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Bundesrat gegen No-Billag-Initiative

Am 4. März 2018 stimmen Volk und Stände über die No-Billag-Initiative ab. Diese fordert die Abschaffung der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen. Sie verlangt zudem, dass der Bund keine Radio- und Fernsehstationen subventioniert. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Denn diese nimmt in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung und erhöht den Einfluss privater Geldgeber und ausländischer Konzerne. «Für ein kleinräumiges, mehrsprachiges Land wie die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie ist ein vielfältiges Medienangebot wichtig», betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.


Das Wichtigste in Kürze:

Der Bundesrat empfiehlt, die No-Billag-Initiative abzulehnen:

  • Die Initiative schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung und erhöht den Einfluss privater Geldgeber und ausländischer Konzerne.
  • Viele Programme in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen können allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanziert werden – deshalb braucht es die Empfangsgebühr.
  • Nach einer Annahme der Initiative könnten viele Sendungen gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Es käme zu einem massiven Abbau des heutigen Angebots.
  • Die Schweiz wäre das erste Land Europas, das den Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen abschaffen würde.
  • Bei einem Ja zur Initiative würden zudem Werbegelder noch stärker als heute von der Schweiz ins Ausland abfliessen und dadurch dem einheimischen Markt entzogen.
  • Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit stiege auch die Gefahr der politischen Einflussnahme.

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Da sich solche Programme in der kleinräumigen Schweiz mit ihren vier Landessprachen allein mit Werbung und Sponsoring nicht finanzieren lassen, gibt es eine Radio- und Fernsehempfangsgebühr. Sie kommt jenen Radio- und TV-Stationen zugute, die den aus der Verfassung abgeleiteten Service-public-Auftrag erfüllen: Auf nationaler Ebene und in den vier Sprachregionen ist die SRG damit betraut. Auf lokaler Ebene sind es 21 Lokalradios und 13 Regional-TV. Alle diese Stationen haben eine Konzession des Bundes, die den Auftrag präzisiert. Der Erlös aus der Empfangsgebühr betrug 2016 rund 1,37 Milliarden Franken. Mit 1,24 Milliarden Franken floss der grösste Teil an die SRG, Lokalradios und Regional-TV erhielten 61 Millionen Franken.

Abbau des Angebots

Die Initiative will, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen abgeschafft wird und der Bund auch aus anderen Mitteln keine Radio- und TV-Stationen subventioniert. Sie verlangt zudem, dass der Bund in Friedenszeiten keine Sender betreibt und Konzessionen regelmässig versteigert. Die Annahme der Initiative würde bei der SRG und den betroffenen Lokalradios und Regional-TV zu grossen finanziellen Einbussen führen: Bei der SRG macht die Gebühr rund 75 Prozent des Budgets aus, bei den Lokalradios und Regional-TV ebenfalls einen entscheidenden Teil. Als Folge könnten viele Sendungen gar nicht mehr oder nicht mehr in der heutigen Qualität produziert werden. Es käme zu einem massiven Abbau des heutigen Angebots.

Meinungsbildung würde erschwert

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. «Die Medien spielen für die Schweiz mit ihren unterschiedlichen Sprachen und Kulturen und ihrer direkten Demokratie eine zentrale Rolle», betonte Bundespräsidentin Leuthard. Sowohl die Zeitungen als auch Radio und Fernsehen leisteten mit ihren Berichten, Recherchen und Analysen einen wichtigen Beitrag. Es sei daher wichtig, weiterhin auf ein qualitativ hochstehendes Angebot zählen zu können. Das sei mit der Initiative gefährdet. «Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nimmt diese in Kauf, dass nur noch produziert wird, was rentiert. Viele Sendungen, insbesondere auch über gesellschaftlich und politisch wichtige Themen, würden verschwinden. Dies schadet der Medienvielfalt und der Meinungsbildung.»

Als erstes Land Europas ohne Service public

Der Abbau würde zu einer Ausdünnung des Angebots führen. Davon betroffen wären alle Bereiche. In eine besonders schwierige Situation kämen die Randregionen und Sprachminderheiten. Je kleiner das Einzugsgebiet, desto unrealistischer ist es, sich rein kommerziell zu finanzieren. Heute sorgen Gebührengelder dafür, dass Lokalradios, Regional-TV und die SRG landesweit präsent sind. Die SRG ist ausdrücklich verpflichtet, in allen Amtssprachen für ein gleichwertiges, vielfältiges Angebot zu sorgen und TV-Sendungen sowie mindestens ein Radioprogramm für die rätoromanische Schweiz anzubieten. Bei Annahme der Initiative würde dieser Auftrag entfallen. Die Schweiz wäre das erste Land Europas, das den Service public-Auftrag für Radio und Fernsehen abschaffen würde. Die SRG könnte auch nicht mehr für einen internen Ausgleich sorgen und mit Geld aus der Deutschschweiz Programme für die französische, die italienische und rätoromanische Schweiz finanzieren.

Bei einem Ja zur Initiative würden zudem Werbegelder noch stärker als heute von der Schweiz ins Ausland abfliessen und dadurch dem einheimischen Markt entzogen. Mit dem Wechsel zu einer rein kommerziellen Finanzierung nähme die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen zu und damit stiege auch die Gefahr der politischen Einflussnahme. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Eine vielfältige, gleichwertige Radio- und TV-Berichterstattung in allen Landesteilen ist für die Meinungsbildung in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie wichtig und bietet Service und Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger.


Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen, ...

  • weil sie den Service public-Auftrag aufhebt,
  • weil sie viele Radio- und TV-Stationen existenziell gefährdet,
  • weil sie die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen erhöht,
  • weil sie der Medienvielfalt und Meinungsbildung in der Schweiz schadet.

Text: Generalsekretariat UVEK

Bild: SRG.D

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