Obundsstelle steht weiss auf einem roten Balken. Unten: Logo der SRG Deutschschweiz.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Echo der Zeit»- und «Kontext»-Berichterstattung über China beanstandet

6291
Mit Ihrer E-Mail vom 11. Januar 2020 beanstandeten Sie das «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 9. Januar 2020 und dort den Beitrag «Internet-Zensur in China» [1], und Sie griffen eine Sendung von «Kontext» (Radio SRF 2 Kultur) vom 20. August 2019 nochmals auf, in der Tibet eine Rolle spielte und nach der Sie eine Mail-Auseinandersetzung mit der Redaktion hatten.[2] Für jene Sendung ist zwar die Beanstandungsfrist längst abgelaufen, doch aus Kulanz beziehe ich sie mit ein, da sie das gleiche Thema «China-Berichterstattung» betrifft. Ihre Eingabe entspricht folglich den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

  1. In Bezug auf das «Echo der Zeit»:

«In dem Beitrag von Herr Aldrovandi wird behauptet, CNN sei in China ‘oft zensiert’ und ebenso, dass ein Bild von Winnie Puh zur Löschung eines Weibo-Accounts führe. Ich prüfe täglich in China ob CNN verfügbar ist, und im letzten Jahr gab es etwa 4 Tage wo CNN ohne VPN nicht funktionierte. An diesen 4 Tagen (Ende September bis 1. Oktober) funktionierten auch alle VPN nicht. Die Aussage, der Interviewte brauche VPN um CNN zu sehen ist somit klar Fake News. Es unterstellt zudem, amerikanische News seien nicht zugänglich für Chinesen ohne VPN. Neben CNN ist auch Fox News ohne VPN erreichbar in China. Auf CNN sind auch Artikel zu Tiananmen, inklusive Fotos von ’Tankman’ ohne VPN aufrufbar. Es ist unbestreitbar, dass viele Seiten in China zensiert werden, es ist aber unkorrekt zu behaupten, ausländische Nachrichten seien praktisch nur mit VPN zu sehen. Genau dieser Eindruck entsteht aber bei diesem Beitrag.»

  1. In Bezug auf «Kontext»:

«Zeitlich leider verpasst, da ich die Ombudsstelle bisher noch nicht kannte. Ich wurde darauf hingewiesen, als ich Bekannten davon erzählte. Der Fall ist aber so empörend, dass ich ihn trotzdem einreichen versuche:

1. Es wird eine Falschaussage gemacht im Radio.

2. Auf meine Beschwerde wird behauptet, ich hätte diese nur so ‘empfunden’.

3. Auf meine Nachfrage wird eine Quelle genannt und die Diskussion für ‘beendet’ erklärt.

4. Die Quelle bestätigt exakt meine Sicht, wonach es eine Falschaussage war auf SRF .

5. Meine nochmalige Nachfrage wird schlicht ignoriert.

Ich bin hochgradig empört über das Verhalten der betreffenden Moderatorin. Im Anhang sind alle relevanten Mail-Wechsel. Die kontrafaktische Falschaussage kann ich ja noch nachvollziehen, aber der Umgang damit, wenn der Fehler aufgedeckt wird, ist komplett unprofessionell. -Vielen Dank für Ihre Unterstützung.»

B. Die zuständigen Redaktionen erhielten Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» antwortete Herr Markus Hofmann, stellvertretender Redaktionsleiter der Sendung, wie folgt:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X aus Peking, China. Herr X kritisiert den Bericht ‘Internet-Zensur in China’, der im ‘Echo der Zeit’ vom 9. Januar zu hören war. Die Beanstandung betrifft den Beitrag von Martin Aldrovandi, Chinakorrespondent von Radio SRF. Zugehörig zu diesem Beitrag war ein Interview, das nicht Gegenstand der Beanstandung ist. Der Vorwurf von X lautet: Im Bericht seien unkorrekte Angaben zur Internet-Zensur in China gemacht worden.

Der Beitrag hatte zum Thema, dass in China zwar über 800 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner vom Internet Gebrauch machen, gleichzeitig aber etliche ausländische Internetseiten von chinesischen Zensurmassnahmen betroffen sind. Diese grundsätzliche Aussage wird von Herrn X nicht bestritten, sondern in seiner Beanstandung explizit bestätigt.

Die obige Grundaussage wird im Beitrag unter anderem am Beispiel von Internetseiten ausländischer Nachrichtensender dargestellt. Dabei wird beschrieben, wie Chinesinnen und Chinesen auf von der Zensur gesperrte Seiten mithilfe technischer Massnahmen (Virtual Private Network, VPN) zu gelangen versuchen. Veranschaulicht wird dies mit einem Jurastudenten (Pseudonym: Xiao Wang), der im Beitrag erklärt, wie er VPN benutzt, um auf von der Zensur betroffene Webseiten zuzugreifen. Am Beispiel des amerikanischen Nachrichtensenders CNN wird dies illustriert. Im Beitrag heisst es: <Auf seinem (Xiao Wangs) Handy läuft der amerikanische Newssender CNN, dessen Programme in China oft gesperrt werden.>

Hier setzt der Hauptvorwurf von Herrn X an: Es sei in der Regel nicht notwendig, VPN zu benutzen, um auf die Internetseite von CNN zu gelangen, da diese nicht gesperrt werde. Herr X prüft nach eigenen Angaben täglich, ob die CNN-Internetseite gesperrt sei. Im vergangenen Jahr habe es ‘etwa 4 Tage’ gegeben, an denen VPB notwendig war, um CNN online zu erreichen. Diese Aussage von Herrn X können wir nicht überprüfen. Tatsache ist, dass die Programme von CNN in China häufig unterbrochen werden, wenn politisch über China berichtet wird. Der Bildschirm wird in solchen Fällen schwarz und die Nutzung der betreffenden Internetseite verunmöglich oder zumindest stark erschwert. Unserem Chinakorrespondenten gelang es im vergangenen Jahr mehrmals nicht, die CNN-Webseite ohne VPN aufzurufen. Dieselbe Erfahrung macht der im Beitrag interviewte Jurastudent.

Die Behauptung von Herrn X, <die Aussage, der Interviewte brauche VPN, um CNN zu sehen> sei <Fake News>, trifft daher nicht zu. Nicht nur bedarf unser Chinakorrespondent regelmässig VPN, um auf die CNN-Internetseite zu gelangen, sondern auch der Protagonist Xiao Wang.

Im Weiteren schreibt Herr X, der Beitrag unterstelle, amerikanische News seien nicht zugänglich für Chinesen ohne VPN. Er erwähnt dabei namentlich Fox News sowie Artikel und Fotos zu den Geschehnissen von Tian’anmen auf CNN. Diese Behauptung trifft nicht zu: Im Beitrag wird an keiner Stelle weder eine derart allgemeine Aussage gemacht oder auch nur angedeutet, noch sind Fox News und ‘Tian’anmen’ Gegenstand der Berichterstattung. Vielmehr gibt der Beitrag auch Personen eine Stimme, die die Internetzensur der chinesischen Behörden explizit gutheissen. Damit schafft der Beitrag ein differenziertes Bild der Situation in China.

Die Kritik von Herrn X ist aus unserer Sicht folglich nicht stichhaltig. Wir sind deshalb überzeugt, dass der Beitrag dem Sachgerechtigkeitsgebot entsprochen hat und nicht gegen Art. 4 RTVG verstösst. Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzulehnen.»

Für «Kontext» äußerte sich Frau Sandra Leis, Leiterin der Redaktion Kultur und Gesellschaft bei Radio SRF 2 Kultur:

«Die beanstandete ‘Kontext’-Sendung vom 20.8.2019 ist ein sogenanntes Tandem-Gespräch: Darin treffen sich zwei junge Menschen, die sich vorher nicht gekannt haben, zum Gespräch. Es sind dies die angehende Journalistin Hanna Girard aus Basel und der Jugendarbeiter Lobsang Tenzin Sara aus Zürich. Beiden gemeinsam ist das Thema ‘Flucht’, das sie auf unterschiedliche Weise geprägt hat: Sie arbeitete in einem Flüchtlingscamp auf der griechischen Insel Chios. Er ist der Sohn eines Paares, das vor sechzig Jahren aus Tibet in die Schweiz geflüchtet ist. Lobsang Tenzin Sara kam vor 29 Jahren in der Schweiz zur Welt, fühlt sich allerdings als Tibeter.

Maya Brändli, Autorin und Moderatorin der beanstandeten Sendung, stellt den jungen Mann ab Minute 2:34 wie folgt vor: <Sie – Lobsang – sind Sohn tibetischer Eltern. Sie (die Eltern) sind zusammen mit Tausenden andern geflüchtet. Genau vor 60 Jahren ist das gewesen, als die chinesische Regierung den Aufstand in Tibet blutig niedergeschlagen hat. Damit war Tibet als eigenständiger Staat vorbei – Tibet ist jetzt inzwischen eine chinesische Provinz. Sie selber (Lobsang) sind in der Schweiz aufgewachsen. . . als was?>


Herr X beanstandet die Formulierung <Damit war Tibet als eigenständiger Staat vorbei>. Das sei falsch, <war Tibet doch zu keinem Zeitpunkt der modernen Geschichte jemals ein völkerrechtlich anerkannter Staat>. Maya Brändli hat in ihrer Einleitung die Sicht des jungen Tibeters wiedergeben und Tibet als ‘unabhängigen Staat’ bezeichnet. Aus chinesischer Sicht stimmt das nicht: China betrachtet Tibet als ‘autonome Provinz (oder Region) Chinas’. Viele Tibeter haben dies jedoch nie akzeptiert, weswegen es unter anderem auch 1959 zum blutigen Aufstand kam und zur Flucht des Dalai Lama nach Indien, wo er bis heute eine Exilregierung leitet. Diese Exilregierung vertritt die Auffassung, dass Tibet zum Zeitpunkt der Invasion durch die chinesische Volksbefreiungsarmee ein unabhängiger und voll funktionsfähiger Staat gewesen sei und dass die militärische Invasion und die andauernde Besetzung ein Verstoss gegen internationales Recht und gegen das Recht auf Selbstbestimmung seien. International ist der Status von Tibet bis heute umstritten.
Es gibt in diesem Konflikt also zwei Perspektiven: eine chinesische und eine tibetische. X, der in Peking lebt, argumentiert aus chinesischer und völkerrechtlicher Sicht; Maya Brändli hat, mit Blick auf ihren tibetischen Gast, die tibetische Sichtweise eingenommen. Künftig werden wir bestrebt sein, in solch delikaten Fragen beide Sichtweisen abzubilden oder zumindest darauf hinweisen, dass es unterschiedliche Perspektiven gibt.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendungen. Da Sie in Peking leben, hat es eine gewisse Logik, dass Sie Land und Leute lieben gelernt haben und auch die dort geltende Ordnung ein Stück weit verteidigen. Ihr Wohnsitz macht sie aber nicht zwingend zu einem besseren Beobachter als der ebenfalls dort lebende Korrespondent von Radio SRF. Von den Punkten Ihrer Beanstandung gegen das «Echo der Zeit» bleibt aufgrund der Stellungnahme von Herrn Hofmann einzig der Punkt strittig, ob CNN in China «oft» oder nur an «etwa vier Tagen» zensuriert werde. Da hier Behauptung gegen Behauptung steht, verhalte ich mich in «dubio pro reo» und schlage mich auf die Seite des Korrespondenten, der sich ja nicht weiter wehren kann, während Ihnen der Rechtsweg an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) offen steht. Und das heißt, dass ich den Beitrag von Martin Aldrovandi insgesamt als sachgerecht taxiere, zumal er ja sowohl die Zensurkritiker wie die Zensurbefürworter zu Wort kommen lässt. Ich kann also in Bezug auf das «Echo der Zeit» Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Was die «Kontext»-Sendung betrifft, so hat die Moderatorin den Tandem-Gesprächspartner ganz richtig als Tibeter begrüsst, der sich als Tibeter fühlt und zugleich ein Schweizer Bürger ist, der aber ganz sicher kein Chinese sein will. Sie hat auch richtig referiert, dass seine Eltern 1959 geflüchtet seien, als es in Tibet einen Aufstand gegen die chinesische Herrschaft gab. Unrichtig war hingegen die Bemerkung, dass damals die Selbständigkeit Tibets zu Ende gegangen sei.

Wir können zu Tibet Folgendes festhalten:

  1. Die Tibeter sind ethnisch ein eigenes Volk mit einer eigenen Sprache und mit einer eigenen Ausprägung des Buddhismus. Die rund drei Millionen Tibeter sind aber eine der kleinsten Minderheiten innerhalb Chinas und viel kleiner als etwa die der Uiguren.
  2. Tibet verfügte immer über eine gewisse Autonomie, stand aber auch stets unter dem Einfluss von außen, so mehrere Jahrhunderte (bis 1717) unter dem der Mongolen, dann (bis 1907) unter dem der Mandschu-Chinesen. Es galt damals die Suzeränität, nämlich die Oberhoheit der Mandschu-Kaiser, innerhalb der die Tibeter ihr feudales Lama-System praktizierten. Auf die Mandschu-Kaiser folgten für kurze Zeit die Briten.
  3. 1913 proklamierte der damalige Dalai-Lama die Unabhängigkeit Tibets. Diese wurde allerdings durch keinen anderen Staat förmlich anerkannt. Faktisch hatte jedoch Tibet für fast 40 Jahre ein politisches System ohne Oberhoheit.
  4. 1951 handelte das kommunistische China mit einer tibetischen Delegation das 17-Punkte-Abkommen aus, das Tibet in die Volksrepublik China integrierte, der Region aber Autonomie, die eigene Religion und das eigene politische System garantierte. Da die Realität dann nicht ganz den Zusicherungen entsprach, kam es 1959 zu einem Aufstand gegen die chinesische Herrschaft, der von China niedergeschlagen wurde und in dessen Folge 1965 der Autonomie-Status gekappt wurde.
  5. Völkerrechtlich bleibt der Status Tibets umstritten.

Sie haben in Ihrer Kritik an die Adresse der Redaktion die Fakten zur Unabhängigkeit und Integration Tibets auch nicht richtig wiedergegeben, aber es stimmt, dass Frau Brändli einen klitzekleinen Fehler gemacht hat, als sie sagte, 1959 sei das Ende Tibets als unabhängiger Staat gewesen. Ich kann daher in Bezug auf «Kontext» Ihre Beanstandung teilweise unterstützen .

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/geschickter-schachzug-der-nationalbank

[2] https://www.srf.ch/sendungen/kontext/tandem-denn-niemand-weiss-was-morgen-kommt

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von «Burma» ist kein Kolonialbegriff

«Burma» ist kein Kolonialbegriff

In der Sendung «Echo der Zeit» vom 29. Januar 2018 wurde ein Beitrag über die Flüchtlingssituation in Bangladesch und Burma platziert. Beanstandet wurde die Verwendung des Landesnamens «Burma» anstelle von «Myanmar».

Weiterlesen

Bild von «Echo der Zeit» über Medikamentenversuche war korrekt

«Echo der Zeit» über Medikamentenversuche war korrekt

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines Beitrags von «Echo der Zeit» über Medikamentenversuche in der Klinik Münsterlingen (TG) nicht unterstützen. Ein Beanstander findet den Beitrag nicht ausgewogen. Blum ist der Auffassung, dass es möglich sei, über negative Vorfälle zu berichten, ohne stets die jeweiligen positiven Aspekte zu erwähnen.

Weiterlesen

Bild von Radiosendung «Kontext» war nicht islamfeindlich

Radiosendung «Kontext» war nicht islamfeindlich

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) der Sendung «Kontext» über liberale Muslime nicht stützen. Der IZRS wirft den Sendungsverantwortlichen subjektive Islamkritik, falsche Informationen und pauschalisierende Einteilung in «gute liberale und böse radikale Muslime» vor. Der Ombudsmann hingegen sieht keine programmrechtlichen Bestimmungen verletzt.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht