SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Verschiedene «Schweiz aktuell»-Beiträge über die Tierhaltung auf dem Pferdehof K. in Hefenhofen, Thurgau, beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail samt Word-Dokument vom 5. Oktober 2017 beanstandeten Sie in Form einer Zeitraumbeanstandung die „Schweiz aktuell“-Sendungen von Fernsehen SRF vom 4. August 2017[1], 14. August 2017[2], 17. August 2017[3] und 15. September 2017[4], und dort die Beiträge über die Tierhaltung auf dem Hof K. in Brüschwil, Hefenhofen (TG), und die daraus resultierenden Probleme und Maßnahmen. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Zeitraumbeanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Sendung Schweiz Aktuell vom 4. August 2017 (Besuch vor Hofräumung)

Die Sendung beginnt mit: Anstandslos lässt uns U.K. auf den Hof. Weiter geht es mit Kommentaren von U.K. und A.D. (Gemeindeammann Hefenhofen), der per Zufall gerade einen Hofbesuch abstattet, da er mit U.K. über die Vorwürfe der letzten Tage sprechen möchte (ist doch praktisch – ist doch auch gerade noch das Schweizer Fernsehen vor Ort).

Dann Aussagen von U.K. und A.D.

U.K. - Verschimmeltes Brot gebe es in jedem Haushalt, das bringe niemanden um. Schweiz Aktuell kommentiert diese Aussage nicht.

U.K. - Tote Fohlen sind möglich, bei 10 schwangeren Frauen sind auch Totgeburten möglich.

A.D. - Er hat nie solche Bilder (gemäss Printmedien der letzten Tage) gesehen, er will weder jemanden vorverurteilen noch in Schutz nehmen, verlangt, dass sauber abgeklärt wird, ob die Fotos tatsächlich vom Hof U.K. stammen und erwähnt den Hinweis auf die Unschuldsvermutung.

Zum Schluss konfrontiert man U.K. mit der Tatsache, dass er als Tierquäler verurteilt sei und

U.K. gibt dies (umschweifend) zu.

Diese Sendung vom 04.08.2017 zeigt dem Zuschauer einen umgänglichen U.K. – der dem Schweizer Fernsehen anstandslos Zutritt zu seinem Hof ermöglicht. Gemäss Schweiz Aktuell scheint alles in Ordnung zu sein – dies vermittelt Schweiz Aktuell dem Zuschauer.

Meine Beanstandung zu dieser Sendung:

Gleich der Einstieg mit dem Wort ‚anstandslos‘ ist täuschend. U.K. lässt Schweiz Aktuell nicht anstandslos auf seinen Hof – vielmehr benutzt er Schweiz Aktuell. Geschickt täuscht U.K. vor, wie unproblematisch ein Besuch auf seinem Hof ist. Schweiz Aktuell fällt auf den ‚umgänglichen‘ U.K. herein, lässt sich täuschen und täuscht anschliessend damit auch den Zuschauer. Es ist bekannt, dass U.K. Personen nicht anstandslos jedermann Zutritt zu seinem Hof gewährt. Das Veterinäramt hat seit geraumer Zeit keine Hofkontrollen mehr durchgeführt (gem. Aussage Regierungsrat Walter Schönholzer). Zu gross war die Angst vor U.K., der bereits früher für Gewaltverbrechen verurteilt wurde. Auch wenn sich später herausgestellt hat, dass es sich um keine echte Waffe gehandelt hat – für den Beamten war dies in der damaligen Situation nicht erkennbar. Das U.K. die Presse oder Medien gezielt für seine Anliegen nutzt, das ist bekannt. Bereits in früheren Jahren hat U.K. der Presse einmal seinen ‚Vorzeigehof‘ vorgeführt – auch damals ging es um ein Tierschutzdelikt.

Die gezeigten Stallungen (Pferde) machen am 04.08.17 anlässlich des Besuchs von Schweiz Aktuell einen guten Eindruck. Aber schliesslich hatte U.K. genügend Zeit um Missstände zu beheben und Spuren zu verwischen (inkl. Abtransport von Tieren). Zum Zeitpunkt des Besuchs von Schweiz Aktuell am 04.08.2017 musste U.K. jederzeit mit unangemeldetem Besuch rechnen. Dass die Bilder von Schweiz Aktuell vom 04.08.17 nur teilweise der Realität entsprechen, wird sich am 08.08.17 - also nur vier Tage später – bei der Räumung des Hofes und der Ankunft der Pferde in Bern zeigen. Die vielen extrem verdreckten und in schlechtem Nährzustand eingetroffen Tiere können nicht aus korrekter bzw. sauberer Haltung stammen.

Bei der Sendung vom 04.08.17 fehlen Bilder der Schweine- und Kälberhaltung und von Pferden in schlechtem Nährzustand komplett. Die Aussage von Schweiz Aktuell, sie hätten den Hof besucht – stimmt nicht – Schweiz Aktuell hat einen Teil des Hofes besucht und damit täuscht Schweiz Aktuell die Zuschauer.

Schweiz Aktuell vermittelt dem Zuschauer das Bild eines umgänglichen Bauern auf seinem Hof, auf welchem alles in Ordnung zu sein scheint. Dass dies nicht der Realität / Wahrheit entspricht, wird sich nur vier Tage später anlässlich der Hofräumung zeigen:

  • U.K. hält weit mehr Pferde als erlaubt (dazu kommen noch die Pferde die sich zur Sömmerung auf den Alpen befinden)
  • Festgestellt wird die Haltung von 100 Schweinen (war dem Veterinäramt nicht einmal bekannt s. Interview Paul Witzig 08.08.2017).
  • Diverse Tiere (1 Kalb, 2 Schweine, 2 Hühner) sind wegen ihrem schlechten Gesundheitszustand nicht transportfähig (das Kalb z.B. kann nicht mehr laufen) und müssen gleich vor Ort getötet werden.
  • Rund ein Drittel der Schweine müssen aus gesundheitlichen Gründen (Hoden- und Nabelbrüche) direkt der Schlachtung zugeführt werden.
  • Jetzt sieht man Bilder von stark vernachlässigten, massiv verdreckten und extrem mangelernährten Pferden. Besonders krass bei diesem Pferd (Foto) zu sehen. Das Tier ist in einem sichtbar schlechten Nährzustand, die Muskulatur fehlt komplett. Auch dieses Tier stand beim Besuch von Schweiz Aktuell vom 04.08.17 auf dem Hof von U.K. Bei jener Sendung von Schweiz Aktuell bei der alles in Ordnung zu sein schien. Dieses Pferd ist aber sichtbar am Verhungern....

Nur 4 Tage später nennt es Jürg Liechti vom Kompetenzzentrum in Schönbühl als Pferdefachmann und Veterinär so: Besonders tragisch sei die Vernachlässigung der Stuten mit ihren Fohlen und schlimm sei es für diejenigen Tiere, welche sich noch im Wachstum befänden. Auch bei dem gezeigten Tier (Bild) handelt es sich um ein junges (1-2 Jahre altes) Pferd.

Anmerkung: Die über 50 Pferde, die U.K. im Juni 2017 zur Alpsömmerung in den Kanton Graubünden brachte, kamen ebenfalls in einem schlechten Nährzustand an. Bei drei Tieren wird im August 2017 ein ‚grenzwertiger Allgemeinzustand‘ festgestellt (Aussagen Amt für Tiergesundheit Kanton Graubünden).

Ebenfalls erstaunt es, dass dem Zuschauer keine Bilder der Aussenansicht des Hofes gezeigt werden (gefilmt wird aus dem Innenbereich). Bilder der unvorstellbaren Vernachlässigung und Verwahrlosung des Hofes blendet Schweiz Aktuell komplett aus. Auch damit wird der Zuschauer absichtlich getäuscht.

Die Erklärung von U.K. (Vergleich mit Totgeburten bei Frauen) auf die Frage von Schweiz Aktuell betreffend toter Fohlen im Stall, lässt Schweiz Aktuell unkommentiert stehen. Bei dem (den) Foto(s) handelt es nicht um ein totgeborenes, neugeborenes Fohlen, das abgebildete Fohlen ist älter.

Der Gemeindeammann ist bestens informiert, für welche Delikte U.K. in der Vergangenheit verurteilt wurde und kennt U.K. als gewalttätigen Menschen gegenüber Mensch und Tier. Sein Hinweis, dass sauber geklärt werden müsse, ob die Fotos echt seien, ist völlig fehl am Platz. Wieder wird dem Zuschauer vermittelt, dass früher alles in Ordnung war auf diesem Hof. Aber das stimmt eben nicht - U.K. wurde in regelmässigen Abständen für diverse Delikte verurteilt. Es handelt sich um einen mehrfach verurteilten Straftäter – Gewalt gegen Mensch und Tier wurden ihm mehrfach nachgewiesen. Er verprügelte einen Beamten vom Amt für Umwelt, bedrohte ‚sogenannte Tierschützer‘ und Mitarbeiter des Veterinäramtes, quälte ein Jungpferd beim Erstbeschlag bis zum Tod, schächtete auf seinem Hof und verletzt immer wieder Haltungsvorschriften für diverse Tierarten usw.

R. Zanoni (Gerichtspräsident Bezirksgericht Arbon) beschreibt U.K. anlässlich einer Verurteilung in den vergangenen Jahren so: <Dem Mann könne das Gericht wegen seiner langjährigen Delinquenz und wegen seines Verhaltens vor Gericht keine positive Prognose für die Zukunft stellen. Er sei absolut uneinsichtig. Ihm fehle der Respekt vor Menschen und Tieren.>

Ich beanstande die beschönigende Sendung von Schweiz Aktuell vom 04.08.2017. Sie zeigt ein verzerrtes Bild der Situation und rückt U.K. in ein gutes Licht. Der Zuschauer wird keineswegs objektiv über den Sachverhalt informiert. Das auf dem Hof vorhandene Tierleid ist für den Zuschauer nicht ersichtlich bzw. wird es von Schweiz Aktuell nicht gezeigt.

Sendung Schweiz Aktuell vom 14. August 2017 Verkaufspferde / Diverses

Schweiz Aktuell lässt sich vom Chef des Kompetenzzentrums ein Pferd zeigen, welches sich in einem stark abgemagerten Zustand befindet. Für einen Pferdeverständigen macht er dies korrekt. Rücken hängt durch, fehlende Muskulatur Kruppe, Rücken, Hinterhand. M. Nottaris von Schweiz Aktuell fragt oder behauptet (bei ihm nicht klar): <Das ist doch eine Alterserscheinung, nicht weil das Tier ‚geplagt‘ wurde.>

Liechti erklärt: <Nein, das Tier wurde nicht ‚geplagt‘ - es wurde einfach vernachlässigt.> Das heisst, (Liechti weiss das, im Gegensatz zu Nottaris): Bei Vernachlässigung eines Tieres – hier handelt es sich wohlgemerkt um ein total abgemagertes Pferd - heisst das Delikt Tierquälerei. Schweiz Aktuell unterlässt es natürlich dies zu erwähnten.

Aussage Liechti betreffend Pferdekauf und Kontakt mit U.K.: Liechti erwähnt: Der ‚Gade‘ sei besichtigt worden, er habe aber gegen die Tierschutzverordnung verstossen und sei nicht in Frage gekommen. Dies sei U.K. so kommuniziert worden. Schweiz Aktuell informiert, dass dies im 2013 gewesen sei. U.K. hat damals versucht die Armee wieder als Käuferin seiner Freibergerpferden zu gewinnen.

Anmerkung: Meines Wissens hat die Armee bereits 2008 beschlossen, keine Tiere von U.K. mehr zu kaufen (ebenfalls wegen Verletzung der Tierhaltevorschriften). Was aus der Sendung ebenfalls nicht hervorgeht, das Tierhalteverbot wurde infolge eines Verfahrensfehlers (Fehler beim Kanton Thurgau) von BG nicht bestätigt – und aus keinem anderen Grund. Auch dies erwähnt Schweiz Aktuell nicht.

Sendung Schweiz Aktuell vom 17. August 2017 (Pferdeverkauf Schönbühl)

Vor Versteigerung waren die Stallungen für alle Besucher geöffnet – die Pferde konnten aus der Nähe besichtigt werden.

Nachfolgend zwei Bilder (Handyaufnahme von mir am 17.08.17 in Schönbühl). Eine Stute mit Fohlen – ein trauriger Anblick. Und es ist nicht das einzige Pferd, das so aussieht.

Schweiz Aktuell zeigt aus den Stallungen einzig Bilder vom Urfreibergerhengst Charly mit dem einfältigen Kommentar, dass der offenbar nichts dagegen habe auf den Hof der Züchter zu gehen. Dies nennt man Vermenschlichung von Tieren – als ob das Tier entscheiden könnte.

Bilder von ausgehungerten Pferden zeigt Schweiz Aktuell nicht.

Zudem geht es den Leuten aus dem Kreis des Freibergerverbandes auch nicht um das Tier, es geht um die Genetik – nur diese zählt. Es waren auch diese Leute aus dem Kreis des Freibergerverbandes, die bis zum Schluss mit U.K. zusammengearbeitet haben – und nichts von Missständen gewusst haben möchten und wenn doch, nichts dagegen unternommen haben.

Und dann folgt der folgende Kommentar von Schweiz Aktuell:

Kommentar SRF Aktuell: <Tiefe Preise, das ist die grosse Chance für Tierschützer, die sich gegenseitig mit einem Bändeli zu erkennen geben. Sie sind fast immer in der der Mehrheit und erhalten entsprechend häufig den Zuschlag. Der Verband geht leer aus.>

  • SRF Aktuell vermittelt dem Zuschauer, dass es sich bei sogenannten ‚Tierschützern‘ um zahlungsschwache Bieter handelt. Das ist eine primitive Unterstellung und entspricht nicht der Wahrheit. Die Tierschutzorganisationen und Privatpersonen (ich nenne sie Tierfreunde) vor Ort waren mit reichlich finanziellen Mitteln ausgestattet
  • Die Kennzeichnung war vorgesehen, damit Bieter von Tierschutzorganisationen und Tierfreunde sich nicht gegenseitig überbieten. Diese Kennzeichnung war schliesslich gar nicht notwendig, da wie bekannt keine eigentliche Versteigerung stattfand.
  • Jeder Käufer profitierte von den tiefen Preisen, ob sogenannter ‚Tierschützer‘, Händler oder Züchter oder Tierfreund. Mit dem Unterschied, dass Händler und Züchter die ersteigerten Tiere gewinnbringend weiterveräussern werden.
  • Ob die sogenannten ‚Tierschützer‘ häufiger den Zuschlag erhalten haben, das ist eine ungeprüfte Aussage von Schweiz Aktuell und darf bezweifelt werden. Schlussendlich entschied immer das Los – der Zuschlag war also eine reine Glückssache.
  • Nicht nur die sogenannten ‚Tierschützer‘ haben sich zusammengeschlossen Auch die Züchter haben diese Praktik angewendet (siehe Bieter bei Charly).
  • Die Aussage von Schweiz Aktuell, dass der Verband wegen den sogenannten ‚Tierschützern‘ leer ausgeht, entspricht nicht der Wahrheit. Als gutes Beispiel gilt der Zuchthengst Charly (der Lottosechser) – er ging an Züchter des Verbandes. Und ganz bestimmt gingen weitere Pferde an sogenannte Züchter. Übrigens lebt Charly heute auf dem Hof von Ch. Saner (bzgl. Weiterverkauf).

Kommentar SRF Aktuell: <So kommt es, dass Käufer Pferde kaufen, die selber gar keine Pferde halten.>

  • Als ich den Zuschlag für das Pferd erhielt, war ich sehr nervös – und ehrlich gesagt in einem emotionalen Ausnahmezustand. Meine Freude, diesem einen Tier eine gute Zukunft gesichert zu haben, die war schlichtweg überwältigend. Aus diesem Grund kann ich mich nicht mehr ganz genau an meine Aussagen gegenüber Schweiz Aktuell erinnern. Dass ich gegenüber Schweiz Aktuell jedoch gesagt haben soll, dass ich keine Pferde halte, das glaube ich nicht. Seit über 30 Jahren halte ich Pferde und Pferdeartige und auch aktuell leben zwei Pferdeartige in meinem Stall.
  • Dieser Kommentar von Schweiz Aktuell ist unwahr, passt aber sehr gut zur Stimmungsmache von Schweiz Aktuell gegen die ‚sogenannten Tierschützer‘. Schweiz Aktuell lässt die Zuschauer glauben, dass es sich bei den ‚sogenannten Tierschützern‘ erstens um zahlungsschwache Käufer handelt und zweitens sind es Laien handelt. Der Zuschauer schliesst daraus, wegen der tiefen Preise können sich auch ‚sogenannte Tierschützer‘ Pferde kaufen und dann erst noch Leute ohne Pferdekenntnisse. Und der Zuschauer wird sich fragen, wie will jemand ohne Geld und ohne Pferdewissen denn ein Pferd halten....
  • Es macht den Anschein, dass Schweiz Aktuell regelrecht absichtlich versucht, die ‚sogenannten Tierschützer‘ durchwegs in ein schlechtes Licht zu stellen.

Zusammenfassend darf gesagt werden, dass SRF Aktuell mit der Sendung zum Fall U.K. bzw. dem Verkauf der Pferde von U.K. vom 17.08.2017 zwei Ziele verfolgt hat:

  • Erneut das komplette Ausblenden jeglichen Tierleids (Keine Kommentare /keine Bilder).
  • Mitglieder des Freibergerverbandes werden fälschlicherweise als benachteiligte Käufer hingestellt (Verlust der raren Genetik – die zahlungsschwachen ‚sogenannten Tierschützer‘ kaufen alle Pferde, dies wird ihnen wegen der tiefen Preise ermöglicht.
  • Stimmungsmache gegen die sogenannten ‚Tierschützer‘ - präsentiert als finanzschwach und unwissend.

