SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Direktübertragung des «Eurovision Song Contest» und Teilnahme Israels beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 13. Mai 2018 beanstandeten Sie die Direktübertragung des «Eurovision Song Contest» vom 12. Mai 2018 aus Lissabon durch Fernsehen SRF und zwar die Übertragung des israelischen Beitrags und überhaupt die Teilnahme Israels.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Hiermit beanstande ich, dass ISRAEL am European Song Contest 2018 teilnehmen konnte und das Schweizer Fernsehen (SF) den israelischen Beitrag ausgestrahlt hat.

Begründung:

1. Israel liegt in Asien.

2. Israel ist kein europäisches Land.

3. Israel besetzt palästinensisches Land entgegen diverser Resolutionen der UNO.

4. Israel hat in der letzten und in dieser Woche – ohne Kriegserklärung - syrisches Hoheitsgebiet angegriffen und mindestens 60 Menschen getötet.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Reto Peritz, Bereichsleiter Show, schrieb:

«Gerne beantworte ich hiermit Ihre Mail vom 15. Mai 2018 betreffend die Beanstandung von Herrn X bezüglich der Teilnahme von Israel am ‹Eurovision Song Contest 2018› und weshalb SRF den israelischen Beitrag ausgestrahlt hat.

Weshalb Israel am ‹Eurovision Song Contest 2018› teilnahm, ist Sache der EBU (European Broadcasting Union) und nicht von SRF. Hier muss sich Herr X direkt an die EBU wenden[2], wir sind der falsche Adressat.

Trotzdem möchte ich eine kurze Erklärung abgeben: Auch wenn es immer wieder anders zu lesen ist: Der ‹ESC› ist kein European Song Contest, sondern ein Eurovision Song Contest. An der Eurovision, dem internationalen Programmaustausch der EBU, dürfen alle Länder teilnehmen, die aktives Mitglied der Europäischen Rundfunkunion sind. F ür die Mitgliedschaft muss man einen nationalen Rundfunkdienst innerhalb der sogenannten Europäischen Rundfunkzone betreiben oder in einem Land, das Mitglied im Europarat ist. In dieser Zone liegen nicht nur Deutschland, Frankreich und Schweden, sondern eben auch Israel, Aserbaidschan, Armenien und Georgien. Welche Länder zur Europäischen Rundfunkzone gehören, bestimmt im Übrigen nicht die EBU, sondern die Internationale Fernmeldeunion (ITU).

Die EBU ist ein Zusammenschluss von derzeit 72 Rundfunkanstalten in 56 Staaten Europas, Nordafrikas und Asiens mit Sitz in Genf. Hinzu kommen etwa halb so viele assoziierte Sender aus der ganzen Welt. Jedes EBU-Mitglied hat das Recht auf die Teilnahme am ‹Eurovision Song Contest›, es besteht jedoch keine Pflicht.

Israel nahm von 1973 bis 2017 als Vollmitglied der EBU am ‹Eurovision Song Contest› teil – die neugegründete Israel Public Broadcasting Corporation (IPBC) hat die Mitgliedschaft bei der EBU beantragt und ist Interims-Mitglied, so dass Israel auch am «Eurovision Song Contest 2018» regelkonform teilnehmen konnte. Israel konnte bisher vier Siege erringen: 1978, 1979, 1998 und 2018. Die Begründungspunkte von Herrn X sind also für eine Teilnahme Israels am ‹Eurovision Song Contest› absolut irrelevant.

