SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«SRF News App»-Artikel «USA setzen Sanktionen gegen den Iran in Kraft» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 5. November 2018 und mit Ergänzungen vom 10. November 2018 beanstandeten Sie einen Artikel auf der SRF News App vom 5. November 2018, nämlich «USA setzen Sanktionen gegen den Iran in Kraft».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich möchte eine Beschwerde vorbringen gegen das missachten des Sachlichkeits Gebotes dem SRF/SRG unterliegt. Und zwar geht es mir um die Darstellung des Atomabkommens. In diesem Artikel, wie übrigens auch bei Vorherigen Artikel darüber wird Geschrieben das die USA aus dem Abkommen ausgetreten sei. Das suggeriert Falsche Tatsachen. Dieses Abkommen ist Völkerrechtlich bindend und die Regeln für einen Ausstieg eines Vertragspartners sind klar definiert. Die USA sind nicht aus dem Abkommen ausgestiegen, sie haben denn Vertrag gebrochen. Um aus dem Vertag auszusteigen wäre der Anruf an das UN Schiedsgericht von Nöten gewesen, die dann den Sachverhalt untersucht hätten. Das hat die USA nicht getan. Die UNO bestätigte mehrmals das der Iran nicht Vertragsbrüchig geworden sei.

Die USA haben somit einen Völkerrechts Bindenden Vertrag gebrochen. Wenn das SRF schreibt die USA seien aus dem Vertag ausgestiegen, was sie Rechtlich gar nicht können ohne die Bestätigung des UN Schiedsgerichtes, das sie im übrigen gar nicht beigezogen haben. Suggeriert dies das die USA ganz Normal aus dem Vertag zurückgetreten seien. Was Faktisch Falsch ist. Es war und ist ein Völkerrechtsbruch, da sie gegen die Entscheidung des UN Sicherheitsrates verstossen. Darüber hinaus wird die Argumentation der US Regierung wiedergegeben wonach der Iran weiterhin an Raketen und Atomwaffen baue. Dies wird jedoch von den UN Inspektoren verneint.

Dies findet im Artikel jedoch kein Platz. Es suggeriert somit gleich mehrfach Falsche tatsachen. Einerseits wird der Völkerrechtsbruch verschwiegen und dargestellt, es handle sich um einen Normalen Vertrag von dem eine Partei ohne weiteres zurücktreten kann. Andererseits wird verschwiegen das die Aussagen der US Regierung von der UNO widerlegt wurden.

Ich erwarte von einem Neutralen Medium dessen Aufgabe die SRG haben sollte, das diese Tatsachen Richtig wiedergegeben werden. Das der Ausstieg der USA ein Vertragsbruch ist und das dieser nach UNO gegen das Völkerrecht verstösst. Ich erwarte auch, das wenn die US Regierung solche Behauptungen aussprechen, diese zwar wiedergegeben werden dürfen, jedoch der Sachlichkeits halber mit einem Kommentar versehen wird das die UN dies verneine und es dafür keine Beweise seitens der Inspektoren gebe.

Es ist mir aufgeffalen das die betreffenden Punkte generell in denn Artikeln auf der SRF app diese Diskrepanz aufweisen. Der Artikel auf denn ich bezug genommen habe wurde am 5.11.2018 auf der App veröffentlicht. Ich würde mir aber wünschen dass in Zukunft die Erwähnten Punkte Richtig dargestellt werden. Dies kann ja wie üblich in einer kleinen Grauen Info Box im Artikel vermerkt werden. Mir ist klar dass die Darstellung und auch die Meinung des Verfassers durch die Freie Meinungsäusserung und der Journalischen Freiheit widergegeben werden kann und das soll auch so sein. Nur wenn von Atomvertrag Ausstieg geschrieben wird, obwohl es ein Vertragsbruch darstellt, werden dem Leser Falsche Tatsachen vermittelt. Ein Ausstieg suggeriert das die USA dieses Recht haben. Da es sich jedoch um einen Völkerrechtlich bindenden Vertrag handelt und sie die nötigen Schritte für einen korrekten Ausstieg nicht eingehalten haben, ist dies ein Vertragsbruch und ein Völkerrechtsbruch. Die Pressestelle der UNO wird ihnen dies Bestätigen, um mein Aussage zu überprüfen, wenn Nötig. Das EDA sollte dies jedoch auch bestätigen können. Sie werden auch bestätigen das sich der Iran in jedem Punkt an denn Vertrag hält, was auch nicht im Artikel wiedergegeben wurde. Sondern nur die Position der US Regierung die jedoch in keinem Zusammenhang mit der erklärung der UNO steht, die den Vertrag überwachen. Auch da könnte dem Leser suggeriert werden dass die US Regierung angemessen agiert. Es wird nicht erwahänt das die US Regierung im Gegensatz zur UNO keine Beweise vorlegt um ihre Behauptung zu untermauern.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF News antwortete Herr Mark Livingston, Bereichsleiter Aktualität SRF News:

«Besten Dank für die Gelegenheit, zur Beanstandung von Herrn X vom 10. November 2018 Stellung zu nehmen, die sich auf einen Artikel auf srf.ch/news und auf der SRF App vom 5. November 2018 bezieht. Der Beanstander kritisiert, dass SRF News schreibt, die USA sei aus dem Atomabkommen mit Iran ‘ausgetreten’. SRF suggeriere damit falsche Tatsachen. Die USA hätten vielmehr einen völkerrechtlich bindenden Vertrag ‘gebrochen’, SRF habe den ‘Völkerrechtsbruch’ verschwiegen als auch den Umstand, dass die Aussagen der US-Regierung von der Uno widerlegt worden seien.

