SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tagesschau» und SRF News-Beitrag über Untersuchungshaft von Pierin Vincenz beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 31. Mai 2018 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) sowie SRF News (Online) vom 19. Mai 2018 und dort die Beiträge «Pierin Vincenz sitzt seit Ende Februar in Untersuchungshaft»[1] und «Drei Szenarien für Pierin Vincenz»[2]. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In der Tagesschauhauptausgabe (19.30) vom 19. Mai 2018 wurde nicht sachgerecht über meinen Fall informiert. Wichtige Fakten wurden den Zuschauern unterschlagen, so zum Beispiel, dass die Untersuchungshaft in meinem Fall gemäss Urteil des Bundesstrafgerichts ‘unbegründet und der Freiheitsentzug gesetzeswidrig war’. Andere Informationen wurden nicht wahrheitsgetreu wiedergegeben: Es trifft nicht zu, dass ich für die 49tägige U-Haft 435 000 Franken Entschädigung und Genugtuung zugesprochen erhielt.

Darüber hinaus verletzte diese Berichterstattung meine Persönlichkeitsrechte. Ich wurde ein weiteres Mal von einer Nachrichtensendung vom SRF stigmatisiert, quasi im selben Atemzug und Kontext wie Daniel Gloor, rechtskräftig verurteilter ehemaliger Anlagechef der BVK, genannt und in diesem Sinne als unehrenhafte Person dargestellt, die aus eigenem Verschulden in Untersuchungshaft gesetzt wurde.

Die Zuschauer konnten sich unter diesen Vorzeichen und Bedingungen keine eigene Meinung darüber bilden, ob und wie die Untersuchungshaft respektive deren Länge einen Einfluss auf die Höhe einer möglichen Entschädigung haben kann. Auch nicht, wofür ich in meinen Fall eine Entschädigungszahlung bekommen habe und wofür nicht. Ebenso bekamen die Zuschauer keine wahrheitsgetreue Information, wie hoch die Entschädigung bzw. Genugtuung in meinen Fall war. Und die durch den Bericht und die Anmoderation suggerierte Behauptung, im Fall von Pierin Vincenz könnte es unter Umständen zu hohen Entschädigungsforderungen kommen, kann mit den im Bericht präsentierten Fakten nicht gestützt werden.

Dabei ist es auch zu einer eigentlichen Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht gekommen, weil unsorgfältig recherchiert wurde. Offensichtlich hat auch keine Kontrolle oder ein vier Augen­Prinzip stattgefunden, denn die Behauptung, dass in der Schweiz 49 Tage U-Haft mit einer Summe von Fr. 430 000 entschädigt wird, wirft Fragen auf.

Die Fakten zu meiner Entschädigung sind im Urteil des Bundesstrafgerichts publiziert.[3] Das Urteil ist für jedermann mit Internetzugang einfach zugänglich. Die Fakten können mit Minimalaufwand verifiziert werden. Wenn der Anspruch und der Wille dazu vorhanden gewesen wären. Es bestand auch kein Aktualitätsdruck. Es wurde vielmehr in Kauf genommen, falsche Informationen zu publizieren, auch zu meinen Lasten.

Vorbemerkung zur Begründung:

Ich nehme keine Stellung zu den beiden anderen Fällen rsp. Szenarien. Daniel Gloor wurde rechtskräftig verurteilt. Für Pierin Vincenz gilt die Unschuldsvermutung.

Im Folgenden finden Sie meine Begründungen zur Tagesschau von 19.30:

In der Anmoderation weist der Moderator darauf hin, es falle auf: <Bei mutmasslichen Vermögensdelikten dieser Grössenordnung ist oft mit einer langen U-Haft zu rechnen. Das zeigen prominente Beispiele.>

Mit dieser Aussage wird den Zuschauern vermittelt, dass es sich bei den Beispielen im Bericht um Fälle von Vermögensdelikten in einer bestimmten Grössenordnung handle. Aber es wir nicht ausgeführt was mit ‘Grössenordnung’ gemeint ist. Es fragt sich, ob dem Zuschauer weisgemacht werden sollte, dass eine Untersuchungshaft bei angeblichen Wirtschafts- bzw. Vermögensdelikten durch Grosskriminelle selbst verschuldet werden.

In den aufgezeigten Varianten im Beitrag heisst es: <Gibt es einen Freispruch, wird der Beschuldigte über die Zeit im Untersuchungs-Gefängnis entschädigt>. <Ein berühmter Fall, Oskar Holenweger. Der Privatbanquier sass 49 Tage in U-Haft, wurde freigesprochen und bekam Fr. 430000 Genugtuung.>

Im Beitrag wurde faktenfrei behauptet, die Untersuchungshaft von 49 Tagen sei mit einer Genugtuung von Fr. 430 000 entschädigt worden. Damit wollte man den Zuschauern in einer einfachen Milchbüchlirechnung vorrechnen: 49 Tage entsprechen Fr. 430 000.

Dabei suggerierte der Autor, dass im Fall von Pierin Vincenz die Genugtuungssumme noch viel höher sein könnte, weil dieser ja seit Ende Februar in U-Haft ist. Und die Zuschauer, die auch Steuerzahler sind, sollten vorgewarnt werden, dass im Falle eines Freispruchs für einen Beschuldigten im Rahmen eines Delikts dieser Grössenordnung es teuer werden könnte.

Im bereits erwähnten Urteil des Bundesstrafgerichts aus dem Jahr 2011 hätte man die Fakten zu meinem Fall, mit kleinstmöglichem Aufwand verifizieren können, wenn der Autor recherchiert hätte. Meine Telefonnummer Festanschluss) steht im normalen Telefonverzeichnis der Swisscom. Man hätte mich kontaktieren können, wenn man gewollt hätte. Zudem gibt es mehrere Mitarbeiter im SRF, die meine Mobile-Nummer kennen.

Die Entschädigung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die ich 2011 nach einem vollumfänglichen Freispruch vom Bundesstrafgericht zugesprochen bekommen habe, beträgt Fr. 411 260.75. Die Summe setzt sich zusammen aus einem Betrag von Fr. 376 260.75 Anteil an die Anwaltskosten. Der Fall dauerte bekanntlich 8 Jahre. Dazu kommt die Genugtuung in der Höhe von Fr 35000, ergibt ein Total von Fr. 411 260.75. Diese Summe wurde mir nach Ablauf der Beschwerdefrist überwiesen, und ich habe sie in der Steuererklärung deklariert.

Die Berechnung der Genugtuungssumme für unbegründete Haft ist im folgenden Abschnitt des Urteils dargelegt: <12.4.3. Für unbegründete Haft ist nach gefestigter Rechtsprechung eine Genugtuung zwischen Fr. 100.- und Fr. 300.- pro Tag unrechtmässig erlittenem Freiheitsentzugs angemessen. (Urteil des Bundesgerichts 68_170/2009 vom 3. September 2009, E. 2.4) Bei kürzerer Dauer wird in der Regel Fr. 200.- pro Tag als angemessene Genugtuung für ausgestandene Untersuchungshaft betrachtet, sofern nicht aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Dem Angeklagten ist für 49 Tage Untersuchungshaft (vgl. Buchstabe D zum Sachverhalt) eine Genugtuung von Fr. 10’000 zu zusprechen.>

Und am Ende des Urteils: <Das Gericht erkennt:

1. Das Verfahren gegen Oskar Holenweger wird im Anklagepunkt 3.7. eingestellt.

2. In den übrigen Anklagepunkten wird Oskar Holenweger freigesprochen.

3. Oskar Holenweger wird im vorliegenden Verfahren

a) Für seine Aufwendungen aus der Bundeskasse (Bundesanwaltschaft) mit Fr. 376 260.75 entschädigt;
b) Aus der Bundeskasse (Bundesanwaltschaft) eine Genugtuung von Fr. 35 000 ausgerichtet.

Die weiteren Forderungen werden abgewiesen.>

Die falschen Informationen, die durch den Beitrag publiziert wurden, sind rufschädigend. Wenn die Zuschauer wüssten, dass ich für die Zerstörung meines Lebenswerks und meiner Reputation sowie allen damit verbundenen Kollateralschäden eine Genugtuung von Fr. 35’000 erhalten habe, wäre der Eindruck ein anderer.

Wenn die Zuschauer wüssten, dass die Summe der Anwaltskosten über rund acht Jahre ein Mehrfaches der Summe von Fr. 376 260.75 betrug, dann müsste man tatsächlich von anderen Grössenordnungen sprechen. Der Zuschauer konnte sich keine eigene Meinung bilden, weil selbst die verantwortlichen Journalisten nicht zwischen Genugtuungs-Summe und Entschädigung Anteil Anwaltskosten unterscheiden konnten. Von der Verfahrensdauer von 8 Jahren schon gar nicht zu sprechen. Dies ist eine grobe Verletzung der publizistischen Sorgfalt. Der Zuschauer der Tagesschau erhält völlig falsche Informationen, verbunden mit einer unhaltbaren Konklusion, Haftstrafen würden für den Steuerzahler bei einem Freispruch für ihn teuer zu stehen kommen.

Wenn das SRF die Zuschauer über die Kostenfolge einer U-Haft sensibilisieren wollte, dann wäre es für den Zuschauer von Interesse gewesen, wie sich die Entschädigung begründen lässt. Mit Sicherheit ist die insinuierte Message der Tagesschau, dass eine Korrelation zwischen der Länge der Untersuchungshaft und den Kosten bestehe, falsch. Vor allem dann, wenn man meinen Fall als Beispiel erwähnt.

Die hohen Anwalts- und Beraterkosten waren eine direkte Folge der kapitalen Fehlleistungen und Gesetzesverletzungen der Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminalpolizei und dem Untersuchungsrichteramt. Beim Bundesstrafgericht haben wir nicht alle Kosten eingefordert, weil wir die Nachrichtenbeschaffer und Informanten nicht enttarnen wollten. Die Entschädigungssumme hatte nichts mit der Länge der Untersuchungshaft zu tun. Sondern mit den Anwaltskosten, um die Machenschaften der Bundesanwaltschaft aufzudecken und die Vorwürfe zu entkräften. Zusammenfassend kann man den Skandal und die unrühmliche Rolle und Bilanz der Justizbehörden wie folgt zusammenfassen: Frei erfinden, lügen, vertuschen, tricksen, Akten vernichten, Gesetze verletzen.

Der Anfangsverdacht wurde von Bundesanwalt Roschacher und seiner persönlichen Vertrauensperson Ramos, einem 2 Mal lebenslänglich verurteilten Drogenhändler aus Kolumbien, frei erfunden. Der Einsatz von Ramos durch Roschacher wurde im Bundesstrafgericht als gesetzeswidrig bezeichnet. Die ‘Grössenordnung’ des Justizskandals zeigt sich am besten an Hand der Schlüsselpersonen des Justizsystems. Bundesanwalt Roschacher heuerte Ramos an und log den Justizminister an. Er wurde gefeuert. Bundesanwalt Erwin Beyeler log die Öffentlichkeit an, als er als treibende Kraft der unlauteren Kommissions-Deals mit Ramos enttarnt wurde. Die Bundesversammlung wählte ihn ab. Untersuchungsrichter Ernst Roduner sandte sich selbst einen Drohfax. Er wurde verurteilt. Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob wurde beim Versuch, Ramos Akten zu vernichten, in flagranti erwischt. Aus verfahrenstechnischen Gründen verzichteten wir auf eine Anklage wegen Amtsmissbrauch.

Der Zuschauer hätte Anrecht gehabt die Entschädigungs-Summe richtig einordnen zu können. Warum wäre in der Tagesschau zusätzlich zu den obigen Erwägungen besondere journalistische Sorgfalt zwingend notwendig gewesen?

