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«Kassensturz»-Beitrag «DAB+-Adapter im Test» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 22. Januar 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Kassensturz» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag «DAB+-Adapter im Test: Mit diesen retten Sie Ihr altes Radio».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Der Bericht tönte wie ein Werbespot auf DAB+. Im Bericht wurden nur die Vorzüge des DAB+ gezeigt. Die Nachteile wurden weggelassen. Nachteile wie es gibt keine Ueberreichweite das heisst Ausländische Sender können nur empfangen werden wenn sie in der Schweiz über die Sendmaste gehen. Es gibt auch noch weiter Nachteile die in den einschlägigen Seiten gelesen werden können.

Zudem wurde im Bericht gesagt dass ab 2024 nur noch ein Radioempfang über DAB+ möglich ist. Das heisst für mich als Zuschauer das UKW und Internet Radio in der Schweiz verboten werden. Mir ist bekannt das gewisse Politiker das Internet Radio in der Schweiz verbieten wollen. Dies denke ich ist im Parlament nicht mehrheitsfähig. Spätestens bei einer Volksabstimmung würde dies jedoch verworfen... Im Jahre 2024 ist das Mobilnetz 5G soweit ausgebaut dass eine fast Flächendeckenden Empfang vom Internet und auch Internetradio möglich ist. Internet Radio hat gegenüber DAB+ einige Vorteile. Grössere Programmvielfalt und man kann auch Ausländische Programme in bester Qualität empfangen.

Auch eine Sendung wie Kassensturz muss objektiv berichten und nicht Werbung machen welches das Unternehmen SRG stärkt. Die SRG hat sicherlich nicht interesse Internet Radio zu erwähnen. Da dort die Programmvielfalt grösser ist. DAB+ ist für die SRG praktischer. Da es dort nur eine kleine Anzahl weitere Radioprogramme gibt. Die sich unter Umständen noch reduzieren wird wenn die Subventionen des Staates aufhören.

Ich bitte Sie der SRG mit Nachdruck durchzugeben, dass alle Verfügbaren Technologien den Leuten gezeigt werden und nicht nur eine. Besonders Schlimm ist die Aussage dass Radio nur noch mit DAB+ empfangbar ist. Zudem weiss niemand wie lange DAB+ aktuell ist. Das alte Format DAB wurde nach 16 Jahren durch DAB+ ausgetauscht... DAB+ ist bereits 8 Jahre alt und wenn der Zyklus sich weiter hält wird in 8 Jahren auch das DAB+ ca. 2027 durch ein neues System ersetzt...»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Kassensturz» antwortete Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin von «Kassensturz/Espresso»:

«In einem Schreiben wendet sich X an Sie und beanstandet den ‘Kassensturz’-Beitrag vom 22.1.2019. Gerne nimmt die ‘Kassensturz’-Redaktion wie folgt Stellung:

In der Sendung vom 22. Januar 2019 strahlte ‘Kassensturz’ einen Beitrag über einen Test von DAB-Plus-Adaptern aus. Gezeigt wurden zwei Typen, solche für den Gebrauch im Auto und solche für den Heimgebrauch. DAB-Plus-Adapter können via Kabel mit älteren Autoradios, Heimradios und Stereoanlagen verbunden werden. So lassen sich mit Radioapparaten, die nicht DAB-Plus-tauglich sind, Radiosender mit der DAB-Plus-Technologie empfangen.

Zuschauer X beanstandet mit E-Mail vom 22. Januar 2019, dieser ‘Kassensturz’-Beitrag sei einseitig. Die Redaktion ‘Kassensturz’ nimmt zum Vorwurf und zu den Argumenten Stellung.

<Im Bericht wurden nur die Vorzüge des DAB+ gezeigt. Die Nachteile wurden weggelassen.>

Von vier DAB-Plus-Adaptern für Heimgeräte wurde drei ein ‘guter’ Empfang attestiert, der vierte hatte gemäss dem vorgegebenen Massstab einen ‘ungenügenden’ Empfang. Bei den Adaptern für Autoradios war die Bewertung in allen vier Fällen ‘ungenügend’. Alleine die durchaus kritischen Testurteile zeigen, dass der Vorwurf, der Bericht habe ‘wie ein Werbespot für DAB+’ getönt, nicht zutrifft.

Als einziges Beispiel für nicht erwähnte Nachteile, nennt der Beanstander, dass mit DAB Plus keine ausländischen Sender empfangen werden könnten. Da DAB Plus in Zukunft UKW ablösen wird, liegt es nahe, dass UKW auch als Vergleich dient. Mit UKW lassen sich ebenso wenig Radioprogramme aus dem Ausland empfangen. Gegenüber dem bestehenden Radioempfang ergibt sich also gar kein Nachteil. Für weitere Nachteile, die ‘Kassensturz’ offenbar hätte benennen müssen, verweist der Beanstander bloss auf ‘einschlägige Seiten’. Deshalb ist es nicht möglich, dazu Stellung zu beziehen.

Dem ist hinzuzufügen, dass auch die Vorteile von DAB Plus im Vergleich zu UKW nicht umfassend gewürdigt wurden. Denn dank DAB Plus lassen sich auch Radiosender empfangen, die mit UKW nicht gehört werden können, zum Beispiel SRF 4 oder auch Regionalsender.

<Zudem wurde im Bericht gesagt dass ab 2024 nur noch ein Radioempfang über DAB+ möglich ist. Das heisst für mich als Zuschauer dass UKW und Internet Radio in der Schweiz verboten werden. Mir ist bekannt das gewisse Politiker das Internet Radio in der Schweiz verbieten wollen.>

Der Beanstander schreibt von einem Verbot anderer Technologien. Was die schnelle Einführung von DAB Plus betrifft, wurde in der Sendung thematisiert, dass die Radiosender, sowohl SRF als auch die privaten Sender, aus Kostengründen an der raschen Einführung von DAB Plus und dem Abschalten der UKW-Sender interessiert seien. Bei der Abschaltung von UKW geht es nicht um ein Verbot. Dass ‘gewisse Politiker’ ein Verbot von Internetradios beabsichtigten, ist uns nicht bekannt.

<Internet Radio hat gegenüber DAB+ einige Vorteile. Grössere Programmvielfalt und man kann auch ausländische Programme in bester Qualität empfangen. Auch eine Sendung wie Kassensturz muss objektiv berichten und nicht Werbung machen welches das Unternehmen SRG stärkt. Die SRG hat sicherlich nicht Interesse Internet Radio zu erwähnen. Da dort die Programmvielfalt grösser ist. DAB+ ist für die SRG praktischer. Da es dort nur eine kleine Anzahl weitere Radioprogramme gibt. Die sich unter Umständen noch reduzieren wird, wenn die Subventionen des Staates aufhören.>

Im Kern fordert der Beanstander, ‘Kassensturz’ hätte nicht isoliert einen Test von DAB-Plus-Adaptern ausstrahlen dürfen. Es hätten auch andere Verbreitungsmöglichkeiten von Radio thematisiert werden müssen. Tatsächlich hat sich ‘Kassensturz’ in diesem Fall als Thema für Geräte entschieden, mit denen sich Radios älterer Generationen auf einfache Weise für die digitale Verbreitung von Radio aufrüsten lassen. Es liegt aber in der Natur von Tests, dass vergleichbare Produkte verglichen werden und es im Beitrag zum Test nicht Platz hat, das erweiterte Themenfeld zu bearbeiten. Wenn ‘Kassensturz’ Roboterstaubsauger testet, werden nicht unbedingt auch Schlittenstaubsauger thematisiert – auch wenn der Vergleich mit dem nahverwandten Produkt seine Berechtigung hätte. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass ‘Kassensturz’ zu einem anderen Zeitpunkt den Empfang oder Empfangsmöglichkeiten von Internetradios thematisiert, ohne dass auf DAB-Plus-Radios eingegangen wird. Die Redaktion ‘Kassensturz’ hat keinerlei Interesse, DAB Plus zu propagieren, auch wenn sie Teil der SRG ist.

<Besonders schlimm ist die Aussage dass Radio nur noch mit DAB+ empfangbar ist.>

Die Aussage finden wir so nicht im ‘Kassensturz’-Beitrag. Isoliert betrachtet wäre diese Aussage tatsächlich falsch. Unseres Erachtens ist bei allen Aussagen in diese Richtung im Beitrag klar erkennbar, was damit gemeint ist: Dass ältere UKW-Radioapparate ersetzt oder mit einem Adapter versehen werden müssen, um nach der Abschaltung von UKW weiterhin mit einem Radioapparat Radiosender zu empfangen. Das wäre im Übrigen für den Empfang von Internetradio genau die gleiche Fragestellung: Für eine ältere Stereoanlage, ein älteres Heim- oder Autoradio ist genauso ein Adapter nötig, um kabellosen Internet-Empfang möglich zu machen.

Wir sind der Meinung, ‘Kassensturz’ hat sachgerecht und transparent berichtet. Die Zuschauer und Zuschauerinnen konnten sich eine eigene Meinung bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt. Aufgrund unserer Ausführungen bitte ich Sie, Herr Blum, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Beitrags. Erstens ist es verdienstvoll, dass die Sendung «Kassensturz» immer wieder Warentests durchführt. Das liegt im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten. Zweitens gehört es zu der vom Radio- und Fernsehgesetz zugesicherten Programmautonomie, dass die Redaktion selber darüber entscheiden kann, wann sie etwas testet und was sie testet. Drittens ist es logisch, dass nur Vergleichbares verglichen wird. Vor diesem Hintergrund kann ich der Argumentation von Frau Gabathuler voll beipflichten: Der Beitrag war absolut sachgerecht. Ich erachte daher Ihre Beanstandung für nicht gerechtfertigt.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/dab-plus-adapter-eine-gute-loesung-im-auto-zuhause-noch-nicht

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