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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF «DOK»-Sendung «Der Preis der Aufrichtigkeit – Adam Quadronis Leben nach dem Baukartell» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail und Ihrem Brief vom 13. Januar 2020 beanstandeten Sie die Sendung DOK (Fernsehen SRF) vom 4. Dezember 2019 mit dem Titel «Der Preis der Aufrichtigkeit – Adam Quadronis Leben nach dem Baukartell».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Da die Ombudsstelle überlastet war, habe ich mir in Absprache mit Ihnen erlaubt, die Frist, die am 22. Februar 2020 abgelaufen wäre, angemessen zu verlängern. Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Verständnis.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Gestützt auf Artikel 4, Abs. 2 und 24 des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) reiche ich hiermit fristgerecht (letzte Ausstrahlung 9.12.2019, Fristenstillstand 18.12.2019 bis 02.01.2020) eine Beanstandung / Programmbeschwerde ein und zwar

gegen die SRF1-Sendung vom 4. Dezember 2019, 20.50 Uhr, mit dem Titel ‘Der Preis der Aufrichtigkeit’

Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde in dieser Sendung massiv verletzt und die Berichterstattung entsprach keineswegs dem Journalistencodex des Schweizer Presserats der lautet:

Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Es gehört zu den Pflichten der Journalistinnen und Journalisten sich vom Prinzip der Fairness leiten zu lassen, keine wichtigen Elemente von Informationen zu unterschlagen und weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne zu entstellen.

  1. Einleitung

Die Auswirkungen des Baukartells im Engadin sind massiv und bewegen die ganze Schweiz. Es laufen Administrativ- und Strafuntersuchungen und es wurde eine PUK eingesetzt, die allein eine Million Franken kostet. Es gibt kaum ein Medium, das noch nicht darüber berichtet hat und der Whistleblower Adam Quadroni (AQ) ist mit seinem Berater, alt Bundesrichter Nay, selbst in der Rundschau und in der Sendung Schawinski aufgetreten. Umso grösser muss die Sorgfaltspflicht sein, wenn das Schweizer Fernsehen darüber einen Dokumentarfilm realisiert, welches mit obligatorischen Gebühren finanziert wird.

Am 24. Mai 2019 teilte mir die verantwortliche Produzentin, Frau Liz Horowitz, per Email mit, sie realisiere für das Schweizer Fernsehen einen Dok-Film über den Whistleblower Adam Quadroni. Sie fragte mich an, ob ich im Film mitwirken würde. Nach dem Austausch der ersten Emails und den ersten Telefongesprächen fasste ich Vertrauen zu ihr und ging davon aus, Frau Liz Horowitz würde ergebnisoffen und seriös recherchieren und dann in ihrem Dokumentarfilm fair und objektiv darüber berichten. Als jahrelanger Unterstützer des Whistleblowers Adam Quadroni und Mitaufdecker des Baukartells ging es mir in der Zusammenarbeit mit Frau Horowitz und dem Schweizer Fernsehen darum, das von der Republik und dem Beobachter gezeichnete falsche Bild einer bis hinauf zum Gericht korrupten Region zu korrigieren und Schaden von ‘meiner’ Region abzuwenden. Dies nachdem ich mein ganzes Leben lang in vielen Ämtern dazu beigetragen habe, unsere Randregion voranzubringen. Nach einer umfangreichen Kommunikation mit entsprechenden Abmachungen wurde dann das Interview mit mir am 10. Juli 2019 in Scuol aufgezeichnet. Da Frau Horowitz den PUK-Bericht abwarten wollte, verzögerte sich die Ausstrahlung des Films und erfolgte erst am 4. Dezember 2019.

Gemäss ihrer ersten Email vom 24. Mai 2019 erbat Frau Horowitz meine Mitwirkung im Film, weil ich <ehemaliger VR-Präsident von Adam Quadronis Firma und ehemaliger Gemeindepräsident von Scuol> war <und überhaupt in vielerlei Hinsicht wichtiger Person der Gegend>, wie sie schrieb. Ich beanstande heute in erster Linie nicht die Tatsache, dass Frau Horowitz keine einzige Sequenz unseres 20-minütigen Interviews vom 10. Juli 2019 in ihren Film integrierte. Ich bin aber enttäuscht und erbost darüber, dass sie dann in ihrem Dokumentarfilm mehrmals betonte, niemand aus der Region wolle vor der Kamera Stellung beziehen. Ich bin auch masslos enttäuscht darüber, dass Frau Horowitz mich vor der Ausstrahlung nicht zu den den jungen Regionalgerichtspräsidenten Orlando Zegg derart schwer belastenden Aussagen im Film befragte, sondern diese ohne irgendwelche Gegenargumente einfach im Film beliess. Sie nahm damit einen immensen Schaden für die ganze Region Unterengadin in Kauf. Dies ganz abgesehen von der Unbill, welche Richter Zegg zu erleiden hat, bis hin zu Morddrohungen mit Totenkopf und weissem Pulver in einem anonymen Kuvert. Dabei wusste Frau Horowitz aus unserer breiten Kommunikation, dass ich eine völlig andere Meinung über Richter Zegg habe und diese auch belegen kann.

Dem Beispiel früherer Medien folgend erweckte dann auch der SRF-Dokumentarfilm von Frau Horowitz als Ganzes den Eindruck, als habe die ganze Region Unterengadin schon seit Jahren gewusst, dass im Baugewerbe Preisabsprachen erfolgen und habe einfach weggeschaut und dies akzeptiert. Der Dramaturgie zuliebe wird auch im SRF-Dokumentarfilm durchgehend der Anschein erweckt, als sei der ‘aufrichtige’ Adam Quadroni in seinem Kampf gegen das Baukartell in dieser ‘korrupten Region’ allein auf weiter Flur gewesen und dann plötzlich seinem plagenden Gewissen gefolgt. Die Tatsachen sind völlig anders. Adam Quadroni war nicht völlig allein, sondern wird schon seit 20 Jahren durch mich (immerhin ehemaliger Standespräsident von Graubünden, Kantonsrichter und Gemeindepräsident von Scuol) uneigennützig unterstützt. Nach der Aufgabe meiner politischen Ämter stellte ich mich 2002 sogar als Verwaltungsratspräsident der Firma Quadroni zur Verfügung, und zwar um einem ‘Schwachen’ beizustehen und nicht den ‘Grossen und Starken’ und ich hatte bis zum Konkurs im Jahre 2014 sogar das Domizil der Zweigniederlassung in meiner Anwaltskanzlei in Scuol (nota bene ohne irgendwelche Entschädigung, was Frau Horowitz ebenfalls wusste). Ich war es auch, der Adam Quadroni 2009 motivierte, mit seinen Unterlagen (die er mir damals erstmals vorzeigte) unverzüglich nach Chur zum Baudepartement zu gehen, was ich im Interview vom 10. Juli 2019 mit Frau Horowitz auch ausdrücklich bestätigte. Offensichtlich passten aber Frau Horowitz meine übrigen Interviewaussagen nicht, so dass sie es vorzog, das ganze Interview wegzulassen, ja es im Film sogar zu verschweigen und stattdessen zu behaupten, niemand aus der Region wolle sich vor der Kamera äussern. All diese derart frustrierenden Abläufe motivieren mich zusätzlich zu dieser Beschwerde. Ich will damit, 70-jährig, auch versuchen, den Schaden, den gewisse Medien wie Republik, Beobachter und nun auch das Schweizer Fernsehen allen 10'000 EinwohnerInnen unserer kleinen Randregion ungerechtfertigterweise angetan haben, wenigstens teilweise zu korrigieren.