  • Weil das Urteil des Bundesstrafgerichts vom 21. April 2001 öffentlich für jeden Zuschauer zugänglich ist.
  • Weil der angeblich prominente Fall Holenweger schon längst ein prominenter Justiz-Skandal der Justizbehörde ist.
  • Weil die Tagesschau das Grundrecht meiner Menschwürde verletzte. Es bestand kein Grund, die Frage der Genugtuung und Entschädigung am Beispiel meines Freispruchs zu personifizieren. Dies ist billigster Schlagzeilen-Journalismus; zu meinen Lasten. Vor allem deshalb, weil mit Ausnahme der Anzahl Tage U-Haft alle übrigen Fakten falsch dargestellt wurden. Artikel 4 & 5 des Radio- und Fernsehgesetzes wurde damit verletzt.
  • Weil die U-Haft vor 15 Jahren unbegründet angeordnet wurde. Siehe Bundesstrafgerichts-Urteil. Der Freispruch wurde vor 7 Jahren ausgesprochen. Dem Zuschauer ist weder der Fall noch präsent noch der gesetzeswidrige erfundene Anfangsverdacht.

Ich fordere deshalb:

  • Die Korrektur der Fehlaussagen aus dem Tagesschau Beitrag;
  • eine Präzisierung, dass die U-Haft unbegründet und gesetzeswidrig war;
  • eine kongruente Korrektur des Online-Beitrags.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger:

«Mit Brief vom 31. Mai hat Herr Oskar Holenweger eine Beanstandung gegen den Beitrag über Szenarien im ‘Fall Vincenz’ in der Tagesschau vom 19. Mai eingereicht. Die Tagesschau nimmt zu den einzelnen Punkten der Beanstandung Stellung.

Fokus des Beitrages

Im Beitrag ging es nicht um einen Rückblick auf vergangene Strafverfahren in Wirtschaftssachen. Ausgangspunkt war die Verlängerung der Untersuchungshaft für Pierin Vincenz. Der Beitrag ging der Frage nach, was passiert, wenn die lange Untersuchungshaft allenfalls nicht gerechtfertigt war.

Der Beitrag fasst zusammen, dass bei mutmasslichen Vermögensdelikten dieser Grössenordnung – und damit ist der Vorwurf der ‘ungetreuen Geschäftsbesorgung’ gemeint, oft mir langer Untersuchungshaft zu rechnen sei. Im Beitrag wird dies mit der Komplexität von Wirtschaftsdelikten und der Verdunklungsgefahr begründet. Beide Begründungen sind einleuchtend.

Im Zentrum des Beitrages standen – grafisch dargestellt – die Varianten nach einer langen Untersuchungshaft und einem rechtsgültigen Urteil. Es ist vom journalistischen Standpunkt her absolut vertretbar, dass diese Varianten mit konkreten Beispielen aus der Vergangenheit dargestellt werden.

Entschädigung und Genugtuung

In der Grafik vor dem ‘Beispiel Oskar Holenweger’ wird klar gesagt, dass im Falle eines Freispruches der Beschuldigte für die Zeit im Untersuchungsgefängnis entschädigt wird. Das Wort Entschädigung ist allgemein zu verstehen.

Herr Oskar Holenweger hat Recht, wenn er den darauffolgenden Satz im Beitrag beanstandet: <...wurde freigesprochen und bekam 430'000 Franken Genugtuung.> Diese Formulierung gibt den Sachverhalt nicht richtig wieder, indem der gesamte Betrag, den Herr Oskar Holenweger aus der Bundeskasse erhielt, unter dem Begriff ‘Genugtuung’ zusammengefasst wurde. Auch der Betrag, der im Beitrag genannt wurde, war nicht genau. Der Autor stützte sich auf verschiedene Medien, welche die Summe ungenau und gerundet nannten.

Die Tagesschau hat auf der Homepage ein ‘korrekt’ aufgeschaltet (unter dem 20.6.2018), worin diese fehlerhafte Berichterstattung richtiggestellt wurde. Der Teamleiter Wirtschaft entschuldigt sich in diesem Korrigendum auch.[4] Auch der Text auf srf.ch wurde präzisiert, in dem klar von Entschädigung und Genugtuung die Rede ist.[5]

Persönlichkeitsrechte

Herr Oskar Holenweger wird in der Sendung nicht stigmatisiert. Im Gegenteil – zwischen den beiden Beispielen Daniel Gloor und Oskar Holenweger wird die Grafik mit den Szenarien der langen Untersuchungshaft gesendet.

