SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«10 vor 10»-Fokus «KESB-Zahlen in den letzten sechs Jahren» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 7. September 2018 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 6. September 2018 und dort den Fokus «KESB-Zahlen in den letzten sechs Jahren» und «Einblick in den Alltag einer Berufsbeiständin». [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Wir möchten ihnen auf diesem Weg mitteilen dass wir den Inhalt - das Konstrukt – die Präsentation, vorab zum Thema Berufsbeistände als sehr einseitig empfunden haben. Sie wissen sehr genau wie umstritten dieses, in mancher Hinsicht äusserst fragwürdige – wir sind Eltern- und private Beistände unseres behinderten Sohn JG 1971 – KESB Gesetz ist.

Einige Punkte des Anstosses ersehen sie im Form KESB-Initiative. Zwar haben sie im Beitrag auch – kurz – Herrn Pirmin Schwander das Wort gegeben... Dass sie aber in fast «’feierlicher’ Ankündigung ihre Zuschauer Einblick in ein Arbeitsleben - voll von beachtlichem Anspruch - ...ja gar teils Ueberbelastung gewähren ist eine / ihre Sache. Die zumindest berechtigte Frage zur - Notwendigkeit dieser kostenintensiver Sozial-Industrie von ungeheuerlichem Ausmass – nicht zu stellen erachten wir als ‘naiv’ und zumindest nach unserem Empfinden bedenklich genug !
Waren es im CH-Beistandswesen in früheren Zeiten zumeist motivierte, fast professionell arbeitende Laien, haben wir es in der Neuzeit mit laienhaften Professionellen zu tun. (Zitat hatte ich gelesen).
Einen Aufwand zur Rechtfertigung ihrerseits brauchen sie nicht zu betreiben. Auch ist es uns nicht wichtig eine Antwort von ihnen zu erhalten. Wir sind - geht es dann inskünftig um das Thema KESB – für Ausgewogenheit und Professionalität in der Berichterstattung. Dafür danken wir mit Hutlupf und Händedruck.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «10 vor 10» antwortete dessen Redaktionsleiter, Herr Christian Dütschler:

«X und X beanstanden unsere Berichterstattung über die KESB resp. die Berufsbeistände in der Sendung vom 6. September 2018. In einem zweiteiligen Fokus haben wir zuerst über die ‘KESB-Zahlen zu den letzten sechs Jahren’ berichtet und dann einen ‘Einblick in den Alltag einer Berufsbeiständin’ gegeben.

Die Beanstander haben unsere Berichterstattung ‘als sehr einseitig empfunden’. Sie sind zudem der Meinung, wir hätten die Fragen nach der ‘Notwendigkeit dieser kostenintensiven Sozial-Industrie von ungeheuerlichem Ausmass’ stellen sollen.

In diesem Zusammenhang möchten wir eine Vorbemerkung machen: Die Beanstander schreiben aus eigener Betroffenheit. Wir kennen zwar die konkrete Situation mit ihrem behinderten Sohn nicht genau, wir wissen jedoch aus anderen Fällen, die wir schon thematisiert haben, wie schwierig solche Situationen sein können. Wir sehen es auch so, dass die Medien entsprechende Fälle immer wieder aufnehmen und kritisch hinterfragen sollen. Als Beispiel möchten wir gerne auf einen Beitrag hinweisen, wo wir in diesem Sinne auch betroffenen Eltern besucht und dann einen Beitrag (KESB gerät erneut unter Druck) realisiert haben.[2] In diesem Sinne nehmen wir gerne zur oben erwähnten Kritik Stellung.

Anlass für den ersten Beitrag (‘KESB-Zahlen in den letzten sechs Jahren’) war eine Medienkonferenz der Kokes (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht). Deren positives Fazit konnte Pirmin Schwander, der national bekannteste KESB-Kritiker, im Beitrag durch zwei kritische Voten kontern. Zudem konfrontierte die Reporterin den Präsidenten des Verbandes der Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen mit dem kritischen Punkt der Überlastung. Die positive Bilanz der Kokes wurde also durchaus auch kritisch hinterfragt.

Der zweite Beitrag (‘Einblick in den Alltag einer Berufsbeiständin’) hatte zum Ziel, Einblick in den Berufsalltag einer Berufsbeiständin zu geben. Dazu begleitete unsere Reporterin die Berufsbeiständin an verschiedenen Schauplätze. Die Reporterin stellte der Frau auch kritische Fragen, z.B. ob sie genügend Zeit für die einzelnen Betroffenen hätte. Die Berufsbeiständin gab zu, dass das nicht immer der Fall sei. Auch der Widerstand von Betroffenen gegen einen verfügten Beistand wurde thematisiert. Ein Betroffener erwähnte seine anfängliche Wut. Gestreift wurde zudem die Problematik, dass Berufsbeistände keine Ausbildung kennen.

1. Vorwurf: Einseitige Berichterstattung

Die Beanstander werfen uns eine ‘sehr einseitige’ Berichterstattung vor. Damit sind wir nicht einverstanden.