  1. Einzelne Beanstandungen

2.1 Zeitfenster 16:30-18:00

Moderatorin: <Tatsächlich, Adam Quadroni geriet immer mehr in geschäftliche Schwierigkeiten, weil er nicht mehr bei den Preisabsprachen mitmachen wollte>. AQ erklärt darauf, das Hauptproblem sei gewesen, dass Kunden nicht mehr bezahlten. 17:50 Frage von Frau Horowitz: <Warum haben Sie denn nicht betrieben ?> Antwort AQ :

«Zum Teil habe ich betrieben, aber ich komme nicht weiter, der Richter ist selber ein Unternehmer, der am Tisch sitzt und Preisabsprachen macht».

Meine Beanstandung:

Wenige Minuten nach dieser Aussage von AQ wird Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg dann über längere Zeit und mit Foto in ein äusserst schlechtes Licht, ja als parteiisch und korrupt dargestellt. Frau Horowitz war aufgrund unserer ausgiebigen Kommunikation bekannt, dass die obige Aussage von Adam Quadroni sich auf den Vorgänger von Gerichtspräsident Zegg bezog (ein Baumeister), der bis 2012 im Amt war und nicht auf Richter Zegg. Im Sinne einer objektiven Darstellung hätte sie dies nach einer solchen Aussage von AQ selbstverständlich erwähnen müssen. Da sie dies nicht tat, musste das Publikum davon ausgehen, dass es der später im Film als parteiisch und korrupt schwer kritisierte Richter Zegg sei, der als Unternehmer bei Preisabsprachen selber am Tisch des Baukartells sitze. Dies umso mehr als der Anwalt von AQ später die Nähe von Richter Zegg zum Baukartell mit unwahren Aussagen noch untermauerte. Durch diese bewusste Unterschlagung sieht sich Richter Zegg heute massiven Verleumdungen auf Facebook und durch anonyme Briefe ausgesetzt. Heute muss ich davon ausgehen, dass Frau Horowitz diese Aussage von AQ im Film bewusst nicht erläutert hat, da ihr die Dramaturgie ihres Films wichtiger war als dessen Wahrheitsgehalt. Richter Orlando Zegg hat übrigens selber Familie und 2 kleine Kinder, die die Verleumdungen ihres Vaters und die Morddrohungen mitbekommen.

2.2 Zeitfenster 18:20-18:23

Aussage Moderatorin: <Die einflussreichen Männer des Unterengadins ... Keiner nimmt vor der Kamera Stellung. Sie wandten sich gegen Adam Quadroni ...>

Meine Beanstandung:

In ihrer ersten Email vom 24. Mai 2019 nannte mich Frau Horowitz als <in vielerlei Hinsicht wichtige Person der Gegend>. Sie interviewte mich anschliessend nach zahlreichen Korrespondenzen und Telefonaten, brachte aber keine einzige Sequenz davon und machte im Film sogar die Aussage, keiner der einflussreichen Männer des Unterengadins nehme vor der Kamera Stellung sondern würde sich gegen Adam Quadroni wenden. Das ist eine unverantwortliche und vorsätzliche Falschaussage, die Frau Horowitz dazu dient, ihr voreingenommenes Bild einer total korrupten Region zu zementieren. Diese Einstellung zieht sich übrigens wie ein roter Faden durch den ganzen Film.

Frau Horowitz ist bestens bekannt, dass ich mich als ehemaliger Gemeindepräsident von Scuol und als ehemaliger Kantonsrichter und Standespräsident von Graubünden über Jahre hinweg uneigennützig für Adam Quadroni einsetzte, ja mich sogar als Präsident seiner Firma zur Verfügung stellte. Da ich mich auf die Seite des ‘kleinen’ Quadroni stellte, hatte ich die grösseren Bauunternehmer natürlich nicht auf meiner Seite und bekam von ihnen auch keine Aufträge weder als Rechtsanwalt noch als Notar, wenn es z.B. um die Errichtung von Kaufverträgen zum Verkauf ihrer gebauten Wohnungen ging. Die obgenannte Falschaussage von Frau Horowitz schmerzt mich deshalb ganz besonders. Schliesslich war ich auch der Erste, der nach dem zweiten WEKO-Entscheid in einem Artikel des Journalisten Gion-Mattias Durband vom 22. Dezember 2017 in der Südostschweiz die Herren des Baukartells massiv kritisierte und Herrn Durband sogar den Titel für den ganzseitigen Artikel lieferte.

2.3 Zeitfenster 26:00

Moderatorin: <Man sagt, AQ habe selber Leute über den Tisch gezogen>. Frage von Frau Horowitz an alt Bundesrichter Giusep Nay: <Was halten Sie von solchen Vorwürfen?> Antwort Nay: <Dass diese nicht haltbar sind. Sie sind aus der Luft gegriffen...>

Meine Beanstandung:

Damit sich das Fernsehpublikum eine eigene Meinung hätte bilden können, hätte Frau Horowitz doch auch auf die längst bekannten Vorwürfe gewisser Personen, zumindest der Einheimischen, gegenüber AQ eingehen müssen, anstatt einfach festzustellen, <Man sagt, AQ habe selber Leute über den Tisch gezogen> und dann Herrn Nay als Parteivertreter mehrere Minuten lang unwidersprochen seine Ausführungen dazu machen zu lassen. Dies wäre umso dringender geboten gewesen, als es sich bei Herrn Nay um einen ehemaligen Bundesgerichtspräsidenten handelt, dem das Publikum naturgemäss völlige Glaubwürdigkeit zubilligt. Die Namen dieser Personen mussten auch Frau Horowitz bekannt sein, waren sie doch in verschiedenen Medien schon zu Wort gekommen, so z.B. in der Weltwoche, im Blick und in der Südostschweiz. Nachdem Frau Horowitz für Interviews mit Adam Quadroni und Urezza Famos lange Zeit in Ramosch, dem Wohnort von AQ, weilte, hätte sie zumindest den Eigentümer des Hotels Post, Herrn Bernhard Schaad, befragen können oder auch den Schreiner, Herrn Daniel Cotti, welche beide ebenfalls in Ramosch wohnhaft sind und in der Weltwoche vom 30. Mai 2018 schwere Vorwürfe gegen Adam Quadroni erhoben hatten.

Nachdem Frau Horowitz mich <als wichtige Person der Gegend> für ein Interview angefragt hatte und sie meine Ansicht über das Verhalten von Richter Zegg kannte, wäre es auch ihre Pflicht gewesen, mich im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots mit den schweren Vorwürfen an Richter Zegg, die in ihrem Dokumentarfilm vorgesehen waren, zu konfrontieren. Dies um dem Publikum wenigstens eine gegenteilige Meinung zu präsentieren. Hätte ich von Frau Horowitz von diesen vorgesehenen schweren Vorwürfen erfahren und wenn sie mich zudem offenbart hätte, welches schreckliche Bild des Unterengadins sie im Dokumentarfilm aufgrund der einseitigen Angaben von AQ und dessen Vertretern zu präsentieren gedachte, hätte ich ihr zur Ehrenrettung unserer Region im Zusammenhang mit Adam Quadroni ohne zu zögern auch Abläufe vermittelt, welche ich bisher zur Schonung von AQ nicht publik gemacht hatte. Heute muss ich davon ausgehen, dass mich Frau Horowitz bewusst nicht darüber informierte, weil sie mich aufgrund der vielen Telefonate kannte und wusste, wie ich dann reagieren würde, nämlich schonungslos. Im Zusammenhang mit dieser Beschwerde sehe ich mich nun aber im Sinne der Wahrheit und zur Ehrenrettung meiner Region und ihrer Bevölkerung verpflichtet, heute auch das Nachfolgende publik zu machen.

Vor gut einem Jahr schreckte der ‘aufrichtige’ Adam (siehe Titel der Sendung) nicht einmal davor zurück, mich, seinen jahrelangen Unterstützer, ungerechtfertigt und völlig aus der Luft gegriffen, schwer zu verleumden und das noch mit einer amtlichen Eingabe an das Regionalgericht. Ohne mich irgendwann damit zu konfrontieren, behauptete er in dieser Eingabe hemmungs- und skrupellos, ich hätte vor einigen Jahren eine ‘Affäre’ mit seiner Ehefrau gehabt und hätte sogar versucht, sie zu einer Scheidung zu bewegen. Die Wahrheit ist, dass ich seine Ehefrau seit ihrer Hochzeit mit ihm im Jahre 2002 weder gesehen noch gesprochen habe! Das wahre Gesicht von Adam Quadroni und seine Unverfrorenheit selbst seinen Freunden gegenüber ist aber in der Tatsache zu sehen, dass ich ihn wenige Tage zuvor noch zum Kaffee in einem Restaurant in Scuol eingeladen hatte, um damit der Bevölkerung zu zeigen, dass ich auch nach den WEKO-Entscheiden immer noch voll hinter ihm stehe und ihn unterstütze. Und dort beim Kaffee erwähnte dieser ‘aufrichtige’ Adam, ähnlich wie nach der Überlieferung das Verhalten von Judas Iskariot vor 2020 Jahren, mit keinem einzigen Wort, das verleumderische Schreiben, das ich wenige Tage später vom Gericht erhalten sollte ...

Es ist Adam Quadroni hoch anzurechnen, dass er das Baukartell aufdeckte, selbst wenn eigentlich gar nicht ER es war, der die Unterlagen erstmals zur WEKO brachte, sondern einer seiner zahllosen Berater. Die Bevölkerung des Unterengadins kennt nun aber heute auch das oben beschriebene Gesicht des ‘aufrichtigen’ Adams. Viele Leute in der Region schüttelten deshalb nur den Kopf, als sie allein schon den Titel des Dokumentarfilms von Frau Horowitz sahen: ‘Der Preis der Aufrichtigkeit’ ... und ich verstehe sie ...

2.4 Zeitfenster 30:00

Es wird im Film von Frau Horowitz lang über den Polizeiüberfall auf AQ vom 15. Juni 2017 und der Überführung mit Handschellen und Augenbinde in die Psychiatrie berichtet. Dieser Einsatz der Polizei wurde auch im PUK-Teilbericht zurecht massiv kritisiert. Nach fast 4 Minuten Schilderung dieses Ablaufs sagt dann die Moderatorin als Übergang:

<Einen gewichtigen Anteil an dieser Situation hat ein anderer gewichtiger Mann in der Region, Orlando Zegg, der Präsident des regionalen Gerichts>.

Meine Beanstandung:

Mit diesem Übergang wird klar zum Ausdruck gebracht, Richter Zegg habe ‘einen gewichtigen Anteil’ am kritisierten Polizeiüberfall. Dabei beweist der PUK-Bericht mit aller nur wünschbaren Deutlichkeit, dass Richter Zegg mit dem Polizeiüberfall vom 15. Juni 2017 gar nichts zu tun hatte. Richter Zegg war nicht involviert und wusste nicht einmal, dass er stattfand.

Tatsache ist: Richter Zegg hat 2015 nach einer Email von AQ mit Suiziddrohung eine Gefährdungsmeldung an den Bezirksarzt gemacht. Das Kantonsgericht hat im Entscheid vom 15. Oktober 2018 ausdrücklich festgehalten, diese Gefährdungsmeldung sei nicht nur zurecht erfolgt, es hat in der Erwägung 5.4 sogar auf die gesetzliche Pflicht zur Meldung hingewiesen.[2] Ja, das Kantonsgericht hält dort sogar fest, eine solche Gefährdungsmeldung diene dem Schutz der gemeldeten Person und stehe damit grundsätzlich in deren wohlverstandenem Interesse.

Des weiteren schrieb Richter Zegg im Dezember 2017 (also ganze 2 Jahre später) aufgrund eines Gutachtens der Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden, das er erhalten hatte, an die Hausärztin von Q und wies sie auf die geäusserten Befürchtungen im Gutachten hin und forderte sie auf, die notwendigen Massnahmen zu treffen (siehe unten 2.6). Richter Zegg aufgrund dieser zwei Meldungen, zu denen er verpflichtet war, als Mitverantwortlichen für den Polizeiüberfall vom 15. Juni 2017 hinzustellen, ja sogar zu behaupten, er habe einen ‘gewichtigen Anteil an dieser Situation’, ist eine weitere schwere Missachtung des Sachgerechtigkeitsgebots und der Pflicht zur objektiven Darstellung des Sachverhalts.

2.5 Zeitfenster 34:00 ff.

Frau Horowitz lässt den Rechtsanwalt von Adam Quadroni, Angelo Schwizer, wörtlich folgendes ausführen:

>Orlando Zegg stammt aus einer Familie, die im Transportgeschäft zuhause ist. Onkel und Vater Zegg sind ehemalige Geschäftspartner von Adam Quadroni gewesen. Im Rahmen vom Baukartell sind Onkel und Vater Zegg jeweils am Adam Quadroni als Subunternehmer zugeteilt gewesen. Zudem ist die Kampf-Richterwahl von namhaften Leuten aus dem Bündner Baukartell unterstützt worden, namentlich vom Roland Conrad.>

Meine Beanstandung:

Aufgrund meiner Emails und der vielen Telefonate kennt Frau Horowitz meine Meinung, dass diese Aussagen aus der Luft gegriffen sind und nicht der Wahrheit entsprechen. Die fragliche Transportunternehmung von Onkel und Vater Zegg hat gemäss deren Angaben in ihrer 30-jährigen Geschichte bei einem einzigen Hausbau in Samnaun Transporte für die Firma Quadroni ausgeführt und dies während ein paar wenigen Tagen und zu einer (bis heute unbezahlten) Entschädigung von um die 5'000 Franken. Ansonsten waren es in diesen 30 Jahren vielleicht noch ein paar wenige Einzeltransporte in Samnaun, da die Transportfirma praktisch nur Oel, Diesel und Benzin ins zollfreie Samnaun transportiert. Wie mir sowohl Onkel als auch Vater Zegg zudem bestätigten, hatten sie nie etwas mit dem Baukartell zu tun, ja sie wussten nicht einmal, dass ein solches existierte.

Frau Horowitz nützt die Verschwiegenheitspflicht (Amtsgeheimnis) von Richter Zegg aus und lässt diese krassen Aussagen von Rechtsanwalt Schwizer im Film einfach so stehen. Sie weist darauf hin, Richter Zegg wolle vor der Kamera nicht Stellung nehmen. Sie weist aber dabei mit keinem Wort darauf hin, dass Richter Zegg dem Amtsgeheimnis untersteht. Sie weist auch nicht darauf hin, dass Richter Zegg dem Kantonsgericht schon zweimal erfolglos Gesuche um Befreiung vom Amtsgeheimnis eingereicht hat. Sie weist auch nicht darauf hin, dass Richter Zegg in seinem Schreiben an die PUK, welches auf Seite 270 des PUK-Berichtes abgedruckt ist, ausführt, er möchte noch so gerne Stellung beziehen, wenn ihm das rechtlich möglich wäre. Der entsprechende Absatz aus dem Schreiben lautet:

Ohne dies alles zu erwähnen, sagt Frau Horowitz lapidar und tendeziös dem Fernsehpublikum, Richter Zegg wolle dazu vor der Kamera nicht Stellung nehmen. Selbstverständlich erweckt sie damit beim Publikum das Gefühl, Richter Zegg wolle etwas verbergen. Dabei zeigt der Auszug hier oben, dass Richter Zegg genau das Gegenteil möchte, nämlich Transparenz und dass er noch so gerne aussagen würde, ‘insbesondere zu den Aussagen von QQQ’, wenn ihm das rechtlich möglich wäre. Frau Horowitz verschweigt auch dies.

Nach den schwerwiegenden Aussagen von Rechtsanwalt Schwizer wäre es für Frau Horowitz ein Leichtes gewesen, Onkel und Vater Zegg selber zu fragen, ob sie tatsächlich ‘Geschäftspartner von Adam Quadroni waren’ und ob sie ‘im Rahmen vom Baukartell jeweils Subunternehmer der Firma Quadroni’ waren. Sie tat es nicht. Sie hätte anderseits Rechtsanwalt Schwizer zumindest fragen können, woher er diese schwerwiegenden Vorwürfe habe und ob er diesbezügliche Beweise vorweisen könne, z.B. diesbezügliche Rechnungen an die Firma Quadroni. Sie tat auch das nicht. Weil sie mich und meine Meinung kannte, hätte sie mich mit diesen Aussagen konfrontieren können und auch müssen. Auch das tat sie nicht, sondern liess die derart schwerwiegenden Beschuldigungen an die Adresse von Richter Zegg ohne irgendwelche Gegenposition einfach so im Film stehen. Ja, Frau Horowitz unterschlug dem Fernsehpublikum sogar, dass sich das Kantonsgericht im Rahmen einer Ausstandsbeschwerde mit den Vorwürfen an Richter Zegg befasst und die Beschwerde als unbegründet abgewiesen hatte, soweit es überhaupt darauf eintrat. Der entsprechende Entscheid stand auch Frau Horowitz jederzeit online zur Verfügung.[3] Leider sind es genau solche unwahre Aussagen von Vertretern von Adam Quadroni, die dann dazu führen, dass sich Adam Quadroni von einem Teil der Bevölkerung verstossen fühlt, weil die Bevölkerung genau weiss, dass die Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen und nicht verstehen kann, dass Adam Quadroni dazu Hand bietet, solche Unwahrheiten in der ganzen Schweiz mit entsprechendem Schaden für die Region zu verkünden. Wenn dann aber auch noch das Schweizer Fernsehen, sei es in der Rundschau, bei Schawinski oder nun ganz extrem im Dokumentarfilm von Frau Horowitz diese Unwahrheiten völlig einseitig verkündet, dann nimmt die Ausgrenzung selbstverständlich noch zu.

Rechtsanwalt Angelo Schwizer behauptete schliesslich wörtlich noch folgendes: <Zudem ist die Kampf-Richterwahl von nahmhaften Leuten aus dem Bündner Baukartell unterstützt worden, namentlich vom Roland Conrad>.

Ausgangslage: Rechtsanwalt Schwizer spricht mit seiner Aussage die Regionalrichterwahl im Jahre 2012 an. Der bisherige Regionalgerichtspräsident (ein Baumeister) war zurückgetreten und viele Leute aus der Region waren der Auffassung, dieses Amt müsse von einem Juristen bekleidet werden. Ich wurde deshalb als Jurist und früherer Kantonsrichter von verschiedener Seite bestürmt, dieses Amt zu übernehmen. Ich war damals 63-jährig und fühlte mich zu alt dazu. Deshalb suchte ich intensiv nach einem jungen Juristen und konnte nach längerer Zeit den Samnauner Orlando Zegg überzeugen, für das Amt zu kandidieren. Um ihn bekannt zu machen (er hatte ja in Fribourg studiert und war nun als Rechtsanwalt in St.Gallen und Davos tätig), fragte ich alle Amtsträger der Region (Gemeindepräsidenten, Grossratsmitglieder, Kreispräsidenten) an, ob sie die Kandidatur von Orlando Zegg mit ihrem Namen auf einem Flyer unterstützen würden. Praktisch alle Amtsträger der Region taten es. Darunter war auch der von Rechtsanwalt Schwizer im Film erwähnte Roland Conrad, weil er zu jener Zeit als Grossrat auch zu den Amtsträgern der Region gehörte, die ich alle angeschrieben hatte. Insgesamt waren auf meine Anfrage hin 36 Leute aus der Region bereit, mit ihrem Namen auf dem Flyer zu erscheinen. Ganze 2 davon, waren später in den WEKO-Verfahren involviert!

Mit seiner obgenannten Aussage erweckt Rechtsanwalt Angelo Schwizer zudem auch den Anschein, als sei Geld für den Wahlkampf geflossen, denn nur so unterstützt man normalerweise einen Kandidaten in einer Kampfwahl! Er bestärkte dies noch, indem er am Schluss noch anfügte ‘namentlich Roland Conrad’ (der Kopf des Baukartells). Frau Horowitz wusste aufgrund meiner Email an sie vom 28.5.2019, dass ICH , als Quadronis Anhänger es war, der 2012 diese 36 Namen für einen Flyer organisiert hatte und nicht etwa jemand des Baukartells. Frau Horowitz wusste auch, dass ich 2012 immer noch das Domizil der Firma Quadroni in meinem Anwaltsbüro in Scuol hatte und AQ auch sonst unterstützte. Vor diesem Hintergrund wird offensichtlich, dass die Aussage von Rechtsanwalt Schwizer reine Stimmungsmache war, um Richter Zegg ungerechtfertigt zusätzlich in die Nähe des Baukartells zu bringen. Ausgehend von der Tatsache, dass ich ja 2012 Quadroni nahe stand, verdrehte Rechtsanwalt Schwizer mit seiner Aussage die Tatsachen um volle 180 Grad.

Obschon Frau Horowitz diese Ausgangslage aufgrund meiner Email vom 28.5.2019 kannte, unterliess sie es, mich, als Kopf und Auslöser der Unterschriftensammlung zu diesem Thema zu befragen und der äusserst brisanten Aussage von Herrn Schwizer im Film zumindest eine Gegenposition gegenüberzustellen. Frau Horowitz musste dabei bewusst sein, dass auch diese tendenziöse Aussage von Rechtsanwalt Schwizer, schweizweit unzählige Reaktionen zum Nachteil von Richter Zegg und der ganzen Region auslösen würde. Dies umso mehr als Adam Quadroni kurz vorher ausgeführt hatte, der Richter sitze als Unternehmer bei den Preisabsprachen selber am Tisch.

Dass Frau Horowitz mich nicht mit dieser Aussage Schwizer konfrontierte, zeigt ein weiteres Mal eine Voreingenommenheit, die mich einfach schockiert. Es würde mich aber heute nicht wundern, wenn sie für ihren völlig einseitigen Dokumentarfilm von irgendwelcher Seite schliesslich sogar noch ‘preisgekrönt’ würde.

2.6 Zeitfenster 41:40

Moderatorin: <Im Eheschutzverfahren würden sich die Auswirkungen des Whistelblowings unmittelbar zeigen, sagen Adam Quadroni und sein Anwalt>. Quadroni-Anwalt Angelo Schwizer: <Wo kann man den Quadroni besser treffen, als das was er noch hat, seine Familie, da trifft man ihn im Innersten und damit kann man ihn kaputt machen>. Moderatorin: Der Regionalrichter habe stets Partei für die Gegenseite genommen, sagt Angelo Schwizer ...damit nicht genug, im Dezember 2017 lehnte Orlando Zegg ein Gesuch um unbegleitete Besuche der Kinder über die Feiertage ab. Heute ist anzunehmen, dass er auf dieser Basis versuchte, Adam Quadroni, kurz vor Weihnachten erneut in der Psychiatrie zu versorgen. Hand dazu bieten sollte Iris Zürcher ...

Meine Beanstandung:

Wie ist es nur erklärbar, dass eine erfahrene Journalistin bei derart schwerwiegenden Vorwürfen eines Parteianwalts nicht umgehend die Frage stellt, ob er denn die derart kritisierten Entscheide nicht weitergezogen habe? Es gibt dazu nur eine Begründung: Frau Horowitz kannte die Antwort, sie wusste, dass das Kantonsgericht Orlando Zegg auch in dieser Hinsicht geschützt hatte und das passte ihr nicht ins Konzept. Allein die Verwendung des Wortes ‘erneut’ im Zitat von Rechtsanwalt Schwizer insinuiert, Richter Zegg hätte schon früher versucht, Adam Quadroni in der Psychiatrie zu ‘versorgen’. Dabei hat das Kantonsgericht in seinem Entscheid ZK1 18 17, Erwägung 5.4, ausdrücklich festgehalten, dass aufgrund der Email von Adam Quadroni vom 20.05.2015 <offensichtlich konkrete Hinweise vorlagen, dass Schutzmassnahmen geboten sein könnten>.[4] Ja, das Kantonsgericht verweist dabei sogar auf die Meldepflicht des Richters gemäss Art. 443 Abs. 2 ZGB. Richter Zegg hat folglich im Jahre 2015 völlig korrekt den Bezirksarzt über die Email von Herrn Quadroni unterrichtet, ja, er war gemäss Feststellung des Kantonsgerichts sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Das Kantonsgericht fügt lediglich noch an, eigentlich wäre die KESB zu informieren gewesen und nicht der Bezirksarzt.

Das Wort ‘erneut’ insinuiert zudem, Richter Zegg sei auch beim Polizeiüberfall vom 15. Juni 2017 involviert gewesen, welches schweizweit für Aufsehen sorgte. Der PUK-Bericht, den Frau Horowitz abwartete [5], beweist, wie schon weiter oben ausgeführt, das Gegenteil. Richter Zegg wusste überhaupt nichts von diesem Polizeiüberfall und hatte damit auch gar nichts zu tun. Auch diese Entlastung von Richter Zegg durch den PUK-Bericht erwähnt Frau Horowitz im Film mit keinem Wort. Nach den minutenlangen Anschwärzungen im Film wäre das ihre Pflicht gewesen, um dem Sachgerechtigkeitsgebot gerecht zu werden.

42:35 – Moderatorin: Damit nicht genug. Im Dezember 2017 lehnte Orlando Zegg ein Gesuch um unbegleitete Besuche über die Feiertage ab. Heute ist anzunehmen, dass er (Richter Zegg) auf dieser Basis versuchte, Adam Quadroni, kurz vor Weihnachten erneut in der Psychiatrie zu versorgen». Hand dazu bieten sollte Iris Zürcher ...

Im Zusammenhang mit den Aussagen der Hausärztin Iris Zürcher im Film wurde auszugsweise folgendes Schreiben von Richter Zegg an sie gezeigt und durch mich ab TV fotografiert:

Das Schreiben zeigt, dass Richter Zegg im Dezember 2017 (also über 2 Jahre nach der Gefährdungsmeldung) nicht aus freiem Himmel an die Hausärztin gelangte, um AQ ‘kurz vor Weihnachten zu versorgen’, sondern aufgrund eines an ihn adressierten Gutachtens der Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden, welches mögliche negative Veränderungen von Herrn Adam Quadronis psychischem Zustand bei Erhalt des Gerichtsentscheides befürchtete. Richter Zegg verlangte von Frau Dr. Zürcher auch keineswegs eine Versorgung sondern ‘die nötigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen’. Darunter hätte man auch bloss ein persönliches Gespräch mit AQ verstehen können, um ihn auf den Gerichtsentscheid vorzubereiten. Die Hausärztin hätte sich aber auch direkt mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden in Verbindung setzen können, da Richter Zegg bei seiner Aufforderung sich ja auf das Gutachten von dieser Stelle bezog.

