«Kassensturz»-Beitrag «Kritik an Star-Arzt: Hochrisiko-Operationen an Privatpatienten» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 6. Juni 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Kassensturz» (Fernsehen SRF) vom 5. Juni 2018 und dort den Beitrag «Kritik an Star-Arzt: Hochrisiko-Operationen an Privatpatienten».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Ich möchte mich bei Ihnen nochmals dafür entschuldigen, dass die Bearbeitung länger als üblich gedauert hat. Da das Material der zweiten Beanstandung sehr umfänglich war und ich beide Beanstandungen miteinander behandeln wollte, konnte ich den Schlussbericht vor meinen Ferien nicht mehr fertigstellen, sondern erst nach meinen Ferien. An Ihren Rechten ändert dies indes nichts: Die Frist für eine Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt von dem Moment an zu laufen, zu dem Sie diesen Schlussbericht in Händen halten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beziehe mich auf die gestern ausgestrahlte Sendung ‘Kassensturz’ und insbesondere die Reportage rund um Prof. Jan Schmidt. Es steht ausser Frage, dass der Chirurg teils hochriskante Operationen durchführt, die ein anderer nicht oder nicht in der gleichen Weise durchführen würde. Diese Aussage wurde vom Kassensturz pointiert zugespitzt, indem weitere Ärzte, aus Angst vor Rufschädigung wohlgemerkt anonym, schriftlich zu den angesprochenen Punkten Stellung nahmen, um die Aussage des Kassensturzes weiteres Gewicht zu verleihen. Immerhin hat sich Prof. Alexander Baumann als einziger Arzt öffentlich zu den Standpunkten geäussert und sich nicht unter dem Deckmantel der Anonymität versteckt. Er hat ausgeführt, dass die Operation bei dem 90-jährigen Patienten schonender hätte durchgeführt werden können und eine andere Vorgehensweise angezeigt gewesen wäre und dass er den Verdacht hege, dass der betagte Herr unter Umständen nicht ausreichend aufgeklärt worden sei. Diese Behauptung stellt Prof. Baumann zwar in den Raum, konnte sie aber nicht durch weitere konkrete Hinweise belegen.

Art. 4 Abs. 2 RTVG schreibt vor, dass Tatsachen und Ereignisse sachgerecht dargestellt werden müssen, damit sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Dazu wäre meiner Ansicht nach auch erforderlich und gegenüber dem Beschuldigten nur fair gewesen, dass sich nicht nur Prof. Schmidt selber zu den Anschuldigungen äussern kann, sondern dass auch ein anderer Experte zu den dargestellten Informationen hätte Stellung nehmen können. In der vom Kassensturz dargestellten Weise verhärtet sich bei den Zuschauern unweigerlich der Verdacht, dass Prof. Schmidt unnötige Operationen durchführt und gleichzeitig das Leben des Patienten in Gefahr bringt, einzig und allein um in die eigene Tasche zu wirtschaften. Die einseitige Reportage wurde dadurch verstärkt, dass mehrfach erwähnt wurde, dass er unnötig Hoffnungen schüre, die nicht angebracht seien. Um diese Aussage zu belegen, hat der Kassensturz Ausschnitte aus Prof. Schmidts Informationsvideos verwendet (04:12-04:23, gefolgt von Erklärungen bezüglich der geschürten Hoffnung; 04:29-04:45; 07:12 ff.). Zusätzlich wurden die gezeigten Ausschnitte mit einer unnötig dramatisierenden Musik, wie pulsierende Geräusche oder schnelle Schnittgeräusche, unterlegt, um das beklemmende Gefühl des Zuschauers weiterhin zu verschärfen. In die gleiche Richtung tönte auch die umfassendere und länger andauernde Berichterstattung rund um Ulrike Simon, einer Angehörigen eines ehemaligen Patienten, der infolge einer Transplantation und daraus resultierenden Komplikationen an einem Multi-Organversagen verstorben ist. Dazu wurde erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung eröffnet hat, ohne dass im gleichen Zug klargestellt wurde, dass dieses eingestellt wurde, weil die Patienteneinwilligung genügend vorgenommen wurde. Dies wurde nebenbei in einem äussert knapp formulierten Nachtrag im Anschluss an die Berichterstattung und noch vor dem Interview angemerkt.

Damit der Kassensturz seiner Aufgabe, den Zuschauern eine sachlich korrekte und neutrale Meinungsbildung zu ermöglichen nachkommt, ist es von grösster Bedeutung, dass die Berichterstattung sachlich und ausgewogen präsentiert wird. Dazu gehört aber auch, dass ein Gegengewicht gebildet wird, indem Leute zu Wort kommen, die die Vorgehensweise des in Frage gestellten Arztes unterstützen oder zumindest nachvollziehen oder relativieren können. Dazu hätten beispielsweise andere Mediziner oder Patienten zu Wort kommen müssen, damit der Zuschauer nicht weiter in eine negative Richtung beeinflusst wird. Bei dem hat der Kassensturz nicht Halt gemacht, sondern hat als weiteren Programmpunkt ein Gespräch mit der Patientenschützerin Erika Ziltener gesucht, die dazu Stellung nahm und die Vorgehensweise gewisser Ärzte, vor allem Privatpatienten betreffend, kritisierte.

Alles in allem bin ich enttäuscht von der Berichterstattung des Kassensturzes. Ich bin der Ansicht, dass sich ein durchschnittlich besonnener Zuschauer aufgrund der gestern präsentierten Fakten und Sachlage in einer derartigen Weise beeinflusst wurde, dass es ihm in erheblicher Weise erschwert wurde, eine eigene Meinung zu bilden, was im Widerspruch zu Art. 4 Abs. 2 RTVG steht.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für den «Kassensturz» äußerte sich dessen Redaktionsleiterin, Frau Ursula Gabathuler:

«In einem Schreiben vom 6. Juni 2018 wendet sich X an Sie und beanstandet den ‘Kassensturz’-Beitrag <Kritik an Star-Arzt: Hochrisiko-Operationen an Privatpatienten> vom

5. Juni 2018. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Offenbar steht für den Beanstander <ausser Frage, dass der Chirurg teils hochriskante Operationen durchführt, die ein anderer nicht oder nicht in gleicher Weise durchführen würde>. Wir wissen nicht, woher der Beanstander dies weiss, aber die durch ‘Kassensturz’ beigezogenen Fachleute kamen zu einem ähnlichen Schluss. Professor Jan Schmidt operiere im Grenzbereich des medizinisch Machbaren, und er betreibe eine Hoch-Risiko-Chirurgie mit entsprechenden Komplikationsrisiken, hörten wir von den Medizinern, die die uns zugespielten Akten gesichtet haben. Sie verwendeten Begriffe wie ‘aggressive Cowboy-Chirurgie’ oder ‘geldgetriebene Raubritter-Chirurgie’. ‘Kassensturz’ verzichtete auf die Wiedergabe solch prägnanter Wort-Bilder. Die Redaktion ist der Ansicht, nicht zugespitzt, sondern vielmehr zurückhaltend, sachlich im Ton und faktisch korrekt berichtet zu haben. Dies hören wir nun im Nachgang zur Berichterstattung auch von weiteren Chirurgen und Ärzten mit Hintergrundwissen, die den Kontakt mit der Redaktion gesucht haben.

Professor Alexander Bachmann machte im Beitrag folgende Aussage: < Die Patienten sind zum Teil sehr alt und haben zum Teil sehr weit fortgeschrittene Tumoren. Ich denke einfach, dass die Risiken, die damit potentiell verbunden sind, wahrscheinlich nicht richtig abgeschätzt wurden. Beziehungsweise die Patienten wahrscheinlich über diese potentiellen Risiken nicht wirklich informiert wurden, sonst hätten sie nicht in die Operationen eingewilligt.> Er bezog dies in allgemeiner Weise auf verschiedene Krankengeschichten, die ihm vorgelegt worden sind. Beim betagten Blasenpatienten, dem Prostata, Samenblase, Blase, Harnleiter und Niere entfernt worden sind, die sich in der Laboranalyse alle als krebsfrei herausstellten, kam er zum Schluss, dass es in diesem konkreten Fall ‘schonendere und sicherere’ Methoden gegeben hätte. Dies wurde uns auch von den anderen Fachleuten bestätigt.

Herr Professor Schmidt hat die von ‘Kassensturz’ beigezogenen Fachleute in den Vorgesprächen als ‘Neider’ und ‘Konkurrenten’ bezeichnet. Wir haben den Wunsch der Experten respektiert, sich aus Sorge vor einer Klage nur schriftlich äussern zu wollen. Eine durchaus berechtigte Befürchtung, wie die Redaktion erfahren hat. Obwohl wir im steten mündlichen und schriftlichen Gespräch mit Professor Schmidt waren, ihm im Vorfeld den ganzen Beitrag transparent darlegten, bekamen wir bis und mit dem Sendetag von seinem Medienanwalt dringende und sehr dringende Abmahnungen.

Die Sachgerechtigkeit wurde aus unserer Sicht erfüllt, indem wir Professor Schmidt Gelegenheit gegeben haben, sich im Bericht zu jedem Fall ausführlich schriftlich äussern zu können. Ausserdem konnte Professor Schmidt in einem insgesamt 7 Minuten 35 Sekunden dauernden Studiogespräch Stellung nehmen. Diese Chance hat er auch genutzt.

