Bild von Service public – mehr Programm für Sinnesbehinderte
SRG Deutschschweiz News

Service public – mehr Programm für Sinnesbehinderte

Der Bundesrat hat am 29. August 2018 die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) angepasst. Die Änderungen schärfen den Service-public-Auftrag und erlauben es dem Bund zudem, Agenturleistungen für Radio und Fernsehen zu finanzieren.

Der Bundesrat hat entschieden, die Medienleistungen für Sinnesbehinderte auszubauen. Die SRG wird verpflichtet, den Anteil der untertitelten Sendungen in den linearen Fernsehprogrammen in den nächsten Jahren auf mindestens drei Viertel anzuheben. Der Anteil der Untertitelung der von der SRG ausschliesslich im Internet veröffentlichten Beiträge (Web-only) ist auf zwei Drittel zu erhöhen. Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geleistet.

Bund kann neu Agenturleistungen für Radio und Fernsehen finanzieren

Lokale und regionale Radios und TV-Stationen mit Abgabenanteil sollen sich in ihrer Berichterstattung auch künftig auf ein breites Informationsangebot abstützen und dieses zu einem angemessenen Preis beziehen können. Mit der Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um ein entsprechendes Angebot von Nachrichtenagenturen garantieren zu können.

Kleine Medienunternehmen wie die abgabefinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen sind zur Informationsbeschaffung auf zuverlässige Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen angewiesen. Damit die lokale und regionale Berichterstattung weiterhin sichergestellt ist, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Leistungsvereinbarung mit einer nationalen Agentur wie der SDA abschliessen. Aus der Abgabe für Radio und Fernsehen können jährlich bis zu zwei Millionen verwendet werden, um die Kosten solcher Agentur-Dienstleistungen zu decken.

Keine zielgruppenspezifische Werbung für konzessionierte Veranstalter

Der Bundesrat verzichtet auf seinen ursprünglichen Vorschlag, die zielgruppenspezifische Werbung für konzessionierte Veranstalter zuzulassen. Diese Werbeform ist in der Vernehmlassung zur RTVV-Revision mehrheitlich abgelehnt worden. Für meldepflichtige Veranstalter ohne Konzession ist die zielgruppenspezifische Werbung jedoch zulässig.

Text: BAKOM

Bild: Colourbox.com

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Neue SRG-Konzession: mehr Service public

Neue SRG-Konzession: mehr Service public

Der Bundesrat hat der SRG am 29. August 2018 eine neue Konzession erteilt. Sie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und ist vier Jahre gültig. Inhaltlich zielt sie auf eine Verbesserung der Integration sowie der Qualität und erhöht die Rechenschaftspflichten der SRG.

Weiterlesen

Bild von Unterschiedliche Perspektiven zum audiovisuellen Service public – eine Interviewserie

Unterschiedliche Perspektiven zum audiovisuellen Service public – eine Interviewserie

Vorgängig zur Sondersession zum audiovisuellen Service public in der Wintersession 2015 hat der freischaffende Publizist und Medienkritiker Robert Ruoff für die «Südostschweiz» sechs Interviews mit Persönlichkeiten aus dem Medienumfeld durchgeführt. Anrisse und Links zu den Interviews.

Weiterlesen

Bild von Bundesrat will Service public im Internet

Bundesrat will Service public im Internet

Der Bundesrat hat seinen Bericht zum audiovisuellen Service public in der Schweiz veröffentlicht. Damit beginnt eine weitere, wichtige Etappe in der Service-public-Diskussion, nachdem die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) im Dezember 2015 einen ersten, unabhängigen Bericht vorgelegt hat.

Weiterlesen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht