Sendung «Arena» vom 28. April 2017 («Abstimmungs-Arena zur Energiestrategie») beanstandet II

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Mit Ihrer E-Mail vom 29. April 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Arena“ („Abstimmungs-Arena zur Energiestrategie“) des Fernsehens SRF vom 28. April 2017 [1], und zwar in zweifacher Hinsicht: Einerseits mit dem Vorwurf des verweigerten Zugangs, anderseits mit Kritik am Inhalt der Sendung (fehlende Sachgerechtigkeit). Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Das Umwelt-Komitee gegen Energiegesetz mit zahlreichen bekannten Persönlichkeiten aus Politik und Umweltschutz (Kurt Fluri, Nationalrat; Philippe Roch, ehem. Direktor WWF & BAFU; Urs Glutz von Blotzheim, europaweit bekannter Professor für Ökologie der Vögel; Antoinette de Weck, Grossrätin und ehem. Geschäftsführerin Pro Natura FR; Hans Weiss, ehem. Geschäftsführer Stiftung Landschaftsschutz u. v. m., sowie ich, Herr X, Präsident Freie Landschaft Schweiz) hat sich rund eine Woche vor der Ausstrahlung der Arena für eine Teilnahme an der Abstimmungs-Sendung gemeldet.

Einige Minuten nach der Anmeldung kam prompt ein Rückruf des Schweizer Fernsehens. Man sehe davon ab, aus dem Umweltbereich Persönlichkeiten auf der Gegenseite in der Arena zu Wort kommen zu lassen. Auch sei ein Mitglied aus der FDP oder CVP auf der Kontra-Seite nicht möglich. Die zweite Reihe sei auch bereits vergeben.

Aus unserer Sicht ist das gezielter Ausschluss von unerwünschten Gegenargumenten und einseitige Lenkung der öffentlichen Meinungsbildung!

Ebenso wird auf diese Art und Weise den Stimmen für die Landschaft und Natur das Wort verboten.
In der Sendung wurden nur die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Gesetzes - notabene sehr einseitig - betrachtet. Die Abstimmungsarena hat parteiisch polarisiert, anstatt fundiert zur Meinungsbildung des Publikums beizutragen.

Wir beanstanden die Missachtung des Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Jonas Projer, Redaktionsleiter der Sendung „Arena“, schrieb:

„Mit Mail vom 29. April hat Herr X, Kampagnenleiter Umwelt-Komitee gegen Energiegesetz und Präsident Freie Landschaft Schweiz, eine Beanstandung zur Abstimmungsarena vom 28. April eingereicht.

Er beanstandet zwei Dinge, die auseinander gehalten werden müssen: Zum einen die Nicht-Einladung an einen Vertreter seiner Organisation (Zugangsbeanstandung), zum anderen eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes (Programmbeanstandung).

Zugangsbeanstandung

Bei der Energiestrategie 2050 handelt es sich primär um eine energiepolitische und wirtschaftspolitische Vorlage. Es geht um die Energiezukunft der Schweiz, um die zukünftige und sichere Versorgung mit Energie (Strom ist nur ein Teil davon und die Förderung der Windkraft wiederum nur ein Teil davon), um den faktischen Ausstieg aus der Atomenergie, um die Kosten für Wirtschaft und Bevölkerung.

Diese Aspekte stehen im Vordergrund; sie wurden von den Teilnehmenden ausgiebig diskutiert, sodass sich das Publikum über die wesentlichen Argumente und die Auswirkungen der Energiestrategie ein Bild machen konnte.

Referendumsführer

Bei eidgenössischen Abstimmungen bilden sich im Vorfeld verschiedenste Komitees, die oft einen Teilaspekt einer Vorlage herausgreifen und diesen zu ihrem Schwerpunkt in der Kampagne machen. So bildeten sich im Nein-Lager im konkreten Fall ein Überparteiliches Komitee, ein Wissenschaftskomitee, ein Wirtschaftskomitee gegen das Energiegesetz, das Umweltkomitee gegen das Energiegesetz und weitere. Auf der Homepage der Nein-Kampagne finden sich insgesamt 50 Organisationen, Verbände und Parteien, teilweise kantonale und teilweise nationale.[2]

Die Redaktion Arena kann in einer solchen Ausgangslage nicht alle Komitees und Parteien einzeln berücksichtigen. Die Redaktion Arena hat sich entschieden, die beiden Referendumsführer auf der Gegenseite einzuladen, also die SVP (Nationalrat Toni Brunner) als Vertreter der Politik und die Alliance Energie (Irene Aegerter) als Vertreterin aus der Energiewirtschaft. Diese beiden Organisationen – Alliance Energie und ein überparteiliches Komitee unter der Führung der SVP – haben die nötigen Unterschriften gesammelt und damit die Abstimmung erst möglich gemacht.

Es wäre ein Affront, die Organisationen, welche das Referendum zustande gebracht haben, nicht zu berücksichtigen und stattdessen einem Komitee, das einen Teilaspekt (mögliche Landschaftsverschandelung durch Windräder) vertritt, den Vorzug zu geben.

Gespaltene Wirtschaft

Die Wirtschaft und das Gewerbe sind in Sachen Energiestrategie gespalten:

Einzelne Verbände finden sich im Nein-Lager. Zu erwähnen sind etwa Astag, Gastrosuisse, Bäcker-Confiseurmeister-Verband, Baumeisterverband, Swiss Plastics, Swissmem, Swissmechanic. Diese Verbände vertreten tausende von Unternehmen mit hunderttausenden von Arbeitsplätzen.

Auf der Pro-Seite stehen etwa Gewerbeverband, Bauernverband, Verband Holzbau, SIA, Swisscleantech, VSE, Swiss Engineering, Hotelleriesuisse.

Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, hat am 13. März beschlossen, keine Parole zu fassen. Die Meinungen zwischen den einzelnen Branchen sind sehr unterschiedlich, führte Economiesuisse zur Begründung an. Da es sich bei der Energiestrategie wie dargelegt schwergewichtig um eine wirtschaftspolitische Vorlage handelt und die Meinungen innerhalb der Wirtschaft sehr auseinander gehen, war es zwingend, zwei Vertreter aus der Wirtschaft, beide notabene im Vorstand von Economiesuisse, in die hintere Reihe einzuladen.

Aufbau der Sendung

Die Redaktion der Arena achtet bei der Besetzung der Gesprächsrunde sehr darauf, dass Vertreter eingeladen werden, welche zur ganzen thematischen Breite der Vorlage argumentieren können. Diese Rolle kommt in der Regel den Meinungsführern des Referendumskomitees zu, das das Referendumskomitee im Abstimmungskampf alle Argumente in die Waagschale wirft. Auf der Pro-Seite sind dies der zuständige Bundesrat, respektive die zuständige Bundesrätin, welche über alle Aspekte der Vorlage sprechen können.

Vertreter von Einzelaspekten werden in der Regel nur eingeladen, wenn auch ein faires ‚Gegenstück‘ vorhanden ist. Dies wäre im Bereich des Umweltschutzes der Fall gewesen, sprechen sich doch alle grossen Umweltverbände für die Energiestrategie aus. Es hätte allerdings keine Auseinandersetzung auf gleicher Augenhöhe ergeben: Das Umwelt-Komitee gegen die Energiestrategie konzentriert sich im Wesentlichen auf die ‚Landschaftsverschandelung‘ durch Windräder und den Vogelschutz. Die grossen Umweltverbände unterstützen die Vorlage wegen des ganzheitlichen Ansatzes, nämlich wegen des Ausstiegs aus der Kernenergie, wegen Einsparungen bei den Erdölimporten (CO2-Belastung) oder der Förderung alternativer Energien.

Zudem hat das Schweizer Fernsehen in den letzten Jahren mehrfach kontrovers über Windkraftprojekte und Vogelschutz berichtet (siehe weiter unten im Abschnitt Sachgerechtigkeitsgebot).

Zur Nicht-Berücksichtigung von FDP- oder CVP-Vertretern hält die Redaktion Arena fest, dass sie in der Regel keine Positionen gegen die Parolen der Partei besetzt. Die CVP hat deutlich die Ja-Parole beschlossen; einen Abweichler aus der CVP einzuladen, widerspräche dem Auftrag, die Parteirealität korrekt abzubilden. Bei der FDP ist das Bild weniger einheitlich; allerdings hat auch hier die Delegiertenversammlung der FDP Schweiz die Ja-Parole gefasst. So plädierte FDP-Ständerat Ruedi Noser als Wirtschaftsvertreter im Einklang mit seiner Partei auf der Befürworter-Seite.

Fazit

Die Besetzung einer Abstimmungsarena wird jeweils von beiden Seiten kritisch beobachtet; die Plätze sind sehr begehrt. Die Redaktion Arena richtete sich bei der Besetzung der vorliegenden Abstimmungsarena nach folgenden Kriterien:

Die Referendumsführer hatten auf der gegnerischen Seite Vorrang. Hauptprotagonisten der Auseinandersetzung nicht zu berücksichtigen, wäre ein Fehler gewesen und von der Ombudsstelle wohl zu Recht gerügt worden.

Für die weitere Besetzung waren folgende Aspekte relevant: Konnten die Eingeladenen aufgrund ihrer Funktion oder ihres Komitees zu allen Themenbereichen einer komplexen Vorlage Stellung nehmen oder vertraten sie nur einen Teilaspekt?

Waren die Eingeladenen kompetent, um über die wichtigsten Aspekte der Vorlage zu ‚streiten‘?

Die wirtschaftspolitischen Fragen der Versorgungssicherheit und der Kosten sind gemäss gfs-Umfragen und mit Blick auf die vielen Leserbriefe in den Zeitungen die zentralen Diskussionsthemen in der Öffentlichkeit.

Aufgrund dieser Fragestellungen entschied sich die Redaktion Arena im vorliegenden Fall, die Plätze in der zweiten Reihe Vertretern der Wirtschaft zu überlassen. Diese stark wirtschaftspolitisch geprägte Vorlage ohne die Wirtschaftsvertreter zu diskutieren, wäre aus unserer Sicht falsch gewesen. Vor allem, weil die Meinungen in Wirtschaft und Gewerbe sehr weit auseinandergehen.

Die Redaktion Arena bittet Sie, aus den obgenannten Gründen die Zugangsbeanstandung des Umwelt-Komitees gegen das Energiegesetz abzulehnen.

Sachgerechtigkeitsgebot

Allein das revidierte Energiegesetz umfasst 77 Gesetzes-Artikel (Erläuterungen des Bundesrates, Seiten 16 bis 47). Dazu kommen Anpassungen und Aufhebungen von mehreren anderen Erlassen (Erläuterungen des Bundesrates, Seiten 48 bis 62).[3]

Diese Darstellung zeigt, dass die Energiestrategie in sehr viele Bereiche eingreift und für die Bevölkerung in der Schweiz Folgen auf verschiedensten Ebene haben kann. Die Redaktion Arena hat die wichtigsten diskutierten Teilbereiche herausgegriffen: Energiestrategie allgemein (alle Energieträger), Versorgungssicherheit, Kosten für die Bevölkerung, Ausstieg aus der Atomenergie, Förderung und Subventionierung von alternativen Energien.

In der Sendung haben SVP-Nationalrat Toni Brunner und Wirtschaftsvertreter Silvio Ponti die ‚Verschandelung‘ der Landschaft durch Windräder als Argument vorgebracht:

Nationalrat Toni Brunner erwähnte, dass es zur Zielerreichung Solarpanels mit einer Fläche des Zürichsees und gut 1‘000 grossen Windkraftanlagen bräuchte, welche die Landschaft verändern (ab 15‘00“). Wirtschaftsvertreter Silvio Ponti, als Gegner der Vorlage, spricht explizit von gut 1‘000 Windrädern, ‚welche die Landschaft verschandeln‘ (ab 23‘10“).