Im Rahmen der gesetzlich garantierten Programmautonomie sind wir frei in der Wahl des Themas und in dessen Ausgestaltung. In dieser Sendung haben wir uns dafür entschieden, nach dem Beitrag über die aktuellen Kokes-Zahlen einen Beitrag über die Berufsbeistände auszustrahlen – also über einen Teilaspekt des umfassenden KESB-Themas. Den gewählten Aspekt ‘Berufsbeistände’ haben wir bereits in der Anmoderation klargemacht:

Die Beistände sind also ein wichtiger Pfeiler, wenn die KESB interveniert. Manche von ihnen tun dies freiwillig, andere professionell, die sogenannten Berufs-Beistände. Ein Job, bei dem’s eine dicke Haut aber auch viel Fingerspitzen-Gefühl braucht. Das zeigt die Reportage von Nathalie Christen. Ein seltener Einblick in den Arbeitsalltag einer Berufs-Beiständin.

Im darauffolgenden Beitrag stand der Berufsalltag der Beiständin im Zentrum, wobei mehrere verbeiständete Personen (ein Ehepaar und eine Einzelperson) an fünf verschiedenen Stellen zu Wort kamen.

Anzumerken ist, dass der Beitrag in einem sehr langen und aufwändigen Prozess entstanden ist. Die Reporterin deponierte vor eineinhalb Jahren beim Verband der Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen den Wunsch, eine Beiständin begleiten und mit Klienten sowohl aus dem Kindesschutz- als auch dem Erwachsenenschutzbereich sprechen zu können. Verschiedene Versuche scheiterten zuerst. Im Frühling dieses Jahres fanden sich schliesslich geeignete Personen, die für einen TV-Beitrag bereit waren und gleichzeitig die Folgen eines solchen Auftrittes abschätzen konnten. Es folgten verschiedene Gespräche, wie die betroffenen Personen einerseits geschützt werden und dem Publikum andererseits ein möglichst authentischer Einblick gewährt werden konnte. Der eigentliche Dreh fand im Sommer statt, wobei die Reporterin die betroffenen Personen vorgängig persönlich getroffen hatte, um ihnen Vertrauen ins Projekt zu geben.

Eine umfassende Berichterstattung zu einem Thema ist in einem kurzen 10vor10-Beitrag nicht möglich. Deshalb haben wir uns für den oben erwähnten Aspekt der Berufsbeistände entschieden. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass 10vor10 die Sicht der Betroffenen und deren Kritik an der KESB immer wieder in verschiedenen Beiträgen ausführlich aufgezeigt und Verantwortliche damit konfrontiert hat. Als Beispiel seien folgende Beiträge angeführt:

15.05.2018 10vor10 Was treibt Pirmin Schwander im Kampf gegen die KESB an?[3]

16.01.2018 10vor10 Forderung an die KESB: Fachleute sollen Eltern unterstützen [4]

29.03.2017 10vor10 Bundesrat zieht Bilanz zur KESB [5]

(+ Studiogespräch mit Michael Allgäuer von der KESB Zürich ) [6]

08.09.2016 10vor10 Bilanz nach vier Jahren KESB [7]

(+ Studiogespräch mit Guido Marbet vom KESB-Aufsichtsorgan ) [8]

10.08.2016 10vor10 KESB gerät erneut unter Druck (Angehörige von Behinderten) [9]

29.01.2016 10vor10 KESB muss Kommunikation verbessern [10]

07.12.2015 10vor10 Nach Drama in Flaach: Mitsprache bei Kinderschutz-Entscheiden [11]

Die Kritik an der KESB auch aus Sicht der Betroffenen wird also immer wieder in 10vor10 aufgegriffen. Von einer ‘einseitigen’ Berichterstattung kann also keine Rede sein.

2. Vorwurf: Frage nach der ‘Notwendigkeit dieser kostenintensiven Sozial-Industrie von ungeheuerlichem Ausmass’ hätte gestellt werden müssen

Die Beanstander sind der Meinung, wir hätten die Frage nach der ‘Notwendigkeit dieser kostenintensiven Sozial-Industrie von ungeheuerlichem Ausmass’ stellen müssen. Das sehen wir anders. Diese Frage ist sehr grundsätzlicher Natur und stellt die Notwendigkeit der KESB und der damit verbundenen Kosten grundsätzlich in Frage. Unsere Berichterstattung konzentrierte sich aber auf die aktuellen Zahlen der Kokes und den Aspekt der Berufsbeistände. Die grundsätzliche Frage war also schlicht nicht Teil des behandelten Themas.

Die Frage nach der Notwendigkeit eines professionellen Beistands thematisiert der Beitrag bei den konkret aufgezeigten Fällen aber durchaus: Beim gezeigten Ehepaar wurde offenbar abgeklärt, ob andere Unterstützer wie z.B. Familienangehörige in Frage kommen. Erst als dies verneint wurde, kam ein professioneller Beistand zum Zug. Aus heutiger Sicht ist das Ehepaar zudem selber froh um die Unterstützung der Beiständin. Im Beitrag hiess es wörtlich:

Familienangehörige konnten nicht helfen. So bekam Beiständin Reutimann von der KESB das Mandat, die Eltern zu unterstützen.

Und weiter unten:

Quote Mutter:
<Ich bin froh, wenn ich jemanden im Hintergrund habe, wenn Fragen von der Kita kommen, oder auch finanziell, für die Kinder, wenn sie Spenden brauchen.>

Auch im zweiten Fall, bei der gezeigten Rentnerin, stellte sich die Frage nach der Notwendigkeit der Massnahme nicht, da sie sich den Beistand selbst gewünscht hat. Im Text hiess es:

Eine Klientin kommt. Eine der wenigen, die von sich aus eine Beiständin wünschen. Eine schwere Depression und Klinikaufenthalte überforderten sie, die eigenen Kinder wollte sie nicht noch mehr belasten. Nun regelt die Beiständin ihre Finanzen und Administratives.

Die Frage nach der Notwendigkeit einer professionellen Beiständin wurde also bei beiden gezeigten Fällen aufgegriffen.

3. Fazit

Wie oben dargelegt, haben wir den behandelten Themenaspekt klar kommuniziert und keineswegs ‘einseitig’ berichtet. Die Frage nach der ‘Notwendigkeit dieser kostenintensiven Sozial-Industrie’ stellte sich im Zusammenhang mit dem von uns gewählten Thema im grundsätzlichen Sinne nicht. Bei den konkret aufgezeigten Fällen haben wir die Notwendigkeit einer Berufsbeiständin thematisiert.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Beanstandung zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Sie mit der KESB nicht nur positive Erfahrungen gemacht haben – zu sehr hängt es davon ab, ob die Chemie zwischen den Personen stimmt, die miteinander zurechtkommen müssen. Und wer negative Erfahrungen gemacht hat, sieht natürlich eine Sendung mit ganz anderen Augen als diejenigen, die positive Erfahrungen oder gar keine Erfahrungen gemacht haben. Dennoch müssten auch Sie sich vergegenwärtigen, ob Sie sich über die Zustände aufregen oder über die Sendung. Es ist ein Problem, dass eine Berufsbeiständin oder ein Berufsbeistand im Schnitt 72 Menschen betreut. Das ist enorm viel, bei einem 100-Prozent-Pensum bleiben da durchschnittlich 33 Minuten wöchentlich pro betreute Person, Wege hin und zurück miteingerechnet (und das ist ja nur der Durchschnitt; es gibt also noch Fälle mit mehr betreuten Personen und mit kürzeren Sprechzeiten). Auch die im zweiten Beitrag gezeigte Berufsbeiständin Claudia Reutimann betreut mit einem 80-Prozent-Pensum fast 60 Personen. Auch das ergibt eine halbe Stunde wöchentlich pro Person. Wenn eine Beiständin so positiv denkend an ihre Aufgabe herangeht wie Claudia Reutimann, dann kann sie auch in so kurzen Begegnungszeiten Wunder wirken, wenn aber ein Beistand eher ein mürrischer Bürokrat ist, dann wird es für die Betreuten zur Katastrophe. Damit will ich sagen: Die KESB können grundsätzlich noch so gut aufgestellt sein, am Schluss kommt es auf die konkrete Direktbeziehung an. Es gibt darum durchaus Kritikwürdiges im KESB-System. Die Sendung von «10 vor 10» aber war tipptopp. Sie hat nichts ausgelassen, nichts beschönigt, sondern gezeigt, wie das System funktioniert. Es gibt darum keinen Anlass, Ihre Beanstandung zu unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-06-09-2018?id=d5cdaf81-7df7-42d8-8c1a-ea31ed1913fc&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[2] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/kesb-geraet-erneut-unter-druck?id=dbd12c9b-c935-44e9-9e8d-223e77f2d216&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[3] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/was-treibt-pirmin-schwander-im-kampf-gegen-die-kesb-an?id=e56e93a3-beed-4122-85c7-15306086b471&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[4] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/forderung-an-die-kesb-fachleute-sollen-eltern-unterstuetzen?id=6c1b38c0-57af-4d38-8c37-70c8e3eb5a38&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[5] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-bundesrat-zieht-bilanz-zur-kesb?id=ac8a826a-8ce5-45e0-bcbd-f0f773ac0b3b&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[6] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-studiogespraech-mit-michael-allgaeuer?id=d603a61a-5543-433c-9973-df3f1033019a&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[7] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/v https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/mehr-rechte-fuer-kesb-betroffene?id=bc4c3d36-796c-4652-a68b-ec8bdbf19210&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190daideo/die-bilanz-nach-vier-jahren-kesb?id=f9a7ca54-5250-42d4-95db-303cd3dab917&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[8] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/studiotalk-mit-guido-marbet?id=5f22d96a-a9ff-4313-900b-7ca986be9737&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[9] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/kesb-geraet-erneut-unter-druck?id=dbd12c9b-c935-44e9-9e8d-223e77f2d216&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[10] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/kesb-muss-kommunikation-verbessern?id=7e3993a7-374e-41e8-97a4-9aa24e60c767&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da

[11] http://tp.srgssr.ch/p/srf/portal-detail?urn=urn:srf:ais:video:2ecf6a77-41eb-4b67-8d2d-ffa54b38ec03&autoplay=true

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