich Stellung zur Beanstandung von Herrn X, der in unserem Artikel ‚Nach Mutmassungen nun die Fakten‘ vom 5. Januar 2017 die Fakten vermisst.

Erlauben Sie mir kurz auszuholen: Am 5. Januar hat US-Geheimdienstdirektor James Clapper vor dem Verteidigungsausschusses des US-Senats über russische Hacker-Angriffe auf die USA berichtet und bestätigt, dass Russland über ein hochentwickeltes, offensives Cyber-Programm verfüge, welches die USA bedrohe und gezielt gegen die Infrastruktur der USA richte. ‚Hacking‘ sei dabei nur ein kleiner Teil einer grösseren Angriffskampagne gewesen, welche auch Propaganda und Verbreitung von Fakenews beinhaltet habe. Weiter sagte Clapper, er könne nicht abschätzen, ob Russland den eigentlichen Wahlprozess bei den Präsidentschaftswahlen manipuliert habe.

Unser Artikel ‚Nach Mutmassungen nun die Fakten‘ thematisiert diese Senats-Anhörung. Er enthält zwei wesentliche Elemente: Einen TV-Beitrag der Tagesschau vom 5.1.17 und ein schriftliches, einordnendes Interview mit unserem US-Korrespondenten Beat Soltermann.

Der Senats-Anhörung vorausgegangen waren wochenlange Spekulationen und Verdächtigungen zu ‚mutmasslichen‘ Hacker-Angriffen. Geprägt haben die Diskussion auf der einen Seite Donald Trump, der die Geheimdienste immer wieder verunglimpft hatte und ihnen jegliche Glaubwürdigkeit absprach, und auf der anderen Seite Protagonisten – vor allem der demokratischen Partei- , die Trump eine ungebührliche Nähe zum russischen Präsidenten Putin unterstellten und sich als Hauptziel und Opfer der russischen Hackerangriffe sahen. Kurz: Für den neutralen Zuschauer bzw. die Öffentlichkeit war es zu diesem Zeitpunkt sehr schwer, abzuschätzen, ob es überhaupt Angriffe gegeben hat und wenn ja, gegen wen oder was sie sich gerichtet hatten.

Soweit die Ausgangslage. In dieser politisch aufgeladenen und von Unsicherheit geprägten Situation fand das Hearing im Senat statt, in welchem Geheimdienstdirektor Clapper erstmals Klartext redete und die oben aufgeführten Aussagen machte, die übrigens ausnahmslos in unserem Artikel enthalten sind. Diese Aussagen trugen – wenn auch nicht abschliessend - zur Klärung einiger Fragen bei und machten verschiedenen Spekulationen ein Ende.

In diesem Kontext ist unsere Titelsetzung zu sehen. Ich meine, es ist legitim, nach der langen Mutmassungs-Phase die Aussagen Clappers im Titel als ‚Fakten‘ zu bezeichnen, Fakten, die auf der Arbeit der Geheimdienste basieren und die im Kontrast stehen zu den wilden – meist parteipolitisch motivierten – Gerüchten, welche die Diskussion bis zu diesem Zeitpunkt geprägt hatten. Das bedeutet keineswegs, dass somit alle Fragen zum naturgemäss im Geheimen stattfindenden ‚Cyber-Krieg‘ restlos geklärt wären oder, dass die Aussagen eines Geheimdienstdirektors bzw. die Arbeit der Geheimdienste selber immer auch kritisch zu beleuchten sind, was SRF in den letzten Monaten immer wieder gemacht hat.

Herr X moniert weiter, dass ein Kommentar veröffentlicht wurde, den Andreas Remark am 7.1.2017 zu einem Artikel zur Rolle von Russlands Präsidenten Wladimir Putin bei den US-Wahlen geschrieben hat. Ein Kommentar, der ‚beleidigend, diskriminierend und persönlichkeitsverletzend‘ sei und nicht zum Inhalt beitrage.

Hierbei müssen wir Herrn X Recht geben. Gemäss unserer Netiquette hätte dieser Kommentar nicht veröffentlicht werden dürfen. Auch dass die Person, die bei SRF News zu jenem Zeitpunkt die Kommentare bewirtschaftete, sich hinreissen liess, diesen Kommentar ihrerseits zu kommentieren, ist nicht mit unseren Standards vereinbar. Erklären, aber nicht rechtfertigen lässt sich dieser Fehlgriff einzig dadurch, dass betreffender Artikel eine ganze Welle von Kommentaren hervorrief, die von der zu bewirtschaftenden Person zahlreiche anspruchsvolle Entscheidungen abverlangte. 163 Kommentare wurden schliesslich veröffentlicht.“

B.2. Soweit Herr Livingston. Zu Ihrer 3. Beanstandung nahm Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF, Stellung. Er schrieb:

„Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung 4466.

Herr X kritisiert, Radio SRF habe berichtet, endlich könnten Uno-Beobachter nach Aleppo gesendet werden. Und wir hätten dabei unterschlagen, dass sich dort bereits hundert Uno-Beobachter befänden. Damit werde suggeriert, dass Russland und Syrien zuvor keine Uno-Beobachter zugelassen hätten.

Am 19. Dezember 2016 beschloss der Uno-Sicherheitsrat in der Resolution 2328 eine Mission zur Beobachtung der Evakuierung der nordsyrischen Stadt Aleppo.[9] Tags darauf hat die syrische Regierung zwanzig Uno-Mitarbeiter, die zuvor in Damaskus tätig waren, autorisiert, nach Aleppo zu gelangen. Hier die Meldung der Uno-Medienstelle.[10]

Der beanstandete Bericht wurde am 19. Dezember in der Sendung ‚Echo der Zeit‘ ausgestrahlt. Er fasste die Beschlüsse der Resolution sachgerecht zusammen. Dass Syrien die Entsendung von zwanzig Uno-Mitarbeitern (zum Teil humanitäre Helfer, zum Teil für Beobachteraufgaben) für Aleppo bewilligen würde, konnten wir zu diesem Zeitpunkt nicht melden. Denn diese Nachricht kam erst einen Tag später, am 20. Dezember.

Ohnehin bestehen im Zusammenhang mit der Uno-Beobachtermission Missverständnisse, die sich auch in dem von Herrn X angeführten ARD-Text finden: Es trifft nicht zu, dass die Uno schon vor der Resolution hundert Beobachter in Aleppo hatte. Zwar hatte sie in der Tat rund hundert Mitarbeiter vor Ort, aber dabei handelte es sich in erster Linie um humanitäre Helfer, um Vertreter von Uno-Organisationen wie OCHA, WHO, Unicef oder UNHCR.[11] Wie Jens Laerke, der Sprecher der OCHA, auf den sich Herr X ebenfalls beruft, in Genf erklärte, handelte es sich bei den Uno-Mitarbeitern zu neunzig Prozent um Syrer.[12] (Die Pressekonferenz von Jens Laerke lässt sich auf der Seite www.unog.ch auch im Wortlaut nachhören.)

Das heisst, es handelte sich um Leute, die für eine Uno-Beobachtermission gar nicht in Frage kommen. In einem langwierigen und hochemotionalen Konflikt mit tiefen Gräben wie jenem in Syrien sind naturgemäss Einheimische für Beobachteraufgaben wenig geeignet, da sie meistens entweder direkt einem der Konfliktlager angehören oder zumindest mit einem sympathisieren. Natürlich beobachten auch humanitäre Helfer und können damit einen Beitrag leisten zum Erkenntnisgewinn. Aber es ist nicht ihre eigentliche Aufgabe. Mit dem Aufbau einer echten Beobachtermission in Aleppo konnte also erst nach der Sicherheitsrats-Resolution begonnen werden. Inzwischen hat sich dieser Auftrag weitgehend erübrigt, da die Schlacht um Aleppo vorbei ist.

Das ‚Echo der Zeit‘ hat also weder Falschinformationen verbreitet noch wichtige Ereignisse verschwiegen oder in einen falschen Kontext gesetzt.

Herr X führt ausserdem an, wir hätten verheimlicht, dass nur Rebellen medizinisch im besetzten Aleppo behandelt wurden und dass Russland und Syrien humanitäre Hilfe leisteten. Richtig ist, dass die Uno und Organisationen wie das IKRK[13] berichteten, dass in den belagerten Teilen Aleppos gegen Ende der Kämpfe überhaupt kaum noch medizinische Hilfe geleistet werden konnte, weil die Kranken-häuser und Notlazarette weitgehend zerstört waren und Ärzte und Medikamente fehlten. Dafür, dass die Regierungen in Moskau und Damaskus humanitär eine Schlüsselrolle spielten, fehlen Belege aus neutralen Quellen. Die Uno gab regelmässig bekannt – meist durch den zuständigen Koordinator Jan Egeland -, welche Organisationen an der Seite der Vereinten Nationen humanitäre Hilfe in Aleppo ge-leistet haben. Die Rede war regelmässig vom IKRK (und dessen lokalem Partner, dem Syrischen Roten Halbmond), ausserdem von der Uno-Partnerorganisation IOM [14] und schliesslich von den Médecins sans Frontières (MSF)[15].

Schliesslich wünscht Herr X, dass wir Korrespondenten nach Aleppo schicken. Dazu Folgendes: Die Frage von Vor-Ort-Einsätzen in Syrien beschäftigt uns seit Ausbruch des Krieges vor mehr als fünf Jahren. Es ist eine schwierige Entscheidung, weil es stets abzuwägen gilt zwischen möglichem Erkenntnisgewinn und Risiko. Das Risiko ist unzweifelhaft hoch. Seit Ausbruch des Krieges kamen in Syrien über hundert Journalisten ums Leben, Dutzende wurden als Geiseln genommen. Der Erkenntnisgewinn hingegen ist oft bescheiden, weil freie Recherchen in einem Kriegsgebiet kaum möglich sind. Fast alle Journalisten vor Ort begeben sich unter die Fittiche des einen oder andern Lagers (‚embedded journalism‘), haben also notgedrungen einen verstellten Blick auf Teile der Wirklichkeit. Hinzu kommt, dass SRF nicht über die Mittel grosser internationaler Leitmedien wie BBC, Reuters und andere verfügt, um für die Sicherheit von Journalisten auch mithilfe bewaffneter Sicherheitskräfte zu sorgen. Deshalb entschieden wir bisher, weder unseren Nahostkorrespondenten noch Sonderkorrespondenten nach Aleppo zu schicken.

Dazu kommt, dass es auch nicht einfach ist, ein Journalistenvisum für Syrien zu bekommen. Erst nach mehreren gescheiterten Versuchen wurde unserem Korrespondenten in Beirut voriges Jahr eines für einen Besuch in Damaskus gewährt.“

B. 3. Soweit die Ausführungen von Herrn Gsteiger. Zu Ihrer 5. Beanstandung schrieb Frau Paola Biason, Redaktionsleiterin der Sendung „Glanz & Gloria“ (G & G):

„ Jeder Staatspräsident wird automatisch ans WEF eingeladen. Donald Trump war somit eingeladen und ist dieser Einladung nicht gefolgt. Daraus resultierte die Formulierung ‚durch Abwesenheit glänzen‘ (Bedeutung gemäss Duden: ‚nicht anwesend sein‘).

Wenn G&G an einem Event eine prominente Persönlichkeit interviewt, wird ihr Quote Eins zu Eins wiedergegeben. Am Burda-Apero am WEF in Davos war dies Christa Markwalder. Sie sagt, sie hoffe, dass der neue Präsident an der Weltverbesserung mitarbeite. Es war also ihre Aussage und nicht diejenige des Reporters.

