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«HeuteMorgen»-Beitrag bezüglich Frauenstreik beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2019 beanstandeten Sie die Sendung «HeuteMorgen» (Radio SRF) vom gleichen Tag und dort die Thematisierung des Frauenstreiks. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Behauptung dass Frauen für die gleich Arbeit im Schnitt 20% weniger verdienen als Männer. Auch wenn man es 100 mal behauptet wird es nicht wahrer. Das ist Meinungsbildung!»

B. Ich nehme dazu wie folgt Stellung:

Jedes Kind weiß, dass es Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau gibt. Dabei gibt es solche, die sich erklären lassen, und solche, die sich nicht erklären lassen. Solche, die sich erklären lassen, haben beispielsweise mit unterschiedlichen Funktionen zu tun: die Direktorin verdient deutlich mehr als der Putzmann. Da Frauen nach wie vor in Spitzenpositionen schlechter vertreten sind als Männer und da sie häufiger Teilzeit arbeiten als Männer, lässt sich ein beträchtlicher Teil der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern erklären. Es gibt aber Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, die sich nicht erklären lassen und die einzig und allein auf die Geringschätzung von Frauen zurückgeführt werden können, weil es Lohnunterschiede für die genau gleiche Arbeit unter gleichen Voraussetzungen sind. Diese Lohnunterschiede sind ein Skandal. In der Schweiz betragen die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen laut Bundesamt für Statistik (Zahlen von 2016) 18,3 Prozent.[1] Davon lassen sich 44,1 Prozent nicht erklären. Das heißt: Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern, die unbegründet sind, betragen rund acht Prozent. Das ist zu viel; es müssten null Prozent sein!

Um das, was Sie angeblich im Radio-Morgenprogramm vom 14. Juni 2019 gehört haben, zu überprüfen, habe ich die ganzen Sendungen durchforstet und diese Aussage nirgends gehört. Und ich bin ganz sicher, dass niemand von den SRF-Journalistinnen und Journalisten die Aussage gemacht hat, dass es für gleiche Arbeit eine Lohndifferenz zwischen Mann und Frau von annähernd 20 Prozent gibt. Wenn, dann höchstens, dass es eine Lohndifferenz von fast 20 Prozent gibt, aber eben nicht für gleiche Arbeit. Nichts Derartiges habe ich beispielsweise in der Sendung gefunden, die ganz dem Frauenstreik gewidmet war.[2]

Da ich nichts gefunden habe, muss ich «in dubio pro reo» argumentieren, also zugunsten der Redaktion. Ich kann Ihrer Beanstandung deshalb nicht beipflichten.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/loehne-erwerbseinkommen-arbeitskosten/lohnniveau-schweiz/lohnunterschied.html

[2] https://www.srf.ch/play/radio/popupaudioplayer?id=e3830d0d-a201-47e4-b53f-174faf0ca28

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