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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Club»-Sendung «Grün legt zu – Und jetzt?» mehrmals beanstandet

6165-6169, 6171, 6176
Mit Ihrer Eingabe beanstandeten Sie, wie sechs andere Personen auch, die Sendung «Club» (Fernsehen SRF) vom 22. Oktober 2019 zum Thema «Grün legt zu – Und jetzt?».[1] Die sieben Beanstandungen gingen zwischen dem 22. und dem 25. sowie am 28. Oktober 2019 ein. Ihre Eingabe entspricht – wie alle andern auch - den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungen wie folgt:

6165: «Im Kanton Zürich wird am 17.11.2019 ein zweiter Ständerats-Wahlgang notwendig. Im ‘Club’ vom 22.10.2019 - kurz vor dem zweiten Zürcher Wahlgang - diskutieren die Kandidatin der Grünen (Marionna Schlatter) sowie der SVP Kandidat Roger Köppel. Es fehlt der aktuelle Ständerat und FDP-Kandidat Ruedi Noser. Ich finde es bedenklich, dass SRF einzelne Kandidaten bevorzugt resp. benachteiligt und so Einfluss auf den Wahlkampf nimmt.»

6166: «Mit der Einladung der beiden SR Kandidaten SVP und der Grünen und der Nichteinladung des Kandidaten der FDP ist ein unzulässiger medialer Eingriff durch das öffentlich rechtliche SRF Fernsehen in den Wahlkampf vorgenommen worden. Die vorgelegten Begründungen dieses Einladungsvorgehen sind unzureichend. Es war bei dieser Anzahl von SR Kandidaten im Kt.ZH vorauszusehen, dass es zu einem 2.Wahlgang kommen werde und die Wahlen noch nicht abgeschlossen sind. Für das behandelte Thema hätte man auf gewählte Nationalräte zurückgreifen können. Die Ausladung des FDP Kandidaten ist eine Benachteiligung und ein unrechtmässiger Eingriff durch das Fernsehen in ein faires Wahlprocedere. Ich ersuche Sie, stelle den Antrag die Angelegenheit zu prüfen und im Bedarfsfall entsprechende Sanktionen zu erlassen, sowie diese Rechtsungleichheit für die FDP raschestmöglich auszugleichen

6167: «Von den sechs Gästen entfielen vier (Schlatter, Tribolet, Gavilano, Lang) auf das linksgrüne respektive klimaaktivistische Lager. Ob damit dem Vielfaltsgebot Rechnung getragen wurde, möchte ich dahingestellt lassen, da sich dieses Gebot offenbar auf die Gesamtheit der redaktionellen Sendungen bezieht und die argumentative Schlagkraft nicht einfach von der Anzahl Gäste einer bestimmten politischen Richtung abhängt. Meine Beschwerde bezieht sich dagegen auf die Tatsache, dass mit Frau Schlatter und Herr Köppel zwei Personen eingeladen wurden, die sich (zum Zeitpunkt der Ausstrahlung des ‘Clubs’) dem zweiten Wahlgang für die Zürcher Ständerats-Deputation stellen, nicht dagegen der Kandidat Ruedi Noser, obwohl dieser im ersten Wahlgang eine weitaus grössere Stimmenzahl als Schlatter und Köppel auf sich vereinigte (stattdessen der Berner Nationalrat Urs Wasserfallen). Damit wurden mit Blick auf den zweiten Wahlgang Schlatter und Köppel gegenüber Noser in ungerechtfertigter Weise bevorteilt. Die Verantwortlichen des ‘Clubs’ hätten es in der Hand gehabt, dies zu verhindern - entweder durch eine andere Gästestruktur oder indem sie auch Noser (anstelle von Wasserfallen) eingeladen hätten.»

6168: «In der Sendung wurde über die grüne Welle diskutiert, die sich in markanten Mandatsgewinnen bei den Nationalratswahlen auswirkte. Eingeladen waren auch Mariona Schlatter neue Nationalrätin Kanton ZH und Ständeratskandidatin für den 2. Wahlgang. Ebenso Roger Köppel, der wahrscheinlich ebenfall zum 2. Wahlgang antritt. Er nutzte die Sendung wiederholt um Werbung zu machen für seine Politik. Hielt sich auch nicht an die Gesprächsregeln, denn er unterbrach andere Mitdiskutierende wiederholt. Frau Lüthi hatte grosse mühe ihn in Schach zuhalten. Obwohl viel über das Klima gesprochen wurde, durfte der 3. Ständeratskandidat, Ruedi Noser, Mitglied im Komitee der Gletscherinitiative nicht mitdiskutieren. Er wurde nämlich nicht eingeladen. Das finde ich ein total falsche Entscheidung von Frau Lüthi, entweder werden alle drei Kandidierenden eingeladen oder keiner. Was richtig gewesen wäre, denn laut den Richtlinien von SRF dürfen Kandidierende kurz vor dem Wahlgang nicht eingeladen werden. Die Ungerechtigkeit gegenüber Ruedi Noser ärgert mich gewaltig, noch mehr sie machte mich wütend.»

6169: «Moderatorin Frau Lüthi war einmal mehr nicht neutral. Dieses Mal war es jedoch zuviel des Guten. Das war eindeutig links/grün eingefärbt und konstant gegen Köppel gerichtet. Sehr provokativ Ihr Auftritt. Dabei wäre es Ihre aufgaben ausgleichend und schlichtend zu wirken. Souveränität sieht anders aus. Unnötig. SRF sollte als Gebührenempfänger unbedingt neutral bleiben. So kann das nicht weitergehen. Der Herr, welcher den Club zum Thema Grossbanken vor Wochenfrist modieriert hat, ist neutral. Sie sollte sie rasch ändern, sonst ist Frau Lüthi nicht mehr tolierbar für dieses häufig sehr politische Sendeformat. In Asien hat mir Frau Lüthis als Reporterin gut gefallen.»