Bei der Energiestrategie 2015 geht es um einen grundsätzlichen Richtungsentscheid in der Schweizer Energiepolitik und nicht um konkrete Vorhaben oder Bauprojekte im Bereich alternativer Energien. Diese werden – wie die Vergangenheit zeigt – dann sicher kontrovers diskutiert. Schweizer Fernsehen SRF hat in verschiedenen Beiträgen diese Thematik schon aufgegriffen:

Kontroverse um Windkraftprojekt in Oberegg/AI (Schweiz-aktuell vom 27.01.2017).[4]

Umstrittener Windpark bei Vallorbe (Schweiz-aktuell vom 21.09.2016).[5]

Windräder als Gefahr für Vögel (Schweiz-aktuell vom 21.07.2015).[6]

Skyguide gegen Windräder (Tagesschau vom 27.8.2015).[7]

Fazit

Die Abstimmungsarena zur Energiestrategie 2050 hat sich auf das Grundsätzliche und die wesentlichen Aspekte der aktuellen Auseinandersetzung in der Bevölkerung konzentriert. Dabei wurde kein Sachaspekt von der Redaktion ausgeschlossen; Befürworter und Gegner hatten Gelegenheit, alle ihre Argumente vorzubringen.

Wenn es um die Konkretisierung der Energiestrategie geht, wird das Schweizer Fernsehen auch darüber ausführlich und kontrovers berichten – in den News-Sendungen, in Magazin-Beiträgen und auch in Diskussionssendungen. So wie SRF dies in der Vergangenheit auch am Beispiel der umstrittenen Windkraft gemacht hat.

Die Redaktion Arena bittet Sie, die Programmbeanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Zuerst müssen wir jenen Teil Ihrer Beanstandung behandeln, in dem Sie den verweigerten Zugang beklagen. Ich möchte daran erinnern, dass die Medienfreiheit in der Schweiz und damit die Programmautonomie beinhalten, dass die Sendeverantwortlichen bestimmen, was sie thematisieren und wie sie es journalistisch angehen. Es gibt kein „Recht auf Antenne“. In Artikel 6 Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes steht: „Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“[8] Im gleichen Gesetz steht allerdings in Artikel 91 Absatz 3 litera b., dass die Ombudsstellen Beanstandungen behandeln gegen „die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter oder zum von der Redaktion gestalteten Teil des übrigen publizistischen Angebots der SRG.“[9] Der Zugang muss indes auf einem legitimen Anspruch basieren. Wenn beispielsweise in eine Sendung vor den eidgenössischen Wahlen nur drei Präsidenten der Bundesratsparteien eingeladen werden, der vierte aber nicht, dann kann der sich mit einer Zugangsbeanstandung wehren. Vor einer Volksabstimmung hätte das Referendumskomitee, dessen Organisation die Unterschriften gesammelt hat, oder das Initiativkomitee als Urheber einer Volksinitiative Chancen, mit einer Zugangsbeanstandung und dann mit einer Zugangsbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) durchzukommen.

