SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Sternstunde Religion» über «Kampfbegriff Gender» beanstandet (I)

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Mit Ihrer E-Mail vom 22. Januar 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Sternstunde Religion» (Fernsehen SRF) vom 21. Januar 2018 zum Thema «Kampfbegriff Gender».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Die Sendung verstösst gegen folgende Artikel:

  • der Grundrechte und Menschenwürde: Die Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten und die Menschwürde achten und dürfen keine diskriminierenden, rassistischen, sittlichkeitsgefährdenden sowie gewaltverherrlichenden resp. –verharmlosenden Inhalte enthalten.
  • des Sachgerechtigkeitsgebots: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.
  • des Vielfaltsgebots: Die Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Wird ein Versorgungsgebiet durch eine hinreichende Anzahl Programme abgedeckt, so kann die Konzessionsbehörde einen oder mehrere Veranstalter in der Konzession vom Vielfaltsgebot entbinden.

Zu Punkt 1. Die Äusserungen, die Wilf Gasser und Ina Praetorius über trans Personen machen, sind diskriminierend und respektieren das Geschlecht von trans Menschen nicht. Im Gegensatz, sie stellen es als pathologisch und absurd dar. Insbesondere folgende Aussagen sind hochproblematisch:

  • Herr Gasser bezeichnet die Identität und das Geschlecht von trans Menschen mehrmals als ‘Verunsicherung’, ‘Verwirrung’ und vergleicht das Wissen um die eigenen Identität von trans Menschen mit der verzerrten Körperwahrnehmung von seiner Tochter mit Anorexie (Psychopathologisierung entspricht einem überholten Verständnis von Trans und hat viel Schaden angerichtet)
  • Herr Gasser nennt das Ergebnis geschlechtsangleichender Operationen ‘körperlich vermurkst’
  • Herr Gasser gibt zu verstehen, dass er seinen psychiatrischen Auftrag in einer Heilung von der Transidentität sähe (reparative Therapien richten viel Schaden an und gelten daher als unethisch!)
  • beide Diskutierende und die Moderation misgendern trans Personen immer wieder, indem sie von ‘Frauen, die Männer sein wollen’ und ‘Männer, die Frauen sein wollen’ sprechen
  • beide Diskutierende sind sich einig, dass gegen ‘Gendervielfalt’ nichts einzuwenden ist, solange Menschen nicht abstreiten, dass es ein biologisches Geschlecht gibt, dass gültig ist: Abweichende Meinungen werden als Genderideologie bezeichnet.
  • Herr Gasser setzt das Unterstützen von trans Personen mit ‘Genderideologie’ gleich und bezeichnet Menschen, die das tun als ‘Ideologen’

Zu Punkt 2.

  • Herr Gassers Behauptung, es sei illegal, dass minderjährige trans Menschen medizinische Angleichungsschritte machen dürfen, ist falsch
  • Herr Gassers Ansatz der reparativen Therapie ist unethisch
  • dass die Identität von trans Menschen eine ‘Verwirrung’ oder ‘Verunsicherung’ sei, ist falsch
  • dass trans Menschen Geschlechterklischees tradieren (mehr als cis Menschen), ist falsch und befördert gängige Vorurteile
  • dass Herr Gasser als eins von zwei Beispielen von ihm bekannten trans Personen eine nennt, die sich das Leben genommen hat, befeuert die falsche Idee, geschlechtsangleichende Massnahmen würden nicht helfen
  • Herr Gasser bezweifelt, dass es trans Menschen, die das soziale Geschlecht wechseln/geschlechtsangleichende Massnahmen, nachher besser geht (als Psychiater könnte er die Studien darüber kennen)
  • die Gleichsetzung von Geschlecht und biologischer Zuordnung bei der Geburt wird in der ganzen Sendung sprachlich und inhaltlich nicht in Frage gestellt

Zu Punkt 3.

Es ist hochproblematisch, zwei Menschen ohne Sachkenntnis ihre Vorurteile über trans Menschen austauschen zu lassen, ohne dass diesen kompetent widersprochen werden konnte. Der Einspieler mit meiner Erläuterung und aus der Trans-Doku sowie die Versuche seitens der Moderation reichten bei Weitem nicht aus. In Bezug aufs Thema Trans waren nur Meinungen vertreten, die Trans als Tatsache ablehnen oder nicht verstehen, und die die Validität des Geschlechts von trans Personen in Frage stellen.

Es hätte vermieden werden müssen, dass die Diskussion sich derart aufs Thema Transgender fokussiert, wenn niemand mit Sachkenntnis dabei ist.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Dr. Judith Hardegger, Redaktionsleiterin «Sternstunden», schrieb:

«Uns liegt die Beanstandung von Herrn X zur Sendung ‘Sternstunde Religion’ vom 21. Januar 2018 mit dem Titel ‘Kampfbegriff Gender’ vor. Gerne teile ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme mit:

In der beanstandeten ‘Sternstunde Religion’ ging es im ersten Teil um das Thema Gender und die Argumente, die von religiöser Seite kritisch dagegen eingebracht werden, im zweiten Teil um Trans und abschliessend um Care. Die vorliegende Beanstandung bezieht sich vor allem auf den zweiten Teil der Sendung.

Gäste waren Ina Praetorius, evangelische Theologin und Autorin mit Schwerpunkt feministische Ethik, und Wilf Gasser, Arzt und Psychiater, der seit 20 Jahren als Sexualtherapeut in eigener Praxis arbeitet. Wilf Gasser ist Präsident der Schweizerischen Evangelischen Allianz, einem Verbund von christlichen Gemeinden und Freikirchen.

X moniert, die Sendung verstosse gegen die Grundrechte und Menschenwürde: Die Äusserungen, die Wilf Gasser und Ina Praetorius über trans Personen machen, seien diskriminierend und respektierten das Geschlecht von trans Menschen nicht. Im Gegensatz, sie stellten es als pathologisch und absurd dar.

Leider muss ich Herrn X Recht geben, was gewisse Aussagen von Wilf Gasser betrifft. Es geht in der Tat nicht an, trans Menschen zu pathologisieren. Beim Vergleich mit der Magersucht wie auch beim Ausdruck ‘körperlich vermurkst’ hätte der Moderator sofort intervenieren müssen. Wir haben denn auch auf der SRF Korrekturen-Seite Folgendes publiziert:

<Der Arzt und Psychiater Wilf Gasser erklärt in derselben Sendung, dass er ein Problem damit habe, wenn bei Transmenschen ‘das Geschlecht körperlich vermurkst’ werde. Damit meint Gasser weitreichende geschlechtsangleichende Operationen. Diese Wortwahl von Wilf Gasser ist herabwürdigend und diskriminierend und verletzt die Menschenwürde insbesondere von Transmenschen. Wir distanzieren uns in aller Form davon und entschuldigen uns dafür.>[2]

Dennoch muss auch festgehalten werden, dass sowohl Ina Praetorius wie Moderator Norbert Bischofberger Wilf Gasser mehrfach konterten:

35:19

IP

Also ich verstehe das gut. Für mich ist der Ansatzpunkt ein anderer, dass ich nämlich Respekt habe davor, was ein anderer Mensch sagt und dass ich auch die Menschenrechte in dem Sinne interpretiere, dass auch Dinge, die ich nicht verstehe, ich nicht entscheiden kann, dass die verboten werden sollen oder dass die geächtet werden sollen.

35:44

NB

Ich finde es schon verletzend für Menschen, die jetzt so empfinden – und das sind ja nicht nur Kinder, es sind ja viele Erwachsene, die sagen <das stimmt für mich so nicht> – dass Sie sagen, Sie können das überhaupt nicht nachvollziehen.

38:46

IP

Und ich glaube unsere/ Die Differenz zwischen uns beiden ist jetzt, dass ich respektiere, wenn ein anderer Mensch mir sagt <So geht’s mir>. Dann sage ich/ menschenrechtlich muss ich sagen, dieser Mensch darf nicht diskriminiert werden.

40:00

IP

Da müsste man jetzt jemanden haben, der wirklich betroffen ist, weil ich würde jetzt sagen, ich respektiere die Aussage. Es gibt viele Sachen in dieser Welt, die ich nicht verstehe. Ich verstehe auch nicht, wie man gerne raucht.

50:25

NB

Eben, Verwirrung ist ja auch wieder abwertend.