6171: «Es war wiederum eine tolle Sendung mit interessanten Gästen. Die verschiedenen Meinungen wurden ausgewogen in die Sendung integriert. Kritik: Im Kanton Zürich findet am 17.11.2019 der zweite Wahlgang für die Besetzung des Ständerates statt. Die Kandidatin Marionna Schlatter (Grüne) wurde in der Sendung eingeladen. Mehrmals konnte sie Ihre Argumente einem breiten Publikum präsentieren. Von diesem gelungenen TV-Auftritt konnte sie wohl sehr stark profitieren. Aus meiner Sicht ist es nicht fair, dass die Kandidatin im Fernsehen gratis Werbung für ihre Positionen machen durfte. Es wäre sinnvoll gewesen, auch Ruedi Noser in die Sendung einzuladen. - oder dann eben beide nicht. An geeigneten Teilnehmern auf der links-grünen Seite mangelt es ja wohl wirklich nicht. Aus meiner Sicht haben Sie durch die Auswahl der Teilnehmer die Ständeratswahlen zu Gunsten der Grünen positiv beeinflusst. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, diese Protestnote abzugeben. Ich fordere das Schweizer Fernsehen auf, in Zukunft die Kandidaten nicht zu bevorzugen. Es würde mich freuen, eine Antwort von Ihnen zu erhalten.»

6176: «Nachdem es in den nationalen Wahlen einen Grün-Linksrutsch gegeben hat, wird im Club nun diskutiert was das für die Zukunft bedeuten soll. Nun, was finde ich gut an der gestrigen Sendung: Ich finde gut, dass man weiterhin über das Thema spricht und das im öffentlich-rechtlichen TV aufgreift, damit sich die Gesellschaft eine eigene Meinung bilden kann. Worüber ich mich aber beschwere ist folgendes:

Trotz Linksrutsch im Parlament, sind die bürgerlichen Parteien SVP, CVP, FDP, BDP (ev. GLP) noch immer in der Mehrheit. Das Parlament wiederspiegelt also die Positionen der Gesellschaft. Nun lädt das SRF, oder Barbara Lüthi, von 6 Gästen 4 Links-Grüne und zwei bürgerlich orientierte Parteien ein. Wollen wir in der ganzen Diskussion fair bleiben, so müssten mindestens gleich viele Gäste von beiden Meinungspolen eingeladen werden, noch besser wäre, dass die Sendung das neue Parlament wiederspiegelt. Nämlich weiterhin eine Mehrheit der bürgerlichen Parteien und eine Minderheit der Links-Grünen, was konsequenterweise dazu führen muss, dass eben je drei Kandidaten, oder wenn man es genau nimmt, vier bürgerliche und zwei grün-rote Parteien einlädt. Nur das wäre fair und ausgeglichen.

Wie Sie wissen sind die Wahlen noch nicht ganz abgeschlossen, einige Ständeratssitze sind noch zu besetzen. Mit dieser Sendung hilft das SRF den grün-linken Parteien massiv, da gerade in dieser Sendung diese Parteien mehr Redezeit hatten als die bürgerlich-orientieren Gäste. Das SRF ist damit nicht mehr neutral sondern begünstigt die links-grüne Meinungsmache. Sie beeinflussen also das System massiv und das ist nicht die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ich möchte, dass diese Beschwerde geprüft wird und ich möchte gerne ein Statement der Club- verantwortlichen Personen. Ich bezahle jährlich meine Gebühren und möchte dafür eine Leistung erhalten, wie sie gesetzlich vorgesehen ist .»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für den «Club» antwortete dessen Redaktionsleiterin, Frau Barbara Lüthi:

«Der CLUB-Redaktion ist es äusserst wichtig, dass unser Format reflektiert und kritisiert wird. Die Sendung vom 22.10.2019 ‘Grün legt zu – Und jetzt?’ haben wir im Nachgang intensiv besprochen und analysiert. Gerne nehmen wir zu den vorliegenden Beanstandungen Stellung.

Die sechs BeanstanderInnen machen uns folgende Vorwürfe:

  1. Unausgewogenheit in der Gästezusammenstellung: Die FDP hätte im CLUB durch den Zürcher Ständeratskandidaten Ruedi Noser vertreten sein sollen. Die Sendungszusammensetzung wiederspiegelt nicht die bürgerliche Mehrheit im Parlament.
  2. Unausgewogenen Moderationshaltung: a) Gesprächsleiterin Barbara Lüthi war gegenüber Roger Köppel in der Befragung nicht neutral. b) Barbara Lühti liess Roger Köppel die Runde dominieren und gebot seiner Argumentation zu wenig Einhalt.

Standpunkt Redaktion CLUB:

Für uns stand von Anfang an fest, dass wir keine Wahlkampf-Sendung planen. Diesen Konzept-Entscheid haben wir umgesetzt - die Ständeratswahlen waren zu keinem Zeitpunkt der Sendung ein Thema. Auch haben wir auf die Frage in der Sendung verzichtet, ob Roger Köppel im zweiten Wahlgang antreten wird, was zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand. Marionna Schlatter gab erst am Montagabend bekannt, dass sie als Ständeratskandidatin zur Wahl steht. Zum Zeitpunkt der Einladung in den CLUB stand ihre Kandidatur noch nicht fest.

Konzept der Sendung:

Die Redaktion hat sich intensiv darüber Gedanken gemacht, wie wir im CLUB nach den Wahlen den Sitzgewinn der Grün-Parteien nach den Nachwahlsendungen auf SRF von einer anderen Seite beleuchten können. Festgelegt haben wir uns auf das Erörtern folgender thematischer Blöcke:

1. Die Bewegungen, die den Grünen zu diesem Wahlsieg verholfen haben. 2. Leben und persönliche Freiheit nach der grünen Wende. Wie frei sind wir als einzelne Individuen in einer grüneren Gesellschaft noch und worauf werden wir künftig verzichten müssen?

Die Bewegungen waren durch Alexandra Gavilano und Pascal Tribolet vertreten. Wir wollten Bewegungen abbilden, die bewusst das Mittel des zivilen Ungehorsams ergreifen. Auch um die Frage zu stellen, wie weit soll und darf dieser Protest gehen. Aus diesem Grund sass Alt-Nationalrat Josef Lang in der Runde. Er hat die zivilen Bewegungen der vergangenen 40 Jahre miterlebt – von zahlreichen dieser Bewegungen war er selbst Teil. Lang ist daher besonders pointiert in seiner Analyse, zudem hat er als Historiker zum Thema publiziert. In der Sendung legte er klar dar, dass sich die Klimabewegung aus diversen Gründen von früheren Bewegungen unterscheidet. Roger Köppel besetzten wir als intellektuellen Gegenpol zu Josef Lang. Beide argumentierten historisch und konnten die verschiedenen sozialen Bewegungen, zu denen auch die grüne Bewegung gehört, unterschiedlich einordnen.

Roger Köppel und Marionna Schlatter kamen als zwei gegensätzliche Stimmen nach dieser historischen Wahl im CLUB zu Wort. Roger Köppel hat in klimapolitischen Fragen der SVP im Wahlkampf seinen Stempel aufgedrückt. Niemand hat derartigen Aufwand für den Wahlkampf betrieben. Zudem ist kaum jemand mit Greta Thunberg und der Klimajugend derart hart ins Gericht gegangen wie Köppel. Marionna Schlatters Erfolg als Präsidentin der Grünen Kanton Zürich lag über den Erwartungen und Prognosen. In keinem Kanton haben die Grünen so stark zugelegt wie im Zürich. Nirgends war die grüne Welle derart ausgeprägt wie in Zürich. Auch hat Schlatter selbst von der grünen Welle profitiert: Innert sechs Monaten wurde sie erst Kantonsrätin, wenig später Nationalrätin. Die politisch gegensätzlichen Stimmen von Schlatter und Köppel waren wichtig für die Sendung.

Persönliche Freiheit und Verzicht: Im zweiten Themenschwerpunkt ging es um die Frage: Was bedeuten die neuen grünen Forderungen für die Freiheit des Einzelnen? Auf was sollen oder müssen wir in Zukunft verzichten? FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen beteiligt sich seit Monaten engagiert und pointiert an dieser Diskussion. Klarer und provokativer als viele seiner freisinnigen Kollegen, spricht er sich gegen Verbote und Verzicht aus. Nicht zuletzt ist Wasserfallen unter dem von ihm geprägten Begriff ‘Flugstolz’ in den sozialen Medien aktiv und vielbeachtet. Seine Haltung stellte einen Gegenpool zu den grünen Stimmen dar.Die Sendung verfügte über eine klare inhaltliche Linie, der wir während der ganzen Diskussion gefolgt sind. Jeder der Anwesenden hatte seine definierte Rolle in der Diskussion. Wir können auch nach mehreren Visionierungen des CLUBS keine Wahlsendung erkennen.

Dir zusätzliche Kritik in der Beanstandung 6168 lautet: <Laut den Richtlinien von SRF dürfen Kandidierende kurz vor dem Wahlgang nicht eingeladen werden>. Hierzu hält SRF in seinen publizistischen Leitlinien fest: <In den letzten drei Wochen vor dem Urnengang sind keine Einzelauftritte von Kandidierenden oder Exponenten mehr zulässig, die ihnen eine einseitige Plattform bieten.> Zeitlich – also dreieinhalb Wochen vor der Wahl – erfüllt der CLUB diese Vorgabe.

Beanstander 6169 kritisiert Moderatorin Barbara Lüthis Fragestil und Haltung. Sie sei nicht neutral gegen Roger Köppels Person gewesen: <Das war eindeutig links/grün eingefärbt und konstant gegen Köppel gerichtet.> Wir halten hierzu fest, dass Barbara Lüthi bei allen Gästen kritisch nachgefragt hat. Eine konstante Haltung ‘gegen Köppel’ sehen wir nicht. Besonders beim Gesprächs-Block zu ‘Bewegungen und Verboten’ mussten sich die grünen Politiker und Aktivisten kritischen Fragen stellen. Anführen möchten wir hierzu die Frage nach der Zulässigkeit der Protestaktionen: <Ist es nicht auch gewalttätig, eine Strasse zu blockieren und die Leute daran zu hindern an die Arbeit zu gehen?>. Eine Nachfrage, die besonders Roger Köppel als äusserst berechtigt bezeichnete.

Barbara Lüthi unterbricht Gesprächsgäste im Allgemeinen nur dann, wenn ihre Antworten repetitiv sind und für den Zuschauer keine Zusatzinformation mehr bieten. Sie hat Roger Köppel unterbrochen, als dessen Argumente nicht mehr zum Verlauf der Diskussion passten und bereits zuvor von ihm mehrfach ins Feld geführt wurden. Genauso hat sie es wenig später mit Josef Lang gehandhabt, als er auf Gebäudesanierungen zu sprechen kam, obwohl sich der Gesprächsverlauf längst weiterentwickelt hatte.

Der Beanstander 6166 wirft dem CLUB vor, Ruedi Noser ausgeladen zu haben. Einen Vorwurf, den die Redaktion dezidiert von sich weist. Ruedi Noser wurde im Juli provisorisch vom CLUB für eine Sendung zum Ständeratswahlkampf angefragt. Nach Rücksprache mit der Redaktion ARENA einigten sich beide Redaktionen und die Chefredaktion eine Schwerpunktwoche SRF zum Ständeratswahlkampf zu realisieren. Im CLUB wurde über den Aargauer Wahlkampf diskutiert. In der ARENA, mit Ruedi Noser, über jenen in Zürich. Dem Gebot der Fairness und Ausgewogenheit haben wir somit unserer Meinung nach entsprochen. Im CLUB laden wir grundsätzlich nie Gästen aus, denen definitiv zugesagt wurde. Es sei denn, wir müssen aus Aktualitätsgründen kurzfristig umstellen.

Beanstanderin 6176 wirft dem CLUB vor, die grün-linken Parteien in der Runde zu stark berücksichtigt zu haben. Die Zusammensetzung der Runde entspreche nicht der politischen Zusammensetzung des Parlamentes. Die Redaktion kontert diese Kritik wie folgt: Der CLUB vom 22.10. ‘Grün legt zu – und jetzt?’ war klar darauf ausgelegt, dem Zuschauer den historischen Sitzgewinn der grünen Parteien zu erklären. Ebenso sollten die gesellschaftlichen Veränderungen, welche diese ‘grüne Welle’ für die Menschen in der Schweiz haben kann, durchleuchtet werden. Dies war nur in der von uns oben erörterten Zusammensetzung aus Aktivisten, grünen Politikern und deren Gegenspielern möglich. Sämtliche Wahl- und Nachwahlsendungen von SRF wiederspiegelten die politischen Mehrheiten, der CLUB hatte das grüne Phänomen im Fokus – dementsprechend war die Runde auch zusammengesetzt.

Trotz allem räumen wir ein, dass es angesichts des bevorstehenden zweiten Wahlgangs für die Zürcher Ständeratswahlen heikel war, dass wir nicht alle aussichtsreichen Kandidaten für den zweiten Wahlgang der Zürcher Ständeratswahlen in die Sendung eingeladen haben. Insofern haben wir Verständnis für die Argumentation der Beanstander. -Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Redaktion des «Club» wollte im Nachgang zu den eidgenössischen Wahlen, die den grünen Parteien einen großen Zuwachs gebracht hatten, nach den Folgen dieses Erfolgs fragen: Was sind denn die Visionen einer ökologisch gerechten Gesellschaft? Was sind die konkreten Massnahmen? Was bedeutet das alles für die Freiheit der Menschen? Es waren begründete Fragen nach den größten Verschiebungen in den Nationalratswahlen seit 1919, also seit 100 Jahren.

Die Redaktion lud dazu sechs Gäste ein, die auf ganz unterschiedliche Weise mit der Umweltbewegung verbunden sind oder ihr skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Da waren die drei gewählten Nationalräte Christian Wasserfallen (FDP), Roger Köppel (SVP) und Marionna Schlatter (Grüne), die ihre Ziele innerhalb der bestehenden Institutionen verfolgen. Da war der frühere Nationalrat und Historiker Jo Lang (Grüne), der eine lange Erfahrung auch in außerparlamentarischen Bewegungen hat. Und da waren die zwei der gewaltfreien direkten Aktion verpflichteten Aktivisten Alexandra Gavilano und Pascal Tribolet, die sich wiederum in ihrer Kritik am herrschenden System unterscheiden. Diese Zusammensetzung kann man auf zweierlei Art beschreiben: Einerseits als interessante Runde von Personen, die sich von verschiedenen Zugängen her mit der Klimabewegung beschäftigen. Anderseits als Kulisse rund um Kandierende für den zweiten Wahlgang um den noch offenen Sitz der Zürcher Vertretung im Ständerat, bei der FDP-Kandidat Ruedi Noser fehlte, während die Kandidatin der Grünen, Marionna Schlatter, und der Noch-Kandidat der SVP, Roger Köppel, mit dabei waren. Dass die SVP dann beschloss, Roger Köppel aus dem Rennen zu nehmen, spielte zum Zeitpunkt der Sendung keine Rolle, denn am 22. Oktober war dieser Entscheid noch nicht gefallen.

Nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 91 Absatz 3 Buchstabe b des Radio- und Fernsehgesetzes kann jede Person eine Beanstandung über die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter einreichen, die die zuständige Ombudsstelle zu behandeln hat.[2] Nach konstanter Rechtsprechung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) setzt eine solche Zugangsbeanstandung zweierlei voraus:

  1. Die Ombudsstelle kann erst angegangen werden, wenn der Zugang direkt bei den Programmverantwortlichen verlangt und abgelehnt worden ist.
  2. Das Begehren können nur Direktbetroffene stellen.

Im Falle von Ständerat Ruedi Noser, der als Wiederkandidierender in dieser «Club»-Sendung nicht dabei war, wären nur er selber oder die FDP des Kantons Zürich dafür in Frage gekommen. Beide sind aber nicht unter den Beanstandern. Deshalb habe ich keinen Anlass, eine der vorliegenden Beanstandungen als Zugangsbeanstandung zu behandeln.

Wenn also die Direktbetroffenen die Sendung nicht offiziell beanstandeten, ist dann die Redaktion wegen der Programmautonomie nicht völlig frei, wie sie die Sendung gestaltet, welche Gäste sie einlädt und welche Fragen sie stellt? Das Radio- und Fernsehgesetz sagt in Artikel 6 Absätze 2 und 3:

2: “Sie – die Programmverantwortlichen - sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

3: Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.”

In der Tat kann niemand der Redaktion dreireden, wie sie ein Thema anpackt. Das Sachgerechtigkeitsgebot verlangt zwar, dass alle wichtigen Aspekte behandelt werden, und für eine Diskussionsrunde bedeutet das, dass nicht nur eine Seite vertreten ist. Aber es ist nicht verlangt, dass die Positionen gleichmäßig, also paritätisch, gespiegelt werden. Oft gibt es ja nicht nur zwei, sondern drei, vier verschiedene Positionen und Zugänge zu einem Thema. Darum kann man es zwar so machen, wie es Beanstanderin 6176 verlangt, nämlich die Lager proportional oder paritätisch abbilden, die Redaktion muss aber nicht so verfahren, wenn ihr andere Überlegungen für die Wahl der Gäste gewichtiger erscheinen. Die Ausgewogenheit ist keine zwingende Vorschrift.

Die Programmautonomie stößt aber an Grenzen, wenn es um Wahlen und Abstimmungen geht. In der Hälfte der Kantone standen nach dem 20. Oktober 2019 zweite Wahlgänge für Sitze im Ständerat bevor. Damit war «nach den Wahlen» zugleich «vor den Wahlen», auch für den Kanton Zürich. Die «Publizistischen Leitlinien» von SRF verbieten Kandidatenauftritte für die letzten drei Wochen vor den Wahlen, und das hätte bedeutet, dass diese Regel für Kandidaten aus dem Kanton Zürich erst ab dem 27. Oktober 2019 gilt, da die Wahl am 17. November 2019 stattfindet. Die Sendung wurde hingegen am 22. Oktober ausgestrahlt, also noch vor dieser Verbotsperiode. Doch geht die Rechtsprechung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) den «Publizistischen Leitlinien» von SRF vor, und die UBI verlangt die erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht und die Anwendung des Vielfaltsgebots auf die einzelne Sendung für eine längere Periode. Die Ombudsstelle hat stets sechs Wochen angenommen, und das heißt: Die strengeren Regeln gelten sofort nach dem ersten Wahlgang, also auch für den 22. Oktober.

Nun fragt sich allerdings, ob diese Bestimmungen schematisch anzuwenden sind, was heißen würde, dass in jeder Diskussionssendung, in der vor dem 2. Wahlgang Ruedi Noser auftritt, auch Marionna Schlatter dabei sein muss, und umgekehrt, oder ob es auch Ausnahmen gibt.

Die Rechtsprechung zeigt, dass einzelne Kandidaten für eine Wahl, bei der sie Konkurrenz haben, nur dann allein vorkommen dürfen, wenn sie sehr kritisch befragt werden, und keinesfalls, wenn sie wohlwollend befragt werden. Wir müssen hier auf die Fälle Pascal Corminboeuf («Schweiz aktuell», 2007) und Paul Rechsteiner («Schawinski», 2011) zurückgreifen.

Im Fall Corminboeuf wurde der Freiburger Staatsrat, der die Wiederwahl anstrebte und einer unter vielen Kandidierenden war, in «Schweiz aktuell» als Einziger herausgegriffen und positiv porträtiert. Die UBI, die am 30. März 2007 eine Beschwerde gegen die Sendung guthieß, schrieb in ihrer Entscheidbegründung:[3]

«Beim beanstandeten Beitrag handelt es sich zwar nicht um eine eigentliche Wahlsendung. Im Lichte der Informationsgrundsätze ist aber ohnehin entscheidend, ob eine Ausstrahlung die politische Meinungsbildung vor Wahlen oder Abstimmungen beeinflusst. Im Porträt über Pascal Corminboeuf wurde in der Anmoderation, im eigentlichen Filmbericht und in der Abmoderation darauf hingewiesen, dass die Wahlen in die Freiburger Exekutive bevorstehen. Obwohl die persönliche Seite des Staatsrates im Vordergrund stand, wurde doch auch viel über ihn als Politiker gesagt. Auf seinen Werdegang, seine Einflüsse, seine Verdienste und sein hohes Ansehen bei Regierungskollegen wurde ebenso Bezug genommen wie auf seinen Wahlkampf. Im Zusammenhang mit der Meinungsbildung über einen Politiker im Vorfeld von Wahlen können im Übrigen seine persönlichen Anschauungen eine ebenso grosse Rolle spielen wie seine politische Haltung zu bestimmten Sachthemen. Kandidatinnen und Kandidaten für politische Ämter sind denn auch häufig bestrebt, ihren Bekanntheitsgrad durch Auftritte in den Medien und insbesondere im Fernsehen zu steigern. Der ‘Schweiz Aktuell’-Beitrag hat nicht nur Auswirkungen auf die Meinungsbildung des Publikums über Pascal Corminboeuf als Person, sondern auch über den Politiker Pascal Corminboeuf und über die Wahlen im Kanton Freiburg.»

«Das Porträt über Pascal Corminboeuf wurde nicht in einer Reihe ausgestrahlt. Weder in ‘Schweiz Aktuell’ noch in anderen Sendungen berichtete das Schweizer Fernsehen, abgesehen vom beanstandeten Beitrag, vorgängig über die Wahlen in die Regierung und das Parlament im Kanton Freiburg.»

«Die übrigen 16 Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich für die 7 Sitze in der Freiburger Regierung bewarben, wurden dagegen weder in ‘Schweiz aktuell’ noch in einer anderen Sendung des Schweizer Fernsehens in vergleichbarer Weise vorgestellt. Die Berichterstattung gewährleistete damit auch nicht die Chancengleichheit zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern für den Freiburger Staatsrat.»

SRF zog den UBI-Entscheid ans Bundesgericht weiter, das aber in seinem Urteil vom 25. Oktober 2007 den UBI-Entscheid schützte.[4] Es schrieb in seiner Begründung:

«Zur Diskussion stand vielmehr ein Beitrag, der ohne objektiven Anlass oder spezifischen, sachlichen Grund einem Kandidaten und bisherigen Staatsrat im Wahlkampf eine bessere Ausgangslage verschaffen konnte als seinen Konkurrenten. Die privaten und öffentlichen Interessen an der freien Meinungsbildung des Publikums und der Wähler überwogen deshalb das Interesse der konzessionierten und gebührenfinanzierten Beschwerdeführerin, ihre Programmfreiheit wahren zu können.»

Dem ist der Fall Rechsteiner gegenüberzustellen. Roger Schawinski hatte 2011 den St. Galler SP-Politiker und Schweizer Gewerkschaftspräsidenten Paul Rechsteiner zu Gast, und zwar zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang der St. Galler Ständeratswahl, bei der Rechsteiner Kandidat war. Dagegen erhob jemand Beschwerde, da Rechsteiners Gegenkandidaten von SVP und CVP nicht in der Sendung waren. Die UBI wies die Beschwerde mit 4:3 Stimmen ab.[5] In Der Entscheidbegründung hieß es:

„Das beanstandete Gespräch stellt, wie die Beschwerdegegnerin anführt, keine eigentliche Wahlsendung dar. Es handelt sich vielmehr um eine Talksendung, die jeweils am Montag am späten Abend ausgestrahlt wird. Bekannte Persönlichkeiten, in der Regel aus den Bereichen Politik oder Wirtschaft, sind Gesprächspartner von Roger Schawinski. Aufgrund der Teilnahme von Paul Rechsteiner, einem der drei Kandidaten, weist die beanstandete Sendung aber einen konkreten Bezug zum zweiten Wahlgang für den Ständerat im Kanton St. Gallen auf (BGE 134 I 2 E. 4.2.1 S. 8). Die bevorstehende Wahl wurde im Gespräch überdies während rund fünf Minuten thematisiert. Da die Sendung lediglich 20 Tage vor dem Urnengang und damit in der sensiblen Periode vor Wahlen ausgestrahlt wurde, ist sie geeignet, das Wahlverhalten der Stimmberechtigten zu beeinflussen. Bei der Beschwerdegegnerin handelt es sich zudem um eine konzessionierte Veranstalterin. Die erhöhten Sorgfaltspflichten vor Sendungen vor Wahlen sind damit anwendbar.“

„Im grundlegenden BGE 134 I 2 [‚Freiburger Original in der Regierung‘] erachtete das Bundesgericht ein <personenbezogenes, wohlwollendes Porträt eines Politikers> unmittelbar vor Wahlen als geeignet, <die Meinungsbildung des Publikums sowie die politische Chancengleichheit der Kandidaten zu beeinträchtigen>. Die vorliegend zu beurteilende Sen-dung unterscheidet sich nicht nur in der Form vom damals beanstandeten ‚Schweiz Aktuell‘-Beitrag des Schweizer Fernsehens. So konfrontierte der Gesprächsleiter Paul Rechsteiner während einem beträchtlichen Teil der Sendung mit teilweise harscher Kritik. Er hielt ihm nacheinander vor, er gelte als ‚Sesselkleber‘, ‚Apparatschik‘, ‚humorlos‘, ‚konservativ‘, sei ‚kein begeisternder Redner‘, würde nicht viel von Geldpolitik verstehen, habe eine ‚eindimensionale Denkweise‘ und gehöre zur ‚Saure Most-Fraktion‘ bzw. ‚Betonfraktion‘. Roger Schawinski liess im Übrigen keinen Zweifel offen, dass er die politischen Ideen des SP-Politikers teilweise als überholt und als nicht mehr zeitgemäss einstuft, etwa hinsichtlich der Altersvorsorge. Die politischen Ansichten von Paul Rechsteiner wurden von Roger Schawinski insgesamt äusserst kritisch hinterfragt.“

„Im Gegensatz zur von der UBI und vom Bundesgericht beanstandeten ‚Schweiz Aktuell‘-Ausstrahlung über einen Freiburger Staatsrat werden in der vorliegend zu prüfenden ‚Schawinski‘-Sendung auch die beiden Gegenkandidaten erwähnt und deren politische Ausrichtung grob skizziert. Der eine von ihnen, Toni Brunner, hatte ebenfalls Gelegenheit, sich - allerdings vor dem ersten Wahlgang wie im Übrigen auch die damals gewählte Karin Keller Sutter - in der Sendung ‚Schawinski‘ zu präsentieren (Sendungen ‚Schawinski‘ vom 26. September 2011 bzw. vom 5. September 2011). Das Gespräch in ‚Schawinski‘ mit Paul Rechsteiner stellt zudem nicht der einzige Beitrag des Schweizer Fernsehens im fraglichen Zeitraum dar, welcher einen Bezug zum zweiten Wahlgang für den Ständerat im Kanton St. Gallen aufweist. Beiträge in den Sendungen ‚Schweiz Aktuell‘ vom 24. Oktober 2011, ‚Ta-gesschau‘-Hauptausgabe vom 24. Oktober 2011, ‚10 vor 10‘ vom 24. Oktober 2011, ‚10 vor 10‘ vom 21. November 2011 und ‚Tagesschau‘-Hauptausgabe vom 26. November 2011 beschäftigten sich ebenfalls und teilweise viel direkter mit diesem Urnengang.“

„Auch konzessionierte Veranstalter wie die Beschwerdegegnerin müssen nicht allen Kandidaten bzw. Parteien in der für die Meinungsbildung des Publikums sensiblen Zeit vor Wahlen die gleiche Sendezeit einräumen. Gemäss konstanter Rechtsprechung gilt das Prinzip der Chancengleichheit vor Wahlen nicht absolut (BGE 125 II 497 E. 3b)dd) S. 504 [‚Tamborini‘]; UBI-Entscheide b. 640 vom 11. Oktober 2011, S. 6ff. [‚La Gauche‘] und UBI-Entscheid b. 578 vom 4. Juli 2008 E. 6.4 [‚Face aux partis‘]). Namentlich ist bei entsprechend wahlrelevanten Sendungen ebenfalls der den Veranstaltern zustehenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Programmautonomie, der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV) und den Bedürfnissen des Publikums Rechnung zu tragen.“

„Insgesamt bleibt festzustellen, dass die beanstandete Sendung im Lichte der vorliegend im Rahmen der Prüfung des Sachgerechtigkeitsgebots zur Anwendung kommenden erhöhten Sorgfaltspflichten vor Wahlen und insbesondere des Grundsatzes der Chancengleichheit nicht unproblematisch ist. Mit Paul Rechsteiner hat einer von drei Kandidaten die Gelegenheit erhalten, sich und seine politischen Ideen im Rahmen der Sendung ‚Schawinski‘ zu präsentieren. Dabei handelte es sich aber um ein äusserst kontroverses Gespräch, bei welchem Roger Schawinski Paul Rechsteiner wiederholt mit – ungeschminkt und teilweise aggressiv vorgetragener - Kritik an dessen politischer Laufbahn und insbesondere auch dessen politischen Ideen konfrontierte. Äusserungen des SP-Politikers und Gewerkschafters wurden vom Gesprächsleiter vielfach grundsätzlich in Frage gestellt, was ebenfalls zur Ausgewogenheit der Ausstrahlung beitrug. Die Sendung bot dem SP-Politiker damit nicht eine Plattform, um ungehindert sein politisches Programm im Hinblick auf die bevorstehende Wahl zu postulieren. Der bevorstehende Wahlgang bildete nicht zentrales Thema des Gesprächs. In den entsprechenden Sequenzen wies Roger Schawinski zudem auf die beiden Gegenkandidaten und deren politische Positionierung hin. Der Bezug der beanstandeten Sendung zum Wahlgang ist auch aufgrund des im gesamten Verbreitungsgebiets des Schweizer Fernsehens vorliegenden Bekanntheitsgrads von Paul Rechsteiner und der anderen im Programm der Beschwerdegegnerin ausgestrahlten wahlrelevanten Sendungen zu relativieren. Das Publikum konnte sich aus diesen Gründen trotz der erwähnten Problematik des Auftritts eines Ständeratskandidaten in einem entsprechenden Sendegefäss eine eigene Meinung bilden. Eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots von Art. 4 Abs. 2 RTVG liegt damit nicht vor.“

Da der Entscheid der UBI knapp fiel, fügte die Minderheit der Entscheidbegründung die Motivation ihrer abweichenden Meinung an:

„Das Publikum konnte sich aufgrund des Gesprächs zwar eine eigene Meinung über die politische Haltung und Karriere von Paul Rechsteiner bilden. Wäre die Sendung nicht 20 Tage vor einem Urnengang oder im Programm eines nicht-konzessionierten Veranstalters ausgestrahlt worden, würde keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vorliegen (Entscheid 2C_880/2010 des Bundesgerichts vom 18. November 2011 E. 2 ff. [‚Cash TV‘]). Die Beschwerdegegnerin hat als konzessionierte Veranstalterin in der heiklen Phase des Wahlkampfs aber dem Prinzip der Chancengleichheit Rechnung zu tragen, was vorliegend nicht erfolgte.

Der damalige Ständeratskandidat Paul Rechsteiner erhielt im Rahmen eines über 26 Minuten dauernden Gesprächs ausgiebig Gelegenheit, sich und sein politisches Credo darzustellen und zu verteidigen. Da er die Beantwortung persönlicher Fragen verweigerte, war praktisch die ganze Sendung seiner Politik gewidmet. Dabei konnte er sich auch zur bevorstehenden Ständeratswahl äussern und widerspruchslos seine beiden Konkurrenten heftig kritisieren. Diese würden gemäss Aussagen von Paul Rechsteiner beide eine Politik des Sozialabbaus, der Steuersenkungen für Reiche und von steigenden Militärausgaben verfolgen. Er würde als Verteidiger von Löhnen und Renten als einziger eine Gegenposition vertreten.

Im Gegensatz zu eigentlichen Wahlsendungen, bei welchen sich verschiedene politische Konkurrenten gegenüber stehen und wenig Zeit haben, ihre Position darzulegen, hat in der beanstandeten Ausstrahlung ein Kandidat die ausschliessliche Möglichkeit erhalten, sich dem Fernsehpublikum und damit auch den Stimmberechtigten aus dem Kanton St. Gallen in ‚Schawinski‘ zu präsentieren. Die beiden anderen Kandidaten verfügten im gleichen Zeitraum über keine einigermassen vergleichbaren Gelegenheiten im Programm des Schweizer Fernsehens. Die mit Trailern mehrfach angekündigte Sendung ist insbesondere auch aufgrund ihres besonderen Formats geeignet, die politische Meinungsbildung und damit auch das Wahlverhalten zu beeinflussen. Neben dem bevorstehenden Wahlgang für den St. Galler Ständerat bestand kein aktueller Anlass, um Paul Rechsteiner vor dem Urnengang in die beanstandete Sendung einzuladen. Roger Schawinski wünschte ihm denn auch am Ende des Gesprächs viel Erfolg für den Wahlkampf. Weder bestimmte politische Ereignisse, zu welchen Paul Rechsteiner aufgrund seiner politischen Aktivitäten einen engen Bezug hat, noch seine gewerkschaftliche Arbeit bildeten zum Zeitpunkt der Ausstrahlung Thema von eigentlichen Debatten. Nur ein - nicht im Zusammenhang mit dem Wahlgang stehender - entsprechender ‚objektiver Anlass oder spezifischer, sachlicher Grund‘ hätte eine Teilnahme von Paul Rechsteiner in ‚Schawinski‘ aufgrund der damit verbundenen Besserstellung eines Kandidaten allenfalls gerechtfertigt (BGE 134 I 2 E. 4.2.3 S. 10 [‚Freiburger Original in der Regierung‘]).

Da die Sendung hinsichtlich des zweiten Wahlgangs in den St. Galler Ständerat nicht aus-gewogen war, konnte sich das Publikum dazu auch keine eigene Meinung bilden. Die rundfunkrechtlich gebotenen erhöhten Sorgfaltspflichten vor Wahlen wurden nicht ein-gehalten, weil ein Kandidat mit der Teilnahme an der Sendung ohne Vorliegen eines recht-fertigenden Grundes erheblich bevorteilt wurde. Die Sendung verletzt daher das Sachge-rechtigkeitsgebot von Art. 4 Abs. 2 RTVG.“

Sowohl die einhellige UBI als auch das Bundesgericht erachteten 2007 ein wohlwollendes Porträt eines einzeln herausgegriffenen Kandidaten als unverträglich mit den erhöhten journalistischen Sorgfaltspflichten und dem zu beachtenden Vielfaltsgebot vor einer Wahl. Demgegenüber hielt es die knappe Mehrheit der UBI 2012 für zulässig, dass ein einzeln herausgegriffener Kandidat in einer Sendung auftritt, wenn er hart angefasst und kritisch befragt wird. Die Minderheit hätte auch das nicht zugelassen.

Was heißt das 2019 für die beanstandete Sendung „Club“? Obwohl die Sendung nicht als Sendung zum zweiten Wahlgang der Zürcher Ständeratswahlen konzipiert war und obwohl während der Diskussion von der bevorstehenden Wahl auch nicht die Rede war (es wurden lediglich Bemerkungen zu Köppels Wahlkampf im Hinblick auf den ersten Wahlgang gemacht), hatte sie gleichwohl eine Funktion und eine Wirkung im Wahlkampf. Von den verbliebenen Kandidierenden konnten sich zwei präsentieren, während FDP-Kandidat Ruedi Noser außen vor blieb. Die Frage ist, ob die in der Sendung anwesenden Kandidierenden – unabhängig davon, ob sie im Rennen blieben – kritisch befragt wurden. Bei Roger Köppel war das ohne Zweifel der Fall: Er erhielt mehr kritische als unkritische Fragen gestellt und wurde auch ein paar Mal unterbrochen (meist zu Recht, weil er stets noch weitere Punkte anfügen wollte). Bei Marionna Schlatter hingegen war es anders: Sie erhielt nur unkritische Fragen bzw. Stichwörter. Sie hatte dadurch eine ideale Plattform, die sie gekonnt nutzte, auch dank ihrem Sachwissen, ihrer klugen Argumentationsweise und ihrer nicht-aggressiven, unaufgeregten, freundlichen Art. Damit verletzte die Redaktion die Chancengleichheit: Die Spieße für Marionna Schlatter und Ruedi Noser waren ungleich lang. Dieser Mangel wird auch durch andere Sendungen nicht geheilt: Mir ist keine Fernsehsendung nach dem ersten Wahlgang bekannt, in der Ruedi Noser allein bzw. ohne Marionna Schlatter zum Zug kam. In „Schweiz aktuell“ vom 25. Oktober 2019 wurden die Kandidatin und der Kandidat strikt paritätisch behandelt.[6] Sendungen des „Regionaljournals Zürich-Schaffhausen“ sind nicht relevant, weil sie ein anderes Publikum haben als das Fernsehen. Ausgleiche könnten höchstens geschaffen werden, wenn sich die Sendungen an das gleiche Publikum wenden.

So bleibt denn als Fazit, dass das Sachgerechtigkeitsgebot und das Vielfaltsgebot nicht erfüllt waren, weil sich Marionna Schlatter auf Kosten von Ruedi Noser einen Vorteil verschaffen konnte und sich die im Kanton Zürich Stimmberechtigten nicht gleichermaßen über beide Kandidierenden eine eigene Meinung bilden konnten. Deshalb kann ich die Beanstandungen 6165-6168 sowie 6171 unterstützen. In Schutz nehmen muss ich indes Moderatorin Barbara Lüthi gegen den Vorwurf, sie sei nicht neutral gewesen und habe Roger Köppel benachteiligt. Sie griff in der Tat hin und wieder dezidiert ein, um Abschweifungen vom Thema zu unterbinden, alle Gäste zum Zug kommen zu lassen und das Gespräch mit verschiedenen Aspekten voranzutreiben. Das muss sie, das gehört zu ihrer Aufgabe. Ich kann daher Beanstandung 6169 nicht unterstützen. Ebenso ist die Redaktion nicht verpflichtet, in einer politischen Diskussionssendung das Parlament parteipolitisch „abzubilden“ oder die Hauptpositionen paritätisch zu spiegeln. Ich kann daher auch Beanstandung 6176 nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/club/video/gruen-legt-zu---und-jetzt?id=bc99e62c-42fa-4805-b1cc-233423fe6910

[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[3] www.ubi.admin.ch/inhalte/entscheide/b_545.pdf

[4] BGE 134 1 2, http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F134-I-2%3Ade&lang=de&type=show_document

[5] www.ubi.admin.ch/inhalte/entscheide/b_647.pdf

[6] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/wer-zieht-fuer-zuerich-in-den-staenderat?id=f0dcdfca-559a-4258-b0e3-f16fdedec8f6&expandDescription=true

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