Bei Daniel Gloor wird klar gesagt, dass er wegen ungetreuer Amtsführung zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Bei Oskar Holenweger wird klar gesagt, dass er freigesprochen wurde. Das Beispiel Holenweger folgte als Verdeutlichung der unmittelbar vorhergehenden Grafik, wonach bei ungerechtfertigter Untersuchungshaft der Staat eine finanzielle Entschädigung zu zahlen habe.

Die beiden Fälle wurden gerade nicht einen Topf geworfen. Im Gegenteil – sie verdeutlichen die beiden Varianten: Rechtskräftige Verurteilung und danach keine Entschädigung (Gloor), rechtskräftiger Freispruch und damit finanzielle Abgeltung der Kosten der Verteidigung plus Genugtuung (Holenweger).

Ob der vom Gericht festgelegte Betrag von Fr. 376'260.75 (bezahlt aus der Bundeskasse) nur einen Teil der tatsächlichen Anwaltskosten decken, wie Herr Oskar Holenweger festhält, ist für den Beitrag nicht relevant. Im Beitrag vom 19. Mai geht es nicht um eine rechtliche Würdigung des Urteils des Bundesstrafgerichts. Ebenso nicht von Belang ist die Beurteilung des Verfahrens und das Verhalten der Bundesanwaltschaft durch Herrn Oskar Holenweger.

Die Tagesschau kann verstehen, dass Herr Oskar Holenweger von einem ‘Justizskandal’ schreibt. Das ändert aber nichts daran, dass das Verfahren gegen Herrn Oskar Holenweger und der spätere Freispruch vor Bundesgericht exemplarisch dafür stehen, welche finanziellen Folgen eine lange und letztlich ungerechtfertigte Untersuchungshaft für den Staat haben kann. Dies aufzuzeigen war der Kern des Beitrages.

Fazit

Die Tagesschau hat fehlerhaft über die Entschädigung (Kosten der Verteidigung und Genugtuung) berichtet. Sie hat dies in der Rubrik ‘Korrekturen’ auf srf.ch richtiggestellt.

Die Tagesschau hat die Persönlichkeitsrechte von Herrn Oskar Holenweger nicht verletzt, da im Beitrag klar gesagt wurde, dass das Verfahren gegen ihn mit einem Freispruch endete. Sein Fall und das Urteil in dieser Sache stehen stellvertretend für komplexe Wirtschaftsverfahren, die mit einem Freispruch enden können. Sein Fall zeigt auf, was bei einem Freispruch für Pierin Vincenz möglich wäre.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung und des Online-Beitrags. Die «Tagesschau» hatte guten Grund, aus Anlass der Verlängerung der Untersuchungshaft von Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ähnliche Fälle aus der Wirtschaft mit langer Untersuchungshaft zum Vergleich herbeizuziehen. Denn eine lange Untersuchungshaft hat, besonders dann, wenn sich die Beschuldigungen als unhaltbar erweisen, Folgen sowohl für den Betroffenen als auch für den Staat. Der Betroffene wird psychisch geschädigt, der Staat finanziell. Es war darum legitim aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine lange Untersuchungshaft je nach Ausgang des Verfahrens hat und wie sie sich konkret am Beispiel zweier früherer Fälle darstellten. Dafür wurden Daniel Gloor, der verurteilt worden ist, und Sie, der freigesprochen wurde, gewählt.

Es ist unbestritten, dass Sie das Opfer eines Justizskandals sind. Das Bundesstrafgericht hat die damaligen Fehler unzweideutig festgehalten. Aber Ihr Schicksal hat nicht zur Folge, dass Sie aus der öffentlichen Aufmerksamkeit verschwinden. Ihr «Fall» machte Sie zu einer Person der Zeitgeschichte. Das geht schon daraus hervor, dass das Urteil des Bundesstrafgerichts, das Sie in allen Punkten freisprach, im Internet nicht anonymisiert ist, sondern immer wieder Ihren Namen nennt. Das hat zwei Aspekte: Einerseits dient das Urteil Ihrer Rehabilitierung. Anderseits verbindet es Sie zeitlebens und darüber hinaus mit dem «Fall» und hält Sie in der Öffentlichkeit.

Als «Person der Zeitgeschichte» können Sie Verletzungen Ihrer Persönlichkeit beim Zivilrichter einklagen. Die Ombudsstelle und später die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sind dafür nicht zuständig, weil es ihre Aufgabe ist, das Publikum zu schützen, nicht das Individuum. Erst wenn man zum Schluss kommt, dass jemand in den Augen des Publikums herabgewürdigt, diskriminiert wurde, ist das Radio- und Fernsehgesetz verletzt. Im Beitrag der «Tagesschau» und von SRF News zum Fall Vincenz ist das aber bezogen auf Sie nicht der Fall, da nichts Ehrenrühriges über Sie gesagt wurde. Sie wurden auf keine Weise stigmatisiert.

Hingegen hat die «Tagesschau» die Geldleistungen, die Ihnen zugesprochen wurde, völlig falsch zugeordnet. Das Publikum erhielt in der Tat den Eindruck, für 49 Tage Untersuchungshaft erhalte ein Freigesprochener 430'000 Franken Entschädigung. In Wirklichkeit erhielten Sie

  • 376'000 Franken als Beitrag an Ihre Anwaltskosten;
  • 35'000 Franken als Genugtuung;
  • 10'000 Franken als Entschädigung für die Untersuchungshaft von 49 Tagen.

Mit dieser Falschaussage waren die «Tagesschau» und SRF News nicht sachgerecht. Sie haben das Radio- und Fernsehgesetz verletzt, weil das Publikum in die Irre geführt wurde. Die «Tagesschau» hat den Fehler immerhin auf der Website korrigiert. Auch im Online-Artikel wurde eine Korrektur vorgenommen, aber keine, die befriedigen kann. Denn dort steht jetzt:

«2004 verbrachte er insgesamt 49 Tage in Untersuchungshaft. Dafür wurden ihm 2011 vom Bundesstrafgericht in Bellinzona 410’000 Franken Entschädigung und Genugtuung zugesprochen.»

Daraus muss man nach wie vor schließen, dass Sie 410'000 Franken für die unbillige Untersuchungshaft erhielten. Daran ist dreierlei falsch: Erstens stimmt die Summe nicht. Zweitens gliederten sich die Beträge nicht nur in Entschädigung und Genugtuung, sondern in: Beitrag an den Verfahrensaufwand, Genugtuung und Entschädigung. Drittens waren nur 2,4 Prozent der Gesamtsumme eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. Das Publikum wird also weiterhin in die Irre geführt.

Ich kann daher Ihre Beanstandung unterstützen. Von Ihren drei Forderungen kann ich allerdings eine nicht mittragen: Es war nicht nötig zu sagen, dass Ihre Untersuchungshaft unbegründet und gesetzeswidrig war. Das ergibt sich aus der Feststellung, dass Sie freigesprochen wurden. Hingegen pflichte ich den beiden anderen bei, die sich auf die Korrekturen der Fehlaussagen sowohl in Bezug auf den Fernseh-Beitrag als auch auf den Online-Beitrag beziehen. Die Redaktion der «Tagesschau» hat die Korrektur schon vorgenommen. Ich empfehle, dass auch der Online-Text so korrigiert wird, dass das Publikum korrekt informiert wird.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/sendungen/tagesschau/hochzeit-des-jahres-chaos-am-gotthard-wahlsieger-irak

[2] https://www.srf.ch/news/wirtschaft/u-haft-verlaengert-drei-szenarien-fuer-pierin-vincenz

[3] https://bstger.weblaw.ch/cache/pub/cache.faces?file=20110421_SK_2010_13.htm&query=Holenweger&ul=de

[4] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen

[5] https://www.srf.ch/news/wirtschaft/u-haft-verlaengert-drei-szenarien-fuer-pierin-vincenz

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