Weiter moniert X die Sachgerechtigkeit:

Auch hier gebe ich ihm in gewissen Punkten Recht. Herr Gassers Behauptung, es sei illegal, dass minderjährige trans Menschen medizinische Angleichungsschritte machen dürfen, ist in der Tat falsch. Dies haben wir ebenfalls auf der SRF-Korrekturen-Seite berichtigt:

<... Diese Aussage ist falsch. Hierzu präzisieren wir: Die hormonelle und operative Geschlechtsangleichung bei minderjährigen Transmenschen ist in der Schweiz rechtlich möglich. Sie ist an die Urteilsfähigkeit gebunden und nicht abhängig davon, ob eine Person volljährig ist. Für die hormonelle und operative Geschlechtsangleichung müssen Jugendliche demnach nicht volljährig, also 18-jährig, sein. Sie müssen urteilsfähig sein. Hier werden jedoch an die Urteilsfähigkeit hohe Anforderungen gestellt. Es ist heute in der Schweiz zudem für Jugendliche schwierig, eine Behandlung vornehmen zu lassen, weil nur wenige Ärztinnen und Ärzte dazu bereit sind und weil die Krankenkassen manchmal die Kosten nicht übernehmen.>[3]

Ebenfalls stimme ich Herrn Xs Einschätzung zu, dass reparative Therapien unethisch sind. Wilf Gasser hat sie aber nicht explizit verlangt, nur angedeutet. Dennoch: Auch hier hätte die Moderation eingreifen müssen.

Hingegen hat Ina Praetorius nicht gesagt, trans Menschen tradierten generell Geschlechterklischees mehr als cis Menschen. Ihre Aussagen bezogen sich nicht auf die Transgender-Community, sondern auf Filmausschnitte, deren Auswahl sie nicht beeinflussen konnte. Sie stellte lediglich fest, dass sie sich als gestandene Feministin darüber wundert, wie hartnäckig sich äussere Geschlechterklischees halten. Dass Stöckelschuhe und Lippenstift immer noch als typisch weiblich gelten.

Wilf Gasser hat seine persönlichen Erfahrungen und Einstellungen aus der ‘evangelikalen Ecke’, wie Ina Praetorius (53 Min.) zu Recht moniert, immer wieder eingebracht. Er gibt zu, wenig Fälle direkt zu kennen. Sein Hinweis auf den Suizid-Fall ist zwar problematisch, aber das Thema Suizidalität in der Sache nicht falsch. Eine vom Transgender Network durchgeführte Befragung aus dem Jahre 2012 kommt zum Schluss, dass die Suizidrate bei Transmenschen 40-mal höher ist als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.

Schliesslich beanstandet X die Vielfalt. Dem möchte ich Folgendes entgegenhalten:

Die beanstandete Sendung mit dem Titel ‚Kampfbegriff Gender‘ war die erste Sendung einer Reihe von Beiträgen zum Thema Trans und Gender - eine Reihe, für sich notabene die Sternstunden-Redaktion eingesetzt hat, weil wir das Thema enorm wichtig finden. Im Lauf der Woche folgten die Dokumentarfilme ‚Transkinder‘ (24.1.), ‚Das Geschlecht der Seele. Transmenschen in der Schweiz‘ (Teil 1 am 25.1., Teil 2 am 01.02.) und die Sendung ‚Sternstunde Philosophie‘ mit dem Titel ‚Mann oder Frau – eine Frage des Gefühls?‘ (28.1.). Die Hinweise von Moderator Norbert Bischofberger in der Sendung und am Ende des Gesprächs auf diese Beiträge haben diesen Zusammenhang für die Zuschauerinnen und Zuschauer deutlich gemacht.

In der einstündigen Sendung ‚Sternstunde Philosophie‘ mit dem Titel ‚Mann oder Frau: eine Frage des Gefühls‘ ist X, Leiter der Zürcher Fachstelle für Transmenschen und Schreiber dieser Beanstandung, selbst zu Wort gekommen. Zusammen mit Y – ebenfalls eine ausgewiesene Fachperson und Betroffene - wurden Fragen zu Geschlechteridentität, Macht der Worte, Stereotype usw. diskutiert. X und eine Transfrau kommen zudem in einem Einspieler in der beanstandeten Sendung zu Wort.

Wie Herr X richtig sagt, müssen die Programme in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Dies war mit den beiden Sternstunden-Gesprächen sowie dem SRF Themen-Schwerpunkt zu Trans und Gender insgesamt ganz offensichtlich gegeben.

Zusammenfassend:

Der Fokus der beanstandeten Sendung lag auf dem Thema Religion und Gender, und die Sendung muss im Zusammenhang mit dem gesamten SRF Themen-Schwerpunkt gesehen werden. In diesem kamen fast ausschliesslich trans Menschen zu Wort. Wilf Gasser war eine der ganz wenigen kritischen Stimmen. Diese Stimmen gibt es aber in unserer Gesellschaft – gerade in konservativ-religiösen Kreisen. Ich halte es deshalb für journalistisch redlich, sie nicht völlig zu verschweigen

Dennoch will ich nichts schönreden – die beanstandete Sendung war in einigen genannten Punkten nicht gelungen. Dass damit betroffene trans Menschen auch persönlich verletzt wurden, bedaure ich sehr und dafür entschuldige ich mich in aller Form.

