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Fernsehen SRF, Sendung «Kassensturz», Beitrag «Fertig-Birchermüesli im Test» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 21. April 2017 beanstandeten Sie den Beitrag „Fertig-Birchermüesli im Test“ in der Sendung „Kassensturz“ des Fernsehens SRF vom 18. April 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Meines Erachtens ist die Sendung zu subjektiv gestaltet. Im Test wird von Experten verschiedene Birchermüesli getestet auf:

- Duft

- Aroma

- Geschmack

Obwohl der Geschmack hervorgehoben wird, ist das Resultat zu fest auf den Geschmack ausgelegt. Beim Vergleich wird meiner Meinung nach zu subjektiv gewertet. Dieser Vergleich ist nichtsaussagend.

Ich hätte hier eine Tabelle mit z.B.

- Zuckergehalt

- Getreideanteil

- Preis pro 100 Gramm

Doch das eigentliche Thema der Beanstandung ist: Die Sendung heisst ‚Fertig-Birchermüesli im Test‘ wieso werden hier frisch zubereitete Birchermüesli mitgestestet?

In der Jury ist die Angestellte von Sprüngli vertreten und ihr Müsli gewinnt. Was bei objektivem betrachten logisch sein sollte. Ist ja nicht weit hergeholt, dass ein frisch zubereitetes Birchermüesli besser schmeckt als ein von coop was mehr ein Fruchtcoktail ist.

Obwohl die Sendung eigentlich nur ‚Fertig-Birchermesli‘ Testet, gewinnt ein frisch zubereitetes. Das ist in meinen Augen weit weg von objektivem Journalismus und der Kassensturz sollte seine Glaubwürdigkeit nicht verlieren.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin „Kassensturz/Espresso“, schrieb:

„Zur Beanstandung von X gegen den ‚Kassensturz‘-Beitrag vom 18. April 2017 zum Thema ‚Fertigbirchermüesli im Test‘ nehmen wir gerne Stellung.

X beanstandet folgende Punkte:

1. Die Sendung heisse ‚Fertig-Birchermüesli im Test‘, trotzdem würden frisch zubereitete Birchermüesli degustiert, und ein frisch zubereitetes Müesli schneide am besten ab.

2. In der Jury sei eine Angestellte von Sprüngli vertreten, und das Birchermüesli von Sprüngli gewinne den Test.

3. Beim Vergleich würde zu subjektiv gewertet. In der Degustation würden die Kriterien Duft, Aroma und Geschmack getestet, das Resultat sei aber zu sehr auf den Geschmack ausgelegt und der Vergleich damit ‚nichtsaussagend‘. Stattdessen hätte der Beanstander ‚eine Tabelle mit z.B. Zuckergehalt, Getreideanteil und Preis pro 100 Gramm‘ erwartet.

Zu Punkt 1: Mit dem Begriff ‚Fertig-Birchermüesli‘ waren die zum Verzehr bereiten Birchermüesli gemeint. Die Müesli sind fertig zubereitet und für die Mitnahme verpackt. Weder schien der ‚Kassensturz‘-Redaktion, dieser Begriff sei schwer zu interpretieren, noch ist er von anderer Seite missverstanden worden.

Es liegt im Wesen von vergleichenden Tests und Degustation, dass ähnlich Produkte verglichen werden. Dass sie nicht zu 100 Prozent identisch sind, macht einen vergleichenden Test erst interessant. Als kritische Sendung verlässt sich ‚Kassensturz‘ nicht auf Werbeversprechen wie ‚frisch zubereitet‘, sondern hinterfragt sie kritisch. Aufgrund der Erfahrung aus vielen Tests und Degustationen kann man sagen: Ob ein Birchermüesli gewinnen würde, dass von sich behauptet, in einem bestimmten Punkt den Konkurrenzprodukten überlegen zu sein, war vor der Degustation alles andere als sicher.

Zu Punkt 2: Es ist nicht richtig, dass eine Angestellte des Sprünglis in der Jury vertreten war. Selbstverständlich hat es in Expertenjurys von ‚Kassensturz‘-Vergleichen nie Juroren, die ihre eigenen Produkte beurteilen. ‚Kassensturz‘ als kritische Sendung ist darauf bedacht, nur unabhängige Fachpersonen für Experten-Degustationen zu rekrutieren.

Zu Punkt 3: Degustationen haben in der Tat einen subjektiveren Charakter als etwa chemische Labortests. Es waren jedoch von den Experten nicht nur die Kriterien Duft, Aroma und Geschmack beurteilt worden, wie dies der Beanstander schreibt. Daneben wurde, wie in Degustationen üblich, auch das Aussehen und die Konsistenz von der fünfköpfigen Expertenjury beurteilt. Vor allem die Konsistenz hatte mit 25 Prozent Gewicht einen massgebenden Einfluss auf das Gesamtergebnis.

Der Zuckergehalt wäre in der Tat ein interessantes Kriterium gewesen. Allerdings wären dazu Laboranalysen erforderlich gewesen. Auf eine Vermischung von Degustation und Laboranalysen verzichtet ‚Kassensturz‘ bei den Tests bewusst. In solchen Fällen wäre es eigenartig, ein Gesamturteil zu vergeben: Was ist dann besser zu benoten, ein Müesli mit tiefen Zuckergehalt, aber mit einer schleimigen Konsistenz, oder eines mit hohem Zuckergehalt, aber den besten Degustationsnoten?

Der Preis pro 100 Gramm wurde selbstverständlich in der Sendung für jedes Müesli genannt und war am Bildschirm zu lesen. Ebenso ist dieser Preis selbstverständlich im Internet auf SRF online mehrfach klar genannt.

Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, Herr Blum, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Das „Birchermüesli“ ist eine schweizerische Errungenschaft wie das Armee-Messer, die Toblerone, die Rösti, der Circus Knie, der Rote Pfeil, das Heidi und der Globi. Erfunden hat es der Aargauer Dr. Maximilian Oskar Bircher-Benner (1867-1939), ein Reform-Mediziner, der sich vor allem für Vollwert- und Rohkosternährung einsetzte. 1897 gründete er in Zürich die Privatklinik für Diätetik und physikalische Heilmethoden (Bircher-Benner-Klinik, 1994 geschlossen), 1904 eröffnete er auf dem Zürichberg das Sanatorium „Lebendige Kraft“. Er erfand in dieser Zeit das „Birchermüesli“, um die gesunde Ernährung zu fördern.[2]

Das „Birchermüesli“ kennt in der Schweiz jedes Kind. Aber jeder bereitet es etwas anders zu. Bei mir müssen in Abweichung vom Originalrezept immer auch Bananen drin sein, aber nicht unbedingt Nüsse. Eine Rolle spielt auch, was für Haferflocken man verwendet. Solche, die gleich weich werden wie nasse Pappe und aussehen wie Konfetti im Regen, eignen sich schlecht. Aber „de gustibus non est disputandum“ – über den Geschmack sollte man nicht streiten: Jeder liebt das „Birchermüesli“ letztlich ein wenig auf andere Art. Darum liefert eine Degustation durch eine Jury auch nicht exakte Werte, sondern eine Qualitäts-Einschätzung.

Im Beitrag waren zwei Punkte leicht missverständlich, doch wenn man genau hinguckte, war alles klar:

  • Versuchsleiter Patrick Zbinden bereitete zwar ein „Birchermüesli“ nach dem Originalrezept vor und alle kosteten es, aber dieses Original-Müesli war nicht Teil des Tests, und Patrick Zbinden war auch nicht Mitglied der Jury.
  • Die Konditorin Nina Vogel aus Chur war Mitglied der Jury, aber ihr eigenes „Birchermüesli“, das sie Tag für Tag in der Konditorei Maron zubereitet, war nicht Gegenstand des Tests.

Es ist darum weder richtig, dass ein „frisch zubereitetes“ Müesli gewann, noch, dass die Mitarbeiterin des Sieger-Müeslis Mitglied der Juri war. Sie verwechseln das Sprüngli-Müesli mit dem Maron-Müesli, und Sie haben übersehen, dass das Müesli nach dem Original-Rezept gar nicht mitgetestet wurde. Auf Ihre weiteren Kritikpunkte hat Frau Gabathuler bereits ausführlich und einleuchtend entgegnet. Ich kann daher nur anfügen, dass die Degustation nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgte und dass das Publikum in keiner Weise manipuliert wurde. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/fertig-birchermueesli-im-test-die-haelfte-faellt-durch

[2] http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D14295.ph

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