Obundsstelle steht weiss auf einem roten Balken. Unten: Logo der SRG Deutschschweiz.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Espresso»-Beitrag «Aufgepasst bei Hotelübernachtungen zum Schnäppchenpreis» beanstandet

6088
Mit Ihrer E-Mail vom 20. August 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Espresso» (Radio SRF) vom 23. Juli 2019 und dort den Beitrag «Aufgepasst bei Hotelübernachtungen zum Schnäppchenpreis».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung nicht ganz, da Sie die Frist von 20 Tagen nicht eingehalten haben. Am Telefon sicherte ich Ihnen jedoch zu, dass ich die Beanstandung entgegennehme, da Sie erst spät erfahren hatten, dass es diese Ombudsstelle gibt. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Frau Roos hat aufgrund eines Verkaufs basierend auf dem Votum eines Käufers, der sich irrte, gegenüber dem Verkäufer inadäquat benahm einen Beitrag gemacht. Sie hat schlecht recherchiert, es gibt einige Anbieter auf Ricardo, die Hotelgutscheine anbieten, mehrere davon schreiben gar nichts von Kontingenten. Sie schrieb mir am 17.7. um 13h14 eine Mail, gab Zeit bis 19.7. 12 Uhr zu reagieren. Sommerferien ist Familienzeit, wer liest da Mails? Sie unterstellt zumindest per Mail Bewertungen auf Ricardo seien gefälscht/gekauft. Behauptung das diese Gutscheine schlecht/kaum einlösbar sind widerspricht der Wahrheit. Wenn mehr als 1300 Käufer positiv bewerten, ich selbst viel ohne Probleme gebucht habe, dann ist es schon bedenklich, wenn eine Reporterin aufgrund eines Falles, wo niemand weiss, wieso der Wirt diesen Kunden nicht wollte, solch rufschädigende Behauptungen publiziert.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Espresso» antwortete Frau Ursula Gabathuler, Redaktionsleiterin von «Kassensturz/Espresso»:

«Mit E-Mail vom 20. August 2019 hat sich X an die Ombudsstelle gewandt und den Beitrag ‘Aufgepasst bei Hotel-Übernachtungen zum Schnäppchenpreis’ im ‘Espresso’ vom 23. Juli 2019 beanstandet. Herr X unterstellt uns schlechte Recherche und die Publikation von rufschädigenden Behauptungen. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Bei der ‘Espresso’-Redaktion meldete sich im Juli ein Hörer, welcher sich über ein Angebot auf Ricardo gewundert hatte. Er hatte einen Hotelgutschein ersteigert und erst im Nachhinein festgestellt, dass sich ganz am Ende der Ausschreibung, nach viel Leerraum und erst über einen zusätzlichen Klick einsehbar, noch der Hinweis auf die beschränkte Gültigkeit des Gutscheins fand. Der Hörer hätte den Gutschein beim Hotel im Engadin nur in der Nebensaison und unter der Woche einlösen können. Er fühlte sich getäuscht und wandte sich deshalb an uns.

Unsere Recherchen zeigten, dass der Anbieter des Hotelgutscheins – Beanstander X – auf Ricardo im grossen Stil mit Dutzenden von Hotelgutscheinen handelte. Bei praktisch jedem Inserat war der Hinweis auf die Einschränkung des Hotelgutscheins – wie im Beispiel unseres Hörers – erst nach viel Leerraum und über einen zusätzlichen Klick zu finden. Offenbar gab es da eine gewisse Systematik, was die Vermutung nahelegte, dass Absicht dahintersteckte und die Käufer nicht lesen sollten, dass der Gutschein nur eingeschränkt einlösbar ist.

Die für die Recherche zuständige Redaktorin kontaktierte X am Mittwoch, 17. Juli, um 13.14 Uhr per E-Mail und forderte ihn auf, zu seinen Gutscheinen und seinem Layout Stellung zu nehmen. Der Verkäufer hatte dafür bis Freitag, 19. Juli 2019, 12 Uhr Zeit. Zwei Tage Reaktionszeit sind für eine tagesaktuelle Radio-Sendung eine übliche Frist. Der Einwand des Beanstanders betreffend Ferienabwesenheit greift insofern zu kurz, als er zu diesem Zeitpunkt mehrere Angebote auf Ricardo hatte, die innerhalb dieser Frist endeten (z. B. am Mittwoch, 17. Juli 2019, um 21.09 Uhr). Vor diesem Hintergrund gingen wir davon aus, dass er per E-Mail erreichbar sein müsste für Anfragen seiner potenziellen Kunden und darum auch unsere Anfrage sehen würde.

Die Redaktorin hat auch bei den Betreibern der Internetplattform Ricardo nachgefragt, was sie vom ‘kreativen’ Layout des Beanstanders halten. Ricardo hat darauf reagiert und den Beanstander gebeten, seine Layout-Gestaltung zu ändern, sprich den Leerraum zu verkleinern. Dieser hat in seinen aktuellen Inseraten (Stand 28.8.19) nun auch keinen Leerraum mehr drin.

Herr X schreibt, dass es einige Anbieter auf Ricardo gebe, die Hotelgutscheine anböten.

Im Beitrag wurde nie behauptet, dass nur er solche Gutscheine verkaufe. Wir haben – im Gegenteil – erwähnt, dass es sehr viele solche Angebote auf Ricardo gibt.

Er merkt weiter an, dass mehrere der Anbieter ‘gar nichts von Kontingenten’ schreiben.

Bei einer Stichprobe auf Ricardo am 28.08.2019 haben wir keine Angebote gefunden, bei denen die Kontingentierung des Gutscheines nicht erwähnt worden wäre.

Der Beanstander weist auf positive Bewertungen von mehr als 1300 Käufern hin und betont, er selbst habe ‘viel ohne Probleme gebucht’. Die ‘Behauptung, dass diese Gutscheine schlecht/kaum einlösbar’ seien, entspreche nicht der Wahrheit.

Die Feststellung, dass solche Hotelgutscheine nur in nachfrageschwachen Zeiten einlösbar sind, ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache. Hotellerie Suisse bestätigte gegenüber ‘Espresso’, dass es bei deren Ombudsstelle wegen solcher Schnäppchen-Hotelgutscheine ab und zu Beschwerden gebe, eben weil sie nur sehr beschränkt einlösbar sind. Auch dem ‘Espresso’-Hörer, der sich an uns gewandt hat, sagte man klar, die Gutscheine seien nur von Montag bis Donnerstag und nur ausserhalb der Saison einlösbar, als er direkt beim Hotel nachfragte. Das war auch unsere Aussage im Beitrag, und nicht, dass ‘der Wirt diesen Kunden nicht wollte’.

Weiter berichten auch Kommentarschreiber bei anderen Anbietern auf Ricardo, dass die Gutscheine sehr schlecht einlösbar seien. Dass die positiven Bewertungen ‘gefälscht’ oder ‘gekauft’ seien, deuten wir an keiner Stelle im Beitrag an.

Der Beanstander selbst wird im Beitrag nicht namentlich erwähnt, sondern bleibt anonym.

Von einer Publikation von ‘rufschädigenden Behauptungen’ kann somit keine Rede sein.

Den Vorwurf, wir hätten schlecht recherchiert, können wir angesichts der sorgfältigen Abklärungen nicht nachvollziehen.

Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen bitten wir Sie, die Beanstandung als unbegründet zurückzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Redaktion von «Espresso» schlecht oder zu wenig recherchiert hat. Sowohl Spitzenhotels als auch der Verband hotelleriesuisse distanzieren sich vom Handel mit solchen Hotelgutscheinen, nicht nur, weil die Käufer schlecht über die Rahmenbedingungen informiert werden, sondern auch, weil die günstigen Gutscheine das Preissystem korrumpieren. Sie hätten die Chance gehabt, sich gegenüber «Espresso» zu äussern; Sie nahmen sie nicht wahr. Die These der Redaktion, dass Sie wegen ablaufender Verkaufsfristen in der vorgesehenen Antwortfrist durchaus online präsent sein mussten, klingt plausibel. Zwei Werktage für eine Reaktion, wenn man selber im Schussfeld steht, sind genügend. Da Sie in der ganzen Sendung nie namentlich genannt wurden, liegt keine Rufschädigung vor, die zudem eh nicht die Ombudsstelle, sondern der Zivilrichter zu beurteilen hätte. «Espresso» hat seine ureigene Aufgabe erfüllt, sich in den Dienst der Konsumentinnen und Konsumenten – in diesem Fall potenzieller Hotelgäste – zu stellen und sie zu warnen, wenn sie in Fallen zu tappen drohen. Es gibt an dieser Sendung aus der Sicht der Ombudsstelle nichts auszusetzen. Das Publikum wurde in keiner Weise manipuliert. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/gutscheine-mit-einschraenkung-aufgepasst-bei-hotel-uebernachtungen-zum-schnaeppchenpreis

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von ARD-Korrespondenten vor dem Ombudsmann

ARD-Korrespondenten vor dem Ombudsmann

Ein Radiohörer stört sich daran, dass im SRF-Programm ARD-Korrespondenten und -Korrespondentinnen zu hören sind. Zudem stört er sich an Moderatorinnen mit (nord)deutsch eingefärbten Dialekten. Wichtiger als die Nationalität ist für Ombudsmann Roger Blum, dass Korrespondentinnen und Korrespondenten dem Schweizer Publikum gerecht werden. Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «Echo der Zeit» über Medikamentenversuche war korrekt

«Echo der Zeit» über Medikamentenversuche war korrekt

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines Beitrags von «Echo der Zeit» über Medikamentenversuche in der Klinik Münsterlingen (TG) nicht unterstützen. Ein Beanstander findet den Beitrag nicht ausgewogen. Blum ist der Auffassung, dass es möglich sei, über negative Vorfälle zu berichten, ohne stets die jeweiligen positiven Aspekte zu erwähnen.

Weiterlesen

Bild von «Burma» ist kein Kolonialbegriff

«Burma» ist kein Kolonialbegriff

In der Sendung «Echo der Zeit» vom 29. Januar 2018 wurde ein Beitrag über die Flüchtlingssituation in Bangladesch und Burma platziert. Beanstandet wurde die Verwendung des Landesnamens «Burma» anstelle von «Myanmar».

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht