SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Echo der Zeit»-Beitrag «Wer setzt Chemiewaffen ein?» beanstandet

5531
Mit Ihrem Brief vom 15. Juli 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 26. Juni 2018 und dort den Beitrag «Wer setzt Chemiewaffen ein?» wegen Verletzung von Artikel 93, Absatz 2 der Bundesverfassung («....Sie - Radio und Fernsehen - stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.»)[1] und von Artikel 4, Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes («Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.»)[2]. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die beanstandete Äusserung

Bei der Befragung durch Moderator Samuel Wyss antwortete Fredy Gsteiger als Redaktor für Sicherheitsfragen zur OPCW-Chemiewaffenkonferenz u.a.: <(...) Russland ist ja zum einen die Schutzmacht von Diktator Assad in Syrien, der erwiesenermassen bereits Giftgas eingesetzt hat , und Russland ist selber angeklagt im Fall Skripal in Grossbritannien im Sicherheitsrat, das weiss natürlich Russland. (...)>

Vorbemerkung

Es geht mir hier nicht um eine Bewertung von Assads Herrschaft. Durch Arbeit mit Flüchtlingen aus Syrien weiss ich einiges über das ‚System Assad’ mit seiner Baath- Partei, vor allem auch gegenüber den Kurden. Auch Folteropfer aus dem Süden Syriens schilderten mir detailliert ihre Erlebnisse, auch grausame mit ‚Rebellen‘. ‚Das Opfern der Wahrheit ist die erste Vorbereitung zum Krieg‘ ist mein Fazit nach der Beschäftigung mit den derzeitigen Konflikten der Flüchtlingsländer. In diesem Fall meint es auch Unsachlichkeiten oder Einseitigkeiten in den Medien. ‚Giftgas‘ ist für mich auch nicht einfach ein politisches oder Propaganda- Schlagwort. Aus langen Gesprächen mit einem Pharmakologieprofessor, der im letzten Weltkrieg Gegenmittel zu chemischen Kampfstoffen suchte, vor allem zu solchen mit Phosphor und Chlor, habe ich viel über deren verheerende Wirkungen, vor denen es kaum Schutz gibt, erfahren.

Ist ein Giftgaseinsatz Assads rechtskräftig bewiesen?

Meines Wissens gibt es immer noch mehrere Verdächtige: Assads Armee, die islamistischen Rebellen und der Daesch (= ‘Islamischer Staat’). Wer von diesen Beschuldigten hätte das grösste Interesse, die von Obama und Macron deklarierte ‚rote Linie‘ zu überschreiten und Nato-Militärschläge zu provozieren? Der gesunde Menschenverstand sagt uns: Assad am wenigsten. In einem Interview vom 2. Februar 2018 sagte der US-Verteidigungsminister, General Jim Mattis, der sicherlich nicht schlecht informiert ist, es gäbe keine stichhaltigen Beweise, dass Assad Giftgas eingesetzt habe : <So we are looking for evidence. I don't have evidence, credible or uncredible>[3] Auch der neuste Zwischenbericht der OPCW vom 6. Juli 2018 zu den vermuteten Giftgaseinsätzen in Douma am 7. April 2018 konnte keine chemischen Kampfstoffe nachweisen , nur alltägliche Chlorverbindungen und ähnliches.[4] Auch aus diesem Grund kam der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zum Schluss, dass der alliierte Militäreinsatz vom 14. April 2018 wie auch schon der der USA im April 2017 einhellig als völkerrechtswidrig zu bezeichnen ist.[5] Mit der Tatsache, dass es in Kriegsgebieten besonders schwierig, teils unmöglich ist, Tatbestände zu ermitteln, müssen wir alle leben und das soll uns nicht dazu verleiten, vorschnell Urteile zu fällen. Sicher fordert das insbesondere den schnelllebigen, Aufmerksamkeits- und News-süchtigen Journalismus (Kurt Imhof) sehr heraus. Aber genau dies ist auszuhalten: <Der Maßstab für die Berichterstattung von SRF ist das jeweilige Verhältnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten> (Blum, Fall 5465) ... und zur Wahrheit?

Aus obigen Gründen sind die UNO, etwa in ihrem Bericht vom 24. August 2016 [6], Fachleute und seriösen Journalisten sehr sorgsam in der Wortwahl. Sie sprechen von Vermutungen, Hinweisen, Indizien, Zuordnungen etc., nicht von unumstrittenen Beweisen. Zum Glück tun dies auch viele besonnene SRF-Journalist*innen. Von einem eindeutigen Beweis zu sprechen, wäre heute sicherlich noch falsch. Von ‚Beweisen’ sprach z.B. vorschnell Präsident Macron. Doch als er diese vorlegte, trat Ernüchterung auf, denn vermeintliche Fakten vom Hörensagen, aus sozialen Medien oder von Propagandisten sind noch keine schlüssigen Beweise. Wenn also Herr Fredy Gsteiger stichhaltige Beweise oder rechtskräftige Urteile für seine Tatsachenbehauptung hat, Assad habe Giftgas eingesetzt, soll er diese bitte vorlegen oder er muss seine persönliche Meinung als solche klar deklarieren oder mit derartigen Äusserungen zuwarten, bis es die Beweise gibt.

Nachbemerkung

Vielleicht hat Assads Armee Giftgas eingesetzt, ich kann es (noch) nicht wissen. Leider schon verstanden habe ich aber nach dem Lesen der verschiedenen Begründungen in den Ablehnungen von Beanstandungen, dass SRF heute unverhältnismässig einseitig und parteiisch berichten will/soll/muss. Ich möchte da keine persönlichen Verwürfe machen, denn vielleicht hängt ja der Job von der jeweiligen Haltung zur Nato ab, wie offenbar schon in vielen privaten Medien? Muss ich jetzt das ‚Echo der Zeit’ zu ‚Echokammer‘ umbenennen, mittags das ‚Rendez-vous in der Filterblase‘ hören? Nein, aber ich frage mich ernstlich, wie wohl Journalist*innen umgehen mit dem Wissen, dass Nato-Staaten täglich Menschen- und Völkerrechte verletzen[7], dass kaum jemand anderes seit dem letzten Weltkrieg soviel Tod und Elend verursachte, dass Nato-Staaten in den letzten Jahren öfters weisses Phosphor und Uran-abgereicherte Munition verwendeten, die, anders als Chemiewaffen, Menschen über Generationen hinweg schädigt, dass sie feiger und hinterhältiger als Selbstmordattentäter Menschen ohne ein Verfahren mittels Drohnen mit hohen Kollateralschäden ermorden, dass es ohne die geopolitischen Interventionen der Nato-Staaten kaum Angst vor Islamisten im Westen geben müsste etc., ohne dass offenbar über diese schier unfassbaren Ungeheuerlichkeiten angemessen berichtet werden darf, da es scheinbar nicht in das SRF-Bild von ‚Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Völkerrecht‘ der US-Nato-Staaten passt oder vielleicht zu wenig mit einem ‚Bösen im Osten‘ kontrastiert? Unter Sachgerechtigkeit, Faktentreue und Fairness der Berichterstattung verstehe ich etwas anderes.

Auf meinem Briefkasten klebt ein ein Zettel mit ‚Bitte keine Werbung oder Propaganda‘. Die meisten halten sich netterweise daran. Bis die Technik soweit ist, dass es solches auch für elektronische Medien nicht nur für Werbung gibt, werde ich wohl mit nach meiner Sicht einseitigen Feindbildern und USNato- Apologetik im Radio leben und dies auch bezahlen müssen, leider dadurch genötigt, daneben noch unabhängige Medien nutzen zu müssen, was Zeit kostet. Zum Glück sendet SRF zusätzlich auch viel bereichernde und seriöse Beiträge, auch im Echo der Zeit, für die ich mich nochmals ausdrücklich bedanken möchte! Und schliesslich war die Beschäftigung mit den Fehlbarkeiten im SRF für mich persönlich auch sehr spannend, lehrreicher fast als die Seminare damals bei Kurt Imhof im FÖG.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Wir danken für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X kritisiert eine Äusserung in einem Moderations­gespräch im ‘Echo der Zeit’, wonach Diktator Assad in Syrien <erwiesenermassen bereits Giftgas eingesetzt hat>. Es gäbe dafür keinen rechtskräftigen Beweis.

