Mediengesetz soll SRG-Kooperationen regeln

Der Ständerat will vorerst keine neuen Regeln zu Kooperationen der SRG erlassen. Er hat am Montag zwei Vorstösse diesbezüglich verworfen.

Zur Kooperation der SRG mit anderen Medien sollen vorerst keine neuen Regeln erlassen werden. Der Ständerat hat am Montag eine vom Nationalrat abgeänderte Motion abgelehnt. Der Entscheid fiel mit 38 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Auch eine parlamentarische Initiative zu diesem Thema verwarf der Ständerat. Die Vorstösse sind damit vom Tisch.

Die Motion verlangte, dass die SRG Kooperationen mit anderen Medien nur eingehen darf, wenn dies zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beiträgt und wenn keine Anbieter diskriminiert werden. Nach dem Willen des Ständerates sollte der Bundesrat im Rahmen des geplanten Mediengesetzes entsprechende Regeln erlassen. Der Nationalrat dagegen forderte eine Änderung des bestehenden Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG).

Im Mediengesetz regeln

Die vorberatende Ständeratskommission hielt das nicht für sinnvoll. Sie sei nach wie vor der Ansicht, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, sagte Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL). Das Anliegen sollte aber im Rahmen des neuen Mediengesetzes aufgenommen werden.

Für eine Annahme der Motion sprach sich Beat Vonlanthen (CVP/FR) aus. Gewisse politische Kreise wollten von einem Mediengesetz nichts wissen, gab er zu bedenken. Nur mit einem Ja zur Motion könne sichergestellt werden, dass die geforderten Regeln zu diskriminierungsfreien Kooperationen erlassen würden - ob im RTVG oder im Mediengesetz.

Das Anliegen habe nicht an Aktualität eingebüsst. Die Ankündigung der SRG, ihren Anteil an Admeira zu verkaufen, sei zwar ein positives Signal. Es sei aber noch unklar, was das bedeute.

Reaktion auf Admeira

Die Werbevermarktungsfirma Admeira - ein Joint Venture von SRG, Swisscom und Ringier - war der Auslöser für den Vorstoss gewesen. Im Parlament weckte das die Befürchtung, andere Medien - insbesondere Regionalzeitungen - könnten dadurch geschwächt werden.

Medienministerin Doris Leuthard stellte sich von Beginn weg gegen den Vorstoss. Das Problem ist aus ihrer Sicht, dass nicht zwischen dem konzessionierten und dem nichtkonzessionierten Bereich unterschieden wird. Kooperationen im nichtkonzessionierten Bereich hätten nichts mit Angebotsvielfalt zu tun, gab die Medienministerin zu bedenken. Zudem sei die SRG in diesem Bereich frei.

Leuthard stellte weiter fest, dass die regionalen Printmedien nicht durch die SRG gerettet werden könnten. Das neue Mediengesetz will der Bundesrat noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung schicken.

Dieser Artikel erschien erstmals am 28. Mai 2018 auf persoenlich.com

Text: persoenlich.com/sda

Bild: Patrick Lüthy

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