Konkret geht es hier um die Frage, ob Ihr Komitee über einen solch legitimen Anspruch verfügt und hätte in die Sendung eingeladen werden müssen. Nun gibt es zunächst einen Unterschied zwischen einer Abstimmungs-„Arena“ und einer Wahlsendung . In einer Wahlsendung debattieren die Vertreter aller Parteien, die die Kriterien erfüllen. Das können vier, sechs oder gar sieben sein. In einer Abstimmungs-„Arena“ diskutieren gemäß geltendem Konzept vorne an den Pulten zwei Befürworter und zwei Gegner der Vorlage. Gesetzt ist das zuständige Mitglied des Bundesrates. Gesetzt sind Vertreter der maßgebenden Komitees, im Fall des Energiegesetzes einerseits jenes Komitees, das die Urheber des Referendums repräsentiert, also das SVP-Komitee[10], anderseits jenes Komitee, das die befürwortenden Parteien (also SP, FDP, CVP, GLP, GPS, BDP, EVP und PdA) integriert.[11] Das SVP-Komitee vertrat Nationalrat Toni Brunner (St. Gallen). Das befürwortende Komitee vertrat Nationalrat Eric Nussbaumer (SP, Baselland). Nun ist die Frage, wer auf den vierten Platz kommt, der wiederum den Gegnern zusteht. Wollte man alle Komitees abbilden, dann erhielte man ein Ungleichgewicht, denn auf der Gegnerseite gibt es zwei weitere Komitees, ein Wirtschaftskomitee[12] und Ihr Umweltkomitee[13], auf der Befürworterseite aber existieren zusätzlich vier weitere Komitees, nämlich ein Wirtschaftskomitee[14], ein Wissenschaftskomitee[15], ein Kulturkomitee[16] sowie ein Ärzte- und Ärztinnenkomitee[17]. Hätte man alle Komitees abgebildet, wäre ein Ungleichgewicht zugunsten der Befürworter entstanden. Die Redaktion der „Arena“ hat sich darum dafür entschieden, auf der hinteren Bank bloß je einen befürwortenden und einen gegnerischen Vertreter von Economiesuisse zu platzieren und vorne die Physikerin Irene Aegerter, weil offenbar Ihre Organisation[18] tatkräftig an der Unterschriftensammlung mitwirkte. Diese Entscheide kann ich gut nachvollziehen, und ich muss ergänzen, dass es angesichts der Vielzahl der Komitees keinen zwingenden Anspruch Ihres Komitees gab, an der Sendung mitzuwirken.

Im zweiten Teil Ihrer Beanstandung kritisieren Sie die Sendung als einseitig und somit nicht sachgerecht. Wenn ich mir aber die Sendung mit kritischem Verstand anschaue, so muss ich sagen, dass die wesentlichen Punkte zur Sprache kamen und dass auch die Umweltfolgen angesprochen wurden (und zwar in zweierlei Hinsicht: Sowohl Nationalrat Toni Brunner als auch Silvio Ponti sprachen die Umwelteffekte von Windenergie und Kohlekraftwerken an, Bundespräsidentin Doris Leuthard wiederum wies darauf hin, dass das Problem des Atommülls nicht gelöst sei). Das Publikum konnte sich frei eine eigene Meinung bilden und wurde nicht fehlinformiert. Aus all diesen Gründen kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/play/tv/arena/video/abstimmungs-arena-energiestrategie?id=7ba1b2b8-aae3-4de6-bfcd-3970455d5de8

[2] https://energiegesetz-nein.ch/parolen/

[3] https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20170521/Energiegesetz.html

[4]http://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/windprojekt-spaltet-bevoelkerung?id=c79d70e5-5786-4ed2-a4aa-52be3517bea9

[5] http://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/windparks-im-gegenwind?id=23b65e51-29fa-42dc-be41-e44992fb745c

[6] http://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/windrad-keine-gefahr-fuer-voegel?id=20d90f78-2510-46c1-b02a-fd2c64cccffa

[7] http://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/skyguide-wehrt-sich-gegen-windenergie?id=aaa37f9c-13e6-42f9-ab02-47b6e4e66cd8

[8] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[9] ebenda

[10] https://energiegesetz-nein.ch/

[11] https://www.energiestrategie-ja.ch/

[12] http://www.wirtschaft-gegen-energiegesetz.ch/komitee/

[13] https://www.umweltkomitee.ch/

[14] https://es2050.ch/de/komitee

[15] https://www.energiestrategie-ja.ch/de/wer-ja-sagtkomitee-ch/wissenschaftskomitee/

[16] https://www.energiestrategie-ja.ch/wer-ja-sagtkomitee-ch/kulturkomitee/

[17] http://client.vediamo.ch/fileadmin/user_upload/aefu-data/b_documents/Aktuell/M_170505_AerztInnenkomitee_Web.pdf

[18] http://energiesuisse.net/index.php/de/ueberuns; http://alliance-energie.ch/; https://energiestrategie-nein.ch/

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