«Club» über Eritrea hat keine Bestimmungen verletzt

Im Mittelpunkt der Diskussionssendung « Club » vom 7. Februar 2017 standen die Lage in Eritrea und die aktuelle Situation der Flüchtlinge in der Schweiz. Ein Fernsehzuschauer vermisst in der Sendung Struktur und Führung. Zudem wünschte er sich mehr Hintergründe über die eingeladenen Gäste sowie die Diskussion anderer Aspekte. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.

Ausgangspunkt des «Clubs» vom 7. Februar 2017 sei der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gewesen, Eritreer und Eritreerinnen nicht mehr automatisch wegen Republikflucht als Flüchtlinge anzuerkennen, informiert Karin Frei, Redaktionsleiterin und Moderatorin «Club». Deshalb habe das Schwergewicht der Diskussion auf diesem Entscheid und dessen Folgen gelegen. Ombudsmann Roger Blum erinnert an die Programmautonomie und die damit verbundene Freiheit der Redaktion, den thematischen Schwerpunkt einer Sendung zu bestimmen.

Frei bekräftigt, dass es zur redaktionellen Vorarbeit gehöre, die Hintergründe der Diskussionsgäste abzuklären. Sie führt in ihrer Stellungnahme detailliert aus, weshalb die Redaktion welche Gäste ausgewählt hat. Die Forderung des Beanstanders, Finanzierung und Lohn der Gäste transparent zu machen, findet der Ombudsmann absurd, da der Mensch nicht nur durch Finanzen gesteuert sei.

Struktur trotz Live-Charakter

Jede «Club»-Sendung habe eine vorbereitete Struktur, die auch in der Anmoderation jeweils angekündigt werde, informiert Karin Frei. Eine Diskussionssendung mit Live-Charakter sei immer auch dem Diskussionsfluss durch die Gäste ausgesetzt. Somit sei sie nur begrenzt steuer- und planbar.

«Die Kunst ist es, gleichzeitig jene Themen, die man sich vorgenommen hat, einzubetten und den DiskussionsteilnehmerInnen trotzdem möglichst viel assoziative Diskussionsfreiheit zu gewähren.» Karin Frei, Moderatorin und Redaktionsleitern «Club»

Anders als der Beanstander kann Ombudsmann Roger Blum durchaus eine Struktur in der Sendung erkennen. Karin Frei habe immer wieder neue Themen in die Runde geworfen und damit die vom Beanstander vermisste Traktandenliste abgearbeitet. Die Moderatorin habe die Diskussion fair und zielbewusst vorangetrieben. Zudem habe sie alle Gäste ausgiebig zu Wort kommen lassen und gleichzeitig immer wieder neue Unterthemen angesprochen. Insgesamt sieht Blum das Radio- und Fernsehgesetz in keinem Punkt verletzt.

Schlussbericht Ombudsstelle 4495

Zum «Club» vom 7. Februar 2017

Text: SRG.D/dl

Bild: Moderatorin Karin Frei mit ihren Gästen. Screenshot aus «Club» vom 7.2.2017, SRF

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten