«Rendez-vous»-Anmoderation zum Beitrag «Der Kleine droht den Großen» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 29. November 2018 beanstandeten Sie das «Rendez-vous» (Radio SRF) vom gleichen Tag und dort die Anmodertion zum Beitrag «Der Kleine droht der Großen» über die Debatte des Ständerates über die neuen Kohäsionszahlungen an Staaten der Europäischen Union (EU).[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Es ist nicht die Schweiz, welche die EU erpresst, sondern in mehrfacher Hinsicht gerade umgekehrt! Warum verdreht unser zwangsgebühren-finanziertes Staatsradio derart grob die Tatsachen? Unser links-geführtes Staats-Radio SRF macht uns erneut wütend.
Fakten sind: Es ist umgekehrt die EU, welche dauernd versucht, uns zu erpressen (verwehrter Zugang zur Börse, Bildungspolitik, x-fach angedrohte wirtschaftliche Sanktionen etc.). Und sie hat die Arroganz, von der Schweiz eine Kohäsions-Milliarde zu verlangen, welche der EU-Osterweiterung zugutekommen soll. Diese Staaten im Osten waren einst brutale Diktaturen! Und die EU liebäugelt immer noch mit der Türkei als potentiell neues EU-Mitglied - die EU hofiert damit einer Diktatur. Und wir sollen den Schmarren mitfinanzieren?? Wo haben die SRF-Moderatoren den Verstand?
Selbstbestimmung heisst eben, sich jeglichen Erpressungsversuchen zu widersetzen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung «Rendez-vous» antwortete Herr Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X kritisiert, dass Radio SRF im ‘Rendezvous’ vom 29. November 2018 davon gesprochen habe, die Schweiz erpresse die EU. Richtig sei vielmehr, dass die EU die Schweiz erpresse.

Anlass der Berichterstattung war die Parlamentsdebatte über die Schweizer Kohäsionszahlungen an osteuropäische Länder. Viele Parlamentarier wollen diese an Bedingungen knüpfen. Im Beitrag von Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt ist deshalb mehrfach von Drohungen die Rede. Es wird ebenfalls deutlich gemacht, dass diese Drohungen eine unmittelbare Reaktion sind auf Drohungen der EU, nämlich die Äquivalenz der Schweizer Börse nicht anzuerkennen, falls die Schweiz das Rahmenabkommen nicht gutheisst.

Drohungen sind unschön. Besonders unter an sich befreundeten Staaten. Aber sie sind legal, legitim und gehören zum politischen Geschäft. Was zwischen der Schweiz und der EU in diesen Wochen ausgetauscht wird, sind Drohungen und Gegendrohungen. Wir können, ja wir müssen sie deshalb auch als das bezeichnen. Wir taten das im Beitrag selber und ebenso in der Anmoderation zum Beitrag. In der Berichterstattung wiederum kamen Vertreter der verschiedenen Parteien im Originalton zu Wort – deren Position übrigens in dieser Frage, von der SVP bis zur SP, weitgehend übereinstimmte. Und zwar insofern als nun auch die Schweiz, bildlich gesprochen, den Knüppel aus dem Sack holen müsse. Also drohen solle.

In den Schlagzeilen ganz am Anfang der Sendung ist uns jedoch ein Fehler unterlaufen, den wir selbstverständlich eingestehen, für den wir uns entschuldigen und der auch unseren eigenen Regeln widerspricht: So richtig es ist, beim Schlagabtausch von Drohungen zu sprechen, so falsch war es, das Wort Erpressung zu verwenden. Erpressung ist ein Straftatbestand. Der Ausdruck gehört also nicht in den Kontext einer politischen Debatte, die zwar hart geführt, sich aber in einem gänzlich rechtmässigen Rahmen bewegt. Der Ausdruck Erpressung wäre allerdings - und anders als Herr X schreibt - aus unserer Sicht ebenfalls unzulässig im Zusammenhang mit den Drohungen der EU.

Die Beanstandung ist für uns Anlass, einmal mehr gegenüber den Redaktionen zu thematisieren, dass wir in der Berichterstattung über politische Auseinandersetzungen keine Begriffe verwenden, die kriminelle Handlungen bezeichnen – ausser es geht ausnahmsweise tatsächlich um solche.

Hingegen wehren wir uns gegen den Vorwurf, wir würden die Tatsachen verdrehen. Die Berichterstattung zur Parlamentsdebatte erfolgte unserer Ansicht nach völlig korrekt und entsprach unseren publizistischen Leitlinien. Wie gesagt, mit Ausnahme des in diesem Zusammenhang falschen Begriffs Erpressung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie haben Recht und gleichzeitig Unrecht: Wenn die Schweiz der EU droht und die Kohäsionsmilliarde zugunsten von osteuropäischen EU-Mitgliedern mit Bedingungen verknüpft, dann reagiert sie auf eine Drohung der EU. Aber weder die Schweiz erpresst die EU, noch erpresst die EU die Schweiz. Das sind kriminelle Handlungen, die in der Diplomatie unter befreundeten Staaten nichts zu suchen haben. Der Satz «Der Ständerat erpresst die EU» war daher deplatziert, und ich begrüsse es, wenn Herr Gsteiger innerhalb von Radio SRF darauf hinwirkt, dass Begriffe, die kriminelle Handlungen bezeichnen, in der politischen Berichterstattung nicht mehr vorkommen. Der Beitrag «Der Kleine droht dem Großen» selber (Minuten 11:15 bis 14:15) war hingegen absolut korrekt.

Ich möchte aber zwei Punkten in Ihrer Begründung entschieden entgegentreten: Erstens kritisieren Sie die EU und erwähnen, dass die Staaten Osteuropas, die von der Kohäsionsmilliarde profitieren, vor kurzem noch Diktaturen waren, und dass die EU immer noch damit liebäugle, die autoritär regierte Türkei als Mitglied aufzunehmen, und schreiben dann: «Wir sollen den Schmarren mitfinanzieren?? Wo haben die SRF-Moderatoren den Verstand?» Da schlagen Sie den Sack und meinen den Esel. Der Beitrag von 1,3 Milliarden Franken an osteuropäische Staaten der EU ist keine Erfindung von Radio und Fernsehen SRF. Er resultiert aus den bilateralen Verträgen und wurde dem Parlament vom Bundesrat beantragt. Der Ständerat hat mit klaren Bedingungen zugestimmt. Wenn Sie also gegen die Kohäsionsmilliarde sind, dann müssen Sie sich beim Bundesrat, beim Ständerat und beim Nationalrat, ja beim Schweizer Souverän, der den bilateralen Verträgen zugestimmt hat, beschweren, und nicht bei SRF. Philipp Burkhart, der über die Debatte des Ständerates berichtete, fasste nur zusammen, was im Rat gesagt wurde; er hat den Ständeräten nicht die Reden geschrieben.

Zweitens schreiben Sie vom «links-geführten Staatsradio». Radio SRF ist kein Staatsradio. Wäre SRF ein Staatsradio, dann wäre es der Lautsprecher des Bundesrates und des Parlamentes. Und da es sowohl im Bundesrat und als auch im Parlament eine bürgerliche Mehrheit gibt, könnte ein Staatsradio, wenn es denn eines wäre, keinesfalls ein links-geführtes Staatsradio sein. Es wäre dann ein bürgerliches Staatsradio. In der Schweiz gibt es aber weder ein bürgerliches noch ein linkes Staatsradio. Staatsradio und Staatssender gibt es beispielsweise in China, in Kuba, in Syrien, in Ägypten, in Thailand, in Saudi-Arabien, in der Türkei, in Russland, nicht aber in der Schweiz.

Ich komme zurück auf die Sendung «Rendez-vous», die Sie beanstandeten. Einerseits war es ein Fehler, von «Erpressung» zu sprechen, anderseits war der Beitrag über die Ständeratsdebatte absolut korrekt. Ich kann daher Ihre Beanstandung in Bezug auf den einen Punkt, also teilweise, unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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