SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beiträge von «SRF News» und «Rendez-vous» zu sexueller Belästigung beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. Dezember 2017 beanstandeten Sie den Text «Wann ist ein Flirt sexuelle Belästigung?» auf SRF News vom 13. Dezember 2017, der die schriftliche Fassung des Beitrags «Rätinnen und Räte erhalten professionelle Beratung» der Sendung «Rendez-vous» (Radio SRF) vom gleichen Tag war. [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Im redaktionellen Beitrag wurde die SVP-Gegner, das Volk und die Linken Kommentarschreiber aufgehetzt - welche wie immer massiv bevorteilt werden - mit dieser böswilligen Unterstellung, Suggestion. Das Zitat im Text: <Ein anderer Parteikollege, Nationalrat Roger Köppel, schrieb in einem Kommentar, dass er Amaudruz ‚noch nie ohne kurzen Rock oder hautenge Bluse gesehen habe‘. Seine Aussage impliziert, Amaudruz sei selber schuld. Das ist ein Muster, das in Fällen von sexueller Belästigung oft zu beobachten ist: Das Opfer wird zur Täterin gemacht.>

Es ist umgekehrt. der SRG-Staatssender welche hier einzig und alleine wieder nur von der CVP auf die SVP lenken will impliziert, als hätte Roger Köppel es so hingestellt, dass Amaudruz selber Schuld sei und dass Herr Köppel somit ein Opfer zum Täter mache. Ihn als Schurken hinstellt.

Somit hetzt natürlich die SRG auf und die Kommentare der Leserschaft belegen dann auch, wie diese Aufhetzerei funktioniert hat. STAND Heute hat Frau Amaudruz keine Anzeige erhoben. Es wurde noch keine Täterschaft ermittelt, auch nicht in diesen Bereich gefahndet. Somit steht als EINZIGE Tatsache die Aussage wonach es Belästigung gegeben haben SOLL und die Feststellung des ‚kurzen Rockes‘. Dies ist einfach nur eine visuell festgestellte Tatsache. OHNE jegliche Schuldzuweisungen. Geschweige denn ein Opfer zum Täter machen zu wollen. Es gibt offiziell keine strafrechtlich Verfolgung und somit KEINE Übergriffe. . Somit gibt es auch noch kein offizielles Opfer und kein offizieller Täter. Diese Implikation gegen Herr Köppel ist somit im höchsten Masse anmassend und polemisch. Journalistische Feinarbeit wurde wieder für den fanatischen Hass und Aufhetzen gegen die SVP geopfert. Es ist schlicht zu offensichtlich wie der Staatssender Doris CVP aus der Schusslinie reissen will. Dies wie so oft mit der Polemik und Hetze gegen die SVP.

Wie erwähnt; es gibt im Parlament bis auf den CVPler Buttet keine strafrechtlich verfolgte sexuelle Belästigung. Dennoch stellt der Staatssender weitere sexuellen Belästigungen nicht nur als Tatsachen hin, sondern Herrn Köppel als indirekten Täter (Opfer zum Täter zu machen und umgekehrt).

Auch wenn Sie - wegen der massiven Beweislast nicht behandeln, erkennen wollen - Die SRG schaltet hierzu praktisch nur Kommentare von Lesern auf die Hetze gegen die SVP verbreiten. Wie mir berichtet wurde sind Gegenkommentare nicht möglich. Besonders nicht, wenn man die Widersprüche erwähnt. Bei Geri Müller Grüne Partei stellte die SRG den Täter als Opfer hin. Geri Müller räumte selber ein die Sekretärin sexuell bedrängt zu haben, respektive sexuelle respektlose Bemerkungen geäussert zu haben. Gemäss Definition der linken Parteien und somit automatisch auch der SRG ist dies somit eine sexuelle Belästigung. Doch Geri Müller war ja für das Staatsfernsehen das arme Opfer einer Kampagne. Dieses Verhalten gegen die Sekretärin wurde in keinster Weise kritisiert. Linke Pädophile werden sogar teils ganz verschwiegen....Widersprüchlichkeiten à la Linken und ihrer SRG.

Sehr geehrter Herr Köppel. Sämtliche Verleumdungen und Beleidigungen welche die Kommentarschreiber - MIT ZUSTIMMUNG DER SRG- gegen Sie äussern werde ich gegebenenfalls Ihnen zuspielen.

Freundliche Grüsse X

PS. Der letzte Punkt dieser offiziellen Beanstandung geht insbesondere an Roger Blum und SRF News. Roger Blum Sie sind doch auch ein Mensch!? Darf ich Sie auf den 1. Anhang verweisen. Die Linksextreme von der SRG massiv bevorteilte geisteskranke Bächler-Bande hat wieder zugeschlagen.

Y, Ittigen Mittwoch, 13.12.2017, 23:39

Doch doch, Fräulein Gnabry, es geht um etwas, das in Ihrer heissgeliebten SVP passiert ist, wie Sie schon dem Untertitel entnehmen könnten: <Ein Vorfall in der SVP-Fraktion diese Woche zeigt, wie wichtig das ist.> Die SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz ist nämlich von der SVP und nicht, wie Ihr Freund, Herr Fehr, von der SP.

Sagen Sie doch mal. Sie verschränken hier die Arme. Und wollen gegen Netiquette verstossende Kommentare nichts mehr unternehmen (Nach den Lobgesängen für den Linksextremen Anführer Niklaus Bächler, versteht sich). Um mich gegen diese üble Provokation und Beleidigung zu wehren müsste ich mich ja wieder als ‚Gnabry‘ anmelden können. Nur würde SRF News mich wieder umgehend sperren. Dieser Beitrag der SRG Linksextremen Bächler Bande (zu denen bekanntlich auch Fake Zurbuchen gehört) wird die SRF News natürlich stehen lassen. Mit anderen Worten; SRF News erwartet nun von mir, dass ich GEFÄLLIGST auch diese Provokation, respektlose Beleidigung anstandslos und OHNE Widerrede zu bieten lassen habe. DAS SIND DIE DUBIOSEN MACHENSCHAFTEN von SRF News. Genau so funktioniert es bei der Redaktion SRF News. Wie würden Sie sich als Opfer dieser linksextremen Bächler-Bande und als Opfer der SRG fühlen? Können Sie diese Frage beantworten? Alles weiter folgt wie mehrfach angekündigt...»

B. Bevor ich mich zu Ihrer Kritik äußere, möchte ich zuerst rekapitulieren, was im eidgenössischen Parlament geschehen ist: Der Walliser CVP-Nationalrat Yannick Buttet[2] wurde von der Polizei gestellt, als er eine ehemalige Geliebte stalkte. Er wird der mehrfachen sexuellen Belästigung gegenüber verschiedenen Frauen beschuldigt. Er trat in der Folge zunächst als Vizepräsident der CVP Schweiz und später auch als Nationalrat zurück.[3] Als die Belästigungen bekannt wurden, gab der Fall im Bundeshaus intensiv zu reden. Auf den Fall reagierte auch die Genfer Nationalrätin und SVP-Vizepräsidentin Céline Amaudruz[4], die gegenüber Medien der Suisse romande aussagte, sie sei von Parlamentskollegen auch schon belästigt worden und traue sich im Bundeshaus mit gewissen Männern nicht mehr allein in den Lift.[5] Als die SVP-Fraktion den Fall Buttet behandelte, griff der Berner Nationalrat Adrian Amstutz[6] seine Genfer Kollegin an, indem er ihr vorwarf, sie würde alle Männer unter Generalverdacht stellen, solange sie keine Namen nenne und nicht Anzeige erstatte.[7] Der Freiburger SVP-Nationalrat Jean-François Rime[8] stellte sich Amstutz entgegen und nahm seine Genfer Kollegin in Schutz.[9] SVP-Nationalrat Roger Köppel[10] hingegen schrieb als Verleger und Chefredaktor im Editorial der „Weltwoche“: „Eine ­Politikerin, die ich noch nie ohne kurzen Rock oder hautenge Bluse gesehen habe, beschwert sich, sie würde mit gewissen Herren niemals in den Lift steigen.“[11] Dies löste wiederum einen Wirbel aus. Das Parlament richtete in der Folge eine Beratungsstelle für sexuell belästigte Mitglieder ein.

Sie erheben nun aufgrund des beanstandeten Online-Textes und der damit verbundenen Radio-Sendung von SRF vom 13. Dezember 2017 folgende Vorwürfe:

1. SRF will von der CVP ablenken und greift deshalb die SVP an.
2. Nationalrätin Amaudruz hat keine Anzeige erhoben. Die Belästigungen sind nur Behauptungen, was feststeht ist, dass sie kurze Röcke trägt.
3. Die Unterstellung gegen Nationalrat Köppel, durch seine Aussage werde das Opfer zur Täterin gemacht, ist rein polemisch.
4. SRF schaltet nur Kommentare auf, die gegen die SVP hetzen. Schon im Fall des grünen Nationalrats und Badener Stadtammanns Geri Müller hat SRF den Täter stets als Opfer gesehen.
5. Die Linken schlagen auf den SRF-Kommentarseiten wieder zu und der Ombudsmann unternimmt nichts (mehr).

Ich nehme zu diesen Vorwürfen Punkt für Punkt Stellung:

1. Wenn Sie sich den Beitrag im „Rendez-vous“ aufmerksam anhören und wenn Sie den Online-Text genau lesen, werden Sie rasch merken, dass SRF niemand angreift, sondern ganz einfach neutral berichtet, was vorgefallen ist. Im Fall Buttet lag der Fokus logischerweise auf der CVP, da eine Partei nicht schweigen kann, wenn ein prominentes Mitglied in eine Strafuntersuchung wegen sexueller Belästigung und Nötigung gerät. Im Fall Amaudruz hätte sich der Fokus ohne die Intervention von Nationalrat Amstutz und den Kommentar von Chefredaktor Köppel nicht zwingend auf die SVP gerichtet, denn Nationalrätin Amaudruz hat nicht behauptet, SVP-Kollegen hätten sie belästigt. Erst durch das Wortduell Amstutz-Rime und durch die Bemerkung Köppels geriet die SVP-Fraktion ins Visier. Von Ablenken kann überhaupt nicht die Rede sein; die Aufmerksamkeit war selbstverschuldet.

2. Es ist ziemlich gemein, dass Sie die SVP-Vizepräsidentin Amaudruz derart diskreditieren. Es muss möglich sein, dass eine Frau von sexueller Belästigung redet, ohne Namen zu nennen, denn dies gibt den Betroffenen die Möglichkeit, sich ganz diskret zu besinnen und sich zu bessern. Jede Frau muss selber entscheiden, ob sie gewissermaßen „die zweite Stufe zünden“ will.

3. Jeder, der einer Frau vorwirft, sie provoziere sexuelle Belästigung durch ihre Aufmachung, macht das Opfer zur Täterin – auch Roger Köppel tut das. In ähnlicher Weise könnte man auch argumentieren, dass der Bauer, der Streichholzschachteln vor dem Haus hat liegen lassen, selber schuld sei, wenn jemand seinen Hof in Brand steckt. Diese Opfer-Täter-Umkehr ist bei solchen Behauptungen eine Binsenwahrheit. Wenn die Autorin des SRF-Beitrags und -Textes sie aussprach, übersetzte sie nur die Aussage Köppels in die abstrakte Wahrheit.

4. Wie sich SRF im Fall Geri Müller im Einzelnen verhalten hat, kann ich nicht mehr nachprüfen. Ich vermute aber, dass es stets um redliche Berichterstattung ging und dass sich jeweils die involvierten Akteure verschiedener Auffassung äussern konnten. Und soweit ich die Redaktion von SRF News kenne, veröffentlicht sie Kommentare nicht entsprechend politischer Gesinnung, sondern aufgrund der Argumente und nach bestem Wissen und Gewissen.

5. Ich habe Ihnen schon mehrfach erklärt, dass ich die Nutzer-Kommentare auf den SRF-Seiten nach einem entsprechenden Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nicht mehr beurteilen darf. Die UBI hat festgestellt, dass nach dem Willen des eidgenössischen Parlamentes Beanstandungen bei der Ombudsstelle und Beschwerden bei der UBI im Online-Bereich nur gegen redaktionelle Publikationen, nicht aber gegen Nutzer-Kommentare zulässig sind. Meine vorherige Praxis, Beanstandungen gegen die Anwendung der Netiquette als Beanstandungen gegen den verweigerten Zugang entgegenzunehmen, wurde damit gestoppt. Die Zuständigkeitsordnung sieht daher jetzt wie folgt aus:

  • Nutzer können sich mit Klagen über die Anwendung der Netiquette im konkreten Fall an die Redaktion wenden und um die nachträgliche Freischaltung eines eigenen Kommentars oder um die nachträgliche Löschung von Kommentaren Dritter ersuchen.
  • Geht es um üble Nachrede oder Verleumdung im Netz, kann der Zivil- oder Strafrichter eingeschaltet werden.
  • Besteht der Verdacht, dass SRF die Netiquette grundsätzlich unangemessen anwendet, kann Beschwerde beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erhoben werden. Das BAKOM hat aber diese Überprüfung bei SRF News bereits durchgeführt und die Anwendung für korrekt befunden.

Zu guter Letzt: Sie schreiben mehrfach von Staatssender und von Staatsfernsehen. Es wird zwar nichts nützen, aber ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie sich in der Schweiz befinden und nicht in China, Nordkorea, Kuba, Syrien, Ägypten, Russland oder Thailand. Dort überall gibt es Staatssender, in der Schweiz nicht. Ein Staatssender ist einer, der als Lautsprecher der Regierung fungiert. Das ist SRF eindeutig nicht. Im Gegenteil: SRF kritisiert immer wieder den Bundesrat, das Parlament, die Gerichte, die Parteien, die Kantone, bestimmte Organisationen und Firmen. Ein Staatssender dürfte dies auf keinen Fall tun. Es stimmt war, dass das Parlament in der Schweiz den gesetzlichen Rahmen für Radio und Fernsehen festlegt und dass der Staat die Gebühren bestimmt, die für die SRG und für die privaten Rundfunkveranstalter erhoben werden können. Aber inhaltlich kann der Bundesrat den Rundfunkmedien nichts vorschreiben. Im Radio- und Fernsehgesetz steht in Artikel 3a ausdrücklich: „Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig.“[12] So, hoffentlich haben Sie es jetzt kapiert!

Fazit: Ihre Beanstandung schießt weit übers Ziel hinaus. Sie enthält diskreditierende Äußerungen gegenüber Nationalrätin Céline Amaudruz und ehrbeleidigende Aussagen gegenüber anderen Netz-Kommentatoren, für die Sie geradezustehen haben. Ich kann der Beanstandung in keiner Weise beipflichten.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/fall-buttet-zeigt-folgen-wann-ist-ein-flirt-sexuelle-belaestigung

[2] https://www.parlament.ch/de/biografie?CouncillorId=4086

[3] https://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/cvp-nationalrat-yannick-buttet-tritt-zurueck-ld.1340422

[4] https://www.parlament.ch/de/biografie?CouncillorId=4090

[5] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Mit-gewissen-Leuten-gehe-ich-nicht-mehr-in-den-Lift/story/26475136

[6] https://www.parlament.ch/de/biografie?CouncillorId=1135

[7] https://www.blick.ch/news/politik/amaudruz-weint-nach-amstutz-schelte-eklat-in-der-svp-wegen-sexismus-debatte-id7706570.html

[8] https://www.parlament.ch/de/biografie?CouncillorId=1119

[9] https://www.blick.ch/news/politik/sexismus-debatte-in-der-svp-jetzt-wehrt-sich-celine-amaudruz-gegen-adrian-amstutz-id7711732.html

[10] https://www.parlament.ch/de/biografie?CouncillorId=4166

[11] http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2017-49/artikel/duschen-mit-doris-die-weltwoche-ausgabe-492017.html

[12] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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