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Beiträge «Trauer in der Ukraine, Party in Russland» und «Brexit ohne Ende» von «Echo der Zeit» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 18. März 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 16. März 2019 und dort den Beitrag «Brexit ohne Ende».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Fristgerecht erhebe ich Beanstandung gegen die oben erwähnte Sendung infolge einseitiger und nachweislich falscher Berichterstattung gemäss des geltenden RTVG.

Zum Beitrag über die Krim (von David Nauer)

1. Die Krim wollte freiwillig und ohne russischen Druck weg von der Ukraine, zu welcher die Krim seit 1954 gehört, da nämlich:

  • Die Krim hauptsächlich von Russen bewohnt ist und russischsprachig ist und war.
  • Die Krim wurde 1954 während der Sowjetunion unter Nikita Chruschtschow (Ukrainer) ohne je die Bevölkerung zu fragen einfach der Ukrainischen Sowjetrepublik angeschlossen.

2. Die Bewohner der Krim haben sich in einer demokratischen Volksabstimmung 2014 mit überwältigender Mehrheit dafür entschieden, zu Russland zurückzuwollen. Dies kann dem Westen zwar nicht gefallen, es ist jedoch absolut legitim, völkerrechtskonform und zu anerkennen, jegliche westliche Sanktionen daher illegitim.

3. Es gibt keine russische Aggression gegen die Ukraine, da die Ukraine den Konflikt, mithilfe einiger westlicher Staaten, angefacht hat mit den sogenannten Maidan-Pro-testen, bei welchen der legitim gewählte Präsident Janukowitsch schliesslich abtrat und ins russische Exil flüchtete.

4. Dass es in der Ukraine eine durchwegs antirussische Stimmung gibt, ist falsch und gelogen.

  • Das in Kiew, Lemberg und andern Städten in der Westukraine sehr antirussisch ist, ist zweifellos zutreffend.
  • In Städten des Südens oder Ostens der Ukraine wie Charkow, Odessa oder auch Mariupol, die mehrheitlich russischsprachig sind, ist die Stimmung klar pro russisch und dies wurde im Bericht von David Nauer in keinem Wort erwähnt.

5. Sowohl SRF Radio wie SRF Fernsehen betreiben ausschliesslich eine antirussische Kampagne und dies ist unredlich und falsch.

Zum Brexit (von Martin Alioth)

1. Es bleibt zu bezweifeln, ob die Taktik von Premierministerin Theresa May aufgeht bei der dritten Abstimmung, (Stand 18. März 2019) und dies wurde zu wenig erwähnt im Bericht.

2. Die Aussage, das der harte Kern der Konservativen Partei unbelehrbar sei, ist absolut daneben und despektierlich, da diese Brexitiers klar für den britischen Volkswillen einsetzen, dieser Volkswillen besagt, dass ein EU-Austritt klar gewollt ist.

3. Die ausgeführte Möglichkeit des erwähnten Rückzugs des Austrittsbegehren wird selbst durch die Labouroppostion nicht oder nur kaum in Erwägung gezogen, da dies einem Volksverrat gleichkäme und vermutlich einen Aufstand der Bevölkerung auslösen wurde. Es ist schleierhaft, wieso SRF diese Möglichkeit überhaupt erwähnt.

Ich bitte Sie, vorliegende Beanstandung gutzuheissen, bzw. die von mir beanstandeten Punkte zu rügen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» antwortete Herr Beat Soltermann, Redaktionsleiter der Sendung:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X aus Luzern. Er kritisiert zwei Gespräche, die im ‘Echo der Zeit’ vom 16. März zu hören waren. Sie seien ‘einseitig und nachweislich falsch’ gewesen und hätten deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot (Art. 4 RTVG) verletzt. Gerne nehme ich zur Beanstandung wie folgt Stellung:

Gespräch zum 5. Jahrestag der Krim-Annexion

Vor fünf Jahren haben sich die Menschen auf der Halbinsel Krim in einem Referendum für den Wechsel von der Ukraine zu Russland entschieden. Dieser völkerrechtswidrige Vorgang und wie das Jubiläum in den beiden Ländern fünf Jahre danach begangen wurde, war Aufhänger eines Gesprächs mit Russland-Korrespondent David Nauer, der sich zum damaligen Zeitpunkt auf einer Reportage-Reise in der Ukraine befand.

Wenn ich die Beanstandung richtig verstehe, geht es primär um die Bezeichnung ‘Annexion’. Eine Annexion liegt im Fall der Krim vor.

Herr X schreibt: <Die Krim wollte freiwillig und ohne russischen Druck von der Ukraine weg.> Dazu lässt sich Folgendes sagen: Die strategisch wichtige Krim-Halbinsel war im Verlaufe der Geschichte Teil verschiedener Mächte und Staaten und während gewissen Perioden auch ein unabhängiger Staat. Immer wieder war die Krim auch Anlass für Streit zwischen der Ukraine und Russland – zum Beispiel 1992-1994 – oder eben 2014. Damals sind russische Armeeangehörige (ohne Hoheitszeichen an ihren Uniformen) auf die Krim (und damit ukrainisches Staatsgebiet) eingedrungen, ein Faktum, das der russische Präsident Wladimir Putin später selbst bestätigte.[2] Auch sonst wurde die Krim militärisch und propagandistisch von Russland unter Druck gesetzt. Obschon es damals auch Leute auf der Krim gab, die von der Ukraine weg und hin zu Russland wollten, kann im vorliegenden Fall von einem freiwilligen Prozess ohne Druck keine Rede sein.

Herr X schreibt: <Die Bewohner der Krim haben sich in einer demokratischen Volksabstimmung 2014 mit überwältigender Mehrheit dafür entschieden, zu Russland zurückzuwollen.> Dazu lässt sich Folgendes sagen: Bewaffnete besetzten im Februar 2014 das Parlamentsgebäude und forderten die Festsetzung eines Termins für ein Referendum über die staatliche Zugehörigkeit der Krim. Nach Angaben der russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti stimmten später 96,77 Prozent der Abstimmenden für den Wechsel der Krim zu Russland. Das Ergebnis allein war also klar. Jedoch verstösst die Abstimmung gegen internationales Recht: die formellen Voraussetzungen dafür waren nicht erfüllt, und auch die Durchführung allein war nicht korrekt. Dies ist die überwiegende Meinung führender Völkerrechtler.[3] Die Annexion wurde deshalb politisch auch von fast keinem Land anerkannt.[4] Die Uno-Generalversammlung verurteilte die Annexion.[5] Es stimmt also nicht, wie Herr X behauptet, dass der Prozess völkerrechtskonform vollzogen wurde.

Weiter schreibt Herr X, es sei <falsch und gelogen>, <dass es in der Ukraine eine durchwegs antirussische Stimmung gibt.> Im Gespräch wurde dies so auch nicht behauptet. Vielmehr liefert der Korrespondent eine sorgfältige und ausgewogene Analyse der Lage. Er sagte wörtlich: <Ich habe auch den Eindruck, dass die Ukrainer durch diesen sehr langen Konflikt (im Osten des Landes) gewissermassen zusammengeschweisst wurden. Das heisst: es gibt so eine anti-russische, pro-westliche Haltung in diesem Land, die immer stärker wird. Russland wird als Aggressor wahrgenommen, der Westen als Verbündeter. Gleichzeitig muss man aber auch sagen, dass dieser anhaltende Krieg im Osten das Land politisch und gesellschaftlich vergiftet, ihm schadet. Der Krieg frisst ungeheure Ressourcen. Er dient den Mächtigen in Kiew auch immer wieder als Ausrede, gewisse Reformen nicht durchführen zu müssen – und das stärkt auch politisch radikale Kräfte im Land.> Nauer spricht nicht von ‘durchwegs antirussischer’ Stimmung – die Aussagen sind folglich nicht falsch und die Fakten schon gar nicht erlogen.

Gespräch zum aktuellen Stand der Brexit-Lage

In gewissen ‘heissen Phasen’ überstürzen sich die Ereignisse rund um den Brexit richtiggehend – so auch in der Kalenderwoche 11. Das Thema kam zum einen allein in der betreffenden Woche fünf Mal in den Prime-Time-Sendungen vor:

Sendung

Datum

Beitragstitel

Echo der Zeit 18:00

16.03.2019

Grossbritannien: Brexit ohne Ende

Heute Morgen (HeMo) 07:00

15.03.2019

Brexit: Der Austritt Grossbritannies muss warten

Heute Morgen (HeMo) 07:00

14.03.2019

Brexit: kein EU-Austritt ohne Vertrag

Echo der Zeit 18:00

12.03.2019

Brexit: Grossbritannien stimmt ab. Bericht

Rendez-vous

12.03.2019

Brexit: EU und Grossbritannien einigen sich in letzter Minute. Moderationsgespräch

Daneben x-Mal in Form von Kurz-Beiträgen und O-Ton-Meldungen in den Nachrichtenbulletins:

Im ‘Echo der Zeit’ wollten wir mit Grossbritannien-Korrespondent Martin Alioth am Ende der Woche die Entscheide und Nichtentscheide nochmals Revue passieren lassen und mögliche Szenarien für die kommenden Tage erörtern. Ein solches Bündeln oder Nachfassen, oft über einen speziellen Zugang, bei wichtigen Wochengeschichten machen wir regelmässig in den ‘Echo’-Sendungen am Wochenende.

Herr X kritisiert am Gespräch vor allem drei Aspekte:

Die geringe Erfolgsaussicht einer dritten Abstimmung werde zu wenig thematisiert: Alioth spricht von einem ‘sehr riskanten Pokerspiel’ und listet eine grosse Zahl von Voraussetzungen auf, die alle erfüllt sein müssten, damit die Taktik von Premierministerin May aufgeht. Fast zwei Drittel der Gesprächszeit wurden dafür verwendet, diese Voraussetzungen zu skizzieren. Explizit und implizit wird klar, dass die Erfolgschancen einer dritten Abstimmung sehr gering sind.

Die Aussage, der harte Kern der Konservativen Partei ist ‘unbelehrbar’, sei despektierlich: Alioth macht die Bemerkung, während er die Taktik von Premierministerin May schildert. Für May ist der harte Kern tatsächlich ‘unbelehrbar’ – dies die Erfahrung aus den ersten beiden Abstimmungsrunden zum ‘Scheidungsabkommen’. Denn sie möchte, dass auch diese Abgeordneten endlich in ihrem Sinne stimmen (und ja, das stimmt, damit tatsächlich gegen den damaligen Volkswillen).

Die Möglichkeit des Rückzugs des Austrittsbegehrens: Die Frage wird mit ‘Wenn wir schon am Spekulieren sind’ eingeleitet, womit erneut klar wird, dass es sich hier um eine weitere Idee mit geringer Chance handelt, wie die Brexit-Debatte enden könnte. May hatte versprochen, dass es keinen ungeregelten Brexit gebe. In der britischen Presse hatte deshalb ein Rechtsprofessor den Plan einer Variante skizziert, wonach May das Austrittsbegehren wieder aus Brüssel zurückziehen könnte. Auf der Suche nach Auswegen hat May schon fast alles versucht, deshalb ist es interessant und legitim, auch über Möglichkeiten zu sprechen, die zu Beginn des Prozesses nicht zuoberst auf der Liste standen. Oder wie es Alioth im Gespräch formuliert: <Es ist eher noch ein Orchideenfach für die ganz spezialisierten Brexit-Beobachter>. Auch hier wurden keine Fakten verdreht, Unklarheiten und Spekulationen in der Analyse klar als solche bezeichnet. Das Publikum konnte sich ein Bild machen.

Fazit

Für das ‘Echo der Zeit’ sind die Fakten relevant. An ihnen richten wir unsere Berichterstattung aus. Die Sendung hat die Aufgabe, diese Fakten zu vermitteln und sie dann zu analysieren, einzuordnen, in einen grösseren Kontext zu stellen. Die Redaktion darf, ja muss im Rahmen des Sachgerechtigkeitsgebot den Zugang, die Form und den Fokus frei wählen können. In beiden Fällen – bei der Krim und beim Brexit – wurde diese Vorgabe nach unserer Einschätzung erfüllt.

Wir sind folglich überzeugt, dass unsere Berichterstattung am 16. März 2019 nicht gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstossen hat. Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Blum, diese Beanstandung abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Was ist bei einer Gebietsveränderung ein völkerrechtlich korrektes Vorgehen? Dass erstens alle drei Betroffenen zustimmen (die wechselnde Region, das Land, das die Region abgibt, und das Land, das die Region neu aufnimmt). Und dass zweitens eine allfällige Volksabstimmung unverfälscht über die Bühne geht, mit freier, gleicher und geheimer Stimmabgabe. Auch wenn es kein völkerrechtliches Beispiel ist, kann man den Vorgang mit einer schweizerischen Erfahrung exemplifizieren: Als der Bezirk Laufen vom Kanton Bern zum Kanton Baselland wechselte, stimmten die Laufentaler, die Baselbieter und die Berner und schliesslich sogar Volk und Stände der Eidgenossenschaft zu.[6] In einer völkerrechtlichen Gebietsveränderung würde es auch genügen, wenn die jeweiligen Parlamente zustimmen, aber es braucht drei Ja. Im Fall der Krim gab es diese drei Ja nicht: Jenes der Krim selber ist zumindest fragwürdig, jenes der Ukraine fehlt.

Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Soltermann an: David Nauer hat eine nüchterne, abgewogene Bilanz zur Situation der Ukraine fünf Jahre nach der russischen Annexion der Krim gezogen. Es ist völlig daneben, wenn Sie SRF der antirussischen Kampagne bezichtigen.

Und was den Brexit betrifft, so lieferte Martin Alioth eine differenzierte, kenntnisreiche, wortmächtige und treffende Analyse. Besser konnte man es zum damaligen Zeitpunkt gar nicht machen. Hier sind Ihre Kritikpunkte ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Ich kann jedenfalls Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Zum Schluss noch ein Wort zu Ihrer Nutzung des Beanstandungsverfahrens: Sie haben dieses Jahr bereits wieder 10 Beanstandungen eingereicht: Es sind immer wieder die gleichen Themen – prorussische, evangelikale oder rechtsbürgerliche Positionen. Ich bitte Sie, sich künftig auf das Wesentliche zu konzentrieren und das Verfahren nicht dadurch, dass Sie aus jeder Mücke einen Elefanten machen, zu missbrauchen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/proteste-in-paris-eskalieren

[2] https://bit.ly/2I7pr0s

[3] https://bit.ly/2CRLYdV

[4] https://bit.ly/2ONwsEE

[5] https://bit.ly/2CWHGlU

[6] Das Berner Volk hatte bereits 1970 im Vorfeld der Jura-Plebiszite mit dem Jura-Verfassungszusatz das Verfahren geregelt. Die Laufentaler stimmten sogar sechsmal ab: 1974 stimmten sie gegen einen eigenen Kanton (Jura). 1975 lehnten sie den Beitritt zum nun entstehenden Kanton Jura ab. Dann bestimmten sie in zwei Abstimmungen die Präferenz für einen allfälligen Anschluss an einen neuen Kanton und eliminierten zwischen Basel-Stadt, Baselland und Solothurn zuerst Basel-Stadt, dann Solothurn.Darauf stimmten sie 1983 in der finalen Abstimmung für den Verbleib bei Bern. Diese Abstimmung musste durch Entscheid des Bundesgerichtes wiederholt werden, weil auskam, dass Bern den Abstimmungskampf aus „schwarzen Kassen“ heimlich finanziert hatte, und in der Wiederholung 1989 ergab sich ein Mehr für Baselland. Vgl. https://diju.ch/d/notices/detail/1003350

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