Ich beanstande die Sendung von Schweiz Aktuell vom 17.08.2017 – diese Sendung entspricht nicht der Wahrheit und der Zuschauer wird falsch informiert.

Sendung Schweiz Aktuell vom 15. September 2017 (U.K. gegen die Behörde)

U.K. füttert seine Katze ‚Zimeli‘. Für die Katze offensichtlich eine ungewohnte Situation. Dem Zuschauer wird der Eindruck vermittelt, das es sich bei U.K. um einen fürsorglichen Tierhalter handelt. Wenn dies nicht die Idee von Schweiz Aktuell war, dann hat sich Schweiz Aktuell erneut täuschen lassen und täuscht schlussendlich wieder denZuschauer.

  • Wieder erwähnt Schweiz Aktuell, dass am 04.08.2017 keine vernachlässigten Tiere gesehen wurden.
  • Die vielen vernachlässigten Tiere waren am 04.08.2017 sehr wohl auf dem Hof. Schweiz Aktuell hat sie nur nicht gesehen oder U.K. hat sie ihnen nicht gezeigt – oder Schweiz Aktuell wollte sie gar nicht sehen? Die Räumung am 08.08.2017 beweist, dass stark vernachlässigte Tiere vor Ort waren (Pferde, Schweine, Kalb, Hühner), die teilweise nicht mehr transportfähig waren (Schweine, Kalb, Hühner) und vor Ort getötet werden mussten. Die vernachlässigten Pferde, die hat man bei der Ankunft in Bern gesehen. Die Berichterstattung von Schweiz Aktuell entspricht nicht der Wahrheit und täuscht den Zuschauer.
  • Betreffend Verhaftung von U.K., seiner Freundin und seiner Mutter erwähnt Schweiz Aktuell, dass Mutter und Freundin in Handschellen abgeführt wurden. Es sollte auch Schweiz Aktuell bekannt sein, dass renitente Personen (zu ihrer eigenen Sicherheit) ausschliesslich in Handschellen abgeführt werden. Es scheint, dass Schweiz Aktuell auch noch Mitleid für Freundin und Mutter von U.K. erzeugen will.
  • Schweiz Aktuell behandelt wieder die 10 % der Fotos, welche nicht klar zugewiesen werden können, da es sich um Nahaufnahmen handelt. 90 % Prozent der Fotos gelten als echt. Unverständlich, wie Schweiz Aktuell sich immer wieder auf diese 10 % der Fotos beruft. Damit erzeugt Schweiz Aktuell beim Zuschauer den Eindruck, dass irgendetwas nicht stimmen kann.
  • Auszüge vom Gespräch mit Ruedi von Niederhäusern. Es ist völlig unklar, welche Bilder (vorbildlichen Tierhaltung/schlimme Bilder aus den Medient) miteinander verglichen werden. Mit den Gesprächsauszügen erweckt Schweiz Aktuell den Eindruck, dass U.K. unrechtmässig behandelt wurde. Angesichts der verwahrlosten und kranken Tiere bei der Räumung ist eigentlich klar, dass das Vorgehen gerechtfertigt war: Artgerechte Haltung war es bestimmt nicht – beim Zustand der angetroffenen Tiere.
  • Mit Auszügen vom Gespräch mit Benjamin Schindler / HSG erzeugt Schweiz Aktuell den Eindruck, dass U.K. von den Behörden unrechtmässig behandelt wurde. Es ist nicht bekannt, inwieweit Benjamin Schindler die komplette Vorgeschichte bekannt ist. Auf solche Fälle spezialisierte Juristen vertreten nicht die gleiche Auffassung wie Benjamin Schindler.
  • Betreffend Zustand des Hofes (Verwahrlosung / Vermüllung). Dies wird jetzt erstmals erwähnt. Schweiz Aktuell befragt U.K. vor einigen Landmaschinen (die vor den Stallungen stehen) zu der Unordnung. Es geht nicht um diese lächerlichen Maschinen, die da herumstehen. Zudem war der Hof zu jenem Zeitpunkt bereits aufgeräumt (dies erfolgte bereits nach Räumung und noch während dem Klinikaufenthalt von U.K.). Das erwähnt Schweiz Aktuell wieder nicht, oder hat es wieder nicht gemerkt, oder möchte es nicht gemerkt haben. Erneut täuscht Schweiz Aktuell die Zuschauer. Zudem handelt es sich bei U.K. nicht nur um einen Behördenschreck und Querulanten – wie es Schweiz Aktuell nennt. Bei U.K. handelt es sich auch um einen notorischen Gewalttäter, der dafür schon mehrfach rechtmässig verurteilt wurde (Gewalt gegen Mensch und Tier).
  • Es wird wieder der Urfreibergerhengst Charly erwähnt. Kein Hinweis, dass auch stark verwahrloste Tiere zum Verkauf standen (bzw. Preise).
  • Benjamin Schindler äussert sich zum Druck, der auf die Behörden ausgeübt worden sei (Medien / Demonstrationen). Benjamin Schindler befürchtet, dass sich die Behörden unnötig unter Druck setzen liessen. Schweiz Aktuell spielt dabei das Video einer Demonstration ein. Das eingespielte Video zeigt die Demonstration vom 16. August 2017 in Frauenfeld. Zu jenem Zeitpunkt war der Hof von U.K. längst geräumt. Anlass der Demonstration war die Unzufriedenheit betreffend dem bevorstehenden (übereilten) Pferdeverkauf. Das Video zeigt den Zeitpunkt, als die Kantonsräte das Gebäude verlassen haben...und da wurde es verständlicherweise ein bisschen lauter. Schweiz Aktuell täuscht den Zuschauer mit diesem Video – mit dieser Demonstration wurde überhaupt kein Druck auf irgendwelche Behörden ausgeübt. Die Einspielung dieses Videos verzerrt erneut die Realität und dient wieder dazu, den Zuschauer zu täuschen. Und per Zufall sind es wieder die ‚sogenannten Tierschützer‘.
  • Bilder früherer Demonstrationen zeigt Schweiz Aktuell nicht. Vermutlich war Schweiz Aktuell an keiner früheren Demonstration anwesend. Schweiz Aktuell war auch bei den, ausserordentlich friedlichen, Mahnwachen vor dem Hof in Hefenhofen nicht dabei. Anlässlich dieser Mahnwachen gingen übrigens die einzigen Übergriffe von Seiten U.K. und dem Umfeld von U.K. aus – aber eben – halt gegen die ‚sogenannten Tierschützer‘....

Ich beanstande die Sendung von Schweiz Aktuell vom 15.09.2017 ebenfalls. Die Zuschauer werden wieder nicht objektiv informiert. Schweiz Aktuell vermittelt dem Zuschauer, dass an der Geschichte bzw. dem Vorgehen der Behörde gegen U.K. etwas nicht stimmt und greift wieder die ‚sogenannten Tierschützer‘ an (mit dem Video einer anderen Demonstration).

Zum Schluss beanstande ich sämtliche erwähnten Sendungen von Schweiz Aktuell. Vielleicht gäbe es noch mehr Sendungen betreffend U.K. zu beanstanden, ich habe aber keine weiteren Sendungen mehr angeschaut. Als gebührenfinanzierter Sender ist das Schweizer in der Pflicht korrekt und wahrheitsgetreu zu informieren – diesem Vorsatz kommt Schweiz Aktuell in keiner Weise nach. Das nennt sich korrekt Boulevard-Journalismus der untersten Schublade. Ich bin sehr, sehr enttäuscht vom Schweizer Fernsehen.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für „Schweiz aktuell“ antwortete ihr Redaktionsleiter, Herr Dr. Basil Honegger, wie folgt:

„Mit Mail vom 5. Oktober hat Frau X eine Zeitraumbeanstandung gegen die Berichterstattung der Sendung Schweiz aktuell zum Fall Hefenhofen eingereicht. Die Redaktion Schweiz aktuell ist sich bewusst, dass die Berichterstattung über Tiere und Tierleid sehr heikel ist und beim Publikum emotionale Reaktionen auslösen kann. Entsprechend muss die Berichterstattung sehr sorgfältig sein; sie darf aber – bei aller Betroffenheit und Emotionen – die publizistischen Grundlagen und Leitlinien nicht ausser Acht lassen: Was ist gesichert, was ist bestritten? Alle Seiten sollen zu Wort kommen. Die Zuschauer sollen sich ein eigenes Bild machen können. Für Beschuldigte gilt bis zu einem rechtsgültigen Urteil die Unschuldsvermutung.