Zu Ihrem Zitat <Ob sich Trump vom WEF Geist anstecken lassen wird, ist mehr als fraglich...> und Ihrer Bemerkung ‚Warum ist das mehr als fraglich? Hat der Reporter mehr Infos? Oder seine Meinung?‘:

Das ist nicht die Meinung des Reporters, sondern die der meisten WEF-Teilnehmer aus Politik und Wirtschaft. Denn Donald Trump stellt alles in Frage, wofür das WEF steht. Er will eine Mauer zu Mexiko hochziehen, drakonische Zölle auf Importe erheben, (die Rede ist z.B von 35 Prozent Strafzoll für jedes Auto, das in die USA kommt. Für Autohersteller, die massgeblich vom US-Geschäft abhängen, wäre dies verheerend) und er will Firmen zur Produktion in den USA zwingen. Also ist es mehr als fraglich, dass er sich vom WEF-Geist anstecken lassen wird.

Sie zitierten weiter: <Immerhin ist sein engster Berater nach Davos gereist, und der versucht hier für seinen Präsidenten gute Stimmung zu machen. ...Offenbar mit Erfolg> und kommentierten: ‚Das ist eine persönliche Einschätzung des Reporters und hat hier nichts verloren!‘

Diese Aussage ist NICHT die persönliche Einschätzung des Reporters. Der ehemalige deutsche Vizekanzler Philipp Rösler erklärt im Beitrag, dass er positiv überrascht war von Anthony Scaramuccis Rede. Anthony Scaramucci ist am WEF aufgetreten wie ein Verkäufer. Er hat klar versucht, den Teilnehmern die Ängste vor Trump zu nehmen. Der beanstandete Satz ist der Anteaser für Röslers Aussage.

Dann zitierten Sie: < An der ...Party will man sich die gute Stimmung nicht verderben lassen> und fragten: ‚Soll suggerieren, wegen Trump könnte die Stimmung schlecht sein?‘

Wie bereits oben erklärt, ist dies nicht die Meinung des Reporters, sondern die der meisten WEF-Teilnehmer aus Politik und Wirtschaft. Drakonische Zölle auf Importe zwingen Firmen zur Produktion in den USA. Solche Ankündigungen haben die Stimmung am WEF negativ beeinflusst.

Zum Statement von Kai Diekmann: Alle interviewten WEF-Teilnehmer reden negativ über Donald Trump. Bild-Chefredaktor Kai Diekmann erklärt Trump als aussergewöhnlichen Politiker, also versucht er, ihm trotz Kritik etwas Positives abzugewinnen.

Zum Statement von Matt Damon: G&G lässt einen berühmten amerikanischen Schauspieler zu Wort kommen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Zum Statement von Shakira: Das meint nicht der Repoter, sondern Shakira. Die Frage war: <Welche Auswirkung hat Donald Trump auf ihre Arbeit mit ihrer Kindercharity?> Die Antwort ist im Beitrag zu hören: < Mehr als je muss unsere Gesellschaft die Vielfalt erhalten, niemanden ausgrenzen und tolerant sein. Wir dürfen diese Werte nicht verlieren.> G&G ist ein Prominenten-Magazin, welches auch Prominente zu Wort kommen lässt. In jedem Wahlkampf haben sich berühmte Persönlichkeiten für oder gegen einen Präsidenten ausgesprochen. Wenn G&G solche Leute nicht mehr zu Wort kommen lassen würde, käme dies einer Zensur gleich.

Wenn am WEF keinerlei positiven Aussagen zu Donald Trump zu kriegen/hören waren, kann G&G leider auch keine erfinden. Der Beitrag widerspiegelte die Stimmung am WEF, wie sie tatsächlich war und war in keinerlei Hinsicht die Ansicht des Reporters.“

C. Soweit die Stellungnahmen der drei Redaktionsvertreter von SRF. Damit komme ich zu meinem eigenen Kommentar zu den beanstandeten Texten und Sendungen. Das Meiste, was Sie beanstanden, ist ganz normale außenpolitische Berichterstattung, gestützt auf zugängliche Quellen und auf belegbare Fakten. Der Bericht über das Senatshearing mit Geheimdienstdirektor Clapper legt korrekt dar, dass der Befragte nun belegen konnte, dass Russland über ein offensives Cyber-Programm verfüge. Der Bericht zu Aleppo referierte korrekt, was der Sicherheitsrat beschlossen hatte. Die Umfrage am WEF gab korrekt wieder, wie sich die Prominenten aus Politik, Wirtschaft, Medien und Showbusiness zu Präsident Trump äußerten. Ganz normaler Journalismus, der den Publizistischen Leitlinien entspricht.

