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SRF News Online-Artikel «100-Millionen-Sickergrube – Kantone machen mit Arbeitslosenkasse Millionen-Gewinne» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 4. November 2018 haben Sie den Online-Artikel «100-Millionen-Sickergrube – Kantone machen mit Arbeitslosenkasse Millionen-Gewinne»[1] vom 29. Oktober 2018 bei SRF news be­anstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Ich bin der Meinung, dass folgender Artikel auf srf.ch gegen das Sachgerechtigkeitsgebot richtet:

Im Artikel wird die Arbeitslosenversicherung als „Zwangsversicherung“ bezeichnet.

Ich halte diesen Begriff für absolut fehl am Platze. Er ist populistisch und hat mit dem Inhalt des Arti­kels nichts zu tun. Es ist bedenklich, wenn sich SRF solcher Ausdrücke bedient. Anhand der Kommen­tare können Sie gut sehen, welche Meinungen durch solche Artikel gestützt werden.

Der Ausdruck „Zwangsversicherung“ ist nicht sachgerecht. Zudem ist aus dem Artikel überhaupt nicht ersichtlich, wo die vermuteten 50 Millionen (oder sind es gar 100 Millionen) versickern.

Ich bitte Sie inständig, wieder zu einer sachlichen und informativen Berichterstattung zurückzukehren.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Roman Mezzasalma, Redaktionsleiter ECO + Wirtschaft TV, SRF, schrieb:

Besten Dank für die Gelegenheit, zur Beanstandung von Frau X vom 4. November 2018 Stellung zu nehmen, die sich auf einen Artikel [2] der Redaktion ECO auf srf.ch vom 29. Oktober 2018 bezieht. Zu diesem Artikel gehört auch ein eingebettetes Video aus der Fernsehsendung ECO [3] von 8 Minuten 15 Sekunden Länge.

Die Beanstanderin kritisiert die Bezeichnung der Arbeitslosenversicherung als «Zwangsversicherung» als «nicht sachgerecht», als «absolut fehl am Platz», als «populistisch». Zudem habe der Ausdruck «Zwangsversicherung» «mit dem Inhalt des Artikels nichts zu tun.»

Ausserdem moniert die Beanstanderin, aus dem Artikel sei überhaupt nicht ersichtlich, «wo die vermu­teten 50 Millionen (oder sind es gar 100 Millionen)» versickerten.

Aus Sicht der Redaktion zeigt ihre Recherche, dass im System der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz beträchtliche, zwangsweise von den Arbeitnehmern erhobene ALV-Lohnabzüge nicht vollstän­dig dem Verwendungszweck zufliessen.

Zum einen versickert Arbeitslosenversicherungsgeld, indem die Aufwände von privaten (gewerkschaft­lichen) und öffentlichen Arbeitslosenkassen mit einer offensichtlich zu hoch angesetzten Pauschale vergütet werden. Zum zweiten geht Geld verloren durch fehlerhaft bearbeitete Arbeitslosendossiers.

Das erste Rechercheergebnis wird unter anderem untermauert durch einen der Profiteure und Emp­fänger dieser zu hohen Pauschale, den Kanton Aargau, repräsentiert durch den zuständigen SP-Regie­rungsrat Urs Hofmann. Dass seinem Kanton aus dem Betrieb einer Arbeitslosenkasse Millionengewinne zufliessen, bezeichnet Hofmann als erstaunlich: «Im Sinne des Erfinders oder des Seco kann das ja nicht sein».

Von öffentlichem Interesse wird nun dieser ungerechtfertigt entstehende Gewinn angesichts der Tat­sache, dass alle Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert sind und ihnen dabei – im Gegensatz beispielsweise zur Haftpflichtversicherung – keine Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern geboten wird. Das Obligatorium kombiniert mit der fehlenden Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anbietern macht aus unserer Sicht das System der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz zu einer «Zwangsversicherung»: Die Arbeitnehmenden sind gezwungen, sich genau dort gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.

Dass das Wort «Zwang» bisweilen auch in populistischen Kontexten verwendet wird, wie die Bean­standerin moniert, mag zutreffen. Das Wort «Zwang» mit dem Argument einer ihm generell abgehen­den Sachgerechtigkeit deswegen aus unserer Berichterstattung gänzlich zu verbannen, scheint uns hingegen nicht gerechtfertigt. Laut Duden drückt «Zwangs»- in Verbindung mit Substantiven aus, «dass etwas erzwungen wird oder unter Zwang geschieht – Beispiel: Zwangsfilter, Zwangsruhestand, Zwangsüberstunden».

Das zweite Rechercheergebnis, wonach der potentielle Schaden durch die fehlerhafte Bearbeitung von Arbeitslosendossiers sich auf «gegen 100 Millionen Franken» beläuft, stützt sich darauf, dass eine Zu­fallsstichprobe von 1,3 Prozent aller Dossiers eine Schadenssumme von 1,35 Millionen Franken hervor­gebracht hat. Eine Hochrechnung auf 100 Prozent aller Dossiers ergibt demnach 103 Millionen Fran­ken. Weil eine Zufallsstichprobe eine Fehlermarge von einigen Prozent beinhaltet, haben wir uns auf die Formulierung «gegen 100 Millionen Franken» an potentiellem Schaden festgelegt.

Aufgrund dieser Darlegungen beantragen wir die Beanstandung, wonach wir mit der Berichterstattung über unsere Recherche zu den Arbeitslosenkassen gegen das Sachgerechtigkeitsprinzip verstossen ha­ben sollen, zurückzuweisen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Online-Artikels. Sie beanstanden in Ihrer Eingabe, dass Sie den Begriff «Zwangs­versicherung» im Online-Artikel «100-Millionen-Sickergrube – Kantone machen mit Arbeitslosen­kas­sen Millionen-Gewinne»[4] für fehl am Platz, ja sogar für nicht sachgerecht halten und er populistisch sei. Zudem monieren Sie, dass aus dem Online-Artikel über­haupt nicht ersichtlich ist, «wo die vermuteten 50 Millionen (oder sind es gar 100 Millionen) ver­sickern».

Zum Begriff «Zwangsversicherung»: Ich kann ein Stück weit nachvollziehen, dass Sie diesen Be­griff für fehl am Platz halten. Auch aktuelle Begriffe wie beispielsweise «Zwangsgebühren» oder «Zwangsabgaben» sind Ausdrücke, die den Sachverhalt in knappster Form umreissen, dabei aber das System, das dahinter seht, nicht erklären. Dass der Begriff «Zwangsversicherung» nun nicht sach­gerecht sei, kann ich aber nicht unterstützen, zumal die Hintergründe und Zusammenhänge im On­line-Artikel recht ausführlich aufgezeigt werden. Der Begriff «Zwangsversicherung» zeigt hier in seiner knappen Form auf, dass es für die Zahlenden keine Alternative gibt; das ist nicht populistisch, fak­tisch richtig und sachgerecht. Ich empfehle der Redaktion aber, auf diesen Begriff künftig zu ver­zichten.

Des Weiteren beanstanden Sie, dass «aus dem Artikel überhaupt nicht ersichtlich [ist], wo die vermu­teten 50 Millionen (oder sind es gar 100 Millionen) versickern». Wie Herr Roman Mezzasalma, Redakti­onsleiter ECO + Wirtschaft TV, schrieb, gehört zum Online-Artikel[5] auch ein eingebettetes Video aus der Fernsehsendung ECO[6]. In diesem wird der komplexe Sachverhalt anschaulich erklärt. Die Be­rechnungsgrundlage für die vermuteten 100 Millionen wird in knapper Form aufgezeigt. Sie stützt sich gemäss Herr Mezzasalma darauf, «dass eine Zufallsstichprobe von 1,3 Prozent aller Dossiers eine Schadenssumme von 1,35 Millionen Franken hervorgebracht hat. Eine Hochrechnung auf 100 Prozent aller Dossiers ergibt demnach 103 Millionen Franken. Weil eine Zufallsstichprobe eine Fehlermarge von einigen Prozent beinhaltet, haben wir uns auf die Formulierung «gegen 100 Millionen Franken» an po­tentiellem Schaden festgelegt.».

Sowohl im Fernsehbeitrag als auch im Online-Artikel wird davon ge­sprochen bzw. geschrieben, dass sich der potenzielle Schaden «geschätzt» auf gegen 100 Millionen Franken beläuft. «Realistisch ist wohl ein zweistelliger Millionenbetrag», steht im Online-Artikel er­gänzend. Im Fernsehbeitrag[7] heisst es wörtlich: «ECO schätzt aufgrund er vorliegenden Zahlen – ein mögliches Schadenspotenzial könnte bis zu 100 Millionen Franken betragen.» Die Verantwortlichen haben offengelegt, dass es sich um eine Schätzung handelt und im Online-Artikel wird zusätzlich an­gedeutet, dass es wohl ein zwei­stelliger Millionenbetrag sei. Das Publikum wurde sachgerecht infor­miert und konnte sich frei eine eigene Meinung bilden.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernseh­gesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

stv. Ombudsmann Manfred Pfiffner

[1] https://www.srf.ch/news/wirtschaft/100-millionen-sickergrube-kantone-machen-mit-arbeitslosenkassen-millionen-gewinne

[2] https://www.srf.ch/news/wirtschaft/100-millionen-sickergrube-kantone-machen-mit-arbeitslosenkassen-millionen-gewinne

[3] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=aff047c7-2b16-473e-9d93-53bc9618102a&startTime=4.339

[4] https://www.srf.ch/news/wirtschaft/100-millionen-sickergrube-kantone-machen-mit-arbeitslosenkassen-millionen-gewinne

[5] https://www.srf.ch/news/wirtschaft/100-millionen-sickergrube-kantone-machen-mit-arbeitslosenkassen-millionen-gewinne

[6] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=aff047c7-2b16-473e-9d93-53bc9618102a&startTime=4.339

[7] https://www.srf.ch/play/tv/popupvideoplayer?id=aff047c7-2b16-473e-9d93-53bc9618102a&startTime=446.374 [Timecode: 07:17 – 07:25]

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