Die zweite Frage, weshalb SRF den israelischen Beitrag gesendet hat, kann relativ einfach beantwortet werden. SRF (und alle Rundfunkanstalten, welche den ‹ESC› übertragen) verpflichtet sich bei der EBU, den ‹Eurovision Song Contest› integral zu senden und keine Zensur zu betreiben. Ich möchte ausserdem festhalten, dass der ‹Eurovision Song Contest› ein Musikwettbewerb ist und nicht mit der Generalversammlung der Vereinten Nationen verwechselt werden soll. Der ‹ESC› ist gemäss den EBU Rules 1.5 ein nicht politischer Event:

1.5 NON-POLITICAL EVENT

The ESC is a non-political event and all Participating Broadcasters, including the Host Broadcaster, shall ensure that all necessary steps are undertaken within in their respective Delegations and teams in order to make sure that no organization, institution, political cause or other cause, company, brand, product or service shall be promoted or mentioned during the Event. No messages promoting any organization, institution, political cause or other, company, brand, products or services shall be allowed in the Shows and within any official ESC premises (i.e. at the venue, during the Opening Ceremony, the Eurovision village, the Press Centre, etc.). A breach of this rule may result in disqualification.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und stehen für weitere Rückmeldungen zu Verfügung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Fragestellung. Es ist in der Tat wichtig, von Europa als geografischer Größe zu abstrahieren und zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich beim ESC um einen Wettbewerb der Eurovision handelt und dass diese sich definiert durch die Mitgliedschaft bei der European Broadcasting Union (EBU).[3] Vollmitglieder bei der EBU sind neben Rundfunkanstalten der europäischen Länder auch Rundfunkanstalten Israels, Libanons, Jordaniens, Ägyptens, Libyens, Tunesiens, Algeriens, Marokkos und Aserbeidschans. Assoziierte Mitglieder sind überdies Rundfunkanstalten aus Syrien, Oman, Iran, Kasachstan, Indien, Bangladesch, Malaysia, Südkorea, China, Hongkong und Japan in Asien, aus Neuseeland und Australien in Ozeanien, aus Kanada und den USA in Nordamerika, aus Kuba, Brasilien und Chile in Lateinamerika sowie aus Südafrika. Alle diese Länder können neben den europäischen folglich am Eurovision Song Contest teilnehmen. In der Endrunde waren diesmal von außerhalb Europas drei Länder: Israel, Aserbeidschan und Australien.

Die Beteiligung Israels war also legitim und legal, und da sich die Sender verpflichten müssen, die integrale Endrunde auszustrahlen, war es völlig logisch, auch den Beitrag Israels zu übertragen. Wenn man Ihrer Logik folgt, dann hätte SRF beispielsweise den russischen Beitrag boykottieren müssen wegen Verbrechen in Tschetschenien, wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und wegen der propagandistisch und militärisch unterstützten Separation der Ostukraine. Es hätte den ukrainischen Beitrag boykottieren müssen wegen faschistischer Umtriebe und wegen putschartiger Regierungswechsel. Es hätte den serbischen und den kroatischen Beitrag boykottieren müssen, weil diese Länder immer noch nicht alle Kriegsverbrecher ausgeliefert haben. Es hätte den weißrussischen Beitrag boykottieren müssen, weil in dem Land die Menschenrechte nicht beachtet werden. Wahrscheinlich hätte man bei jedem Land einen Boykottgrund gefunden, auch bei der Schweiz. Und das ist absurd, denn Sport- und Kulturaustausch kann und soll sich nicht entlang der politischen Opportunität entwickeln, sonst sterben irgendeinmal alle Kontakte.

Ich fasse zusammen: SRF hat nichts falsch gemacht, weil man den ESC nur integral übertragen konnte oder gar nicht. Israel ist legitimer Teilnehmer. Den Rahmen setzt die Mitgliedschaft in der EBU. Ich muss daher Ihrer Beanstandung eine Absage erteilen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/eurovision-song-contest/video/israel-netta---toy?id=827930b4-35c1-46b1-a0ae-9a2fc61ce4ed ab 1:49:13

[2] Die EBU sitzt in Genf, Generaldirektorin ist die ehemalige SRF-Fernsehdirektorin Ingrid Deltenre, https://www.ebu.ch/home

[3] https://www.ebu.ch/about/members

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