
Ombudsmann stellt sich hinter USA-Korrespondenten
Peter Düggeli ist USA-Fernsehkorrespondent von SRF in Washington. Mit seinen Berichten und Einschätzungen informiert er das SRF-Publikum regelmässig über das aktuelle (politische) Geschehen in den USA. Ein Fernsehzuschauer übt heftige und pauschale Kritik an Düggelis Arbeit. Er wirft ihm vor, tendenziös zu berichten und Fakten falsch wiederzugeben. Ombudsmann Roger Blum kann der Beanstandung nicht zustimmen und stellt sich hinter den kritisierten Korrespondenten.
Zur Prüfung der in der Beanstandung formulierten Kritik haben sowohl die SRF-Verantwortlichen als auch Ombudsmann Roger Blum je zehn Beiträge bzw. Live-Gespräche der «Tagesschau» bzw. von «10vor10» mit Peter Düggeli analysiert.
Franz Lustenberger (Vertreter «Tagesschau») und Christian Dütschler (Redaktionsleiter «10vor10») kommen zum Schluss, dass in Düggelis Beiträgen und Berichten immer alle Seiten zu Wort kämen. Die Einschätzungen seien sachlich abgestützt und nachvollziehbar. Das Publikum könne sich eine eigene Meinung bilden.
«Fakten sind manchmal unangenehm, aber deswegen kann man sie nicht zu Fake News erklären.» Ombudsmann Roger Blum
Unliebsame Fakten vs. Fake News
Die Anforderungen an einen SRF-Korrespondenten bzw. eine Korrespondentin sind hoch. Nebst überdurchschnittlichen Qualifikationen sei auch ein grosses Engagement gefordert, formulieren Lustenberger und Dütschler die Erwartungen seitens SRF. Ein Korrespondent müsse zudem neben korrekten Fakten vor allem auch eine analysierende Einordnung vermitteln. Düggeli erfülle alle Anforderungen. Er sei ein äusserst kompetenter und verlässlicher Kollege, der keinen Aufwand scheue, sind sich Dütschler und Lustenberger einig.
Auch Ombudsmann Roger Blum stellt sich hinter Düggeli. Dieser berichte und analysiere nüchtern, redlich und fair. Seine Einschätzungen seien treffend. Er vermittle belegbare Fakten und keine Fake News. Fakten seien nicht Dinge, die man sich wünsche, gibt Blum zu bedenken. Vielmehr seien Fakten belegbare Zustände, Ereignisse, Entwicklungen, Aussagen. «Fakten sind manchmal unangenehm, aber deswegen kann man sie nicht zu Fake News erklären», so Blum.
Der Ombudsmann unterstützt die Beanstandung nicht.
Schlussbericht Ombudsstelle 5162
Zu den analysierten Sendungen
Tagesschau vom 5. September 2017
Tagesschau vom 4. September 2017
Tagesschau vom 3. September 2017
Tagesschau vom 29. August 2017
Tagesschau vom 26. August 2017
Tagesschau vom 22. August 2017
Tagesschau vom 20. August 2017
Tagesschau vom 18. August 2017
Tagesschau vom 14. August 2017
Tagesschau vom 4. August 2017
10vor10 vom 29. August 2017
10vor10 vom 18. August 2017
10vor10 vom 31. Juli 2017
10vor10 vom 27. Juli 2017
10vor10 vom 12. Juli 2017
10vor10 vom 13. Juni 2017
10vor10 vom 8. Juni 2017
10vor10 vom 7. Juni 2017
10vor10 vom 1. Juni 2017
1
0vor10 vom 31. Mai 2017
Text: SRG.D/dl
Bild: USA-Korrespondent Peter Düggeli in «Tagesschau» vom 14. August 2017, Screenshot/SRF
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Nichtberichterstattung über WTC 7-Studie beanstandet
Ein Fernsehzuschauer beanstandet, dass SRF nicht über eine neu veröffentlichte Studie zum Einsturz des WTC 7-Gebäudes in New York berichtet hat. In seinen Augen ist dies eine Unterschlagung wichtiger Informationen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.

Über die Relevanz von «Tagesschau»-Beiträgen
Ombudsmann Roger Blum hatte sich bei einer Beanstandung der «Tagesschau» vom 30. April 2017 vor allem mit der Relevanz verschiedener Beiträge zu befassen. Welche Informationen sind relevant genug, damit sie es in die «Tagesschau» schaffen? Welchen Fokus wählt die Redaktion bei einem Ereignis und warum?

«50 Jahre Sechstagekrieg» beschäftigt auch den Ombudsmann
Ombudsmann Roger Blum behandelte eine Beanstandung des «Tagesschau»-Beitrags «50 Jahre Sechstagekrieg». Ein Fernsehzuschauer bemängelt den Bericht als unvollständig, einseitig und nicht sachgerecht. Zudem kritisiert er den Interviewpartner als antiisraelisch. Ombudsmann Roger Blum wertet den «Tagesschau»-Bericht und den gewählten Interviewpartner als zulässig. Allerdings hätte die unmittelbare Vorgeschichte des Sechstagekrieges gemäss Blum erwähnt werden müssen.
Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen
${ text.replace(new RegExp('\r?\n', 'g'), '
') }