SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Vibratoren im Test» von «Kassensturz» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. Dezember 2017 haben Sie die Sendung von Schweizer Fernsehen SRF «Kassensturz» zum Thema «Vibratoren im Test»[1] vom 12. Dezember 2017 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Ich beanstande den Vibratoren-Test im Kassensturz vom 12. Dezember 2017 wegen seiner sexistischen und frauenfeindlichen Darstellung der Frau aufs Schärfste. Die Frau wird darin als reines Lustobjekt dargestellt, die sich mittels eines batteriebetriebenen, vibrierenden Plastikstabs Abhilfe verschafft beziehungsweise befriedigt; die zitierten Kommentare der eingesetzten Testpersonen verstärkten dieses Bild in eindeutiger Weise.

Die zu Beginn des Tests vom Moderator vorgetragene Rechtfertigung über den Bericht, vermag nicht zu genügen.

Ich bin nun aber gespannt, wann die ersten Testberichte über Masturbatoren für Männer, Gummi-Muschis. Sado-Maso-Spielzug, Penis-Ringe, Pornofilme etc. folgen. Auch diese Artikel spielen im Leben von unzähligen Konsumenten eine Rolle beziehungsweise werden von diesen gebraucht. Meines Erachtens gehört Liebesspielzeug - persönlich habe ich nichts gegen solches - gehört ins Schlafzimmer und da sollte es auch bleiben. Oder erklären Sie mir nun bitte, wie ich meiner 8-jährigen Tochter erklären soll, für was ein Vibrator gebraucht wird. Vielleicht zum Schlagrahm STEIF schlagen?

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin SRF «Kassensturz», schrieb:

In einem Schreiben vom 14. Dezember 2017 wendet sich X an Sie und beanstandet den «Kassensturz»-Beitrag «Vibratoren im Test» vom 12. Dezember 2017.

1. Der Beanstander schreibt: «Ich beanstande den Vibratoren-Test im Kassensturz vom 12. Dezember 2017 wegen seiner sexistischen und frauenfeindlichen Darstellung der Frau aufs Schärfste.»

Der Beitrag ist nicht «sexistisch». Sexismus bezeichnet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dazu kommt ein historisches Machtungleichgewicht, wonach die Klasse der Männer gegenüber der Klasse der Frauen privilegiert ist. Das heisst: Macht oder auch Herrschaft gegenüber Frauen ist ein wichtiger Teil der Definition «sexistisch». Vibratoren haben rein gar nichts mit Sexismus zu tun. Im Gegenteil: Die Frau kann bestimmen, ob sie den Vibrator alleine oder auch in der Zweisamkeit einsetzen will.

Der Beitrag ist auch nicht «frauenfeindlich». Frauenfeindlichkeit – Misogynie – ist eine auf Frauen gerichtete Form der Misanthropie, also Frauenhass. Der Vibrator hat nichts mit Hass oder Erniedrigung zu tun, sondern soll per Definition der Frau Gutes tun. Deshalb wurden die ersten Vibratoren nach deren Erfindung im Jahr 1880 auch als medizinische Geräte eingesetzt. Sie galten als bestes Heilmittel gegen die vermeintliche Frauenkrankheit Hysterie.

Aus diesen Gründen kann die «Darstellung» im «Kassensturz»-Beitrag weder «sexistisch» noch «frauenfeindlich» sein.

2. Der Beanstander schreibt: «Die Frau wird darin als reines Lustobjekt dargestellt, die sich mittels eines batteriebetriebenen, vibrierenden Plastikstabs Abhilfe verschafft beziehungsweise befriedigt; die zitierten Kommentare der eingesetzten Testpersonen verstärkten dieses Bild in eindeutiger Weise.»

Die Frau wird nicht als Lustobjekt dargestellt: Als «Lustobjekt» wird eine Frau bezeichnet, die als Objekt für die Befriedigung sexueller Wünsche betrachtet wird. Beim Betrachten des Beitrages sieht man nirgends eine Szene, die mit einer Frau als «Lustobjekt» in Verbindung gebracht werden kann. Uns ist bewusst, dass das Thema nicht jedermanns Sache ist. Der Beitrag wurde deshalb sehr sorgfältig umgesetzt. Es kommt im ganzen Beitrag kein Zentimeter nackte Haut vor. Auch beim Ausschnitt aus dem Film «Hysteria» haben wir darauf geachtet, dass nichts Anstössiges gezeigt wird.

Allgemein muss gesagt werden, dass die Bildwelt dieses Beitrags sich nicht gross vom Test eines Akku-Schraubers oder eines Mixers unterscheidet. Er zeigt klassische Labor-Tests betreffend Wasserdichtigkeit oder Robustheit. Beim Praxistest wurden die Resultate lediglich durch Schriftgrafiken transportiert. Dabei haben wir bei der Vertonung durch Frauenstimmen auf eine völlig unspektakuläre Tonart geachtet.

Aus diesen Gründen weisen wir den Vorwurf, wir hätten die Frau als «reines Lustobjekt» dargestellt, zurück.

3. Der Beanstander schreibt: «Die zu Beginn des Tests vom Moderator vorgetragene Rechtfertigung über den Bericht, vermag nicht zu genügen.»

Der «Kassensturz» ist eine Sendung über Konsum, Geld und Arbeit. Wir testen seit Jahren die unterschiedlichsten Produkte aus dem Konsumalltag: Solche, die jedermann braucht, wie etwa Batterien, dann aber auch neuartige Trendprodukte nur für wenige, zum Beispiel im letzten Sommer Stand-up-Paddles. Es ist tatsächlich so, dass nicht jedes Produkt für jeden Zuschauer gleich interessant oder relevant ist.

Uns ist bewusst, dass das Thema Vibratoren ein heikles ist, und wir haben sorgfältig überlegt, ob wir diesen Test machen sollen oder nicht. Entscheidend für uns war, dass Vibratoren seit Jahren in verschiedenen Ausführungen auch in den Verkaufsregalen von Grossverteilern wie Migros und Coop und in Apotheken stehen und damit als normale Alltagsprodukte gelten.

Vibratoren werden seit über 100 Jahren verkauft. Gemäss der «Neuen Zürcher Zeitung» soll inzwischen jede zweite Frau einen Vibrator besitzen. Damit gehört er heute zum Konsumalltag vieler Konsumentinnen und Konsumenten wie andere Produkte auch. Und wie bei anderen Produkten gibt es grosse Qualitäts- und Preisunterschiede. Das heisst: Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind bei der Auswahl überfordert. Wir sind überzeugt, mit dem Test dem breiten Publikum durch sachliche, kritische Information ohne jegliche Effekthascherei einen Mehrwert zu liefern. Schweizer und Schweizerinnen kaufen heute mehr Vibratoren als Kinderwagen oder Elektrobikes – Produkte, die «Kassensturz» regelmässig testet.

4. Der Beanstander schreibt: «Ich bin nun aber gespannt, wann die ersten Testberichte über Masturbatoren für Männer, Gummi-Muschis. Sado-Maso-Spielzug, Penis-Ringe, Pornofilme etc. folgen. Auch diese Artikel spielen im Leben von unzähligen Konsumenten eine Rolle beziehungsweise werden von diesen gebraucht.»

Tatsächlich werden bereits «Masturbatoren» in Coop-City-Filialen verkauft, kommen aber natürlich für einen «Kassensturz»-Test nicht in Frage. Denn wir nehmen Rücksicht auf ethisch-moralische Ansichten der Schweizer Bevölkerung. So auch beim Vibratoren-Test: Gemäss unserer Marktabklärung betreffend meistverkaufter Vibratoren hätten wir sogenannte Rabbit-Modelle in den Test aufnehmen sollen. Wegen deren Erscheinungsbild haben wir sie nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt für Vibratoren in Penis-Form.

5. Der Beanstander schreibt: «Meines Erachtens gehört Liebesspielzeug – persönlich habe ich nichts gegen solches – ins Schlafzimmer und da sollte es auch bleiben. Oder erklären Sie mir nun bitte, wie ich meiner 8-jährigen Tochter erklären soll, für was ein Vibrator gebraucht wird. Vielleicht zum Schlagrahm STEIF schlagen?»

Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Einen absoluten Schutz gibt es aber nicht. Manche Eltern lassen heute sogar Kleinkinder unbeaufsichtigt TV schauen. Da diverse Sendungen wie «Kassensturz» in der Wiederholung bereits morgens ausgestrahlt werden, können diese Sendungen auch von Kindern gesehen werden. Allerdings sind wir der Meinung, dass unsere Bilder weit harmloser sind, als so manche Plakatwerbung auf der Strasse oder Werbung in Warenhäusern und Bilder in Zeitungen. Und sie sind schon gar nicht damit zu vergleichen, was Kinder heute via Internet auf den Computern und Handys ihrer Eltern sehen.

Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. In einem «Kassensturz Test» werden Produkte verschiedener Hersteller unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Kriterien untersucht. Im vorliegenden Fall wurden zusätzlich fünf Frauen beauftragt, die Vibratoren auf die Kriterien «Erster Eindruck/Anleitung», «Gebrauch» und «Gefühl» einzuschätzen. Diese Vorgehensweise entspricht anderen Tests.

Ich habe mir nach dem Lesen Ihrer Beanstandung den «Kassensturz»-Beitrag «Vibratoren im Test» mehrfach angesehen. Dabei habe ich weder sexistische, geschweige denn frauenfeindliche Darstellungen entdeckt. Sexismus bedeutet Ausgrenzung, Unterdrückung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Es findet sich keine einzige Szene, die jemanden ausgegrenzt, diskriminiert oder unterdrückt. Vielmehr wurde – durch den geschichtlichen Rückblick – gezeigt, wie Vibratoren immer mehr in den Alltag Einzug gehalten haben. Ebenso gibt es keinerlei frauenfeindlichen Darstellungen. Die Verantwortlichen sind äusserst behutsam vorgegangen. Dies zeigt sich schon daran, dass bewusst Frauenstimmen eingesetzt und keine anstössigen Szenen aus dem Film «Hysteria» eingebaut wurden. Zudem war keine „Schmusemusikˮ (bspw. «Je t'aime... moi non plus» von Jane Birkin und Serge Gainsbourg) zu hören und nirgends tauchte nackte Haut auf. Die Interviews im Testlabor in Wilhelmshaven sind gleich geführt wie bei anderen Tests. Dort sprechen eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler, und zwar völlig unaufgeregt über Vibratoren. Nirgends im knapp zehnminütigen Beitrag ist etwas von Voyeurismus zu sehen.

Selbst die zitierten Kommentare der Testpersonen haben keinerlei sexistischen Ton oder Unterton. Es sind Kurztexte über Gefühle, die die Testfrauen selber verfasst haben. Wie Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin SRF «Kassensturz», schreibt, haben Vibratoren nichts mit Sexismus zu tun. Jede Frau kann selbstbestimmt entscheiden, ob sie einen Vibrator für gebrauchen möchte.

Die Einleitung von Ueli Schmetzer zu Beginn Beitrags erachte ich in keiner Weise als Rechtfertigung. Vielmehr zeigt er auf, weshalb der «Kassensturz» Vibratoren getestet hat. Wenn schon die Hälfte aller Frauen in diesem Land davon Gebrauch macht, darf eine Konsumentensendung darüber auch einen Test machen.

In den «SRF Kinder- und Jugendmedienschutzrichtlinien» ist festgehalten, dass ab 20 Uhr das Programm beginnt, «welches sich grundsätzlich an ein mündiges oder beaufsichtigtes Publikum wendet. Entsprechend können in Sendungen Szenen mit heiklen Inhalten vorkommen». Die Vorschriften des Jugendschutzes sind sowohl durch die diskrete Darstellungsweise – jede einzelne Szene in diesem Beitrag war respektvoll gedreht, es wurden bspw. weder sogenannte Rabbit-Modelle noch Vibratoren in Penis-Form in den Test aufgenommen – als auch durch die Ausstrahlungszeit eingehalten worden. Zu betonen bleibt, dass letztlich die Eltern verantwortlich sind, was ihr Kind sich auch über den Tag hinweg im Fernsehen anschaut.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/vibratoren-im-test-was-frauen-gefaellt

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