Die Reportage war nicht ‘einseitig’, wie dies der Beanstander schreibt. Vielmehr ist die anwaltschaftliche kritische Haltung im Sinne der KonsumentInnen und PatientInnen seit Jahrzehnten Konzept des ‘Kassensturz’. Wir sind der Ansicht, dass es kein zusätzliches ‘Gegengewicht’ gebraucht hätte. Herr Professor Schmidt war in seinem Auftritt im Fernsehstudio ein durchaus eloquenter Fürsprecher seiner selbst und durch sein Wissen als Viszeralchirurg in den technischen Details dem Moderator weit überlegen. Das Publikum konnte sich somit in Bezug auf die gegen Prof. Schmidt erhobenen Vorwürfe eine eigene Meinung bilden.

Anfügen möchten wir zu diesem Punkt, dass sich Herr Professor Schmidt mit seinen medialen Auftritten selber gerne ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückt. Dass ein Arzt, dem – standesrechtlich und von Gesetzes wegen – Zurückhaltung auferlegt ist, das Wort ‘Heilung’ immer wieder in den Mund nimmt, halten wir in der Behandlung schwerstkranker Menschen für bemerkenswert. Professor Schmidt ‘positioniert’ sich auf dem 80 Milliarden schweren Gesundheitsmarkt mit neuen Behandlungsmethoden in einer von der Hirslanden gesponserten Gesundheitssendung. Es muss einer kritischen Konsumentensendung demgegenüber möglich sein, das ärztliche Schaffen kritisch zu beleuchten. Insbesondere auch, weil die Allgemeinheit den Millionenverdienst der Top-Chirurgen über ihre Prämien- und Steuergelder finanziert.

Im Fall der Eheleute Simon haben wir im Beitrag nicht gesagt, dass die ‘Vertrauensstelle Transplantationskommission’ damals Anzeige wegen fahrlässiger Tötung eingereicht hatte und die Geschädigte und Hinterbliebene als Nebenklägerin auftrat. Wir haben allerdings in der Abmoderation gesagt, dass das Verfahren der Heidelberger Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden ist, weil die Aufklärung laut der Staatsanwaltschaft genügend gewesen sei. Wir haben angefügt, dass Frau Simon gegen das Ärzteteam eine Zivilklage macht.

In den drei von ‘Kassensturz’ geschilderten Fällen befanden sich alle Patienten in einer lebensbedrohlichen Situation. Der fast 90-jährige Blasenpatient beispielsweise erlitt nach der radikalen Organ-Entfernung Komplikationen (Lähmungserscheinungen und ein Urinleck in den Bauchraum), die Leckage war lebensgefährlich. Solche dramatischen Situationen dürfen sich aus unserer Sicht durchaus auch in der Wahl der Musik und Töne widerspiegeln. Die Audioebene soll das Leiden und die Schmerzen der Patienten fühlbar machen – auf der visuellen Ebene, den Akten, mussten die Zuschauer viele Fachbegriffe verarbeiten. Wir haben versucht, komplexe medizinische Vorgänge der Allgemeinheit verständlich zu machen. Offenbar liessen sich die abstrakten Krankengeschichten tatsächlich ‘nacherleben’ – wir bekamen von einem Angehörigen dafür ein Dankesschreiben.

Schon bevor ‘Kassensturz’ den Namen von Professor Schmidt publiziert hatte, haben sich bereits mobilisierte Patientinnen und Patienten bei der Redaktion gemeldet und sich lobend über ihren Arzt geäussert. Herr Schmidt, so hat er uns bestätigt, hat Patienten und Kollegen im Vorfeld über die Berichterstattung informiert. Es meldeten sich Stimmen aus den Hirslanden Kliniken, die sagten, das sei eine ‘Schmutzkampagne’, die Hirslanden selber schrieb in einer internen Mitteilung von einem ‘tendenziösen’ Beitrag. Andere Mediziner meldeten uns nach der Publikation, wir hätten zurückhaltend, fair und ‘harmlos’ berichtet, Professor Schmidt sei für seinen forschen Operationsstil bekannt.

Wir hoffen, in dieser Spannbreite eine Diskussionsgrundlage geschaffen zu haben. Der Beitrag beleuchtet einen Bereich des hochspezialisierten ärztlichen Schaffens, über den sonst wenig kritisch berichtet wird. Durch Fehlanreize im System bezahlt die Allgemeinheit aber teuer dafür. Für Patienten kann dies gravierende Folgen haben.

Wir sind der Überzeugung einen fairen, sachgerechten und inhaltlich korrekten Beitrag publiziert zu haben. Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, Herr Blum, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Wenn eine Einzelperson ins Visier der Medien gerät, sind die Aufregung und der Zorn regelmäßig sehr groß. Die Frage stellt sich: Musste das sein? Müssen sich Medien auf Einzelpersonen einschiessen?

Effektiv stellt sich die Frage anders: Wann sind Medien geradezu verpflichtet, Einzelpersonen ins Visier zu nehmen? Dann eben, wenn das Verhalten einer Einzelperson anderen Menschen, ja der Gesellschaft schadet, oder wenn zumindest der Verdacht besteht, dass jemand sich nicht an die Regeln hält. Bei Prof. Dr. Jan Schmidt hatte «Kassensturz» den Verdacht, dass er vorwiegend risikoreiche und ungenügend abgeklärte Operationen durchführt und hauptsächlich bei Zusatzversicherten.

Im Bereich der Medizin ist es von öffentlichem Interesse zu wissen, ob es Ärzte gibt, die bei Operationen zu große Risiken eingehen und sich möglicherweise an den Patienten bereichern wollen. Der «Kassensturz» ist eine Konsumentensendung, die auch die Interessen von Spitalpatienten vertritt. Es ist daher logisch, dass diese Redaktion immer wieder anwaltschaftlichen Journalismus betreibt. Das Bundesgericht und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) billigen den Medien das Recht auf anwaltschaftlichen Journalismus zu, sie verlangen einzig, dass die Angegriffenen sich wehren können. Es ist weiter legitim, dass sich Medien auf Whistleblowers stützen. Sie müssen zwar prüfen, ob die Whistleblowers sie für deren eigene Interessen instrumentalisieren wollen, aber viele Unregelmäßigkeiten, Affären und Skandale kommen nur dank Whistleblowers in die Medien und damit ans Licht der Öffentlichkeit. Dabei gilt das Redaktionsgeheimnis: Die Medien sind rechtlich berechtigt und ethisch verpflichtet, ihre Informanten zu schützen.

Ich habe mir den Beitrag mehrfach angeschaut. Es ist richtig, dass sich geballte Kritik auf Prof. Dr. Jan Schmidt richtet. Aber erstens gibt es eine ganze Anzahl Fälle, in denen Patienten geschädigt aus der Behandlung von Prof. Schmidt herauskamen und besser dran wären (oder noch leben würden), wenn andere medizinische Methoden angewendet worden wären. Zweitens äußern sich zahlreiche medizinische Experten kritisch zur Art und Weise, wie Prof. Schmidt medizinische Probleme löst. Und drittens kann sich Prof. Schmidt wehren – erstens schriftlich mit Aussagen, die immer wieder in den Beitrag eingeblendet werden, zweitens mündlich im Studiogespräch mit Ueli Schmezer, und er verteidigt sich gut.

Als Ombudsmann habe ich einerseits die Interessen des Publikums, anderseits die Pressefreiheit zu verteidigen. Ich bin aber nicht die Klagemauer für Individualrechte; dafür sind die Zivilgerichte da. Ich muss mich lediglich fragen: Hatte die Sendung zur Folge, dass Prof. Schmidt in den Augen des Publikums zu Unrecht angegriffen, ja diskriminiert wurde? Wurde seine Würde verletzt? Aus meiner Sicht gab es in der Sendung nur Kritik, die zu Recht erfolgte. Wenn also sein Image gelitten hat, dann eben zu Recht und nicht zu Unrecht.

Weiter muss ich mich fragen: Konnte sich das Publikum frei eine eigene Meinung bilden? Es erhielt Fakten und Meinungen serviert, und dort, wo Prof. Schmidt besonders arg kritisiert wurde, erhielt es dessen Gegenposition. Zwar wird in einem anwaltschaftlichen Beitrag die Meinungsbildung des Publikums im Sinne der Betroffenen, Geschädigten und Abhängigen beeinflusst, aber hier konnte Prof. Schmidt durch die Art und Weise, wie er argumentierte, einiges wettmachen.

Schliesslich muss ich mich fragen: War der Beitrag sachgerecht und fair? Dort, wo Sie Fehler vermuteten, hat Frau Gabathuler einleuchtend entgegnet, dass dem nicht so war. Aus meiner Sicht war der Beitrag sachgerecht. Und er war fair, weil alle, die reden wollten, zu Wort kommen.

Frau Gabathuler hat Ihre Kritikpunkte entkräftet. Ich kann mich der Stellungnahme der «Kassensturz»-Redaktionsleiterin anschliessen und kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/kritik-an-star-arzt-hochrisiko-operationen-an-privatpatiente

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