Illustration: Zeigefinger streckt sich in die Luft
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF News-Beitrag «Berner Rapper entschuldigen sich bei SVP-Nationalrätin Rickli» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 17. Januar 2019 beanstandeten Sie den SRF News-Text «Berner Rapper entschuldigen sich bei SVP-Nationalrätin Rickli» vom 30. Dezember 2018.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande die einmal mehr nur halbwahre Darstellung von SRFNews. Nur um ihre linksextremen Forumsjünger wieder aufzuhetzen.

Beschimpfung in Video - Berner Rapper entschuldigen sich bei SVP-Nationalrä...
Das Berner Obergericht hat fünf Rapper wegen Beschimpfung und übler Nachrede schuldig gesprochen.

1. Beanstande ich die Titelauswahl. von SRFNews stellen NICHT den Tatbestand oder die Verurteilung in den Fokus. Auch nicht den durchaus kritischen Teil weil das Gericht die Rapper vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen hatten. NEIN UNSER ROTFUNK stellt als Titel doch tatsächlich die Entschuldigung als Titel in den Fokus.

2. Ich beanstande weil SRFNews einmal mehr die komplette Wahrheit verschweigt. 1. Beanstande ich die Titelauswahl. von SRFNews stellen NICHT den Tatbestand oder die Verurteilung in den Fokus. Auch nicht den durchaus kritischen Teil weil das Gericht die Rapper vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen hatten. NEIN UNSER ROTFUNK stellt als Titel doch tatsächlich die Entschuldigung als Titel in den Fokus.

2.1. Die Rapper MUSSTEN sich entschuldigen. Dies hätte im Beitrag zur Sprache kommen müssen. Gerade wenn man es für den Titel wählt.

2.2. SRFNews verschweigt einmal mehr, wenn die Täterschaft Linkes Gedankengut hat. Es wurde NICHT erwähnt, dass die Rapper aus der ‘Reitschule’-Szene stammen. Es wurde ebenfalls verschwiegen, dass diese Rapper SICH SELBER (!!!) ALS SOZIALISTEN BEZEICHNEN. Dies wurde zum Beispiel beim ‘Blick’ transparent wiedergegeben.[2]

SRFNews bereitete diesen Beitrag einmal mehr darum so populistisch, aufhetzend vor, damit ihre linken Jünger wieder aufgehetzt SVPler diffamieren. Roger Blum, bevor Sie sich wieder echauffieren. Ich beanstande HIER nicht die Aufschlaltung der Kommentare durch SRFNews. Ich verweise auf den Nachweis wie der populistische, halbwahre Beitrag von SRFNews das gewünschte Ziel erreichte. Die Linken SRFJünger in den Foren hetzen mit allen Mitteln wieder gegen SVP und deren Wähler. Alles ungestraft durch die SRFNews-Redaktion. Was auch beweist wie SRFNews einmal mehr nur diesen Zweck verfolgte. Die Öffentlichkeit gegen SVP und deren Wähler aufzuhetzen.

Des weiteren finde ich es unglücklich, wenn SRF über Themen wie Sexismus oder Rassismus berichtet. Es ist ja nicht so das ein grosser Teil dieser SRF-Mitglieder unterschwelligen Rassismus verbreiten und ihre linken Jünger schlagen in den Foren zum Teil dermassen über die Stränge, das man glaubt im falschen Film zu sein..

Als würde die SRF nicht Tag für Tag gegen andere hetzen und es ist höchst amüsant, wenn sich Vertreter wie Wähler anschliessend angegriffen fühlen. Und zum Thema Sexismus, da sollte SRF und ihre linken Zuseher eher bescheiden sein, weil da habe ich Aussagen hören müssen die unter aller Sau sind und dass muss in diesem Zusammenhang auch einmal auf den Tisch gelegt werden, Punkt!

Ich beschliesse die Beanstandung mit diesen Worten. Und werde mir erlauben gespannt zu verfolgen wie die Ombudsstelle und SRF auf diese Wortwahl reagieren. Was für beide bedenkenlos gegen SVP-Sympathisanten geäussert werden kann. Ich bin daher der festen Überzeugung, dass die Ombudsstelle gegen meine Wortwahl NICHTS einzuwenden hat. Denn es mögen einige so sehen...ABER Menschen welche eine andere Meinung haben sind NICHT Menschen 2. Klasse. Müssen darum gleich behandelt werden. Und gewählte Worte gegen diese Menschen MÜSSEN gleich bewertet werden. Somit erwarte ich natürlich keinerlei Einwände gegen meine Worte oder dann massive Kritik an SRFNews diese Worte AUCH veröffentlicht zu haben. Wie SRFNews so gut wie alles freischaltet was linke Wutbürger als Kommentar verfassen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort kam von Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin SRF News:

«Besten Dank für die Gelegenheit, zur Beanstandung von Herrn X Stellung zu nehmen. Herr X listet mehrere Punkte auf.

Zu Punkt 1 – Titel: Der Titel entspricht den Tatsachen. Dieser benennt die wichtigsten Akteure, Berner Rapper und Nationalrätin Natalie Rickli. Der Lead konkretisiert den Inhalt der Geschichte und liefert weitere Infos. Spitzmarke, Titel und Lead bilden eine Einheit und vermitteln die neuste Entwicklung in diesem Fall. Alle drei Elemente erhalten keine wertenden Elemente. Zudem gehört es zur Kernaufgabe der Redaktion und zu deren journalistischen Freiheit, einen Fokus zu wählen und zu gewichten.

Zu den Punkten 2 und 2.1. – verschweigen der Wahrheit und exakte Wiedergabe: Im ersten Abschnitt wird klar erwähnt, dass die Rapper durch das bernische Obergericht verurteilt wurden. Hier werden auch gleich die beiden Verfehlungen erwähnt, die ihnen zur Last gelegt werden. Im vierten Abschnitt wird aus Fairnessgründen ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Rapper in einem anderen Punkt freigesprochen wurden. Der Ausgewogenheit wurde also Rechnung getragen.

Zu Punkt 2.2.: Da es sich bei beanstandetem Artikel um einen Newsbeitrag handelt, werden nicht sämtliche Details des Falls ausgeleuchtet. Der Inhalt entspricht der Form. Für die Verurteilung und deren Begründung spielt es zudem keine Rolle, aus welchem Umfeld die Akteure stammen. Der Newsbeitrag wählt eine sachliche Sprache, hütet sich davor, Vorurteile oder Klischees zu schüren und verzichtet auf den Einsatz klassifizierender Adjektive.

Allgemein: Der Vorwurf, die Redaktion sympathisiere mit der einen oder anderen Seite, muss zurückgewiesen werden. Vielmehr wird ein emotional geführtes Thema mit der nötigen Distanz und Abgeklärtheit vermittelt. Dem Durchschnittsuser ist es mit dem Newsbeitrag möglich, sich selber ein Bild über das Urteil, dessen Begründung und die neuste Entwicklung in einem länger dauernden Verfahren zu machen. Einem Verfahren, dass zum Zeitpunkt der Publikation noch nicht abgeschlossen war und an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden kann.

Zu den Userkommentaren beziehen wir keine Stellung, da diese gemäss der geltenden Praxis nicht bei der Ombudsstelle beanstandet werden können.

Wir bitten Sie die vorliegende Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Textes. Ich muss bekennen, dass ich seit Jahren ein Fan von Nationalrätin Natalie Rickli bin, weil ich ihre Gradlinigkeit, Ernsthaftigkeit und Seriosität bewundere. Sie ist nie hohl und arrogant, und umso abstossender empfinde ich einen Song, der sie sexistisch diskriminiert. Dies zu meiner Grundposition.

Der kurze Artikel auf SRF News gibt allerdings einfach das Urteil des Berner Obergerichts wieder. Der Text enthält das Wesentliche. Man kann ihm deshalb nicht ankreiden, dass er das Publikum manipuliert. Und vor allem kann man ihm nicht ankreiden, dass er gegen die SVP hetzt. Ich habe mit der Brille und mit der Lupe nach dieser Hetze gesucht und nichts gefunden. Die Tatsache, dass nicht neuerdings erwähnt worden ist, dass die Rapper aus dem Umfeld der Berner Reitschule stammen, kann jedenfalls nicht als Spitze gegen die SVP interpretiert werden - warum denn auch? Der Artikel ist demzufolge sachgerecht, und ich kann Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/beschimpfung-in-video-berner-rapper-entschuldigen-sich-bei-svp-nationalraetin-rickli

[2] https://www.blick.ch/news/politik/nach-schmaeh-song-gegen-natalie-rickli-strafe-gegen-sexisten-rapper-verschaerft-id15091736.htm

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