Fernsehen SRF, Sendung «Schweiz aktuell» («Im Schatten der Burg- Leben vor 500 Jahren») beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 2. August 2017 beanstandeten Sie die am 31. Juli 2017 ausgestrahlte Folge der Sendung „Im Schatten der Burg – Leben vor 500 Jahren“ innerhalb von „Schweiz aktuell“ (Fernsehen SRF).[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Während der Fernsehsendung ‚Schweiz-aktuell‘ vom 31.7.17 wurde im Rahmen der Sonderserie ‚Im Schatten der Burg‘ die Familie Dietschi gezeigt, wie sie an einem Gottesdienst teilnahm. Bei der Kommunion hat auch die jüngste Tochter die Hostie empfangen, obwohl sie noch nicht die Erstkommunion erhalten hatte. Anstatt diese in den Mund zu nehmen, hat sie die Hostie in die Umhängetasche gesteckt. Nach dem Gottesdienst teilte sie diese und gab davon ihren Geschwistern - zum Snack, wie der Reporter entwürdigend diesen Vorfall kommentierte.

Es ist unglaublich, was sich das SRF erlaubt. War diese Szene bewusst gesteuert? Das ist eine grobe Verunglimpfung des SRF, ein herber Schlag gegen die Katholische Kirche. Es handelt sich bei der Hostie nicht um ein Snackbrötchen, sondern um den Leib Christi. Mit dieser Einspielung haben Sie viele Katholiken in ihrer Glaubenshaltung tief verletzt.

Ich verlange von Ihnen eine öffentliche Entschuldigung für diesen Vorfall, und dass Sie zukünftig mit mehr Sensibilität ihre Reportagen vorbereiten und präsentieren.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für „Schweiz aktuell“ antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Dr. Basil Honegger:

„Frau X beanstandet den Beitrag ‚Kirchenbesuch der Familie Dietschi‘, den Schweiz aktuell in der Sendung ‚Im Schatten der Burg – Leben vor 500 Jahren‘ am 31. Juli 2017 ausgestrahlt hat.

Im beanstandeten Beitrag geht es um den Kirchenbesuch der Familie Dietschi, welche im Rahmen des Schweiz-aktuell-Sommerprojektes drei Wochen lang eine Zeitreise unternahm und mit den Mitteln von 1517 lebte. Im Rahmen dieser Zeitreise stand auch ein Kirchenbesuch in der katholischen Kirche Oensingen auf dem Programm. Dafür wurde die Messe durch den Pfarrer speziell gestaltet. Zum Beispiel, indem die Messe in Latein gehalten wurde. Wie andere Einwohner der Gemeinde Oensingen besuchte auch die Familie Dietschi am Sonntag, 30. Juli die Messe, an welcher auch das heilige Abendmahl gefeiert und eine Hostie verteilt wurde. Wider besseres Wissen stellte sich auch die Jüngste der Dietschis, die achtjährige Ladina an, um die Hostie zu empfangen. Danach entstand eine Verwirrung, da Ladina die Bedeutung der heiligen Sakramente in ihrer kindlichen Unwissenheit offenbar noch nicht begriffen hat und die Hostie essen wollte. Bevor sie dies jedoch tun konnte, wurde sie von der Mutter, Nicole Dietschi, darauf hingewiesen, dass sie das nicht dürfe, da sie die heilige Kommunion noch nicht empfangen habe. Daraufhin steckte Ladina Dietschi auf Anraten ihrer Mutter die Hostie in ihre Tasche und gab sie ausserhalb der Kirche ihren Geschwistern, welche sie teilten und assen. Im Kommentartext wurde dazu gesagt, dass die Hostie nun ‚zum Snack für die beiden älteren Geschwister werde‘.

Die Beanstanderin stellt die Frage in den Raum, ob diese Szene bewusst durch uns gesteuert war. Zudem sei der Kommentar eine <Verunglimpfung, entwürdigend und verletzte viele Katholiken tief in Ihrer Glaubenshaltung>. Weiter fordert der Beanstander eine öffentliche Entschuldigung.

Ich nehme gerne zu den Vorwürfen Stellung, möchte jedoch erst kurz darauf hinweisen, dass wir die besagte Szene bereits am 2. August aus dem Internet entfernt und bei uns auf der Homepage folgende öffentliche Entschuldigung aufgeschaltet haben:[2]

<02.08.2017

In der ‚Schweiz aktuell‘-Sendung ‚Im Schatten der Burg - Leben vor 500 Jahren‘ wurde gezeigt, wie ein junges Mädchen die Hostie entgegennahm, obwohl sie 1. Heilige Kommunion noch nicht empfangen hat. Sie hat danach auf Anraten der Mutter die Hostie in die Tasche genommen und sie danach ihren Geschwistern zu essen gegeben. Es lag uns fern mit dieser Szene, welche sich ohne unser Zutun ereignet hat, die religiösen Gefühle der Zuschauer zu verletzen. Wir wollten lediglich die Ereignisse rund um den Besuch der Familie am Gottesdienst aufzeigen. Dabei war uns die Sensibilität des Themas zu wenig bewusst. Wir entschuldigen uns deshalb bei allen, deren religiöse Gefühle wir verletzt haben.

Basil Honegger, Redaktionsleiter Schweiz aktuell>

Der Beitrag ist seit dem 2. August nicht mehr übers Netz einsehbar, respektive nur noch in angepasster Form, das heisst ohne die beanstandete Szene. Dieser Forderung der Beanstanderin sind wir also schon proaktiv, bevor wir von der Beanstandung erfahren haben, nachgekommen.

Die Frage, ob die Szene <bewusst von uns gesteuert> worden sei, muss ich mit einem kräftigen Nein beantworten. Wir haben bei diesem ganzen Sommerprojekt lediglich die Rahmenbedingungen geschaffen und dann in Reportagen verfolgt, wie die Protagonisten auf die Umstände reagieren. Das betrifft das Leben im mittelalterlichen Haus, das Arbeiten auf dem Acker, den Tagesablauf ganz generell und auch den Kirchenbesuch. Die Messe haben wir gemeinsam mit der Pfarrei in Oensingen/SO vorbereitet. Dabei wurde die Festlegung des Messablaufs der Pfarrei überlassen, um den Messebesuchern einen korrekten Messablauf zu garantieren. Dass sich dabei Ladina Dietschi auch in die Reihe stellte, um die Hostie zu empfangen, sie die Hostie in ihre Tasche steckte und dann ihren Geschwistern überliess, hat sich ohne unser Zutun ereignet. Es war schlicht und einfach kindliche Unwissenheit und nicht böse Absicht, weshalb die Dietschi-Kinder so gehandelt haben.

Da es unser Ziel als Fernsehen war, die Ereignisse rund das Leben der Familie Dietschi in diesen drei Wochen und auch rund um den Kirchenbesuch zu zeigen, ohne zu beschönigen, haben wir auch diese Szene rund um die Hostie abgebildet. Nur so liess sich ein umfassendes Bild der Ereignisse rund um das Leben der Familie Dietschi im ausklingenden Mittelalter abbilden. Dies unter anderem auch, weil die Religion im Alltag damals noch viel präsenter war. Dass sich eine solche Szene auch 1517 ereignet hätte, ist eher unwahrscheinlich.

Der Kommentartext zur Szene war allerdings nicht gelungen. Der Autor hat getextet:

<churz drufabe wird dHostie zum Snack für dKatja und de Maurin>

Unser Kommentar zu dieser Szene war jedoch keine Wertung unsererseits. Wir haben nicht gesagt, dass die Hostie ein Snack sei, noch uns über dieses heilige Sakrament lustig gemacht. Wir haben beschrieben, dass Maurin und Katja Dietschi in ihrer kindlichen Unwissenheit die Hostie als ‚Snack‘ behandelten. Getextet haben wir aus einer empathischen Sicht der Kinder. Wir sind uns aber bewusst, dass dies missverständlich, unsensibel und damit ein Fehler war. Da es sich bei der Hostie um ein heiliges Sakrament handelt und der Umgang damit auch immer wieder Anlass für kontroverse Diskussionen war[3], hätten wir nicht nur aus Sicht der Kinder texten dürfen, sondern hörbar eine journalistische Haltung den Ereignissen gegenüber einnehmen müssen. Wir hätten die Szene einordnen und in einen religiös-historischen Kontext stellen sollen. So wie die Szene gezeigt und getextet wurde, hätte man tatsächlich den Eindruck gewinnen können, dass die Beschreibung mit der Haltung der Redaktion, respektive SRF gleichzusetzen sei. Dies trifft aber in keiner Art und Weise zu!

Da dies nicht unsere Absicht war, haben wir proaktiv gleich die ganze Szene vom Netz genommen. Zudem haben wir uns öffentlich bei all jenen entschuldigt, deren religiöse Gefühle wir damit verletzt haben. Auch das zuständige Bistum Basel zeigte sich in mehrere geführten Telefongesprächen mit diesen Massnahmen einverstanden und sah keinen weiteren Handlungsbedarf.

Kurz zusammengefasst: es tut uns leid, dass sich die Beanstanderin durch die Bezeichnung der Hostie als ‚Snack‘ in seinen religiösen Gefühlen verletzt fühlte. Allerdings sind wir der Meinung, die nötigen Massnahmen bereits unmittelbar nach der Ausstrahlung getroffen zu haben, womit die zentralen Forderungen der Beanstanderin erfüllt sind.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie werfen eine zentrale Frage auf. Das Radio- und Fernsehgesetz sagt in Artikel 4, Absatz 1: <Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten.>[4] Zu den Grundrechten zählt die Religionsfreiheit. Zur Religionsfreiheit gehört nicht nur das Recht, selber zu bestimmen, welche Religion man ausüben will. Sie schützt auch die religiösen Gefühle. Allerdings ist nicht alles tabu, was im Zusammenhang mit der Religion steht. Medien dürfen das Verhalten von Bischöfen, Äbten, Pfarrern, Imamen, Rabbis, Patriarchen, Popen oder Kirchenräten jederzeit und wenn nötig heftig kritisieren. Geschützt sind nur die zentralen Glaubensinhalte der jeweiligen Religion. Und bei der katholischen Kirche gehören zu den zentralen Glaubensinhalten die sieben Sakramente. Das gilt heute, das galt 1517, denn damals zählten noch alle Eidgenossen zur römisch-katholischen Religion. In Deutschland hatte zwar Luther just in diesem Jahr seine kirchenkritischen Thesen veröffentlicht, aber die Reformation erreichte die Schweiz erst 1522, als Zwingli am Zürcher Großmünster ähnliche Ideen zu vertreten begann.

Welchen Bezug hat die ausgestrahlte Folge der Serie „Im Schatten der Burg – Leben vor 500 Jahren“ zu den als zentrale Glaubensinhalte geschützten Sakramenten? Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat sich letztes Jahr im Zusammenhang mit einer Sendung von „Giacobbo/Müller“ (Aargauer Tanzverbot) einmal mehr mit dem Thema befasst. Sie schrieb in der Begründung ihres Entscheids vom 25. August 2016:[5]

<Eines der sieben Sakramente ist die Eucharistie (Abendmahl), in welcher der Hostie, dem aus Weizenmehl und Wasser bestehenden Abendmahlbrot, eine tragende Rolle zukommt. Jesus Christus wird in der eucharistischen Gestalt des Brots und des Weins gegenwärtig. Aus dieser Realpräsenz von Christus geht auch die besondere Bedeutung der Hostie für katholische Gläubige hervor. Ausgeführt wird dies namentlich im Katechismus der Katholischen Kirche, Nrn. 1374 und 1375. Darin kommt u.a. zum Ausdruck, dass Christus in diesem Sakrament durch die Verwandlung des Brotes und des Weines in den Leib und das Blut Christi gegenwärtig wird. Einen entsprechenden Glauben an die Realpräsenz von Jesus Christus in der Eucharistiefeier lebt auch die orthodoxe Kirche (Karl Christian Felmy, Einführung in die orthodoxe Theologie der Gegenwart, Berlin 2014, S. 272).>

Daraus ergibt sich klar, dass das Radio- und Fernsehgesetz verletzt ist, wenn eine Sendung das Abendmahl und konkret die Hostie herabwürdigt oder verächtlich macht. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem kindlichen und dem journalistischen Verhalten. Kinder haben immer wieder mit der Religion und mit religiösen Werten Schabernack getrieben – sowohl im Mittelalter als auch heute. Dies zu rapportieren und als eine gesellschaftliche Realität zu spiegeln, ist durchaus eine Aufgabe der Medien. Aus diesem Grund sehe ich in der Passage, in der das Mädchen die Hostie nimmt, sie auf Rat der Mutter in die Tasche steckt und sie danach ihren größeren Geschwistern überlässt, keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes, da sich Kinder eben durchaus so verhalten und Medien die Wirklichkeit nicht beschönigen müssen. Hingegen sehe ich eine Verletzung des Gesetzes in der journalistischen Reaktion: Statt dieses Verhalten zu kritisieren und einzuordnen, stützt der journalistische Begleittext die Aktion noch, indem er sie verharmlost und die Hostie im Sinne der Kinder als „Snack“ bezeichnet. Aus diesem Grund unterstütze ich Ihre Beanstandung zumindest teilweise.

Positiv zu würdigen ist indes die schnelle Reaktion der Redaktion, die den Fehler korrigiert und sich entschuldigt hat. Fehler können immer passieren. Es zeugt von Professionalität, wenn man sie erkennt, sie behebt und dies auch kommuniziert. In dieser Hinsicht hat „Schweiz aktuell“ vorbildlich gehandelt.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] http://www.srf.ch/sendungen/schweiz-aktuell/unwetter-s-charl-herausgeputzt-fuer-die-kirche (korrigierte Version).

[2] http://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

[3] siehe UBI-Entscheide b. 460 vom 21. März 2003 (https://www2.ubi.admin.ch/x/b_460.pdf ) und b.739/740 vom 25. August 2016 (https://www2.ubi.admin.ch/x/b_739_b_740.pdf ).

[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[5] https://www2.ubi.admin.ch/x/b_739_b_740.pdf

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