In ihrer Beanstandung greift Frau X vier Beiträge heraus, aus einer Reihe von über zehn Beiträgen und live-Gesprächen (siehe beiliegende Excel-Liste). Sie wirft der Redaktion nicht-sachgerechte und unvollständige Berichterstattung vor, obwohl sie, wie sie selber schreibt, ausser den vier beanstandeten Sendungen keine weiteren Sendungen mehr angeschaut hat. Sie kritisiert dabei fehlende Punkte in der Berichterstattung, die in anderen Sendungen als den beanstandeten behandelt wurden. Schweiz aktuell hat sehr umfassend über den Fall berichtet.

Um über den ganzen Zeitraum ein objektives Bild zu vermitteln, nimmt die Redaktion Schweiz aktuell daher nicht nur zu den vier beanstandeten Beiträgen Stellung, sondern verweist auch auf die anderen Beiträge zum Fall Hefenhofen.

Beanstandete Sendungen

Sendung vom 4. August

Die Moderation beginnt mit der Formulierung ‚happige Vorwürfe‘, es ist die Rede von ‚Verhungern‘ und ‚Vernachlässigen der Tiere‘. Dies wird mit mehreren Fotos gestützt, die jeden Zuschauer und jede Zuschauerin erschauern lassen. Auch die bewegten Bilder mit dem herumliegenden Brot hinterlassen keinen positiven Eindruck vom Hof.

Auch der Vergleich mit Totgeburten bei Frauen steht für sich; dieser Vergleich hinterlässt ein sehr zwiespältiges Bild des Bauern. Dieser gibt auch zu, dass er wegen Tierquälerei rechtskräftig verurteilt wurde.

Die Redaktion Schweiz aktuell hat keineswegs ein verzerrtes Bild der Situation gezeigt; die Fotos der Pferde, das verschimmelte Brot und das gezeigte Chaos belegen das Gegenteil. Ulrich K. wird in diesem Beitrag keineswegs in ein gutes Licht gerückt. Mit seinem Vergleich mit Totgeburten bei Menschen rückt sich Ulrich K. selber in ein sehr schlechtes Licht, das – im Gegensatz zur Meinung der Beanstanderin – keines weiteren Kommentars mehr bedarf. Dass Ulrich K. im Beitrag beim Publikum als ‚umgänglich‘ ankomme, ist eine rein subjektive Wahrnehmung der Beanstanderin. Die Bilder und die raue Wortwahl von Ulrich K. hinterlassen wohl eher den gegenteiligen Eindruck. Die Redaktion weist in diesem Zusammenhang den Vorwurf zurück, sie habe sich vom beschuldigten Pferdezüchter täuschen lassen.

Zu weiteren Punkten in der Beanstandung nimmt die Redaktion im Detail Stellung: Der Reporter von Schweiz aktuell hat den Gemeindeammann zufällig getroffen; er hat ihn weder auf den Hof eingeladen noch bestellt.

Das Thurgauer Veterinäramt hat seit geraumer Zeit keine Hofkontrollen mehr durchgeführt, weil diese seit Anfang Jahr von einem externen Experten durchgeführt wurden. Dies war das Ergebnis einer Mediation zwischen Ulrich K. und dem Veterinäramt. Der Hof wurde jedoch weiterhin besucht. Das Thema der Hofkontrollen wird in der nachfolgenden Sendung am 7. August mit dem zuständigen Regierungsrat besprochen (siehe später Sendung vom 7. August).

Der Reporter von Schweiz aktuell hatte Zugang zu allen Bereichen des Hofes.

Der Vorwurf, Ulrich K. halte mehr Pferde als erlaubt, wird vom Beschuldigten bestritten.

Die Angaben der Behörden über die Zahl der notgeschlachteten Tiere sind bis heute widersprüchlich. Die beiden erwähnten Hühner sind nach Recherchen von Schweiz aktuell vom Nachbarhof zugelaufen; deren Besitzer bestreitet bis heute, dass seine Hühner hätten getötet werden müssen.

Schweiz aktuell zeigt, soweit dies möglich war, Aussenaufnahmen des Hofes, nicht nur Stallungen. Aufgrund polizeilicher Einschränkungen konnte Schweiz aktuell erstmals am 9. August Drohnenaufnahmen des ganzen Geländes machen; diese Aufnahmen wurden in der Folge immer wieder verwendet.

Schweiz aktuell hat beim Foto des toten Fohlens nie erwähnt, dass es sich um ein neugeborenes Fohlen handelt.

Der Hinweis des Gemeindeammanns, dass sauber geklärt werden müsse, ob die Fotos echt seien oder nicht, ist rechtlich völlig in Ordnung. Er ist nicht fehl am Platz, im Gegenteil: Beweise, die vor Gericht Bestand haben sollen, müssen hieb- und stichfest sein. Alles andere wäre in einem Rechtsverfahren fahrlässig. Darauf weist auch der Vertreter der Kantonspolizei Thurgau in der Sendung vom 7. August hin. Zudem war der Gemeindeammann in seiner Funktion als Feuerwehrkommandant drei Jahre vorher auf dem Hof des Beschuldigten und musste Güllenlöcher leerpumpen, weil sich dort laut einer Anzeige Tierkadaver befinden würden. Gefunden wurde nichts, verständlich daher, dass er jetzt für eine sorgfältige Abklärung plädiert.

Unbestritten ist zurzeit, dass im Rahmen einer Anzeige 140 Aufnahmen den Strafverfolgungsbehörden übergeben wurden. Hintergrund der Anzeige war ein Streit zwischen einer langjährigen Mitarbeiterin und dem beschuldigten Pferdezüchter. Der ‚Verein gegen Tierfabriken‘ hat in der Folge ‚Schweiz aktuell‘ und anderen Medien eine Auswahl von 14 Fotos übergeben – bis heute sind der Öffentlichkeit also lediglich 10% der bei der Anzeige eingereichten 140 Fotos bekannt. Und bis heute betont die Staatsanwaltschaft Thurgau, dass sie 10% der Fotos nicht mit Sicherheit dem Hof in Hefenhofen zuordnen kann. Damit ist nach heutigem Wissenstand nicht erwiesen, ob die 14 Fotos tatsächlich echt und authentisch sind. (‚Schweiz aktuell‘ vom 10. August) Die 14 Fotos stehen zudem im Widerspruch zu den Zuständen, die ‚Schweiz aktuell‘ auf dem Hof in Hefenhofen angetroffen hat. (‚Schweiz aktuell‘ vom 4. August). Auf diese Diskrepanz hinzuweisen erachtet Schweiz aktuell ebenso als Pflicht, wie zu erwähnen, dass Ulrich K. in einem anderen Fall bereits rechtskräftig wegen Tierquälerei verurteilt wurde oder die Fotos zu zeigen, welche angeblich die schlimmen Zustände belegen, die auf dem Hof herrschten.

Die am 4. August vor Ort gedrehten Bilder liess ‚Schweiz aktuell‘ von Rudolf von Niederhäusern, Forschungsleiter des Kompetenzzentrums für Pferdehaltung der Agroscope, bewerten: <Insbesondere die Haltung der Fohlen ist vorbildlich, und wenn ich die Bilder von ‚Schweiz aktuell‘ mit den verstörenden Fotos vergleiche, dann scheint es sich um zwei verschiedene Betriebe zu handeln.> (‚Schweiz aktuell‘ vom 7. August)

Auch die von ‚Schweiz aktuell‘ gefilmten Interaktionen zwischen den Pferden und dem Beschuldigten bezeichnet der führende Pferde-Experte des Bundesamtes für Landwirtschaft als in keiner Weise auffällig.

Diese Einschätzung deckt sich mit den Aussagen des ehemaligen Direktors des Bundesamtes für Veterinärwesen. Ulrich Kihm war in diesem Jahr mehrmals auf dem Hof in Hefenhofen, der Veterinär ist Mediator im langjährigen Streit zwischen dem beschuldigten Pferdezüchter und dem Kanton Thurgau: <Hätten wir jemals Zustände angetroffen, wie sie auf diesen Fotos zu sehen sind, hätten wir sofort eingegriffen.> (‚Schweiz aktuell‘ vom 14. August)

Nach all diesen Details, kommt die Redaktion nochmals auf das Grundsätzliche zurück: Es gehört zu den Grundregeln des fairen Journalismus, dass Beschuldigte sich zu den Vorwürfen äussern dürfen. Ebenso muss der Hinweis auf die Unschuldsvermutung gemacht werden, solange zu den aktuellen Vorwürfen kein rechtsgültiges Urteil vorliegt.

