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SRF «DOK»-Sendung «Der Klimawandel. Die Fakten» beanstandet VI

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Mit Ihrem Brief vom 28. November 2019 beanstandeten sie die DOK-Sendung (Fernsehen SRF) vom 14. November 2019 zum Thema «Der Klimawandel. Die Fakten». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Hiermit lege ich Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen SRF ein wegen Manipulation der Zuschauer, Vernachlässigung der Informationspflicht und Verschweigen wichtiger Tatsachen.

Am 14.11.2019 um 20:05 Uhr strahlte das SRF den Dokumentarfilm ‘Der Klimawandel. Die Fakten.’ aus , und zwar trotz mehrfacher Hinweise seitens des Klimamanifests Heiligenroth an die zuständige Redaktion, dass diese Dokumentation falsche und manipulative Informationen in Bezug zum Klimawandel enthält. Mehr noch: das SRF hat eine beanstandete Grafik über die Erderwärmung kurzerhand und kommentarlos aus der Reportage entfernt. Das SRF gibt damit zu, dass die Zuschauer durch Angaben von relativen Temperaturen manipuliert werden, verschweigt dies jedoch der Öffentlichkeit.

Die genannte Reportage ist eine Sammlung von Aussagen in Bezug zum Klimawandel, die mit Fakten rein gar nichts zu tun haben. Hier nur ein paar Beispiele:

  • Das Phänomen der sterbenden Flughunde wird als aktuelles Drama der heutigen Erderwär­ mung verkauft, besteht jedoch schon seit 1994 und ist ein wiederkehrendes, wenn auch trau­ riges Ereignis.
  • Die Reportage macht die Erwärmung für die zunehmende Trockenheit verantwortlich. Doch kurz darauf wird erwähnt, dass die Erwärmung zu mehr Verdunstung und dadurch zu mehr Überschwemmungen führe. Ein Wiederspruch, über den sich kein SRF-Journalist wundert.
  • Auch der Anstieg des Meeresspiegels sei eine Folge des menschgemachten Klimawandels. Dass dieser Meeresspiegel jedoch bereits seit 10'000 Jahren steigt, wird nicht erwähnt. Durch den Meeresspiegelanstieg würden in Louisiana riesige Flächen überschwemmt. Nicht erwähnt wird die Tatsache, dass das Gebiet um etwa 9 Millimeter pro Jahr sinkt.
  • Die Erwärmung der Ozeane führe ebenfalls zu einem Meeresspiegelanstieg. Nicht erwähnt wird die Tatsache, dass wärmere Ozeane mehr C02 ausgasen.
  • Man redet von Erwärmungen von 1.5 °C, 2 °C oder sogar 3 bis 6 °C, aber nie in Bezug zu absoluten Temperaturen. Und kein einziger SRF-Journalist stellt sich die Frage ‘warum’.

Und wo in diesem Film sind die Fakten? Keine einzige Aussage in dieser Reportage beweist, dass der Mensch schuld an der Erderwärmung ist. Dies wird einfach so behauptet, ohne dem Zuschauer auch nur eine Referenz zu einer Studie oder einem Experiment zu bieten. Die gesamte Reportage steht und fällt mit der Hypothese, dass das vom Menschen verursachte C02 für die Erderwärmung verantwortlich ist. Und diese Hypothese konnte trotz jahrzehntelanger Forschung nie bewiesen werden. Und das SRF weiss dies, denn es wurde durch die vielen Beschwerden hinlänglich darüber informiert. Und jeder mittelmässige SRF-Journalist kann dies mit wenig Zeitaufwand selbst recherchieren. Und trotzdem fehlen bis heute die entsprechenden Ge­genstimmen der unzähligen Wissenschaftler, welche die C02-Theorie widerlegt haben.