Aus Sicht der Redaktion ist der Begriff ‘Austritt’ auf jeden Fall zulässig. Nach Rücksprache mit dem SRF-Uno-Korrespondenten Fredy Gsteiger können wir dem Vorwurf von Herrn X Folgendes entgegenhalten: Grundsätzlich können Vertragspartner völkerrechtlichen Verträgen den Rücken kehren. Meistens sind damit Bedingungen verknüpft, zum Beispiel sind Fristen einzuhalten.

Umstrittener ist, ob die USA vertragswidrig früh, also vor Ablauf der Austrittsfrist, wieder Sanktionen verhängt haben. Sie können zwar behaupten, es handle sich um neue Sanktionen, die sie unabhängig vom Abkommen verhängen. Aber zumindest den Geist dieses Abkommens verletzen sie auf jeden Fall. Höchst umstritten ist auch die völkerrechtliche Legalität der US-Bestrebungen, andere Staaten zu Sanktionen zu zwingen, weil sie damit deren Souveränität verletzen.

Der beanstandete Artikel hatte allerdings nicht die Funktion, die Legalität des Vertrags-Austritts der USA zu erörtern, sondern beschreibt die News der Nacht auf den 5. November 2018, nämlich die Inkraftsetzung weiterer Wirtschaftssanktionen gegen den Iran. Der Rückzug der USA aus dem internationalen Atomabkommen mit dem Iran wird folgerichtig auch nur in einem Satz erwähnt (<...Trump hatte die Sanktionen bereits im Mai angekündigt, nachdem sich die USA aus dem internationalen Atomabkommen mit dem Iran zurückgezogen hatten...>). Daher scheint uns die Kritik von Herrn X an diesem Artikel daneben zu zielen.

Weiter moniert Herr X, dass wir die internationale Kritik an dem Vertragsaustritt der USA nicht adäquat dargestellt hätten. Diesbezüglich möchten wir gerne darauf hinweisen, dass wir in besagtem Newsartikel zu den neu verhängten Wirtschaftssanktionen an prominenter Stelle auf einen Artikel unseres SRF-Fachexperten zum Thema verlinkt haben, welcher die internationale Gemengelage (inklusive der Kritik am Verhalten der USA) analysiert.[2]

Unter anderem schreiben wir dort: <Auch die USA können nicht ernsthaft bestreiten – sie tun es aber trotzdem! –, dass der Iran die Bedingungen des Atomabkommens einhält. Das Regime unternimmt zurzeit keine Schritte mehr, um sich Atombomben zu beschaffen. Weil das so ist, hat auch US-Verteidigungsminister James Mattis dafür plädiert, am Atomvertrag von 2015 festzuhalten.> Dass der Iran sich an das Abkommen gehalten hat und die US-Regierung sich dadurch im eigenen Handeln nicht beirren liess, schreiben wir – anders als von Herrn X kritisiert – hier sogar explizit.

Aufgrund dieser Darlegungen beantragen wir die Beanstandung von Herrn X vollumfänglich zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Artikels. Man muss unterscheiden zwischen einer politischen Beurteilung des Atomabkommens mit Iran und der journalistischen Berichterstattung über eine Etappe im Verhältnis USA-Iran. Sie nehmen eine politische Beurteilung vor, der ich privat weitgehend zustimmen würde: Das Atomabkommen mit Iran war richtig und wichtig.[3] Laut der Internationalen Atomenergiebehörde hat Iran das Abkommen eingehalten. Der amerikanische Präsident Trump war anderer Ansicht und hat das Abkommen einseitig gekündigt, während die europäischen Partner daran festhielten. Unter bestimmten Bedingungen kann man jeden Vertrag kündigen, auch einen internationalen. Ob es klug ist oder dumm, ist eine andere Frage.

Im Artikel auf SRF News ging es aber einzig und allein um die neuen Sanktionen, die die USA als Folge ihres Ausstiegs aus dem Abkommen in Kraft setzten. Was diese Sanktionen für Iran, aber auch für asiatische Erdölbezüger, vor allem Indien, Japan und Südkorea, bedeuten, ordnete die Erdöl-Expertin Cornelia Meyer in zusätzlichen Video- («Tagesschau») und Audio- (SRF 4 News) Beiträgen kenntnisreich und differenziert ein. Diese Beiträge waren mit dem Artikel verlinkt. Über das, was tagesaktuell wichtig war, wurde daher das Publikum vollumfänglich informiert. Es war nicht nötig, nochmals die ganze Chronologie des Atomabkommens mit Iran nachzuerzählen und das Pro und Contra zu repetieren. Ich kann deshalb Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/news/international/trotz-internationaler-proteste-usa-setzen-sanktionen-gegen-den-iran-in-kraft

[2] https://www.srf.ch/news/international/haertere-us-sanktionen-ueberlebt-das-atomabkommen-mit-dem-iran

[3] https://www.nzz.ch/international/abkommen-mit-iran-die-wichtigsten-etappen-des-atom-deals-ld.137279

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/die-wichtigsten-antworten-zum-atomabkommen-mit-iran-15580342.html

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