Sendung vom 14. August

Schweiz aktuell nimmt die bevorstehende Versteigerung der Pferde zum Anlass, mit dem Verantwortlichen des Kompetenzzentrums Pferd im bernischen Schönbühl den Zustand der Pferde zu besprechen. Ein differenziertes Bild gegenüber ‚Schweiz aktuell‘ beschreibt der in der Beanstandung erwähnte Leiter des Pferdekompetenzzentrums der Armee, der die beschlagnahmten Pferde schliesslich verkaufte. Laut Urs Liechti waren von den 93 eingelieferten Pferden aus Hefenhofen 89 in einem guten gesundheitlichen Zustand, vier waren schlecht ernährt. Der gravierendste Fall war ein alter Hengst, der aufgrund der schlechten Zähne nicht mehr richtig fressen konnte. (siehe Bild und ‚Schweiz aktuell‘ vom 14. August). Unbestritten ist bis heute auch, dass mehrere der eingelieferten Tiere an Druse erkrankt waren, was laut Experten ebenfalls zu einem schlechten Ernährungszustand führen kann. (‚Schweiz aktuell‘ vom 24. August)

Der Reporter lässt sich das Pferd, welches den schlechtesten Gesundheitszustand aufweist, zeigen. Weil wir gegenüber allen Parteien kritisch sind, fragt auch hier der Reporter direkt nach, ob die gezeigten Symptome des Pferdes nicht doch eine Alterserscheinung darstellen. Der Experte der Armee beschreibt den Zustand des Pferdes sachlich: es sei völlig abgemagert und wurde vernachlässigt. Es ist nicht Aufgabe der Redaktion, diesen Zustand strafrechtlich zu beurteilen. Dies ist Sache der Gerichte.

Die Vertreterin des Schweizerischen Tierschutzes kommt zu Wort; sie kritisiert die ihrer Ansicht nach übereilte Versteigerung der Pferde.

Der Experte der Armee erklärt unmissverständlich, der ‚Gade‘ (von Ulrich K., die Redaktion) verstosse gegen die Tierschutzverordnung. Auch aufgrund dieser Aussage kann sich das Publikum seine Meinung zum Pferdezüchter Ulrich K. weiter vertiefen.

Über das Tierhalteverbot, das vom Bundesgericht nicht bestätigt wurde, hat ‚Schweiz aktuell‘ bereits am 9. August ausführlich berichtet.

Der Beitrag zeigt sachgerecht die Pferde vor der Versteigerung. Es wurde seitens der Redaktion weder beschönigt noch getäuscht. Die Redaktion lässt sich im Beitrag das Pferd mit dem schlechtesten Gesundheitszustand zeigen und durch einen Experten beschreiben und beurteilen. Dieser spricht klar von Vernachlässigung; die strafrechtliche Beurteilung wird zu Recht offengelassen; diese ist den Gerichten vorbehalten. Das Publikum kann sich eine Meinung zum Zustand der Pferde machen.

Sendung vom 17. August

In diesem Beitrag geht es um die Versteigerung der Pferde in Schönbühl bei Bern, wo die Pferde seit der Beschlagnahmung untergebracht waren. Die Versteigerung und der daraus resultierende Bieterkampf war die relevante Aktualität des Tages. Entsprechend hat die Redaktion diesen Fokus gesetzt. Schweiz aktuell hat zuvor über Tage die Fotos mit Quellenangabe gezeigt.

Die Textpassage zum Hengst Charly bezieht sich auf das zutrauliche Verhalten des Pferdes gegenüber den Kaufinteressierten, was laut Experten nicht selbstverständlich ist.

Die Aussage der Beanstanderin, es gehe den Leuten aus dem Kreis des Freibergerverbandes nicht um das Tier, sondern nur um die Genetik, ist eine nicht bewiesene Behauptung, auf welche die Redaktion nicht eingehen kann. Ebenso unbewiesen ist die Aussage, dass Händler und Züchter die Tiere gewinnbringend weiterveräussern werden.

Mit der Deckelung der Preise und dem Losverfahren haben alle die Chance, ein Pferd zu erwerben. Der Vertreter der Armee als Organisator begründet dies mit dem Ziel, dass alle Pferde einen Platz bekommen.

Bis zum Mittag haben nach übereinstimmenden Beobachtungen vor Ort jeweils Tierschützer und Tierfreunde die Mehrheit der Bietenden gestellt. Auch Kinder nahmen an der Auslosung teil. Bis nach dem Mittag ging der Verband der Urfreibergerzüchter tatsächlich leer aus. Die Aussage, dass Tierschützer öfter den Zuschlag erhalten haben, wird dem Schweiz aktuell-Reporter von mehreren an der Auktion involvierten Armee-Angehörigen bestätigt.

Schweiz aktuell hat in keiner Art und Weise unterstellt, dass Tierschützer zahlungsschwache Bieter sein. Schweiz aktuell hat berichtet, dass wegen des grossen Interesses und der vielen Bietenden das Losverfahren gewählt wurde.

Der begehrte Zuchthengst Charly geht an eine Pferdezüchterin; dies wird ausführlich gezeigt.

Die Aussage, dass Käufer Pferde kaufen, die gar keine Pferde halten, wird gegenüber dem Reporter von Schweiz aktuell von mehreren in den Verkauf involvierten Personen und auch von unabhängigen Beobachtern bestätigt.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Reportage zeigt die Auktion der Pferde in Schönbühl durch die Armee, respektive das dann gewählte Losverfahren. Im Mittelpunkt des Beitrages steht Zuchthengst Charly, der für die Freiberger Zucht von besonderer Bedeutung ist. Es wird gezeigt, dass sehr viele Menschen mitbieten. Tierschützer werden nicht lächerlich gemacht und die Zuschauer nicht falsch informiert.

Sendung vom 15. September

(ab 2:45) Eineinhalb Monate nach Bekanntwerden des Falles Hefenhofen rollt Schweiz aktuell den Fall nochmals auf. Anlass ist die Rückkehr von Ulrich K. auf seinen Hof. Es stellen sich Fragen nach dem behördlichen Vorgehen, welche mit einem anerkannten Rechtsexperten behandelt werden. Die Behörden des Kantons Thurgau können jeweils Stellung nehmen.

Bereits in der Moderation wird von mutmasslicher Tierquälerei gesprochen; die Fotos werden nochmals gezeigt. Der Beitrag beginnt – wie dies im Fernsehen üblich ist – mit einem aktuellen Augenschein und mit dem Hauptprotagonisten auf seinem Hof.

Danach folgt ein Rückblick auf das bisher Geschehene, mit der Bildverfremdung klar von der Aktualität abgetrennt: Es werden nochmals die Fotos gezeigt, es werden nochmals Bilder vom ersten Augenschein vom 4. August gezeigt, es wird nochmals der Gegensatz zwischen Fotos und Augenschein thematisiert, der Thurgauer Regierungsrat begründet das rasche Eingreifen, die Unsicherheit über die Echtheit aller Fotos wird nochmals thematisiert.

Wenn Schweiz aktuell die Unsicherheit um die Echtheit einzelner Fotos thematisiert, dann nimmt sie nicht Stellung pro oder contra Ulrich K. Der Beitrag verweist einzig und allein auf die Problematik der Beweismittel im weiteren Rechtsverfahren. Endgültig Klarheit wird erst das Gerichtsverfahren schaffen, wenn auch die Autoren der Fotos befragt worden sind und allenfalls als Zeugen aussagen müssen.

Der Sprecher des Kantons Thurgau erläutert nochmals, dass aufgrund der Fotos gehandelt werden musste. Professor Benjamin Schindler ist ein anerkannter Experte für Verwaltungsrecht, der sich kritisch zum Vorgehen der Behörden äussert. Insbesondere die Frage, ob die Behörden auch ohne eigenen Augenschein vor Ort derart massiv in die Rechte eines einzelnen Bürgers eingreifen dürfen, bleibt umstritten; der Sprecher des Kantons Thurgau kann seine Sicht darstellen. Professor Benjamin Schindler hat sich intensiv in den Fall Hefenhofen eingearbeitet, sonst hätte er keine solche Aussage gemacht.

Die Person Ulrich K. wird sachlich beschrieben, als ein Landwirt, der einen jahrelangen Kampf gegen die Behörden führt und der schon mehrmals rechtmässig verurteilt wurde – auch wegen Drohung gegen Beamte.

Kritische Fragen hat der Rechtsexperte auch zur Art der Versteigerung, respektive der Verlosung der Pferde von Ulrich K. Daher wird wiederum in verfremdeten Bildern auf die Auktion in Schönbühl am 17. August verwiesen. Er erwähnt den Grundsatz, dass bei einem Zwangsverkauf an den Meistbietenden verkauft werden muss, denn der Staat verkaufe ja letztlich Eigentum, das ihm nicht gehört. Der Sprecher des Kantons Thurgau kann seine andere Sicht der Auktion darlegen.

Schweiz aktuell hat am 7. August über Proteste und Mahnwachen, die übers Wochenende (zwischen Bekanntwerden der Fotos und Einschreiten Polizei am Montag danach) stattfanden, berichtet. Der Rechtsexperte vermutet einen Druck auf die Behörden zu handeln. Die Behauptung der Beanstanderin, dass durch diese Demonstration ‚überhaupt kein Druck‘ ausgeübt wurde, kann die Redaktion so nicht nachvollziehen. An der Demonstration wurde lautstark der Rücktritt des zuständigen Regierungsrates gefordert.

Der Sprecher des Kantons Thurgau hat im Beitrag stellvertretend für den Kanton seine Sicht darlegen können.

Der Beitrag hat den Fall Hefenhofen nochmals sachlich zusammengefasst; sowohl der beschuldigte Pferdezüchter, wie auch der Kanton Thurgau kamen zu Wort. Dazu wurde die Sicht des Tierschutzes mit den gezeigten Fotos eingebracht; ein Verwaltungsrechtsexperte der Universität St.Gallen äusserte Kritik am Vorgehen der Behörden, die jeweils dazu Stellung nehmen konnten. In unseren Augen handelte es sich dabei um eine sachgerechte und ausgewogene Berichterstattung.

Umfassende Berichterstattung

Im Folgenden wird aufgezeigt, wie Schweiz aktuell in den nicht-beanstandeten Sendungen über den Fall Hefenhofen berichtet hat. Denn mehrere Kritikpunkte von Frau X wurden in nicht beanstandeten Sendungen ausführlich behandelt.

Sendung vom 7. August [5]

Anlass für zwei Beiträge und ein live-Gespräch mit dem Korrespondenten vor Ort in Frauenfeld sind die Verhaftung des Pferdezüchters und die Medienkonferenz der Thurgauer Regierung. Es werden nochmals Fotos gezeigt. Der Vertreter der Kantonspolizei Thurgau begründet die Verhaftung damit, dass festgestellt wurde, Tiere seien vernachlässigt worden. Man habe deshalb angeordnet, die Tiere zu beschlagnahmen und an einen sicheren Ort zu bringen. Zu Wort kommen auch Tierschützer, die gegen die Zustände im Hof des Beschuldigten übers Wochenende protestiert haben. Im zweiten Beitrag mit einem anerkannten Experten des Nationalgestüts in Avenches werden die Bilder vom Freitag 4. August und die Fotos der Tiere vertieft besprochen. Der Experte kann sich die Differenz nicht erklären. Er weist aber klar darauf hin, dass die Verfütterung derartiger Mengen Brot, teilweise verschimmelten Brotes, für die Pferde ein Gesundheitsrisiko darstellt. Er erwähnt auch Schwierigkeiten beim Vollzug der Tierschutzgesetzgebung. Dieser Aspekt wird im dritten Teil, im live-Gespräch mit dem zuständigen Regierungsrat des Kantons Thurgau noch vertieft. Insbesondere kommt darin zur Sprache, dass die Mehrheit der Kontrollen auf dem Hof in Hefenhofen nach einer Vorankündigung erfolgten.

Diese Sendung ergänzt und vertieft den ersten Beitrag vom 4. August; mit hintergründigen Informationen, ohne ein Urteil zu fällen.

Sendung vom 8. August [6]

(Ab 2:29). Am Folgetag der Verhaftung von Ulrich K. berichtet Schweiz aktuell ausführlich über die beschlagnahmten Pferde und das weitere Vorgehen.

Im ersten Beitrag informiert der Thurgauer Kantonstierarzt über den Hof und den Zustand der Tiere. Ein Kalb, zwei Schweine, zwei Hühner seien vor Ort eingeschläfert worden. Bei den abtransportierten Pferden stellt er einen schlechten Hufzustand und starke Verschmutzung fest; er spricht von mageren Tieren.

Im live-Gespräch mit dem Armee-Kommandanten in Schönbühl bestätigt dieser den Eindruck des Kantonstierarztes. Auch er braucht Worte wie ‚vernachlässigt‘ oder ‚abgemagert‘. Die Tiere würden nun gepflegt und intensiv betreut.

Im letzten Teil des Schwerpunktes folgt die juristische Auseinandersetzung zwischen den Behörden des Kantons Thurgau und dem Verteidiger von Ulrich K. Darin wird auch erläutert, dass ein Urteil gegen Ulrich K. vom Bundesgericht wegen Verfahrensfehler aufgehoben wurde. Der Beitrag endet mit dem Streit um die Echtheit der Fotos; aus diesem Grund hat Schweiz aktuell bei den Fotos jeweils die Quelle (Bilder: Verein gegen Tierfabriken; Bilder: VgT) angegeben.

Sendung vom 9. August [7]

Die Sendung berichtet an diesem Tag über das Faktum, dass Ulrich K. vom Zuchtverband für jedes Fohlen jeweils eine Prämie erhalten hat. Der Zuchtverband habe keine Rückmeldungen über unhaltbare Zustände gehabt; er hat aber auch nie selber auf dem Hof nachgeschaut. Eine langjährige Züchterin, welche den direkten Kontakt mit Ulrich K. gesucht hatte, spricht davon, dass Ulrich K. zu viele Tiere auf seinem Hof gehalten habe.

Es wird in der Zwischenmoderation darüber informiert, dass der Verein gegen Tierfabriken eine Anzeige gegen den Thurgauer Kantonstierarzt eingereicht hat. Die Sendung spricht auch ausführlich mit dem eingesetzten Mediator im Fall Hefenhofen. Ulrich Kihm bestätigt, dass Ulrich K. überfordert gewesen sei und sich uneinsichtig gezeigt habe. Derartige Zustände wie auf den Fotos des VgT habe er aber nie angetroffen.

Sendung vom 10. August [8]

Im ersten Beitrag behauptet Ulrich K., dass ein Teil der Fotos nicht von seinem Hof stammen können. Dem steht die Aussage der Staatsanwaltschaft Thurgau gegenüber, wonach rund 90 Prozent der Fotos auf dem Hof in Hefenhofen gemacht wurden. Über die restlichen 10 Prozent liegen keine weiteren Informationen vor, auch nicht zur Frage, um welche Fotos es sich konkret handelt.

Die Frage der juristischen Vertretung von Ulrich K. (Pflichtverteidiger oder nicht) ist für die Beanstandungsthematik nicht relevant.

Relevanter sind dagegen die Aussagen des stv. Kantonstierarztes des Kantons Graubünden, da Ulrich K. einen grossen Teil seiner Pferde auf einer Bündner Alp sömmerte. Diese seien nicht in einem Top-Zustand auf den Alpen angekommen und hätten beispielsweise entwurmt werden müssen, was eigentlich die Pflicht des Hofbesitzers Ulrich K. gewesen wäre.

Sendung vom 16. August [9]

An diesem Tag beschäftigt sich der Beitrag im Fall Hefenhofen mit der politischen Auseinandersetzung innerhalb des Kantons Thurgau. Der Kanton setzt eine externe Untersuchungskommission ein. Dies reicht protestierenden Tierschützerinnen und Tierschützern sowie zwei Kantonsparlamentariern nicht; sie fordern Rücktritte.

Sendung vom 18. August

Der Anwalt von Ulrich K. reicht Rekurs gegen die Verfügung des Kantons Thurgau ein; diese Verfügung war die Basis für die Beschlagnahmung und anschliessende Versteigerung der Pferde. (Kurzmeldung im Newsblock)

Sendung vom 21. August [10]

Bei Pferden im Kompetenzzentrum der Armee in Schönbühl ist die Krankheit Druse aufgetreten. Diese ist eine sehr ansteckende Infektionskrankheit und befällt die oberen Luftwege beim Pferd. Die Inkubationszeit beträgt zwischen 3 und 14 Tagen. Daher ist es möglich, dass diese Krankheit durch ein Pferd aus Hefenhofen im Armeezentrum in Schönbühl eingeschleppt wurde.

Sendung vom 24. August [11]

Mindestens zwei Pferde aus dem Hof in Hefenhofen sollen schon bei der Beschlagnahmung am 7. August mit der Krankheit Druse infiziert gewesen sein. Der Kanton Thurgau habe dies gewusst. Dies schreibt der Anwalt von Ulrich K. in einem Brief. Der Sprecher des Kantons Thurgau bestreitet dies; im Übrigen sei die Krankheit nicht meldepflichtig. Man habe die Intervention des Anwalts als Teil einer Verzögerungstaktik interpretiert.

Sendung vom 3. Oktober [12]

Schweiz aktuell berichtet, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen das Veterinäramt Thurgau wegen Amtsmissbrauch ermittelt. Dabei hat sie eine Zwangsmassnahme ergriffen und beim Thurgauer Veterinäramt eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Eine sehr aussergewöhnliche und im Umgang mit einer öffentlichen Behörde sehr seltene Massnahme zu der es laut Staatsanwaltschaft einen Grundverdacht brauche. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aufgrund von Anzeigen aus Tierschutzkreisen und von Ulrich K. Das Verhalten des Amtes über die vergangenen Jahre wie auch das konkrete Vorgehen seit anfangs August wird also eingehend aus strafrechtlicher Sicht untersucht.

Grundsätzliche Überlegungen

Die Beanstanderin verlangt von der Sendung Schweiz aktuell, korrekt und wahrheitsgetreu zu informieren. Diesem Grundsatz, der übrigens nicht nur für öffentlich-rechtliche Sender gilt, komme Schweiz aktuell in keiner Weise nach.

Die Redaktion Schweiz aktuell weist diesen pauschalen Vorwurf vehement zurück. Die Redaktion ist dezidiert der Meinung, im Fall Hefenhofen ausgewogen und sachgerecht berichtet zu haben, und damit die Anforderungen an einen öffentlich-rechtlichen Sender erfüllt zu haben. Dazu gehört in einem laufenden Verfahren zwingend auf die Unschuldsvermutung und auf rechtsstaatliche Prinzipien hinzuweisen, die notabene auch für bereits verurteilte Personen gelten. Auch den Vorwurf, bei der Berichterstattung von Schweiz aktuell handle es sich um ‚Boulevard-Journalismus der untersten Schublade‘, weist die Redaktion weit von sich. Boulevard-Journalismus zeichnet sich durch einen sehr plakativen Stil, aufsehenerregende Fotos, reisserische Schlagzeilen und ein klares Gut-und-Böse-Schema aus. Dies trifft nicht auf die Schweiz-aktuell-Berichterstattung im Fall Hefenhofen zu. Denn diese war nüchtern, ausgewogen und sachgerecht. Dies ist beispielsweise an der Verwendung der Fotos zu erkennen. Schweiz aktuell hat diese immer dann gezeigt, wenn es wichtig war, die gemachten Vorwürfe zu belegen, aber nicht pauschal. So haben wir beispielsweise im Beitrag zur Versteigerung absichtlich auf deren Verwendung verzichtet. Im Boulevard-Journalismus wäre sicherlich nicht auf solch dramatische Fotos verzichtet worden.

Die Beanstanderin geht in ihrer ganzen Beanstandung davon aus, dass auf dem Hof in Hefenhofen in jüngster Zeit Tiere gequält wurden. Ihre Überzeugung basiert vor allem auf den Fotos des Vereins gegen Tierfabriken, die Schweiz aktuell mehrmals unter Quellenangabe gezeigt hat. In dieser Logik werden die Besuche des Reporters von Schweiz aktuell als Täuschungsmanöver gewertet.

In der Tat sind diese Fotos von ausgehungerten und toten Tieren das eigentliche Corpus Delicti im Fall Hefenhofen. Die Bewertung der Fotos wird in der juristischen Aufarbeitung des Falles von entscheidender Bedeutung sein. Die Echtheit der Fotos wird vom Beschuldigten bestritten. Aufgrund der bisherigen Aussagen auch der Staatsanwaltschaft können nicht alle Fotos eindeutig dem Hof in Hefenhofen zugewiesen werden. Ihre Authentizität ist also nach heutigem Wissensstand nicht eindeutig erwiesen. Es ist nicht Aufgabe von ‚Schweiz aktuell‘, diesen Beweis zu erbringen. Darum muss sich ein Gericht kümmern. Aufgabe von ‚Schweiz aktuell‘ ist es, die wichtigsten Aspekte einer Kontroverse darzulegen, so dass sich der Zuschauer ein eigenes Bild machen kann.

Aus diesem Grund hat ‚Schweiz aktuell‘ anerkannte Experten mit den Bildern konfrontiert – einerseits Ruedi von Niederhäusern, Forschungsleiter des Kompetenzzentrums für Pferdehaltung der Agroscope, und andererseits Ulrich Kihm, ehemaliger Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen, der in seiner Rolle als Mediator den Hof mehrmals besucht hatte. O-Ton Kihm: <Hätten wir jemals Zustände angetroffen, wie sie auf diesen Fotos zu sehen sind, hätten wir sofort eingegriffen.> (Sendung vom 14.8.)

Es gehört zur journalistischen Pflicht auf diese Diskrepanzen hinzuweisen. Es nicht zu tun, käme einer einseitigen Berichterstattung gleich. Den Vorwurf der Zuschauertäuschung weist die Redaktion in aller Form zurück.

Auch der Leiter des Kompetenzzentrums Pferde der Armee, in dessen Obhut die Pferde aus Hefenhofen wenige Tage nach der Publikation der Fotos gebracht wurden, kam zum Befund, dass sich die überwiegende Mehrheit der eingelieferten Pferde in einem guten gesundheitlichen Zustand befunden hätten. (Sendung vom 14.8.)

Die Sendung Schweiz aktuell hat auch darauf hingewiesen, dass Ulrich K. wegen Verletzung der Tierschutzverordnung und wegen Drohung gegen Beamte rechtmässig verurteilt wurde. Zudem hat sie die sehr unordentlichen Zustände auf dem Hof abgebildet. Sie hat ihn also keineswegs als Opfer dargestellt, sie hat ihm aber Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen und zu den Handlungen der Behörden Stellung zu nehmen.

Bei einer Durchsicht aller Beiträge seit anfangs August kommt man unweigerlich zum Schluss, dass die Ausgangslage im Fall Hefenhofen nicht so absolut eindeutig ist, wie sie von der Beanstanderin wahrgenommen wird. ‚Schweiz aktuell‘ hat in einer solchen Ausgangslage und in solchen Konflikten den Anspruch, gegenüber allen Beteiligten fair, kritisch und ausgewogen zu berichten. Dies beinhaltet zwingend, die direkt involvierten Parteien zu Wort kommen zu lassen.

Fazit und Antrag

Die Redaktion ‚Schweiz aktuell‘ ist überzeugt, im Fall Hefenhofen nach bestem Wissen und Gewissen, sachgerecht und fair gegenüber allen Beteiligten und nach den Prinzipien der Publizistischen Leitlinien von SRF berichtet zu haben. Sie beantragt, die Beanstandung von Frau X vollumfänglich abzulehnen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Als ich Ihre ausführliche Beanstandung las, hatte ich den Eindruck einer unversöhnlichen – auch medialen - Konfrontation, bei der auf der einen Seite der „Verein gegen Tierfabriken (VgT)“ und die Tageszeitung „Blick“, auf der anderen Seite die Sendung „Schweiz aktuell“ von Schweizer Fernsehen SRF und die Wochenzeitung „Weltwoche“ stehen. Der VgT hat ja schon eine lange Geschichte mit dem Bauern und Pferdezüchter Ulrich K. in Hefenhofen, die damit begann, dass VgT-Präsident Dr. Erwin Kessler nach einem am 13. Mai 2005 erfolgten Besuch auf dem Hof in Hefenhofen den Vater von Ulrich K., der ihn angegriffen hatte, wegen versuchten Mordes einklagte.[13] Und der VgT war es, der am 3. August 2017 die Behörden des Kantons Thurgau mit 140 Bildern von Tierquälerei und Tiervernachlässigung auf diesem Hof eindeckte und 14 davon den Medien übergab - Bilder, von denen laut Thurgauer Staatsanwaltschaft mindestens 90 Prozent sicher vom Hof von Ulrich K. stammen - und der damit die vorübergehende Verhaftung von Ulrich K. und die Beschlagnahmung seiner sämtlichen Tiere sowie den Verkauf der Pferde auslöste.

Jedenfalls sieht man sich einem Drama gegenüber, das wie jedes klassische Drama aus fünf Akten besteht und dem entsprechenden Spannungsbogen folgt:

1.Akt: Exposition. Der Hof und die Tiere präsentieren sich, während eine Anzeige gegen den Bauern wegen Tierquälerei eingeht, unterfuttert mit den Fotos.

2. Akt: Steigerung; Spannung. Der Kanton greift ein, die Bauersleute werden abgeführt, die Tiere werden beschlagnahmt und abtransportiert.

3. Akt: Peripetie; Klimax, Höhepunkt. Die Thurgauer Regierung gerät in Bedrängnis, der Kantonstierarzt mit dem Veterinäramt kommt unter Beschuss wegen Untätigkeit. Die Regierung gibt Verfahrensmängel zu und setzt eine externe Untersuchungskommission ein.

4. Akt: Entspannung, Retardierung. In Schönbühl bei Bern versteigert, ja verlost die Armee die beschlagnahmten Pferde. Die Pferde kommen in der Regel zu Pferdezüchtern. Später kommt aus, dass ein Teil der Pferde die Krankheit Druse hat und dass das Thurgauer Veterinäramt davon wusste.

5. Akt: Lösung, Katastrophe. Der Bauer ist zwar zurück auf seinem Hof, aber ohne Tiere. Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Gleichzeitig läuft gegen das Thurgauer Veterinäramt ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch. Im Amt fand eine Hausdurchsuchung statt. Der Wissenschaftler von der Universität St. Gallen stellt die Rechtmässigkeit des Vorgehens der Thurgauer Regierung in Frage.

