SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Radio-Satiresendung «Zytlupe» über Niklaus von Flüe beanstandet III

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Mit Ihrer E-Mail vom 24. März 2017 beanstandeten Sie die Satire-Sendung „Zytlupe“ von Radio SRF 1 vom 4. März 2017, in der sich Bänz Friedli mit Bruder Klaus („Ein Klaus für alle Fälle“) beschäftigte.[1] Ihre Eingabe erfüllt die formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Folglich kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In der Sendung werden Aussagen gemacht, die fragwürdig, erfunden und/oder beleidigend sind:

- So habe Bruder Klaus Frau und Kinder hocken lassen.

- Bruder Klaus wird als esoterisch bezeichnet.

- Er sei auf einem Egotrip gewesen.

- Auch das Wunder von Waldenburg wird abschätzig gesprochen.

- Bischof Vitus Huonder wird als Hassprediger von Chur bezeichnet.

- Bruder Klaus sehe auf der Briefmarke wie Osama bin Laden aus.

- Bruder Klaus wird indirekt als Kiffer bezeichnet, da er Mystiker sei und man nicht wisse, welches Kraut er angepflanzt habe.

Aus folgenden Gründen sehen wir die Beanstandungswürdigkeit gegeben:

1. Glaubens- und Gewissensfreiheit

Bruder Klaus ist als Nationalheiliger nicht nur eine historische Figur, sondern prägt das Glaubensleben vieler Menschen. Indem man ihn in der Sendung als Esoteriker, der auf einem Egotrip gewesen sei, aussehe wie der Massenmörder und Terrorist Osama bin Laden und suggeriert, er sei als Mystiker ein Kiffer/Konsumen von illegalen Rauschmitteln gewesen, werden viele Menschen in ihrem Glauben beleidigt. Es findet eine Herabminderung und ein Lächerlichmachen des Glaubens statt.

2. Menschenwürde

Nach Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 sind alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Nach Immanuel Kant besteht das Grundprinzip der Menschenwürde in der Achtung vor dem Anderen, der Anerkennung seines Rechts zu existieren und in der Anerkenntnis einer prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen. Die ‚Achtung vor dem Anderen‘ würde der Person von Bruder Klaus in der gesamten Sendung nicht entgegengebracht. Jemanden als Hassprediger zu bezeichnen, wie namentlich Bischof Vitus Huonder, oder in die Nähe eines Massenmörders und Terroristen zu stellen, wie Bruder Klaus mit Osama bin Laden, mindert die ‚prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen‘ herab.

Aus Sicht des Neuen Rütlibundes verstösst die Sendung sowohl gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit als auch gegen die Menschenwürde. Wir danken für die Prüfung unserer Beanstandung.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Dr. Anina Barandun, Redaktionsleiterin Hörspiel und Satire von Radio SRF, schrieb:

„Herr X beanstandet im Namen des ‚Neuen Rütlibunds‘, dessen Präsident er ist, den ‚Zytlupe‘-Beitrag von Bänz Friedli ‚Ein Klaus für alle Fälle‘. Herr X empfindet insbesondere sieben Aussagen als ‚fragwürdig, erfunden und/oder beleidigend‘. Ich zitiere diese sieben Passagen im Folgenden wörtlich aus der ‚Zytlupe‘ und nehme dazu Stellung.

In seinem deutlich als Satire gekennzeichneten Beitrag skizziert Bänz Friedli die Biographie von Niklaus von Flüe, als wäre dieser ein heutiger Mann in einer Midlife-Krise: ‚Stigt eifach us, us allem - laht d Frou la hocken u d Ching derzue...‘ (1). Dann geht von Flüe in die Einsamkeit und isst kaum mehr, ‚...so chli esoterisch‘ (2), es ‚dünkt mi chlei en Egotrip‘ (3). Das markante Berndeutsch und die modischen Vokabeln suchen bewusst eine möglichst grosse Distanz zur offiziellen Hagiografie, halten sich aber an das Wenige, das als historisch gesichert gilt.

Bänz Friedli ist der begründeten Auffassung, dass Niklaus von Flüe – gerade weil man von der historischen Figur kaum etwas weiss – zu einer beliebten Projektionsfläche geworden ist, für (linke) Gegner der Atomkraft ebenso wie für (rechte) Gegner der EU. Dies kommt in zwei weiteren Textstellen zum Ausdruck, die von Herrn X beanstandet werden: ‚...dass dr Hitler üs i Rueh het glah! Nei, da'sch nid gsy, wüu mir ihm sis Roubguld versteckt hei u wüll Oerlikon Bührle für 'ne Kanone bbout het (...) Neei, da'sch wägem heilige Chlöis gsy‘ (4). Über das Wunder von Waldenburg, das Bänz Friedli anschliessend sachlich, wenn auch im Konjunktiv, beschreibt, spricht der Autor keineswegs ‚abschätzig‘, er hält lediglich fest, dass es einem Teil der Öffentlichkeit als Vorwand dient, sich keine unangenehmen Fragen stellen zu müssen.

Es ist ein Grundprinzip der Satire, die von ihr kritisierten Umstände zuzuspitzen. Das tut Bänz Friedli, indem er sich weitere Situationen ausdenkt, in denen der Heilige zu Rate gezogen werden könnte: ‚Für d Kiffer wär er e Galionsfigur. Wüu bi dene sogenannte Mystiker isch geng chli ds Gliiche: Weisch ja weeni, was dä für Chrut aapflanzt het....‘ (5) Auch hier gilt: Die Satire ist klar erkennbar und sie basiert auf keiner unbegründeten Behauptung (schon Hildegard von Bingen beschreibt im 12. Jahrhundert die medizinische Anwendung von Hanf). Friedlis satirischer Kommentar ist überdies im Konjunktiv formuliert.

Anders als bei Niklaus von Flüe, einer historisch kaum fassbaren Gestalt, liegt der Fall beim Bischof von Chur: Von ihm ist belegt, wie despektierlich er sich am Kongress ‚Freude am Glauben‘ über Homosexuelle geäussert hat. Leider hat Vitus Huonder mit seinen Worten tatsächlich mehr Hass als Nächstenliebe gepredigt und wird darum von Bänz Friedli als ‚Hassprediger‘ (6) kritisiert, was Herr X beanstandet. Weil der Bischof seine Aussagen in der Öffentlichkeit gemacht hat, darf ihm die Öffentlichkeit – in vorliegenden Fall mit der Stimme eines Satirikers – Paroli bieten.

Die letzte der beanstandeten Passagen ist folgende: ‚U s tuet mer leid, aber uf der Briefmargge gseht er fasch e chli us wi dr Osama Bin Laden. Gfürchig, en Art.‘ (7) Bänz Friedlis Assoziation beim Betrachten der neuen Briefmarke ist durchaus nachvollziehbar. Doch der Autor schlachtet sie nicht satirisch aus, im Gegenteil: Er beschreibt das, was er sieht, mit relativierenden, geradezu entschuldigenden Worten.

Ob man über Bänz Friedlis ‚Zytlupe‘ lachen mag oder nicht, ist Geschmacks- und vielleicht auch Glaubenssache. Die Sendung verstösst aber weder gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit noch gegen die Menschenwürde, sondern bewegt sich innerhalb der publizistischen Leitlinien von SRF.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Wir müssen von Bruder Klaus reden, von der Satire und von der Religion.

Niklaus von Flüh war ohne Zweifel eine großartige Figur der frühneuzeitlichen Mystik und der damaligen Diplomatie, aber da nichts Schriftliches von ihm überliefert ist, ist auch vieles interpretationsbedürftig. Man weiß nicht, was er Ratsuchenden tatsächlich gesagt hat und welches sein Vorschlag war zur Lösung des innereidgenössischen Konfliktes, der 1481 zum Stanser Verkommnis geführt hat. Man weiß nicht, welcher Art die Visionen waren, die ihn bewogen haben, sein bisheriges Leben als Bauer, Familienvater, Ratsherr und Richter im Alter von 50 Jahren aufzugeben und zum Einsiedler zu werden. Man weiß nicht, wie er es fertiggebracht hat, 20 Jahre lang ohne Nahrungszunahme zu leben. Im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) steht über die Zäsur in seinem Leben:

<Am 16. Okt. 1467 nahm F. Abschied von seiner Familie und begab sich auf eine Pilgerreise. Sie führte ihn bis Liestal, wo er sich - die ganze Stadt schien ihm in feuriges Rot getaucht - zur Umkehr entschloss. Er kehrte jedoch nicht zu seiner Familie zurück, sondern übernachtete in einem Kuhstall in der Nähe seines Hauses. Am nächsten Morgen zog er sich in den Wald im Melchtal zurück, in dem er nach einigen Tagen von Jägern entdeckt wurde. Aufgrund einer Vision baute er sich in der Ranftschlucht in der Nähe seines Hofes eine Hütte, in der er fortan leben wollte. Die Kunde, dass Klaus ohne Nahrung lebe, verbreitete sich rasch, zog Neugierige an und alarmierte weltl. und kirchl. Behörden. In Obwalden wurden durch Ratsbeschluss Wächter angestellt, welche den Eremiten während eines Monats sorgfältig beobachteten, doch fand man nichts, "was religiöse Heuchelei aus eitler Prahlerei verriet" (gemäss Heinrich Wölfli). Von kirchl. Seite wurde 1469 bei der Einweihung der Kapelle im Ranft im Auftrag des Konstanzer Bischofs die Abstinenz von Klaus geprüft und weder Betrug noch Dämonie festgestellt.> [2]

An der Figur von Niklaus von Flüh ist wichtig, dass er auch als Einsiedler Verbindung zu seiner Familie und zur Außenwelt hielt. Er wurde als Weiser konsultiert, man suchte seinen Rat. Darüber heißt es im Historischen Lexikon der Schweiz:

<Trotz der Zäsur, die das Jahr 1467 darstellt, gibt es Verbindungen zwischen den Lebensabschnitten vor und nach der Hinwendung zum Eremitentum. In Visionen und mystischen Meditationen bereitete sich F. darauf vor. Zu den Besonderheiten von Bruder Klaus, welcher der Bewegung der spätma. Gottesfreunde zuzuordnen ist, zählt seine Verbundenheit mit der oberrhein. Mystik; seine Äusserungen weisen insbesondere Berührungspunkte zum Sprach- und Gedankengut von Heinrich Seuse auf. Auch als Mystiker blieb F. jedoch durchaus an weltl. Dingen interessiert. Der Rat des ‚lebendigen Heiligen‘ wurde nicht nur von einfachen Leuten gesucht, wie ein Bericht offenbart, den der Gesandte des Hzg. von Mailand, Bernardino Imperiali, im Juni 1483 über seinen Besuch im Ranft erstattete. Er fand den Einsiedler ‚informato del tutto‘ vor, also bestens unterrichtet über die Angelegenheit, derentwegen er in die Innerschweiz geschickt worden war. Der vermittelnde Einfluss, den Bruder Klaus, ohne persönlich anwesend zu sein, beim Abschluss des Stanser Verkommnisses 1481 ausübte, gilt als erwiesen. Am Ende seines Lebens nannte F. gegenüber dem vier Jahre älteren Erni Anderhalden ‚dry gros gnaden‘, für die er Gott zu danken habe: die erste, dass die Trennung von der Familie mit deren Einverständnis einhergegangen sei, die zweite, dass er nie die Anfechtung verspürt habe, zur Familie zurückzukehren und schliesslich, dass er ohne leibl. Speise und Trank leben konnte.> [3]

Gerade weil nicht verbürgt ist, ob Bruder Klaus den Satz "Machet den zun nit zu wit", den der Chronist Hans Salat 1537 überliefert hat, wirklich gesagt hat, und falls er ihn gesagt hat, wie er ihn gemeint hat, kann Niklaus von Flüh von vielen beansprucht werden – beispielsweise von EU-Gegnern und von EU-Befürwortern, von Anhängern einer restriktiven Flüchtlingspolitik und von Anhängern einer liberalen Asylpolitik. Genau das war das Thema von Bänz Friedli.

Er bedient sich der Satire. Was ist Satire? Satire ist die scharfe, sarkastische, bissige, witzige Übertreibung und Überspitzung der Wirklichkeit, die Sachverhalte und menschliches Handeln zur Kenntlichkeit entstellt. Der Journalist und Schriftsteller Kurt Tucholsky schrieb 1919, Satire dürfe alles. Auch der Komiker Oliver Polak sagt heute: „Man kann Witze über alles machen.“[4] Dieser Meinung bin ich nicht. Der Spielraum der Satire ist zwar weit, aber es sind ihr auch Grenzen gesetzt. So ist es beispielsweise allzu billig, wenn sich Humoristen und Witzbolde über menschliche Eigenschaften wie Kleinwüchsigkeit oder Dickleibigkeit oder über die Hautfarbe lustig machen. Die Satire kann nicht scharf genug sein, wenn deplatziertes menschliches Handeln zur Debatte steht, sie kann nicht bissig genug sein, wenn Fehlleistungen oder Größenwahn-Entwicklungen von Politikern oder Wirtschaftsbossen aufs Korn genommen werden, aber sie sollte über angeborene menschliche Merkmale nicht spotten. Die Satire stützt sich auf die Kunstfreiheit und auf die Meinungsäusserungsfreiheit, und wenn sie über Medien vermittelt wird, auch auf die Medienfreiheit. Aber diese Freiheiten stehen nicht absolut. Sie müssen abgewogen werden gegenüber anderen Grundrechten wie: Recht auf Menschenwürde, Religionsfreiheit, Diskriminierungsverbot. Und Satire muss von einem wahren Kern ausgehen.

Satire im Bereich der Religion ist besonders heikel. Aber die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat in ihrer Rechtsprechung Kriterien entwickelt, die ziemlich genau abgrenzen, was der Satire zugänglich ist und was nicht. Nicht satirisch verspottet werden darf der Kernbereich der Religion. Dazu zählen bei den Christen Gott, Jesus, der Heilige Geist und die Sakramente wie beispielsweise das Abendmahl. Der Satire zugänglich sind aber die kirchlichen Institutionen und ihre Repräsentanten. Ein Bischof, der sich einen Palast mit einer Prachts-Badewanne und ähnlichen Möbelstücken baut, muss kritisiert werden können, auch satirisch. Ein Bischof, der eine Priesterschule schliesst, muss sich Fragen stellen lassen, auch satirische. Priester, die sich an Minderjährigen vergehen, müssen Gegenwind ertragen, auch satirischen. Nach dieser Logik sind auch die Heiligen nicht zum vorneherein über alles erhaben, denn die Heiligen wurden ja nicht als solche geboren, sondern sie wurden aus irgendeinem besonderen Grund heiliggesprochen. In der Regel erfolgt die Heiligsprechung erst nach ihrem Tod. Das heißt: Sie lebten ein anfechtbares Leben. Und da darf auch Satire greifen. Und erst recht darf ein kirchlicher Würdenträger wie der Churer Bischof Vital Huonder satirisch kritisiert werden, wenn er sich gesellschaftspolitisch hermetisch und diskriminierend äußert, da schließe ich mich voll Frau Dr. Barandun an. Und obwohl es sich beim Beitrag um eine Satire handelte, wurde Bruder Klaus keineswegs lächerlich gemacht und mitnichten in seiner Menschenwürde verletzt, sondern lediglich in unsere Zeit „übersetzt“. Aufgespiesst wurden jene, die ihn brauchen und missbrauchen, nicht aber jene, die ihn durch ihren Glauben verehren.

Ich verstehe, dass Sie in Religionsfragen besonders empfindlich sind, aber ich finde, die UBI hat eine praktikable Abgrenzung getroffen: Ein Christ hat Anspruch darauf, dass Gott und Jesus und die Bibel nicht lächerlich gemacht werden. Ein Muslim hat Anspruch darauf, dass Gott und der Koran nicht in den Schmutz gezogen werden. Ein Jude hat Anspruch darauf, dass Gott und der Talmud nicht verspottet werden. Aber die jeweiligen Kirchen und ihre Diener sind durchaus auch für Satire offen. Aus diesem Grund kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/sendungen/zytlupe/ein-klaus-fuer-alle-faelle-von-baenz-friedli

[2] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10224.php

[3] Ebenda, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10224.php

[4] „Der Spiegel“ Nr. 16, 16.4.2016, S. 18.

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