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Verletzung religiöser Gefühle beanstandet

Kinder teilen sich nach dem katholischen Gottesdienst eine Hostie. Im Off-Kommentar wird gesagt, die Oblate diene nun als «Snack». Der Beitrag von «Schweiz aktuell» wurde beanstandet, da die Darstellung religiöse Gefühle verletze.

Im beanstandeten Beitrag geht es um den Kirchenbesuch der Familie Dietschi, welche im Rahmen des «Schweiz aktuell»-Sommerprojektes 2017 drei Wochen lang eine Zeitreise unternahm und mit den Mitteln von 1517 lebte. Im Rahmen dieser Zeitreise stand auch ein Kirchenbesuch in der katholischen Kirche auf dem Programm. Während dieser empfängt die achtjährige Tochter Ladina eine Hostie, obwohl sie die Erstkommunion noch nicht erhalten hat. Von ihrer Mutter darauf hingewiesen, dass sie die Hostie nicht essen dürfe, steckt sie die Oblate in ihre Tasche und gibt sie später ihren Geschwistern, die sie teilen und essen. Im begleitenden Kommentartext der Sendung wurde dazu gesagt, dass die Hostie nun «zum Snack für die beiden älteren Geschwister werde». Auf diese Aussage bezieht sich die Beanstandung in erster Linie. Der Beanstander schreibt: «Es handelt sich bei der Hostie nicht um ein Snackbrötchen, sondern um den Leib Christi. Mit dieser Einspielung haben Sie viele Katholiken in ihrer Glaubenshaltung tief verletzt.»

Ombudsmann Roger Blum bezieht sich in seinem Schlussbericht auf einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), die sich im letzten Jahr in anderem Zusammenhang mit den sieben Sakramenten zu befassen hatte. Aus diesem wird abgeleitet, dass das Radio- und Fernsehgesetz verletzt ist, wenn eine Sendung das Abendmahl und konkret die Hostie herabwürdigt.

Blum unterscheidet zwischen dem Verhalten des Kindes bzw. der Kinder sowie dem journalistischen Verhalten. Die Handlung Ladinas und ihrer Geschwister beurteilt er als natürlich und nur aus Unwissen verletzend. DieTatsache, dass SRF die Szene filmt ist seiner Auffassung nach ebenfalls unproblematisch, denn damit wird die Aufgabe der Medien wahrgenommen, die Realität abzubilden. Verfehlt ist hingegen der Kommentar in der beanstandeten Szene, da das Handeln der Dietschi-Kinder nicht kontextualisiert und allenfalls kritisiert, sondern verharmlost und die Hostie im Sinne der Kinder als Snack bezeichnet wird. Daher unterstützt Ombudsmann Blum die Beanstandung teilweise.

Noch bevor der Beitrag beanstandet wurde, hat jedoch die Redaktion die Sensibilität des Themas erkannt und die entsprechende Szene inklusive Kommentar vom Netz genommen. Gleichzeitig wurde ein Entschuldigungsschreiben verfasst und veröffentlicht. Blum hebt dieses proaktive Verhalten positiv hervor und betont: «Fehler können immer passieren. Es zeugt von Professionalität, wenn man sie erkennt, sie behebt und dies auch kommuniziert. In dieser Hinsicht hat «Schweiz aktuell» vorbildlich gehandelt.»

Schlussbericht Ombudsstelle 5141

Zur Sendung «Schweiz aktuell» vom 31. Juli 2017: «Unwetter S-Charl, Herausgeputzt für die Kirche»

Text: SRG.D/lh

Bild: SRF/Screenshot «Schweiz aktuell»

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