Ich möchte deshalb von der zuständigen Redaktion folgende Fragen beantwortet haben:

  • Weshalb wurde die vom Klimamanifest Heiligenroth beanstandete Grafik kommentarlos und ersatzlos aus der Reportage entfernt, ohne den Zuschauer auf diesen Umstand aufmerksam zu machen?
  • Warum wurden die SRF-Zuschauer bis heute nicht in irgendeiner Form über die Tatsache aufgeklärt, dass wir die globale mittlere Temperatur von 15 °C aus dem natürlichen Treibhauseffekt nicht erreicht haben und deshalb auch keinen gefährlichen, vom Menschen verursachten oder verstärkten Klimawandel haben?
  • Weshalb werden die unzähligen Gegenstimmen zum menschgemachten Klimawandel vom SRF immer noch unterdrückt?
  • Mit meiner Beschwerde gegen die Reportage ‘Der Klimaforscher’ vom 12. August 2019

habe ich SRF bereits auf den Missstand der unausgewogenen Berichterstattung aufmerksam gemacht. Warum hält sich das SRF nicht an das Radio- und Fernsehgesetz, welches in Artikel 4 verlangt, dass Ereignisse sachgerecht dargestellt werden und die Gesamtheit der Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen müssen?

  • Bestehen entsprechende Weisungen oder wird das SRF oder die zuständigen Redaktionen von irgendeiner inländischen oder ausländischen Organisation oder einer politischen Partei bezahlt oder unter Druck gesetzt, so dass Wissenschaftlern oder Institutionen, welche den menschgemachten Klimawandel anzweifeln, auf SRF keine Plattform geboten wird?

Das SRF täte gut daran, sich endlich an den Pressekodex und das RTVG zu halten. Denn die Lüge über den menschgemachten Klimawandel wird sich nicht mehr lange halten können. Zudem stellt sich mir die Frage, in wieweit sich das SRF der Schreckung der Bevölkerung gemäss Art. 258 des StGB schuldig macht.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die DOK äußerte sich Frau Nathalie Rufer, Executive Producer DOK und Reportage:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X zum Dokumentarfilm ‘Der Klimawandel – die Fakten’ vom 14.11.2019.

Herr X bemängelt, der gezeigte Film beinhalte falsche und manipulative Informationen. Ausserdem enthalte die gesendete Fassung eine beanstandete Grafik vor. Der Beanstander stellt im Weiteren verschiedene Fragen, auf die wir im Folgenden eingehen und gleichzeitig auf den Vorwurf der Manipulation und Falschaussagen entgegnen.

1. Warum wurde die Grafik aus dem Film entfernt?

Der Film ‘Der Klimawandel – die Fakten’ ist eine Produktion von BBC. Im Ursprungsfilm tritt der renommierte Natur- und Tierforscher Sir David Attenborough als ‘Presenter’ auf. SRF übernimmt immer wieder Filme von ausländischen Sendern, häufig auch von der BBC. Weil die ‘Sendeslots’ bei SRF oft kürzer sind, werden die Originalfilme entsprechend angepasst. Dabei wird darauf geachtet, dass die Kürzungen nicht sinnentstellend sind und die Dramaturgie insgesamt stimmig bleibt. In diesem Fall wurden die Moderationen von Sir David Attenborough herausgeschnitten und unter anderem auch die besagte Grafik.

Wie SRF die Filme bearbeitet und aufbereitet, liegt in der Programmautonomie von SRF. Es besteht keinerlei Anspruch auf eine Erklärung, weshalb Passagen weggelassen worden sind. Das Radio- und Fernsehgesetz legt in Artikel 6 fest:

2: Sie - die Programmveranstalter - sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

3: Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen. Daraus wird deutlich, dass es Sache der Redaktionen ist zu entscheiden, wann, wie und mit welchen Protagonisten sie ein Thema aufgreifen.

2. Warum wurde die globale mittlere Temperatur von 15 Grad Celsius nicht thematisiert?

Auch hier gilt die Programmautonomie: SRF ist frei in der Wahl von Themen und Aspekten davon (s. Punkt1)

3. Weshalb wurde keine Gegenstimme einbezogen?

Auch hier verweisen wir auf die Programmautonomie von SRF.

4. Weshalb wurde das Sachgerechtigkeitsgebot nach Artikel 4 nicht eingehalten?

Aus unserer Sicht erfüllt der Film das Gebot der Sachgerechtigkeit: Er zieht die verfügbaren Fakten in Betracht und zeigt, was «nach bestem Wissen und Gewissen für wahr gehalten wird». Dass der Klimawandel ein ernstzunehmendes Problem darstellt, ist weltweit anerkannt und von der Wissenschaft bestätigt. Der Film stellt sichtbare und noch zu erwartende Folgen des Klimawandels nicht nur dar, sondern belegt diese mit Aussagen von anerkannten, seriösen Forscherinnen und Forschern.

5. Wird SRF von in- oder ausländischen Organisationen unter Druck gesetzt bezüglich Berichterstattung über den Klimawandel?

Nein, SRF agiert vollkommen unabhängig.

Wir sind der Meinung, SRF halte sich an die Richtlinien des RTVG und plädieren dafür, die Beanstandung abzuweisen. Vielen Dank.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich mache zuerst einige grundsätzliche Bemerkungen und gehe danach auf Ihre spezifische Kritik an:

  1. Dass Fernsehen SRF im Jahr des Klimastreiks einen DOK-Film zum Klimawandel ausstrahlt, erklärt sich von selbst: Das Thema ist relevant und aktuell. Die Wahl erfolgte nicht willkürlich. Auch wenn die Programmautonomie den Redaktionen viel Freiheit lässt, hat SRF mit diesem Thema nicht danebengegriffen: Das Publikumsinteresse war da.
  2. Die im Film dargelegten Fakten wird wohl niemand bestreiten: Die Erde erwärmt sich, das Eis in der Antarktis schmilzt, der Meeresspiegel steigt, die Niederschläge nehmen zu, die Waldbrände werden zahlreicher und heftiger, Tierarten sind bedroht. Der Titel der DOK war darum nicht falsch gewählt: Es werden Fakten aufgezeigt.
  3. Projektionen und Prognosen können immer eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen. Aber man verfügt heute über viel mehr Messungen und Zahlen als noch vor 30 Jahren. Der Klimawandel lässt sich daher exakter dokumentieren.
  4. Im Film wird klar gesagt: «Nicht alle Wetter-Ereignisse sind auf den Klimawandel zurückzuführen». Und es steht auch fest, dass nicht alles, was sich verändert, durch die Menschen verursacht ist. Klar ist aber, dass die Beschleunigung des Klimawandels mit der Treibhausgas-Emission und mit der Rodung der Regenwälder zu tun hat.
  5. Die seriösen Wissenschaftler kommen deshalb alle zum gleichen Schluss: Es muss gehandelt werden, und zwar rasch. Im Film kommen denn auch zahlreiche renommierte Forscher und Experten zu Wort, so Richard Black, Direktor der Energy and Climate Intelligence Unit in London[1], Mike Berners Lee, Professor am Environment Center der Lancaster University[2], Matthew Hansen, Professor für Geographie an der Unversity of Maryland[3], Richard Lazarus, Rechtsprofessor an der Harvard University[4], Timothy Lenton, Professor für Geographie und Direktor des Global Systems Institute an der University of Exeter[5], Michael E. Mann, Professor für Atmospheric Science, Direktor des Earth Systems Science Center an der Pennsylvania State Universtiy[6], Mark Maslin, Professor für Geographie am University College London[7], Catherine Mitchell, Professorin für Energiepolitik an der Unversity of Exeter[8], Sunita Narain, Generaldirektorin des Centre for Science and Environment in New Delhi[9], Naomi Oreskes, Professorin für Wissenschaftsgeschichte an der Harvard University[10], Andrew Shepherd, Professor an der School of Earth and Environment der University of Leeds[11], Peter Stott, Professor für Engeneering, Mathematics and Physical Sciences an der University of Exeter[12], sowie Katey Walter Anthony, assoziierte Professorin am Water and Environmental Research Center der University of Alaska Fairbanks[13].
  6. Im Film wird übrigens auch dargelegt, dass es die Gegenposition gibt, dass die Kritiker vorschlagen, sich an den Klimawandel anzupassen, und dass sowohl in der Industrie wie auch in der Politik manche den Klimawandel leugnen. Damit hat SRF der Forderung «audiatur et altera pars» Genüge getan. Das Bundesgericht verlangt nicht, dass in umstrittenen Fragen die jeweils konträren Positionen gleichgewichtig zum Zuge kommen. Es verlangt nur, dass die andere Position erwähnt wird.
  7. Medien haben zudem auch eine seismographische Funktion. Es obliegt ihnen, die Bevölkerung über drohende Entwicklungen zu informieren. SRF erfüllt daher eine wichtige Medienfunktion, wenn es die Bevölkerung darüber aufklärt, was in Bezug auf das Klima auf die Menschheit, die Tierwelt und die Pflanzenwelt zukommt.
  8. Und Medien haben schliesslich auch eine pädagogische Funktion. Deshalb war es wichtig, dass im Film aufgezeigt wurde, was die einzelnen Menschen tun können, um den Klimawandel zu entschleunigen. SRF hat mit Hilfe der BBC so klar die Betroffenheit von uns allen aufgezeigt.

Und jetzt komme ich zu den Punkten, die Sie zusätzlich aufgeworfen haben. Sie bezichtigen die Redaktion der Manipulation, der Vernachlässigung der Informationspflicht und des Verschweigens wichtiger Tatsachen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass im Film auch die Gegner und Skeptiker erwähnt werden. Die Informationspflicht wird folglich nicht vernachlässigt. Dass eine Grafik entfernt und nicht durch eine andere, von privater Seite erstellte, ersetzt wurde, ist erstens das Recht der Redaktion und zweitens ein Nebenpunkt und kann nicht als «Verschweigen wichtiger Tatsachen» taxiert werden. Nur wenn die Redaktion dem Publikum bewusst falsche Fakten vermittelt oder wichtige Fakten vorenthalten hätte, hätte sie manipuliert. Das ist aus meiner Sicht nicht der Fall.

Sie schreiben ferner: «Keine einzige Aussage beweist, dass der Mensch schuld an der Erderwärmung ist». Der ganze Film sei folglich eine Lüge. Das sehe ich anders. Ich möchte nicht nochmals wiederholen, was ich am Anfang festgehalten habe: Es gibt unumstössliche Fakten und es gibt empirische Studien, die den Einfluss der Menschen auf den Klimawandel belegen.

In geradezu verschwörungstheoretischer Manier fragen Sie am Schluss, ob SRF Weisungen befolge oder unter Druck stehe (von in- oder ausländischen Organisationen oder einer Partei), die vom Sender verlange, dass er den Klimaskeptikern keinen Raum gebe. Sie merken gar nicht, wie absurd die Frage ist; Wenn jemand Druck ausüben könnte, dann wären es jene industriellen Kreise, die am liebsten hätten, dass man den Klimawandel negiert: die Erdöl- und Palmölkonzerne. Ebenfalls absurd ist, die DOK als Strafrechtsfall wegen Schreckung der Bevölkerung (Artikel 258 des Schweizerischen Strafgesetzbuches)[14] zu taxieren. Aber wohlan! Reichen Sie doch eine entsprechende Strafklage ein!

Was hingegen Ihre Beanstandung betrifft, so kann ich Sie nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://eciu.net/about/the-team

[2] https://www.lancaster.ac.uk/lec/about-us/people/mike-berners-lee

[3] https://geog.umd.edu/facultyprofile/hansen/matthew-c.

[4] https://hls.harvard.edu/faculty/directory/10509/Lazarus

[5] http://geography.exeter.ac.uk/staff/?web_id=Timothy_Lenton

[6] http://www.met.psu.edu/people/mem45

[7] https://www.geog.ucl.ac.uk/people/academic-staff/mark-maslin

[8] https://geography.exeter.ac.uk/staff/index.php?web_id=Catherine_Mitchell

[9] https://www.cseindia.org/page/sunita-narain

[10] https://histsci.fas.harvard.edu/people/naomi-oreskes

[11] https://environment.leeds.ac.uk/see/staff/1536/professor-andrew-shepherd

[12] https://emps.exeter.ac.uk/mathematics/staff/pas217

[13] http://ine.uaf.edu/werc/people/faculty/katey-walter-anthony/

[14] Der Artikel lautet: „Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html

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