Die beanstandete Aussage hat nicht Radio SRF selber in den Raum gestellt. Aus ein­leuchtenden Gründen verfügen wir über keine eigenständigen Recherche-Möglichkeiten und entsprechend Recherche-Ergebnisse in dieser Sache. Wir stützen uns daher in unserer Berichterstattung und in unseren Aussagen zu C-Waffen-Einsätzen in Syrien stets auf die Organisation zur Durchsetzung des Chemiewaffenverbots OPCW in Den Haag, auf die gemeinsame Kommission der Uno und der OPCW und schliesslich auf die Syrien-Untersuchungskommission des Uno-Menschenrechtsrates. Sie halten auf­grund ihrer Recherchen den Einsatz von Chemiewaffen durch das syrische Regime in drei Fällen in den Jahren 2014/2015 für erwiesen. In einem Fall auch den Einsatz der C-Waffe Senfgas durch den sogenannten ‘Islamischen Staat’. Die Berichte dieser Gremien wurden alle publiziert, sind also öffentlich zugänglich und wurden weltweit in den Medien breit zitiert. Es gibt für uns keinen Grund, an der Seriosität und Unabhän­gig­keit dieser Gremien zu zweifeln. In keinem einzigen Fall wurden deren Aussagen bisher auf auch nur halbwegs überzeugende Art und Weise mit Fakten widerlegt.

Es ist allerdings ebenfalls richtig, dass es in manchen Fällen vermuteter C-Waffen­einsätze diese Beweise nicht gibt. Und in wieder anderen Fällen legt zwar die OPCW Beweise vor für den Einsatz von C-Waffen, macht aber keine Aussage zu den Tätern. Denn das durfte die OPCW bisher gar nicht. Erst in der jüngsten Sondersitzung des Exekutivrats der OPCW erhielt sie diese Erlaubnis. Bis dahin war es ausschliesslich Aufgabe der gemeinsamen Untersuchungskommission von Uno und OPCW, auch die Schuldigen zu nennen, sofern diese ermittelt werden konnten. Das Mandat dieser Kommission wurde aber Ende 2017 vom Uno-Sicherheitsrat – aufgrund des Wider­standes von Russland – nicht verlängert. Das heisst, die Kommission konnte sich der neueren Fälle nicht mehr annehmen. Die OPCW hat allerdings auch in manchen dieser Fälle zum Beispiel den Einsatz von Chlorgas festgestellt. Chlorgas findet sich zwar nicht auf der OPCW-Liste der C-Waffen, weil es dafür sehr viele industrielle Verwendungen gibt und es daher in den meisten Ländern in beträchtlichen Mengen vorhanden ist. Der Einsatz von Chlorgas gegen Menschen widerspricht aber sehr wohl dem Chemie­waffenverbot. So verwendet sieht die OPCW Chlorgas sehr wohl als Chemiewaffe an. Denn es handelt sich hier um konzentrierte Stoffe und nicht bloss, wie Herr X vermutet, um <alltägliche Chlorverbindungen>. Das geht aus den Erklärungen der OPCW deutlich hervor.

Herr X spricht von <rechtskräftigen Beweisen>. Der Begriff wird zwar in Krimis gern verwendet, ist aber missverständlich. Rechtskräftig kann ein Urteil sein (oder ein Vertrag), und zwar dann, wenn es Rechtskraft erlangt, also vollstreckt wird. Beweise werden durch Polizeibehörden und andere Untersuchungsorgane gesammelt und dann Gerichten vorgelegt, die – darauf basierend – Urteile fällen. Der Beweis an sich hat also noch keine Rechtskraft.

Im Fall der Giftgasattacken in Syrien gibt es einstweilen weder ein Urteil noch über­haupt ein Gerichtsverfahren. Ein solches müsste wohl vor dem Internationalen Straf­gerichtshof ICC in Den Haag durchgeführt werden. Weil aber Syrien das Römer Statut, die Grundlage des ICC, nicht unterzeichnet hat, können der ICC und seine Chef­anklägerin nicht von sich aus tätig werden. Sie bräuchten eine Ermächtigung durch den Uno-Sicherheitsrat. Eine solche zu erteilen, wird aber von der Vetomacht Russland im Sicherheitsrat verhindert. Allerdings wurde inzwischen innerhalb der Uno ein Team geschaffen, dass im Begriff ist, Beweismaterial zu sammeln. Dieses könnten verwendet werden, falls es doch irgendwann zu einem Prozess in dieser Sache kommt.

