Online-Text «Vom Glauben abfallen: Es war für mich tragisch zu gehen» beanstandet (II)

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Mit Ihrem Brief vom 15. Februar 2018 beanstandeten Sie im Namen der Schweizerischen Evangelischen Allianz den Artikel «Vom Glauben abfallen: Es war für mich tragisch zu gehen» auf SRF News vom 11. Februar 2018.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Als Schweizerische Evangelische Allianz SEA sind wir der Meinung, dass der Teil über Freikirchen stossend ist und einer näheren Betrachtung der Ombudsstelle bedarf. Wir beanstanden eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.
Was wir beanstanden:

Der Informationsgehalt des Berichts ist, was den Grundsatz der Ausgewogenheit betrifft, ungenügend. Die Terminologie des Berichts führt dazu, dass Freikirchen generell und das ICF im Speziellen in unmittelbarer Sektennähe verortet werden. Georg Schmid vermischt Freikirchen in seinen Aussagen zu sehr mit Sekten, was für den Leser irreführend ist. Es wird der Sache auch nicht gerecht, dass Freikirchen im selben Atemzug wie Sekten, nämlich den Zeugen Jehovas, genannt werden. Gerade den Zeugen Jehovas wird seitens infoSekta eine ‘ausgeprägte Sektenhaftigkeit’ zugeschrieben.[2] Wie Georg Schmid in der BZ einst sagte, ist jedoch das ICF nicht als Sekte einzustufen.[3] Im erwähnten SRF-Bericht findet unserer Meinung nach eine nicht genügend grosse Abgrenzung von Freikirchen gegenüber sektenhaften Gemeinschaften statt.

Wir beanstanden die Verletzung des Vielfaltsgebots: Die Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Wird ein Versorgungsgebiet durch eine hinreichende Anzahl Programme abgedeckt, so kann die Konzessionsbehörde einen oder mehrere Veranstalter in der Konzession vom Vielfaltsgebot entbinden.

Was wir beanstanden:
Gemäss dem Vielfaltsgebot hätten im beanstandeten Artikel genauso die Ansichten von zufriedenen Freikirchengängerinnen
und -Gängern dargestellt werden müssen. Der glaubenskritischen SRF-Serie ‘Vom Glauben abfallen’ muss demnach eine positive ‘Vom Glauben begeistert’ - Serie folgen. Nur so kann sich der neutrale Konsument eine eigene Meinung bilden, die auf der Berücksichtigung beider Seiten beruht.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. . Für die Redaktion Kultur online antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Damian Schnyder, wie folgt:

„Der Übersicht halber bündeln wir die beanstandeten Punkte wie folgt und beantworten sie entsprechend:

a) Die Beanstanderin führt an, dass der Beitrag nicht genügend ausgewogen sei. Die ‘Terminologie’ des Berichts führe dazu, dass <Freikirchen generell und das ICF im Speziellen in unmittelbarer Sektennähe verortet> würden. Weiter wird beanstandet, dass die wiedergegebenen Aussagen des Experten Georg Schmid Freikirchen zu sehr mit Sekten vermischten. Das sei für den Leser irreführend. Weiter würden Freikirchen <im selben Atemzug> wie Sekten, konkret den Zeugen Jehovas, genannt. Dies werde der ‘Sache’ nicht gerecht. Mit ‘Sache’ bezeichnet die Beanstanderin die den Zeugen Jehovas durch infoSekta zugeschriebene ‘ausgeprägte Sektenhaftigkeit’ einerseits und andererseits eine frühere Äusserung Georg Schmids, in der derselbe den ICF nicht als Sekte einstufe. Im Beitrag fände <eine nicht genügend grosse Abgrenzung von Freikirchen gegenüber sektenhaften Gemeinschaften statt> führt die Beanstanderin weiter aus.

Die Beanstanderin mahnt an, dass der Beitrag nicht genügend ausgewogen sei und macht das an der Terminologie des Berichts fest. Die Chrischona-Gemeinde und der ICF werden im Beitrag durchwegs als Freikirchen bezeichnet. Die Zeugen Jehovas werden nicht als Freikirchen bezeichnet. Eine Verortung von Freikirchen und des ICF in unmittelbarer Sektennähe können wir daher im Beitrag nicht ausmachen.

In den angeführten Ausführungen des Experten Georg Schmid wird klar zwischen Sekten einerseits und Freikirchen andererseits unterschieden. Ein mit Zwischentitel abgegrenzter Bereich am Ende des Beitrags gibt über drei Absätze hinweg Äusserungen des Experten wieder, die explizit von Freikirchen handeln. Unter anderem so wird eine Unterscheidung zwischen Freikirchen und Sekten gemacht, die für den Leser nachvollziehbar ist. Eine Vermischung können wir nicht ausmachen und die Passagen sind demnach nicht irreführend.

Die beanstandete Nennung von Sekten wie Zeugen Jehovas und Freikirchen ‚im selben Atemzug‘ bezieht sich – so nehmen wir an – auf das direkte Aufeinanderfolgen von zwei Erlebnisberichten von Aussteigern aus Glaubensgemeinschaften. Die Position der zwei Erlebnisberichte im Text folgt der inneren Logik der Dramaturgie des Beitrags. Nach der Schilderung zweier unterschiedlicher Erlebnisberichte erfolgt die Einordnung und Erläuterung durch einen Experten. Daraus folgt, dass ein Erlebnisbericht nach dem anderen gesetzt ist. Die beiden Erlebnisberichte sind durch den Zwischentitel ‚ Getauft als Zeuge Jehovas’ voneinander getrennt. Zudem wird durch die Nennung des Namens des Aussteigers im ersten Satz nach dem besagten Zwischentitel und durch je eine Porträtfotografie der beiden Aussteiger für den Leser klar, dass es sich im Folgenden um die Schilderungen einer anderen Person handelt.

Gestützt auf die obenstehenden Erläuterungen sehen wir die angemahnte < nicht genügend grosse Abgrenzung von Freikirchen gegenüber sektenhaften Gemeinschaften> nicht als gegeben an.

b) Die Beanstanderin führt an, dass gemäss Vielfaltsgebot <im beanstandeten Beitrag genauso die Ansichten von zufriedenen Freikirchengängerinnen und -Gängern dargestellt werden müssen.> Nur so könne sich der <Konsument eine eigene Meinung bilden, die auf der Berücksichtigung beider Seiten beruht.>

Das von der Beanstanderin angeführte Vielfaltsgebot besagt, dass die Gesamtheit der redaktionellen Erzeugnisse die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen müsse. Im Umkehrschluss muss demnach nicht jedes redaktionelle Erzeugnis und damit auch nicht der einzelne, hier angeführte Beitrag dem Vielfaltsgebot gerecht werden.

Mit der Spitzmarke ‘Vom Glauben abfallen’ und dem Lead des Beitrags wird das Thema des Beitrags dem Leser prominent verdeutlicht. Der Fokus des folgenden Texts ist demnach dem Leser von Beginn an klar ersichtlich und er kann erwarten, dass von Aussteigern die Rede sein wird und nicht ‘v on zufriedenen Freikirchengängerinnen und -Gängern’, weil diese nicht Thema des Beitrags sind.

Im Text des Beitrags wird angeführt, dass 5.7 % der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz nicht der römisch-katholischen und nicht der evangelisch-reformierten Landeskirche, sondern einer anderen christlichen Gemeinschaft, wozu auch die Freikirchen gezählt werden, angehören. Im Text wird ein einzelnes Beispiel eines aus einer Freikirche Ausgestiegenen geschildert. Dem Leser wird damit nicht vermittelt, dass die geschilderten Vorgänge die Regel sind und es wird vermittelt, dass es viele andere Freikirchen-Angehörige gibt, die nicht ausgetreten sind.

Mit Blick auf die Gesamtheit der redaktionellen Erzeugnisse von SRF seien hinsichtlich des Vielfaltsgebots folgenden Bemerkungen angeführt: SRF berichtet regelmässig Online und in Radio und Fernsehen über Aktionen, Werke, Personen aus dem evangelisch-freikirchlichen Bereich. In der Berichterstattung folgen wir unseren publizistischen Leitlinien und setzen uns kritisch mit dem Gegenstand der Berichterstattung auseinander. Dabei werden durchaus ‚ Ansichten von zufriedenen Freikirchengängerinnen und -Gängern dargestellt’. Hier ein paar Beispiele zur Veranschaulichung unserer Einschätzung:

  • Bericht zu einem freikirchlich geprägten Event.[4]
  • Porträt einer evangelisch-freikirchlichen Unternehmerfamilie, die viel in ihr persönliches Hilfsprojekt investiert.[5]
  • Ein weiteres Beispiel eines Berichts über freikirchliches Engagement.[6]
  • Hintergründig Historisches zu Freikirchen, hier zu den Mennoniten im Jura.[7]
  • Ein Kurzporträt von Thomas Zurbuchen, Nasa-Forschungsdirektor.[8]
  • ICF-Gründer Leo Bigger im stündigen Radiogespräch.[9]
  • Ein Bericht für ein jüngeres Publikum zum ICF.[10]

Auf Radio SRF 2 Kultur und der SRF Musikwelle kommen seit Jahrzehnten regelmässig freikirchliche Predigerinnen und Prediger zu Wort. Radio SRF arbeitet dafür mit der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA fruchtbar zusammen. Aktuell sind Lukas Amstutz (Mennoniten) und Christian Ringgli (Bewegung Plus) im Radiopredigtteam. Darüber hinaus bestellt die Evangelisch-Methodistische Kirche EMK immer eine Person für das SRF-Radiopredigtteam, aktuell ist dies Stefan Moll. Die Predigten sind eine in der Schweizer Medienlandschaft einmalige Plattform; 10 Minuten dauert eine Predigt und erreicht gegen 140‘000 Menschen. In früheren Predigtteams waren die Heilsarmee und die Freien Evangelischen Gemeinden in der Schweiz vertreten.

Aufgrund der obenstehenden Erläuterungen erachten wir das Vielfaltsgebot als erfüllt an und können der Argumentation der Beanstanderin in diesem Punkt nicht folgen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Ich beginne mit dem Vielfaltsgebot. Es muss nochmals betont werden, dass sich das Vielfaltsgebot außerhalb von Wahl- und Abstimmungsperioden auf das ganze Programm und nicht auf einzelne Sendungen bezieht. Die Redaktion hat eindrücklich nachgewiesen, wie häufig sie über Freikirchen berichtet, und meist im positiven Tonfall. Die Vielfalt im gesamten Programm ist also gewährleistet. Und was Ihre Anregung betrifft, auf die Serie «Vom Glauben anfallen» eine Serie «Vom Glauben begeistert» folgen müsste, so muss ich erstens feststellen, dass Sie im Kontext des vorher Gesagten offene Türen einrennen. Und zweitens muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Redaktion selbständig entscheidet, welche Themen sie wählt und wie sie sie bearbeitet (Programmautonomie). Die Programmautonomie ist ein wichtiges Element der Medienfreiheit, die in der Schweiz gilt.

Etwas anders verhält es sich mit der Abgrenzung zwischen Freikirchen und Sekten. Die fiel in der Tat im Text nicht glasklar aus. Dabei ist aber vorweg festzustellen: Keine einzige Kirche nennt sich selber Sekte; die Eigenzuschreibung lautet immer «Kirche». Die Bezeichnung «Sekte» ist immer eine Fremdzuschreibung. Es gibt indes einige Kriterien, die den Unterschied ausmachen:

  • Freikirchen üben nach Max Weber eine «inklusive Form der Religion» aus, Sekten «eine exklusive». Sekten schließen sich ab, machen ihre Mitglieder – auch finanziell - abhängig, werden autoritär geleitet.
  • Sekten gibt es nicht nur im religiösen Bereich, sondern auch im esoterischen oder politischen. Und religiöse Sekten sind nicht zwingend evangelische; es gibt auch katholische, muslimische, jüdische.
  • Sekten haben oft deutlich mehr Anhänger als Freikirchen.

Die Liste der Freikirchen in der Schweiz sieht so aus:

Freikirchen

Gerundete Mitgliederzahl[11]

Freie Evangelische Gemeinden

14’000

Schweizerische Pfingstmission

9’700

Chrischona-Gemeinde

9’000

Methodisten

8’400

Freie Missionsgemeinden

3’900

Heilsarmee

3’800

Baptisten

3’800

Evangelische Täufergemeinden

3’000

BewegungPlus

2’800

Mennoniten

2’700

Freie Christengemeinden

2’000

Evangelische Gemeinschaftswerke

1’000

Die Liste der Kirchen, die eindeutig oder eher als Sekten betrachtet werden, sieht wie folgt aus:

Sekten/Kirchen

Anhänger

Neuapostolen (Neuapostolische Kirche)

33’000

Jehovas Zeugen

19’000

Mormonen (Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage)

8’000

Adventisten (Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten)

4’800

Universale Kirche

?

Scientologen

400

Des Weiteren existieren Organisationen, die irgendwie zwischen Freikirchen und Sekten schweben, wie die International Christian Fellowship, die sich als neocharismatisch sieht, und Sammelbewegungen wie Ihre Schweizerische Evangelische Allianz, der sowohl Landeskirchen, Freikirchen als auch andere Organisationen angehören. Das Feld ist ziemlich unübersichtlich, aber dennoch nützt es, etwas Ordnung hineinzubringen. Wenn der beanstandete Text gleich vorweg zwischen Freikirche (Chrischona-Gemeinde) und Sekte (Zeugen Jehovas) unterschieden und ein paar Kriterien der Abgrenzung genannt hätte, hätten Sie vermutlich anders reagiert. Aber es ist nicht Aufgabe des Ombudsmannes, Artikel zu redigieren. Das Publikum konnte sich jedenfalls aufgrund der im Text enthaltenen Tatsachen und Meinungen frei seine eigene Meinung bilden. Alles andere gehört wiederum zur Programmautonomie von Radio und Fernsehen. Per saldo kann ich Ihre Beanstandung deshalb nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/wochenende-gesellschaft/vom-glauben-abfallen-es-war-fuer-mich-tragisch-zu-gehen

[2] http://www.infosekta.ch/media/pdf/JZ_Einschaetzung_modifiziert_2016_.pdf

[3] https://www.bernerzeitung.ch/region/bern/ICF-ist-radikaler-als-andere/story/23795560

[4] https://www.srf.ch/news/regional/zentralschweiz/explo-17-ist-gestartet-gegen-6-000-glaeubige-christen-treffen-sich-in-luzern

[5] https://www.srf.ch/sendungen/perspektiven/familie-kunz-hilft-aus-liebe-zu-jesus

[6] https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/gemeinschaft-mit-missionsauftrag-bietet-fluechtlingen-platz

[7] https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/spirituelle-wege-mit-den-sternstunden-auf-wanderschaft

[8] https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/thomas-zurbuchen-weltraumforschung-hat-etwas-religioeses

[9] https://www.srf.ch/play/radio/focus/audio/icf-gruender-leo-bigger-ich-rede-nicht-ueber-homosexualitaet?id=149e7530-3cb3-4763-bf3c-bb4b3ae24ae4&startTime=1.370968&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7

[10] https://www.srf.ch/radio-srf-virus/kompass/was-suchen-junge-menschen-in-der-freikirche

[11] Gemäß Volkszählung 2000

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