Gleichwohl: Sieht man die beiden Sternstunden-Gespräche zum Thema trans und Gender zusammen, meine ich, dass sie das ihnen zugesprochene Mandat erfüllt haben.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann mich den Ausführungen von Frau Dr. Hardegger anschließen. Ich anerkenne, dass sie die Sendung kritisch analysiert und fehlende Interventionen des Moderators gerügt hat. Und ich weiß zu würdigen, dass online zwei Klarstellungen publiziert wurden. Die Redaktion hat vor allem jenen Punkt korrigiert, der eindeutig nicht sachgerecht war. Damit hat sie Ihrer Kritik Rechnung getragen.

Darüber hinaus erinnere ich daran, dass zur Medienfreiheit die Programmautonomie gehört. Zu ihr gehört das Recht, dass die Redaktion selber darüber bestimmt, wie sie ein Thema angehen will und wen sie in eine Diskussionssendung einlädt. Konkret hat das Publikum ein über weite Strecken lebhaftes und zum Nachdenken anregendes Gespräch zwischen der Theologin und Feministin Ina Praetorius und dem Arzt und Psychiater Wilf Gasser erlebt. Für Meinungen, die im Rahmen eines solchen Gesprächs geäußert werden, sind zunächst die Gäste selber verantwortlich. Es dürfen auch extreme Meinungen geäußert werden. Der Moderator ist nur gefordert, wenn die vermittelten Fakten nachweislich nicht stimmen oder wenn sich jemand rassistisch oder auf andere Weise diskriminierend äußert. Die eindeutig falschen Fakten dieser Sendung sind nachträglich berichtigt worden. Der Rest verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot meines Erachtens nicht, zumal immer zu berücksichtigen ist, dass das Bundesgericht an Diskussionssendungen weniger strenge Anforderungen richtet als an Informationssendungen. Ich habe jetzt noch zu prüfen, ob Transmenschen diskriminiert wurden und ob das Vielfaltsgebot missachtet wurde.

Transmenschen haben Anspruch auf Respekt, genauso wie die Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten auch. Diskriminiert werden sie, wenn man sich über sie lustig macht, wenn man ihnen weniger Rechte zubilligt als Andern, wenn man sie nicht für voll nimmt oder wenn man despektierlich über sie redet. Es muss aber möglich sein, darüber zu debattieren, ob für Menschen, die sich in ihrem biologischen Geschlecht nicht wohlfühlen, die Wahl einer anderen Geschlechtsidentität der einzig richtige Weg ist. Eine nicht verletzende Debatte wäre nicht per se eine Diskriminierung, und ich habe den Eindruck, dass das Publikum am Schluss der Sendung nicht schlecht über Transmenschen dachte, gerade auch, weil der lange Einspieler über Andrea, die mal Andi war, einen Kontrapunkt zum Verlauf der Diskussion setzte, dass es aber von Seiten von Wilf Gasser mehrfach den Eindruck serviert bekam, Menschen bildeten sich bloß ein, mit einer anderen Geschlechtsidentität glücklicher zu sein. Und das war gegenüber den Transmenschen verletzend, sie wurden dadurch diskriminiert. Ich kann daher den Vorwurf der Diskriminierung unterstützen.

Doch dem Vorwurf, dass das Vielfaltsgebot verletzt sei, kann ich nicht folgen. Erstens trug der Einspieler zur Vielfalt der Ansichten bei. Zweitens verlangt das Radio- und Fernsehgesetz mit Ausnahme von Sendungen unmittelbar vor Wahlen und Abstimmungen die Vielfalt nicht für die einzelne Sendung, sondern für das gesamte Programm über eine längere Zeitdauer. Gerade die am Schluss angekündigten weiteren Sendungen zum Themenbereich machten deutlich, dass die Sendung in den Rahmen eines Schwerpunkts gehörte, der durchaus vielfältig war.

Fazit: Ich kann Ihre Beanstandung teilweise (in Bezug auf die Diskriminierung) unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/sendungen/sternstunde-religion/kampfbegriff-gender

[2] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

[3] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

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