Dieses Drama spielt sich an vier Schauplätzen ab: Der erste Schauplatz ist der Hof in Brüschwil, einem der elf Weiler der Gemeinde Hefenhofen im Oberthurgau, die zwischen Amriswil und Romanshorn liegt. Hefenhofen mit 1243 Einwohnern auf 6,1 Quadratkilometern feierte dieses Jahr sein 1200jähriges Bestehen, verdrängt aber offenbar die Geschichte mit dem schwierigen Bauern Ulrich K., denn im „Hefenhofer Gmeindsblättli“, das fünf Mal jährlich erscheint, stand in der Oktobernummer rein gar nichts von der Affäre.[14] Der zweite Schauplatz ist die Kantonshauptstadt Frauenfeld und dort das Regierungsviertel. Der dritte Schauplatz ist das Gelände des Kompetenzzentrums für Armeetiere im Sand bei Schönbühl (Kanton Bern). Und der vierte Schauplatz ist die Weide eines Pferdezüchters. Ein Drama braucht natürlich Personen. Es treten auf:

  • Ulrich K., Bauer und Pferdezüchter in Hefenhofen TG
  • Rainer Rothe, sein Anwalt
  • Carmen Haag, Regierungspräsidentin des Kantons Thurgau, Bau- und Umweltdirektorin, CVP
  • Walter Schönholzer, Regierungsrat, Direktor des Innern und der Volkswirtschaft, FDP
  • Andreas Keller, Generalsekretär des Departementes des Innern
  • Walter Hofstetter, Leiter des Informationsdienstes des Kantons Thurgau
  • Paul Witzig, Kantonstierarzt (in einer stummen Rolle)
  • Stefan Haffter, Staatsanwalt
  • Andy Theler, Kantonspolizist
  • Hermann Lei, Thurgauer Kantonsrat, SVP
  • Jakob Auer, Thurgauer Kantonsrat, SP
  • Gemeindeammann Andreas Diethelm, Hefenhofen
  • Giochen Bearth, stellvertretender Kantonstierarzt Graubünden
  • Prof. Dr. Ulrich Kihm, Mediator
  • Rudolf von Niederhäuser, Pferdeexperte Avenches
  • Jürg Liechti, Kommandant des Kompetenzzentrums für Armeetiere
  • Anne Menod, Leutnant und Tierärztin
  • Daniel Reist, Sprecher des Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
  • Prof. Dr. Benjamin Schindler, Rechtsprofessor an der Universität St. Gallen
  • Hansruedi Arn, Pferdezüchter, Präsident des Freiberger-Verbands
  • Christoph Saner, Pferdezüchter, Vizepräsident des Freiberger Verbands
  • Heidi Gurtner, Pferdezüchterin, Freiberger Verband
  • Gabi Eichenberger, Pferdezüchterin
  • Julika Fitzi-Rathgen, Veterinärin, Schweizer Tierschutz
  • Katharina Steinbeck, Tierschützerin
  • Michael Knöpfli, Tierschützer
  • Demonstrierende Tierschützerinnen und Tierschützer
  • Bietende Pferdeinteressierte

Ein beachtliches Personal, das in den Sendungen von „Schweiz aktuell“ vorkommt!

Und hier treffen wir auf einen Knackpunkt Ihrer Beanstandung: Sie haben eine Zeitraumbeanstandung eingereicht. Im Zeitraum, den Sie tangieren, hat „Schweiz aktuell“ in zwölf Beiträgen und einer Kurzmeldung über den Fall des Tierhalters in Hefenhofen berichtet. Sie haben aber nur vier Sendungen herausgegriffen und diese beanstandet. Das Publikum, das regelmäßig „Schweiz aktuell“ schaut, fällt jedoch sein Urteil über die Berichterstattung aufgrund der Gesamtheit der Sendungen zum gleichen Thema. Nur einen Teil der Sendungen zu betrachten und dann zu urteilen, ist willkürlich. Das Bundesgericht verlangt von den Aufsichtsbehörden über Radio und Fernsehen, namentlich von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), dass in einer Sendung mit mehreren Einzelteilen nicht ein einziger Beitrag, nicht eine einzelne Episode herausgegriffen werden darf, sondern dass immer das Gesamte betrachtet werden muss, wenn sich die Frage stellt, ob ein Sender das Radio- und Fernsehgesetz verletzt hat.[15] Das Gleiche gilt für eine Anzahl von Sendungen zum gleichen Thema, die mit einer Zeitraumbeschwerde beanstandet werden: Wir müssen den Blick auf alle zwölf Sendungen und die zusätzliche Kurzmeldung richten. Dies gilt nicht nur für die Rechtsprechung der UBI. Auch die Ombudsstelle hält sich daran.

Und dadurch zeigt sich die Berichterstattung in einem ganz anderen Licht: Zwar übernimmt „Schweiz aktuell“ die Vorwürfe von Seiten der Tierschützer nicht ungeprüft und lässt offen, ob die 14 den Medien zugespielten Fotos wirklich von dem Hof stammen, zumal nicht nachzuvollziehen ist, warum der VgT den Medien nicht gleich alle 140 Bilder zur Verfügung gestellt hat. Und die Sendungen lassen durchblicken, dass es auf dem Hof eindeutige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegeben haben muss, aber möglicherweise weniger in der Form eigentlicher Tierquälerei, sondern in der Form der Tiervernachlässigung (durch falsche Ernährung, mangelnde Pflege, fehlende Sauberkeit usw.), was natürlich im übertragenen Sinn auch Tierquälerei ist. Gleichzeitig erzählt „Schweiz aktuell“ die Geschichte dieses Dramas sehr genau und bringt auch die Fehler der Thurgauer Behörden und die Fehler der Armee zur Sprache. Es kann keine Rede davon sein, dass sich die Redaktion vom Bauern benützen lässt, die Zustände beschönigt und für den bereits wegen Tierquälerei Verurteilten Partei ergreift. Die Sendungen sind vielfältig, farbig, differenziert, alles andere als Boulevard-Journalismus und an keiner Stelle eine Manipulation des Publikums. Die Redaktion hat in ihrer Stellungnahme gründlich nachgewiesen, dass sie fair und ausgewogen berichtet hat, auch in Bezug auf Ihre eigene Aussage, deren Kürzung ich als verantwortbar betrachte (wie der Mailwechsel mit Ihnen, der mir vorliegt, belegt). Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützten.

Es gibt einen einzigen Punkt, den ich kritisch sehe: Der „Verein gegen Tierfabriken“(VgT), der die Anzeige gegen den Bauern Ulrich K. erhoben und die Fotos eingereicht und teilweise veröffentlicht hat, kommt in den Beiträgen nie zu Wort. Beim Abtransport der Tiere war jedenfalls Dr. Erwin Kessler, Präsident des VgT, vor Ort, wie ein Bild in der „Weltwoche“ beweist, und er gab offensichtlich Interviews, beispielsweise für „Radio Top“ (oder „Tele Top“).[16] Da Sie die fehlende Befragung des VgT aber gar nicht beanstanden, erwähne ich es bloß: Es ist ein Mangel, der gründlicher hätte geprüft werden müssen, wenn VgT-Präsident Dr. Erwin Kessler deswegen selber eine Beanstandung eingereicht hätte. So aber erachte ich es als einen Fehler in einem Nebenpunkt, der die Meinungsbildung des Publikums nicht beeinträchtigte, zumal die Argumente und Anliegen des VgT durchaus zur Sprache kamen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/verurteilter-tierquaeler-zeigt-seinen-betrieb?id=fdd0b873-f231-4a5b-9131-5dba25e0c7a9

[2] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/pferde-von-ulrich-k--werden-verkauft?id=879f8c30-267a-4f28-a5df-7565f6342e3e

[3] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-17-08-2017?id=c1df40d0-bd4d-4b15-a6cd-851606c9207e

[4] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-15-09-2017?id=d8593689-d460-4c30-bb1b-9c3e499c4b5d

[5] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-07-08-2017?id=520d8948-9098-4bec-b301-ecd5477bf18a

[6] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-08-08-2017?id=14c083c2-c7bb-43b4-ad47-289ed7141e7e

[7] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-09-08-2017?id=7e4b7baf-015b-4161-bed7-57b79443abbc

[8] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-10-08-2017?id=4950de7d-cd66-4a28-a03b-ad87561efd2a

[9] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schweiz-aktuell-vom-16-08-2017?id=4716a081-36d5-479e-8be3-861fa5f90894

[10] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/kranke-armeepferde?id=a8fcddb1-24c2-41cb-9177-b5d3076a4e0f

[11] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/infizierte-pferde-versteigert?id=4b2357e2-da8d-448a-98f5-65bfe7fabfb5

[12] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/hausdurchsuchung-im-veterinaeramt?id=7ec172a6-1a1d-484b-8512-d56b0bb3cc0b

[13] https://www.vgt.ch/news2005/050516.htm

[14] http://www.hefenhofen.ch/wp-content/uploads/2017/07/Mitteilungen-Oktober-2017.pdf

[15] Tribunal fédéral, arrêt du 1er mai 2009, 2C_882/2008 http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm

[16] Vgl. „Weltwoche“ Nr. 36/2017, S. 18.

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