Ihr Ärger rührt wohl daher, dass Sie von SRF nicht eine Berichterstattung erwarten, die gegenüber allen Seiten kritisch ist, sondern eine, die tendenziös zugunsten der russischen Politik ist. Das aber kann SRF nicht liefern, denn dann würden die Redaktionen wirklich gegen die Publizistischen Leitlinien verstossen und das Sachgerechtigkeitsgebot des Radio- und Fernsehgesetzes verletzen. Die Gleichung: Wer Russland lobt, hat Recht, wer Russland kritisiert, liegt falsch, geht nicht auf. Da müssten Sie sich selber auch mal hinterfragen. Ich kann daher Ihre Beanstandungen Nr. 2, 3 und 5 nicht unterstützen.

Beipflichten kann ich hingegen Ihrer Beanstandung Nr. 4. Es war falsch, den zitierten Kommentar zu veröffentlichen, und es war falsch, dass das zu jener Zeit gerade moderierende Redaktionsmitglied einen eigenen, zustimmenden Kommentar beisteuerte. Es ist zwar zu begrüssen, wenn die Moderatoren in die Debatten eingreifen, aber mit Kommentaren zur Sache, indem sie ein vorgebrachtes Sachargument unterstützen oder weitere Argumente beifügen, nicht aber mit lobenden Kommentaren zu einem zweifelhaften Stil.

Und etwas irritiert hat mich Ihre Beanstandung Nr. 1. Auf der einen Seite ist es verwunderlich, wenn bei Kontakten mit der Redaktion, bei denen es um Kritik geht, nie auf die Ombudsstelle hingewiesen wird. Auf der anderen Seite müsste ein so genau beobachtender Bürger wie Sie doch eigentlich längst selbst mitbekommen haben, dass es die Ombudsstelle gibt, braucht man doch nur bei Google einzugeben „Ombudsstelle SRG“, und schon landet man auf der entsprechenden Website. Da sich diese Ihre Beanstandung nicht gegen das Programm richtet, sondern gegen das Verhalten einzelner SRF-Verantwortlicher, benütze ich die Gelegenheit, um die Redaktionen daran zu erinnern, dass sie immer dann, wenn aus dem Publikum nicht einfach Nachfragen oder Kommentare zu Sendungen eintreffen, sondern ernsthafte Reklamationen, auf die Ombudsstelle hinweisen sollten.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf

[2] http://www.srf.ch/news/international/nach-mutmassungen-nun-die-fakten

[3] http://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/uno-sicherheitsrat-will-evakuierung-ost-aleppos-ueberwachen

[4] http://www.tagesschau.de/ausland/aleppo-beobachtermission-103.html

[5] http://www.srf.ch/news/international/cia-putins-griff-nach-us-wahl

[6] Vgl. Fussnote 1.

[7] http://www.srf.ch/sendungen/glanz-und-gloria/glanz-gloria-mit-wef-musikpreisen-und-promikarrieren

[8] Vgl. Fussnote 1.

[9] http://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D/s_res_2328.pdf

[10] http://www.un.org/News/dh/pdf/english/2016/20122016.pdf

[11] OCHA = United Nations Office fort he Coordination of Humanitarian Affairs, https://www.unocha.org/ ; WHO = World Health Organization, http://www.who.int/en/ ; Unicef = United Nations Children’s Fund, https://www.unicef.org/ ; UNHCR = United Nation’s Refugee Agency, http://www.unhcr.org/

[12]http://unog.ch/unog/website/news_media.nsf/(httpBriefingsLatest_en)/28933AC7D72212D4C125808F006C0C76?OpenDocument.

[13] Internationales Komitee vom Roten Kreuz.

[14] IOM = International Organization for Migration, http://www.iom.org.bd/

[15] http://www.msf.org/

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