Kurz zusammengefasst: In zahlreichen Fällen von Giftgaseinsätzen in Syrien gibt es Nachweise oder Beweise dafür, dass tatsächlich C-Waffen eingesetzt wurden, jedoch nicht durch wen. In weiteren Fällen gibt es selbst für den Einsatz bloss mehr oder minder plausible Indizien oder Hinweise. In vier Fällen jedoch hält die Uno-OPCW-Untersuchungskommission den Einsatz von Chemiewaffen durch das syrische Regime, beziehungsweise in einem dieser vier Fälle durch den IS für erwiesen. Die Syrien-Kommission des Uno-Menschenrechtsrates schliesst sich dieser Beurteilung an.

Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich gebe Ihnen Recht: In jedem Krieg stirbt als erstes die Wahrheit. Kriegsparteien kämpfen mindestens so stark an der Propagandafront wie an der militärischen Front. Das macht ja die Kriegsberichterstattung so schwierig. Ich gebe Ihnen auch Recht, dass die USA seit dem Zweiten Weltkrieg mindestens so viele Kriege, Geheimoperationen, Putsche, Attentate und gezielte Morde durchgeführt haben wie beispielsweise die Sowjetunion und die Russische Föderation. Soweit ich das beobachten kann, verzichtet aber SRF keineswegs darauf, auch Verbrechen westlicher Länder Verbrechen zu nennen. Zwar ist der Journalismus in der Schweiz primär jenen westlichen Werten verbunden, die aus der Aufklärung und der Französischen Revolution hervorgegangen sind, nämlich Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat, aber das heißt nicht, dass die westlichen Länder deswegen in der Berichterstattung «geschont» werden. Gerade weil Frankreich und die USA diese Werte quasi «erfunden» haben, werden die westlichen Länder besonders streng an ihnen gemessen. Die Sendungen von Radio und Fernsehen SRF geben jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass die Journalistinnen und Journalisten des öffentlichen Rundfunks in der Schweiz den USA und der Nato gegenüber einseitig kritiklos, ja geradezu untertänig gegenübertreten.

Den Beitrag, den Sie beanstanden, handelte ja vom Bestreben Großbritanniens und einiger anderer westlicher Länder, die Kompetenzen der Organisation für das Verbot von chemischen Waffen (OPCW)[8] zu erweitern, was den Widerstand von Russland, Syrien und Iran hervorgerufen hat. Aufgrund der Untersuchungen der OPCW ist es ein Faktum, dass von den zahlreichen Giftgas-Einsätzen in Syrien die Urheberschaft in einigen Fällen der syrischen Armee zugewiesen werden konnte, in anderen Fällen aber nicht, weil unklar ist, wer die Waffen wirklich eingesetzt hat. Während es Belege gibt für Tausende von Folteropfern der syrischen Regierung und während es Belege gibt dafür, dass die syrische Armee Städte im eigenen Land, die ihnen herrschaftlich entglitten waren, brutal zusammenbombte, sind vor allem bei den jüngeren Giftgas-Einsätzen die Urheber nicht klar. Im Beitrag wurde aber nur behauptet, dass Assad erwiesenermaßen bereits Giftgas eingesetzt habe. Das bezog sich auf Einsätze in den Jahren 2014/15 und nicht auf die jüngeren Einsätze. Es war daher keine Falschaussage. Der Beitrag war folglich sachgerecht. Daher kann ich im formalen Sinn Ihre Beanstandung nicht unterstützen, auch wenn ich Ihren grundsätzlichen Überlegungen teilweise zustimme.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8

[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[3] www.defense.gov/News/Transcripts/Transcript-View/Article/1431844/media-availability-by-secretarymattis-at-the-pentagon/

[4] www.opcw.org/fileadmin/OPCW/S_series/2018/en/s-1645-2018_e_.pdf

[5] www.bundestag.de/blob/551344/f8055ab0bba0ced333ebcd8478e74e4e/wd-2-048-18-pdf-data.pdf

[6] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/GetFile?OpenAgent&DS=S/2016/738&Lang=E&Type=PDF

[7] www.bundestag.de/blob/563850/05f6dec762a939978c22a132ee680b9a/wd-2-029-18-pdf-data.pdf

[8] https://www.opcw.org/

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