
Ausgewogene «Arena» zur erleichterten Einbürgerung
Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung der «Arena» vom 20. Januar 2017 zur Abstimmung «Erleichterte Einbürgerung» nicht unterstützen. Dies zum einen, weil die erhobenen Vorwürfe unberechtigt sind und zum anderen, weil sie teilweise den Kompetenzbereich sowohl der Ombudsstelle als auch der Redaktion überschreiten.
Thema der beanstandeten Sendung war die Frage, ob Ausländer der 3. Generation vereinfacht eingebürgert werden sollen. Als Befürworter der Vorlage war Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP), Kurt Fluri (FDP) sowie Elena Marti (Vorstand Junge Grüne). Ihnen gegenüber standen Andreas Glarner (SVP), Markus Wäfler (EDU) sowie Adrian Pulver (SD) als Gegner der Vorlage. Moderator Jonas Projer führte wie üblich durch die Sendung.
Der Beanstander erhob im Wesentlichen vier Vorwürfe:
Erstens sei die Redezeit nicht gerecht verteilt gewesen. Zweitens kritisierte er den Faktencheck des Tages-Anzeigers. Der Vorwurf war, dass dieser nur die angeblichen Lügen der Gegner der Vorlage aufgedeckt, anstatt auch zu den mutmasslichen Falschaussagen der Gegenpartei Stellung zu beziehen. Drittens wurde Moderator Jonas Projer vorgeworfen, er habe einseitig die Gegner unterbrochen und gestört und Nationalrat Glarner im Einzelinterview als einzigen hart attackiert. Und schliesslich wurden viertens die Befürworter der Vorlage in vier Fällen der Lüge bezichtigt.
Die Stellungnahme der zuständigen Redaktion ging auf alle vier Vorwürfe ein. Der Vorwurf der ungleich verteilten Redezeit konnte simpel falsifiziert werden. Tatsächlich lag die Differenz der Sprechzeit zwischen den Befürwortern und den Gegnern der Vorlage unter dreissig Sekunden. Die Redaktion betont, dass beide Seiten auch im konkreten Fall die Gelegenheit erhalten haben, ihre Positionen auszuführen.
Der Ombudsmann Roger Blum ging mit den Ausführungen der Redaktion weitgehend einig. Weder stellte er eine Verletzung der besonderen Sorgfaltspflicht vor Abstimmungen fest, noch fand er Argumente, die Beanstandung des Faktenchecks zu unterstützen. Dies, weil es nicht zur Kompetenz der Ombudsstelle gehört, die Arbeit des Tages-Anzeigers zu überprüfen. Auch in der Beurteilung der Leistung des Moderators war die Beanstandung nicht nachvollziehbar.
«Moderator Jonas Projer war durch die ganze Sendung hindurch sehr fair, sehr neutral, sehr abgewogen.»
Der Ombudsmann stellte nur ein einziges Ungleichgewicht fest: Projer befragte im Einzelinterview Bundesrätin Sommaruga durchaus kritisch, Nationalrat Andreas Glarner jedoch tatsächlich deutlich härter. Dies ist gemäss Blum jedoch akzeptabel, da es dem Respekt geschuldet ist, dem man dem Amt einer Bundesrätin entgegenbringt. Ein weiterer mildernder Umstand ist, dass Nationalrat Glarner als Abstimmungskämpfer nicht zimperlich und sich daher härtere Gangarten durchaus gewohnt ist.
Blum betont, dass der Moderator in einer Diskussionssendung im Einzelnen nicht bestimmen kann, was die Diskutanten sagen. Er kann nachfragen, sie unterbrechen, ihnen eine andere Position gegenüberstellen, aber er kann nicht verhindern, dass die Teilnehmenden auch Behauptungen aufstellen, die nicht oder nur teilweise wahr sind. Der Ombudsmann muss vor allem das Verhalten des Moderators beurteilen. Es ist nicht seine Aufgabe, die Gäste zu qualifizieren, deren Aussagen es waren, die nicht ganz der Wahrheit entsprachen.
Schlussbericht Ombudsstelle 4471.
Text: SRG/lh
Bild: SRF/Oscar Alessio
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