SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF News online über «Affäre Hildebrand» beanstandet

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Mit Ihrem Ihrer E-Mail vom 17. September 2017 beanstandeten Sie den Artikel „Die Fakten zur ‚Affäre Hildebrand‘“ auf SRF News online vom 23. August 2017.[1] Ich war zunächst nicht bereit, auf Ihre Beanstandung einzutreten, da Sie die Frist um acht Tage verpasst hatten, liess mich hingegen von Ihnen überzeugen, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt, weil Sie von SRF auf Ihre Reklamation hin erst nach 20 Tagen Antwort erhielten. Also trete ich aus Kulanz dennoch auf Ihre Beanstandung ein.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Am 23. August informierte ich mich auf der Webseite von SRF über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Bergsturz in Bondo, da ein Freund und Kollege von mir dort wohnt. Dabei bemerkte ich zufällig den Hinweis auf eine Faktenzusammenstellung von SRF zum Fall Hildebrand. Ich wollte mir die Tage um die Jahreswende 2011/2012 noch einmal in Erinnerung rufen und rief die entsprechende Seite auf. Bei der Lektüre irritierte es mich gewaltig, dass ich in dieser Faktenzusammenstellung kein Wort über die verräterische Mail fand, repektive darüber , dass Hildebrands Bankberater explizit dokumentiert hatte, dass der Nationalbankpräsident mit dem Devisengeschäft einverstanden war.

Dass dieses so entscheidende Faktum, das m. E. den Rücktritt unvermeidlich machte und abgegebene Beteuerungen und Ausflüchte billig erscheinen liess, in der Faktenzusammenstellung nicht erscheint, verursachte bei mir ein komisches Gefühl im Bauch.

Ich zweifelte sogar an meiner Erinnerung an die damaligen Tage. Deshalb recherchierte ich im Netz kurz die Fakten und stiess auf einen gut recherchierten NZZ-Artikel vom 14.3.2012, der meine Erinnerung stützte. Darauf verfasste ich einen Kommentar, registrierte mich auf der Homepage von SRF und kürzte meinen Kommentar zusammen, bis er Platz hatte und schickte ihn ab. (Übrigens: Der knappe Platz, der dem Publikum zugestanden wird, führt zwingend dazu, dass wenig differenziert werden kann und verkürzt, zugespitzt werden muss.)

Als ich meinen Kommentar am folgenden Tag auf der SRF-Seite nicht vorfand, fragte ich per Mail bei SRF an:

<Guten Tag
Ich habe gestern einen Kommentar geschrieben zu http://www.srf.ch/news/schweiz/die-fakten-zur-affaere-hildebrand. Das erfolgreiche Absenden des Kommentars wurde bestätigt. Wie ich heute sehe, ist er nicht aufgeschaltet. Gerne wüsste ich, warum. Es ist mein erster Kommentar überhaupt und ich kann mir nicht vorstellen, dass er gegen die Nettiquette verstösst.
Danke für eine baldige Antwort X ("X")>
Eine Antwort erhielt ich erst knapp drei Wochen später.

Diese Webseite verletzt das Sachgerechtigkeitsgebot, in dem sie die Aktennotiz von Hildebrands Bankberater verschweigt, quasi den ‚rauchenden Colt‘ in dieser Affäre. Der Verdacht, dass dieses Verschweigen absichtlich geschieht, lässt sich leider nicht von der Hand weisen, hat SRF seinerzeit doch eine sehr Hildebrand-freundliche Informationspolitik betrieben. Das Verschweigen der Aktennotiz auf der beanstandeten Webseite kann auch nicht dem Platzmangel zugeschrieben werden, es werden andere, weit weniger bedeutsame Fakten erwähnt, wie z. B. dass Lei gesagt habe, er seich i d Hose.

(Nebenbei: Interessieren würde mich, ob Blocher in 10vor10 vom 9. Januar 2012 die Aktennotiz erwähnt hat, was ich ihm zutrauen würde. In dem auf der SRF-Webseite vom 23.9.2017 aufgeschalteten Ausschnitt mit Blocher ist davon jedoch nichts zu hören. Wurde vielleicht auch da bewusst ‚ausgewählt‘?)

Auch der letzte Eintrag auf der beanstandeten Webseite verletzt das Sachgerechtigkeitsgebot. Er lautet: <Das Zürcher Obergericht hat den Thurgauer SVP-Kantonsrat Lei und einen Bankangestellten wegen Bankgeheimnisverletzung zu bedingten Geldstrafen verurteilt.> Nachdem in vorangehenden Abschnitt von der Verurteilung durchs Bezirkgericht berichtet wird und das Strafmass explizit erwähnt wurde, hättre m. E. das Sachgerechtigkeitsgebot zwingend verlangt, die Verminderung des Strafmasses durch das Obergericht zu erwähnen, sowie deren Begründung, dass nämlich der Gang zur ‚Weltwoche‘ gerechtfertigt gewesen sei.

Zur Antwort vom 13. September von SRF auf meine Mail:

Die Antwort von SRF auf meine Nachfrage lautete:

<Sehr geehrter Herr X
Ihr Kommentar lautete wie folgt: „Dass ich in der SRF-Zusammenstellung zu Hildebrand nichts von der verräterischen Mail lese, die entscheidend zum Rücktritt führte, irritiert mich. Habe ich da etwas falsch in Erinnerung oder unterdrückt SRF noch heute diese entscheidende Tatsache? Leider ist Letzteres der Fall, siehe NZZ 14.3.12. ‚Fake News‘ durch bewusstes Weglassen, um die eigene Sicht zu untermauern, könnte man das auf Neudeutsch nennen. Und darob, dass das im Service Public geschieht, wird mir fast schlecht.»
Sie unterstellen uns damit, dass wir absichtlich Informationen zurückhalten und ‚Fake News‘ betreiben würden. Ein ungerechtfertigter Vorwurf, den wir so nicht nachvollziehen können und auch entschieden zurückweisen. Wir haben diese 'verhängnisvolle E-Mail' bei der Berichterstattung zur Hildebrand-Affäre immer wieder erwähnt, unter anderem hier: http://www.srf.ch/news/wirtschaft/der-fall-des-stars-unter-den-waehrungshuetern.
Aus diesem Grund ist es unserer Meinung nach verständlich, dass der Kommentar nicht freigeschaltet wurde. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass in unseren Nutzungsregeln ausdrücklich erwähnt ist, dass kein grundsätzliches Anrecht auf Publikation besteht.
Freundliche Grüsse
SRF News Online>

In der Antwort auf meine Mail vom 24. August begründet SRF die Zensur meines Kommentars damit, dass mein Vorwurf der Nichterwähnung der verräterischen Mail nicht zutreffe und verweist auf eine Webseite vom 4. Januar 2013 (sic!). Meinen Kommentar habe ich jedoch zur Webseite von SRF vom 23.August 2017 verfasst, und dort wird, wie oben ausgeführt, in der Faktenzusammenstellung der wichtige Fakt unterschlagen. Dass dies so ist, ist keine bösartige Unterstellung von mir, sondern eine wirkliche Tatsache. Sie ist keineswegs ‚nicht nach(zu)vollziehen‘ wie SRF schreibt, sondern kann jederzeit nachvollzogen werden durch Aufrufen der entsprechenden SRF-Seite!

Die Fadenscheinigkeit der Begründung für das Unterdrücken meines Kommentars belegt gerade, dass es sich dabei um Zensur einer SRF nicht genehmen Meinung handelt.

Was neben dem Inhalt der SRF-Antwort an mich erstaunt, ist die Tatsache, dass sie fast drei Wochen auf sich warten liess. Die Betreffzeile mit dem doppelten ‚AW:AW:‘ lässt darauf schliessen, dass die Antwort SRF-intern hin und hergeschoben wurde. Nicht schliessen lässt sich leider, wer die Antwort ver’antwortet‘, sie erfolgt anonym unter dem Label ‚srf‘. Ein etwas kafkaesker Vorgang, der umso mehr befremdet, als jeder Kommentierende (m. E. völlig zu Recht!) seine persönlichen Daten angeben muss und belegen muss, dass er kein Roboter ist.

Zu meiner Motivation:

Dass ich mich bemüssigt fühle, zu diesem Punkt etwas zu schreiben, ist traurig. Auch als SVP-Mitglied hätte ich das volle Recht, vom mit öffentlichen Geldern finanzierten Medienunternehmen Sachgerechtigkeit zu verlangen auch in Punkten, welche die SRF-Berichterstattung im Nachhinein als zweifelhaft erscheinen lassen. Aber ich bin weder SVP-Mitglied noch -Sympathisant. Ich bin ein Verfechter des freien Wortes und der freien Information. Erstmals aktiv dafür wurde ich 1969, als das Rektorat meiner Kantonsschule Schülerzeitungen verbot. Dann empörte ich mich über die Methoden Stalins, Fotografien im Nachhinein in seinem Sinne retouchieren und ihm nicht genehme Personen verschwinden zu lassen. Kaum ertragen konnte ich in den frühen 80er Jahren, dass das 1.Mai-Abzeichen mit dem Motto ‚Solidarität‘ des 1.Mai-Komitees Zürich, als es bereits produziert war, überklebt werden musste. Es enthielt das Wort ‚Solidarität‘ in vielen Sprachen, ‚leider‘ auch auf polnisch. Auf der überklebten Version fehlte dann diese Sprache.

Deshalb ist das flaue Gefühl im Magen bei der Lektüre der SRF-‚Fakten‘, das ich in meinem Kommentar erwähne, wirklich erlebt und nicht eine polemische Überspitzung.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News antwortete Herr Alexander Sautter:

„Besten Dank geben Sie uns Gelegenheit, auf die Beanstandung von Herrn X einzugehen, betr. Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots im Artikel ‚Die Fakten zur Affäre Hildebrand‘ vom 23. August 2017. Herr X kritisiert, dass in der publizierten Chronologie die Aktennotiz von Hildebrands Bankberater verschwiegen werde. Er äussert den Verdacht, dies sei absichtlich geschehen, da SRF seinerzeit eine ‚Hildebrand-freundliche Informationspolitik‘ betrieben habe. In der Tat ist es so, dass die erwähnte Aktennotiz (bzw. Email) in der am 23. August 2017 publizierten Chronologie nicht aufgeführt war.

Explizit erwähnt wird die Email jedoch in den Chronologien vom 20. März und 13. April 2016.[2] Erwähnt wird die Mail zudem in einem Artikel vom 18. März 2013.[3] Es lässt sich festhalten, dass SRF den Fall in Dutzenden weiteren Sendungen und Beiträgen im Radio wie im TV thematisiert hat, in vielen davon wird auch das Email erwähnt. Besonders erwähnenswert ist der 50-minütige DOK-Film den SRF zum Thema produziert hat. Auch hier wird die Email zum Thema gemacht.[4]

Wie Sie zudem sehen können, wurde die diesjährige Chronologie nicht von Grund auf neu erstellt, sondern auf Basis der bereits geschriebenen grossmehrheitlich neu zusammengebaut. Bei diesem Copy/Paste-Vorgang unterlief der Redaktion der Fehler, diesen für die Affäre relevanten Punkt nicht übernommen zu haben. Es handelt sich dabei schlicht um ein Versehen, trotz Vier-Augen-Prinzip und Qualitätskontrolle. Es ist also fehl am Platz, der Redaktion hier eine Absicht zu unterstellen. Wir bedauern den Fehler und haben ihn deswegen zwischenzeitlich korrigiert, so dass nun eine vollständige Chronologie inkl. der Email publiziert ist.

Herr X kritisiert zudem den Abschnitt betr. der Verurteilung durch das Zürcher Obergericht. Wir betrachten dies als eine journalistisch erlaubte Verkürzung. Auch eine Chronologie muss sich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren können und kann keine allumfassende Darstellung der Ereignisse liefern.

Wir bitten Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu bewerten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Chronologie. „SRF News“ war in der Affäre Hildebrand von Anfang an nicht über jeden Zweifel erhaben. Im Artikel vom 4. Januar 2013 steht, Alt-Bundesrat Christoph Blocher habe im Dezember 2011 Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf aufgesucht und sie über die private Transaktion Hildebrands informiert.[5] In Tat und Wahrheit suchte er aber Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey auf. Eveline Widmer-Schlumpf wurde erst Bundespräsidentin vom Neujahr 2012 an. Die Chroniken, die SRF News darauf erstellte und am 30. März 2016, am 13. April 2016 und am 23. August 2017 publizierte, waren alle mangelhaft: Viel zu punktuell und unzusammenhängend, ein wenig stümperhaft. Die E-Mail des Bankberaters von Nationalbank-Direktionspräsident Hildebrand, die bestätigte, dass er mit der Transaktion seiner Frau einverstanden war, war entscheidend für den dann zwingenden Rücktritt. Sie war im Artikel vom 18. März 2016 erwähnt. Dass sie dort erwähnt war, enthebt die Redaktion aber nicht von der Verpflichtung, sie auch in späteren Artikeln zu erwähnen. Genau gleich verhält es sich mit den Urteilen auf zwei Gerichtsstufen gegenüber dem IT-Spezialisten der Bank Sarasin und Kantonsrat Hermann Lei: Wenn man das Urteil des Bezirksgerichts in aller Detaillierung referiert, kann man sich nicht auf eine journalistisch zulässige Verkürzung herausreden, wenn man diese Detaillierung beim Urteil des Obergerichts weglässt. Entweder wird das Strafmaß beides Mal angegeben oder gar nie. In diesen Punkten hat die Redaktion meines Erachtens das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Ich kann daher Ihre Beanstandung unterstützen. Hingegen habe ich guten Grund anzunehmen, dass nichts mit Absicht und aus Boshaftigkeit passiert ist. Sondern eher aus Unaufmerksamkeit. Insofern ist auch verständlich, dass „SRF News“ Ihren Kommentar, der diese Boshaftigkeit unterstellte, nicht freischaltete.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] http://www.srf.ch/news/schweiz/die-fakten-zur-affaere-hildebrand

[2] http://www.srf.ch/news/schweiz/wie-der-snb-praesident-ueber-devisengeschaefte-stolperte ; https://www.srf.ch/news/schweiz/affaere-hildebrand-angeklagte-schieben-sich-gegenseitig-schuld-zu

[3] https://www.srf.ch/news/schweiz/eine-transaktion-zu-viel

[4] https://www.srf.ch/play/tv/dok/video/der-erzwungene-ruecktritt-hildebrand?id=a21cf8d2-3ba3-4f1a-8880-75f1d380c149

[5] https://www.srf.ch/news/wirtschaft/der-fall-des-stars-unter-den-waehrungshuetern

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