SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Rundschau» zur Selbstbestimmungsinitiative beanstandet (III)

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Mit Ihrer e-Mail vom 25. Oktober 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 24. Oktober 2018 und dort das Thekengespräch mit Nationalrat Hans-Ueli Vogt zur Selbstbestimmungsinitiative.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Gestern habe ich in der Rundschau die Diskussion zur Selbstbestimmungsinitiative gesehen.

Ich bin schockiert über die ausserordentlich tendenziöse Sendung. In der Studio Diskussion zwischen dem SRF Moderator Hr. Brotz und dem Initianten Hr.Vogt war die politische Meinung des Moderators (resp. der ganzen SRF Redaktion) offensichtlich und unerträglich. Ich empfinde es überheblich und anmassend, wenn ich als Zuschauer des ‘service publique’-Senders die Gesinnung von den Machern und der Redaktion der Sendung so penetrant aufoktroyiert bekomme. Übrigens handelt es sich bei der oben genannten Schilderung nicht um eine Ausnahme.

Ich bitte um Kenntnisnahme und bitte Sie um eine entsprechende Stellungnahme.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti:

«Wir nehmen zur Beanstandung von Herrn X Stellung. Dieser formuliert keine konkreten Argumente, sondern polemisiert gegen Moderator und Redaktion – und wirft der Rundschau politischen Gesinnungsjournalismus vor.

Dazu nur so viel: Die Rundschau hat mit dem Schwerpunkt zur SBI einen informativen Diskussionsbeitrag zu einer politisch überaus wichtigen und emotional geführten Abstimmung geleistet. Der Beitrag mit der pointiert argumentierenden Andrea Huber und dem einordnenden Professor Oliver Diggelmann bildete eine ideale Rampe für das engagierte Studiogespräch mit Nationalrat Hans-Ueli Vogt. Die Sendungsanlage war ausgeglichen und beide Seiten kamen mit ihren besten Argumenten zu Wort. Darum sind wir überzeugt, sachgerecht und transparent berichtet zu haben, so dass sich das Publikum jederzeit eine eigene Meinung bilden konnte.

Wir bitten Sie darum, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Interviews. Was ist das Ziel eines Interviews? Das Ziel ist, den Gesprächspartner zu Aussagen zu einem bestimmten Thema zu bewegen, und zwar zu Aussagen, die nicht privater Natur, sondern für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Aussagen dem Interviewenden passen oder nicht. Wie kann der Moderator sein Gegenüber am ehesten zum Argumentieren bringen? Indem er die Gegenposition einnimmt und den Gesprächspartner auf problematische frühere Aussagen oder auf Widersprüche hinweist. Bei Gesprächspartnern, die nicht als Experten für ein bestimmtes Sachgebiet eingeladen werden, sondern die «Überzeugungstäter» sind (als Politiker, als Unternehmer, als Gewerkschaftsführer, als Fußballtrainer, als Kulturschaffende), bietet sich in der Regel das «konfrontative Interview» an: Der Moderator fragt fordernd, ja aggressiv, um in kürzester Zeit das Maximum aus dem Gesprächspartner herauszuholen. Ist der Gesprächspartner ein SVP-Nationalrat, nimmt der Moderator logischerweise eine «linke» Gegenposition ein. Ist die Gesprächspartnerin hingegen eine SP-Nationalrätin, nimmt der Moderator ebenso logischerweise eine «rechte» Gegenposition ein. Es geht also nicht darum, dem Publikum eine Gesinnung aufzuoktroyieren, sondern darum, die Position des Gastes möglichst scharf herauszuschälen. «Überheblich» und «anmassend» ist an dieser Moderatorenrolle nichts. Im Gegenteil: Moderator Sandro Brotz hat sich vollkommen richtig verhalten und gegen keinerlei Regeln verstoßen. Er hat das Gespräch hervorragend geführt, und Nationalrat Vogt hat sich engagiert für seine Sache gewehrt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/sendungen/rundschau/fremde-richter-in-der-schuldenfalle-us-botschafter-in-bern

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