Dem oben abgedruckten Schreiben kann im oberen Teil (über dem gelb markierten Text) entnommen werden, dass Richter Zegg auch die von der Moderatorin genannten, unbegleiteten Besuche der Kinder über die Feiertage nicht aus hohlem Bauch ablehnte, sondern wiederum gestützt auf ein Gutachten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden vom 30. November 2017, wie er im Schreiben ausdrücklich erwähnt. Unter diesen Vorgaben ist die Aussage <Heute ist anzunehmen, dass er (Richter Zegg) auf dieser Basis versuchte, Adam Quadroni, kurz vor Weihnachten erneut in der Psychiatrie zu versorgen> einfach ein Hohn.

Mit keinem Wort wird erwähnt, dass Richter Zegg jeweils aufgrund psychiatrischer Gutachten handelte und nicht aufgrund im Film insinuierter Hintergedanken, Adam Quadroni einfach ‘in der Psychiatrie zu versorgen’. Dass Richter Zegg dabei, wie bei anderen Gerichten üblich, auf Gutachten der psychiatrischen Fachleute des Kantons abstellte und nicht auf die Meinung der Hausärztin, ist ebenfalls verständlich und das Kantonsgericht sah das später genau so.

Anmerkung: Dieser Nachweis der völlig einseitigen Berichterstattung zum Nachteil von Richter Zegg ist allein dem Umstand zu verdanken, dass die Hausärztin während des Interviews das entsprechende Schreiben kurz zeigte und ich es deshalb im Replay ab TV fotografieren konnte. Das Schreiben untersteht übrigens ohne Zweifel dem Berufsgeheimnis der Hausärztin und ich kann es mir nicht vorstellen, dass die Kinder oder deren Vertreterin jemals ihre Zustimmung zu einer solchen Publikation gegeben haben).

Unglaublich ist auch, dass Frau Horowitz im Film diese gravierenden gelbmarkierten oben erwähnten Aussagen macht, ohne dem Publikum gleichzeitig mitzuteilen, dass sich das Kantonsgericht auch zu dieser Frage schon geäussert hat und dies im (auch für Frau Horowitz) online nachlesbaren und oben schon genannten Entscheid ZK1 18 17. Dort hat das Kantonsgericht sehr konkret auch zu dem im Film dermassen kritisierten Entscheid von Richter Zegg vom 18. Dezember 2017 Stellung bezogen und es hält fest, dass auch, was die Anordnung des begleiteten Besuchsrechts anbelangt, sich keine Voreingenommenheit von Richter Zegg festellen lasse. Vielmehr sei er in seinem Entscheid vom 18. Dezember 2017 den Empfehlungen des Gutachtens gefolgt und zum Schluss hält das Kantonsgericht ausdrücklich fest:

<Wäre er (gemeint Richter Zegg) weiterhin von einer Suizidgefahr ausgegangen, hätte er wohl kaum die Kontaktsperre aufgehoben und ein begleitetes Besuchsrecht gewährt>. Und das Kantonsgericht hält zudem fest: <Diese Vorgehensweise zeigt, dass lic. iur. Utr. Y.___ die Situation laufend überprüfte und die eheschutzrichterlichen Massnahmen entsprechend anpasste und gerade nicht starr auf die Gefährdungsmeldung aus dem Jahre 2015 abstellte>.

Und bei dieser Ausgangslage und diesem klaren Entscheid des Kantonsgerichtes lässt Frau Horowitz den Parteianwalt Schwizer des Langen und Breiten erklären (35:00), Richter Zegg habe ständig ‘vehement’ am Bild einer Selbst- und Drittgefährung von Adam Quadroni gearbeitet und die Moderatorin fügt an (35:30): <Die ganze Verfahrensleitung sei auf Schikane und Zermürbung ausgelegt gewesen>. Sie erwähnt aber mit keinem Wort das obgenannte Kantonsgerichtsurteil, welches genau das Gegenteil feststellt und ausdrücklich erwähnt, Richter Zegg habe die Situation laufend überprüft und entsprechend angepasst und «gerade nicht starr auf die Gefährdungsmeldung aus dem Jahre 2015» abgestellt.

Im obgenannten Entscheid ZK1 18 17 beurteilt das Kantonsgericht weiter unten in der Erwägung 5.7 auch den Vorwurf, Richter Zegg behandle die Anträge von AQ nicht oder nur sehr zögerlich. Man kann dort online nachlesen:

<Bleibt der Vorwurf, dass der abgelehnte Richter die Anträge des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit der Normalisierung des Besuchsrechts sowie auch des Ferienrechts nicht beziehungsweise nur sehr zögerlich behandle. Diesbezüglich ist auf den entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts vom 28. Februar 2018 im Verfahren ZK1 17 139 zu verweisen. Darin wies das Kantonsgericht die von X._____ erhobene Rechtsverweigerungs-/Rechtsverzögerungsbeschwerde ab, soweit darauf eingetreten werden konnte. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid mit Urteil vom 17. Mai 2018.>

Bemerkenswert ist vor allem auch die Feststellung, selbst das Bundesgericht habe diesen Entscheid des Kantonsgerichts mir Urteil vom 17. Mai 2018 bestätigt. Indem Frau Horowitz bei dieser Ausgangslage und bei so vielen gravierenden Vorwürfen an Richter Zegg mit keinem Wort die ihn entlastenden Entscheide des Kantonsgerichts, ja selbst des Bundesgerichtes erwähnt, verstösst sie zusätzlich massiv gegen das gesetzliche Sachgerechtigkeitsgebot, gegen den Journalistencodex aber auch gegen jegliche Berufsethik. Wie konnte sich das Fernsehpublikum so ein eigenes Bild über die Person von Richter Zegg machen, wenn selbst ihn entlastende höchstrichterliche Entscheide von Frau Horowitz im Film unterschlagen werden ? Ich bin gespannt darauf, wie die UBI und vor allem die Vorgesetzten von Frau Horowitz dieses Verhalten beurteilen und vor allem welche Schlüsse sie bezüglich der Person von Frau Horowitz daraus ziehen. Immerhin finanziert sich ja das Schweizer Fernsehen mit obligatorischen Gebühren der Bürgerinnen und Bürger. Würde auch nur ein kleiner Teil der gravierenden Vorwürfe von Frau Horowitz an Richter Zegg der Wahrheit entsprechen, hätte das Kantonsgericht übrigens schon längstens ein Amtsenthebungsverfahren einleiten müssen.

Rechtsanwalt Angelo Schwizer wird im Rahmen eines Strafverfahrens wegen grober Ehrverletzung die Möglichkeit erhalten, den Wahrheitsbeweis für all seine Aussagen zu erbringen. Ich bin gespannt darauf, ob das Schweizer Fernsehen, dann auch entsprechend prominent darüber berichtet.

Zeitfenster 44:30

Moderatorin: Im Unterengadin stören sich viele daran, dass Adam Quadroni den Weg an die Öffentlichkeit gesucht hat. Den Meisten gilt er als Nestbeschmutzer. Selbst Leute, die ihm wohlgesinnt sind, ziehen es vor zu schweigen.

Meine Beanstandung:

Mit Email vom 5. Juli 2019 (Beilage 1) hatte mir Frau Horowitz im Hinblick auf das Interview u.a. folgende Frage zugestellt: Wie denken Sie darüber, wie heute mit Adam Quadroni umgegangen wird ? Meine Antwort im Interview vom 10. Juli 2019 lautete genau umgekehrt, als das was im Film dann als allgemeine Volksmeinung verkündet wird. Ich sagte im Interview auf diese Frage in etwa folgendes: <Adam Quadroni wird nicht ausgegrenzt, weil er das Baukartell aufgedeckt hat. Ansonsten müsste ich selber ja auch ausgegrenzt werden, weil alle Leute wissen, dass ich AQ jahrelang unterstützt und ihn 2009 mit den Unterlagen zum Baudepartement nach Chur geschickt habe.> Bekanntlich hat Frau Horowitz meine Aussage im Film dann einfach unterschlagen und ohne Quellenangabe etwas anderes als allgemeine Volksmeinung verkündet.

  1. Missachtung der bisherigen Entscheide des Kantonsgerichts

Das Kantonsgericht hat im Rahmen von Rechtsmittelverfahren die Entscheidungen des Regionalgerichtspräsidenten Orlando Zegg schon 2018 überprüft und diese jeweils als korrekt und rechtmässig befunden (ZK1 17 123, ZK1 18 49, ZK1 18 17). Im Sinne der Objektivität wäre es die Pflicht von Frau Horowitz gewesen, dies zu erwähnen, zumal die entsprechenden Entscheide auf Seite 270 des PUK-Berichtes ausdrücklich erwähnt sind. Diese Pflicht bestand umso mehr, als Richter Zegg im ganzen Film als korrupt, parteiisch und als Teil des Baukartells dargestellt wird. Spätestens mit dem PUK-Bericht wurde es öffentlich, dass sich das Kantonsgericht im Rahmen von Beschwerdeentscheiden mehrfach mit dem Thema befasst hatte und Richter Zegg praktisch in jedem Fall Recht gegeben und seine Entscheide gestützt hatte. Frau Horowitz lässt geschlagene 15 Minuten lang, AQ und seine Parteivertreter oder die Moderatorin negatives über Richter Zegg aussagen. Dem gesetzlichen Sachgerechtigkeitsgebotes entsprechend, hätte sie mindestens in gleicher Länge auch über die gegenteilige Meinung informieren müssen, zumal diese in Form von Gerichtsentscheiden höherer Instanzen zur Verfügung stand. Dies in einer derart brisanten und die ganze Schweiz bewegenden Angelegenheit in einem Dokumentarfilm von SRF nicht zu tun, ist wider jeglicher Sorgfaltspflicht und Berufsethik. Stattdessen vermittelte Frau Horowitz dem Fernsehpublikum ein extrem einseitiges Bild eines durch und durch korrupten Richters, ja sie verstärkte dieses Bild sogar noch mit allen ihr technisch und emotional bei der Produktion des Films zur Verfügung stehenden Mittel. Die Fotos von Richter Zegg werden von andauernden dumpfen Musiktönen in gleicher Tonlage begleitet. Demgegenüber wird AQ in emotionalen Situationen gezeigt, sei es wenn er (gestellt) vergeblich versucht, seine Töchter mit betrübter Stimme telefonisch zu erreichen oder ihnen dann (ebenfalls gestellt) emotionale Briefe schreibt und sie daran (vorlesend) daran erinnert, wie sehr ihr Vater nur der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet ist. Auch diese Tatsachen zeigen mit aller nur wünschbaren Deutlichkeit, dass eine objektive Darstellung des Sachverhalts gar nie das Ziel von Frau Horowitz war, sondern vielmehr die Zementierung ihrer vorgefassten Meinung, Richter Zegg sei korrupt und Teil des Unterengadiner Baukartells und ihr einziges Ziel war es, dem Fernsehpublikum dies möglichst eindrücklich zu vermitteln, was ihr zweifelsohne gelungen ist, wie die anschliessenden Reaktionen des Publikums zeigten und immer noch zeigen.

  1. Beispiele seriöser Berichterstattungen in anderen Medien

Verschiedene Medienschaffende sind nach der Veröffentlichung des PUK-Berichtes den dort öffentlich erwähnten Entscheiden des Kantonsgerichtes nachgegangen und haben auf die Entlastung von Richter Zegg durch das Kantonsgericht hingewiesen. So z.B. die Engadinerpost in ihrer Ausgabe vom 3.12.2019 (einen Tag vor Ausstrahlung des SRF-Films), in welcher sie am Schluss des Artikels festhielt:

Am 21. Dezember 2019 brachte die Engadinerpost nach weiteren Recherchen sogar einen Artikel mit dem Titel <Das Kantonsgericht stützt Orlando Zegg mehrfach> Nicht so Frau Horowitz. Obschon sie für die Ausstrahlung ihres Films auf die Veröffentlichung des PUK-Berichtes gewartet hatte, liess sie die wichtigen obgenannten Erkenntnisse aus dem PUK-Bericht in keiner Art und Weise in den Film einfliessen, nicht einmal mit einem kleinen Hinweis.

Hätte sich Frau Horowitz seriös und pflichtgemäss um die Wahrheit bemüht, wäre sie neben den oben genannten Entscheiden des Kantonsgerichtes, wie andere Medienleute, auch auf den Entscheid des Kantonsgerichtes vom 11. Juni 2019 gestossen, in welchem das Kantonsgericht in Ziff. 4 ausdrücklich festhält, es liessen sich keine Hinweise auf ein allfälliges Fehlverhalten von Richter Orlando Zegg finden:

Im beanstandeten Film von Frau Horowitz findet man auch zu diesem Entscheid, der für die öffentliche Meinungsbildung von mehr als nur grosser Bedeutung ist, keine einzige Silbe! Stattdessen verweist Frau Horowitz auf ein laufendes Strafverfahren gegen Richter Zegg wegen Amtsdelikten. Sie sagt aber mit keinem Wort, dass dieses Strafverfahren durch Adam Quadroni initiiert wurde und eine einzige superprovisorische Verfügung von Richter Zegg betrifft. Nachdem Frau Horowitz das laufende Strafverfahren erwähnte, musste ihr auch bewusst sein, dass in ihrem Dokumentarfilm entsprechend ganz besondere Sorgfalt in den Aussagen notwendig war (so die UBI im Fall Maudet). Davon ist in ihrem Film gar nichts zu spüren, im Gegenteil: Frau Horowitz erwähnt beim Hinweis auf das laufende Strafverfahren nicht einmal die Unschuldsvermutung!

  1. Internationale Ausstrahlung

Die Verantwortung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots und der entsprechenden Sorgfalt ist noch höher einzustufen, als die Produzentin des Films damit rechnen musste, dass der brisante Film, der eine völlig korrupte Schweizer Bergregion darstellt, internationale Verbreitung bekommen würde, was dann auch geschah.[6]

  1. Nehmen die Verantwortlichen der SRG die Entscheide der UBI überhaupt zur Kenntnis ?

Am 18. Juli 2019 eröffnete die UBI den Entscheid im ‘Fall Maudet – Die Spur des Goldes’, ausgestrahlt in der Sendung ‘Rundschau’ vom 3. Oktober 2018. Die UBI kam aufgrund ihres Entscheid zum Schluss, dass sich das Publikum keine eigene Meinung über die Zusammenhänge machen konnte. In der mit der vorliegenden Beschwerde nun beanstandeten Sendung vom 4. Dezember 2019 ‘Der Preis der Aufrichtigkeit’ war die Bildung einer eigenen Meinung aufgrund der völlig einseitigen Darstellung bezüglich Richter Orlando Zegg noch viel weniger der Fall als im ‘Fall Maudet’, ja sogar völlig ausgeschlossen. Es war ein reiner Propagandafilm für die vorgefasste Meinung von Frau Horowitz. Während 15 Minuten wird Richter Zegg durchgehend in ein schlechtes, ja für einen Richter desaströses Licht dargestellt, es wird (jeweils ohne Beweise und entgegen den Feststellungen der höheren Gerichte) ausgesagt, er habe ständig am Bild der Selbst- und Drittgefährdung von AQ gearbeitet, es wird ihm Schikane und Zermürbung vorgeworfen und es wird -völlig aus der Luft gegriffen- behauptet, sein Vater sei Teil des Baukartells gewesen, ja in Minute 16:30 sagt AQ sogar, der Richter sitze selber am Tisch bei den Preisabsprachen.

Nach den niederschmetternden Aussagen des Anwaltes von AQ über Richter Zegg hätte doch jede unbefangene Journalistin umgehend die Frage aufwerfen müssen, ob denn die Entscheide eines solchen Richters nicht an das Kantonsgericht weitergezogen worden seien. Nein, Frau Horowitz stellt diese Frage nicht und lässt die derart gravierenden Vorwürfe einfach so stehen. Aufgrund des Films muss man davon ausgehen, dass sie sich nicht einmal die Mühe machte, den entsprechenden Entscheiden des Kantonsgerichts nachzugehen, die übrigens schon seit einem Jahr und mehr publiziert und für jedermann online einsehbar waren. Dabei hatte ich sie schon mit Email vom 28. Mai 2019 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Kantonsgericht schon mehrmals mit der Angelegenheit befasst habe und sie gebeten, dem nachzugehen. Trotzdem tat dies Frau Horowitz nicht.

Das Perfideste an ihrem journalistischen Gebaren ist aber folgendes: Auf mein Beharren hin, hatte mir Frau Horowitz mit ihrer Email vom 5. Juli 2019 schriftlich zugestanden, im Interview u.a. auch folgende Frage zu stellen:

Vereinbarungsgemäss stellte sie mir dann am 10. Juli 2019 im Interview auch diese Frage und ich hatte die Möglichkeit, darauf zu antworten. Sie zog es dann aber vor, auch diese einzige Stimme zugunsten von Richter Zegg in ihrem Dokumentarfilm nicht zu verwenden. Ihre Begründung in ihrer Email vom 22. November 2019 ist schlichtweg ein Hohn.

Der online Text zur Sendung gibt übrigens noch heute, einen Monat nach der Ausstrahlung, ein völlig einseitiges Bild der ganzen Situation und vor allem von Richter Zegg wider. So findet man noch heute auch die unten einkopierte, die Tatsachen völlig verzerrende Aussage der Hausärztin online abgedruckt. Das oben in Ziff. 2.6 abgedruckte Schreiben beweist, dass die Aussage nicht stimmt, Richter Zegg habe nicht reagiert. Das Schreiben beweist vielmehr, dass Richter Zegg sehr wohl reagiert und seinen Entscheid dort auch begründet hat. Aber SRF präsentiert noch heute diese Unwahrheit online beim der Darstellung des Inhalts des Films.

Es wird hier noch heute mit keinem Wort erwähnt, dass sich Richter Zegg auf ein Gutachten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden abstützte. Es wird auch mit keinem Wort darauf hingewiesen, wie das Kantonsgericht und das Bundesgericht die gravierenden Vorwürfe an Richter Zegg beurteilt haben.

Da stellt sich mir einfach die Frage, ob die Verantwortlichen von SRF die Entscheide der UBI überhaupt zur Kenntnis nehmen. Im ‘Fall Maudet’ hielt die UBI in Ziff. 5.9 unter anderem fest, angesichts des laufenden Strafverfahrens und der Unschuldsvermutung falle die Missachtung von zentralen journalistischen Sorgfaltspflichten wie dem Fairnessprinzip und der Transparenz besonders ins Gewicht. Dort, im Fall Maudet, wurde zumindest auf die Unschuldsvermutung hingewiesen. Im Dokumentarfilm von Frau Horowitz wurde nicht einmal das gemacht, sondern zur nochmaligen Unterstreichung der gravierenden Vorwürfe an Richter Zegg einfach darauf hingewiesen, gegen ihn laufe ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs.

Ich bitte, Sie, Herr Ombusmann Roger Blum, dafür besorgt zu sein, dass SRF zumindest die falschen Angaben in der Präsentation des Films unverzüglich korrigiert, damit der angerichtete Schaden zumindest dort nicht weiter andauert.

  1. Schlussbemerkungen

Rechtsanwalt Angelo Schwizer hat in dem hier beanstandeten, schweizweit viel beachteten Film, schwerwiegende Unwahrheiten verbreitet und er hat damit einer peripheren Randregion und vielen Unbeteiligten unermesslichen Schaden zugefügt. Aufgrund seiner falschen Aussagen muss ein junger, fähiger Richter und Familienvater, der sich wegen des Amtsgeheimnisses nicht wehren kann, nun über die Sozialen Medien und durch anonyme Briefe, kaum erträgliche Aussagen und Anfeindungen gefallen lassen und verkraften. Aufgrund von 30 Emails und vielen Telefongesprächen kannte Frau Horowitz die wahren Umstände. Zumindest kannte sie meine Gegenargumente und dies nicht etwa als Mitbeteiligter am Baukartell sondern als Mit-Aufdecker des Baukartells und jahrelanger uneigennütziger Unterstützer von Adam Quadroni. Frau Horowitz trat in dem von ihr produzierten Film das gesetzliche Sachgerechtigkeitsgebot und das Gebot der Objektivität und Fairness mit Füssen.

Selbstverständlich unterstütze ich die Aufdeckung des Baukartells und ich war auch der Erste der am 22. Dezember 2017 in der Zeitung Südostschweiz in einem Artikel von Herrn Gion-Mattias Durband massive Kritik an die Adresse der beteiligten Baumeister richtete. Nachdem ich mich mein ganzes Leben lang dafür eingesetzt habe, unsere Randregion voranzubringen, lasse ich es aber heute, 70-jährig, nicht zu, dass durch Unwahrheiten und entsprechend einseitigen Medienberichten nun unsere ganze Region mit ihren 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern über die Gemeinden bis hinauf zum Regionalgericht als korrupt und mafiamässig organisiert dargestellt wird.

Ich betone nochmals, Adam Quadroni wird nicht ausgegrenzt, weil er als ‘Verräter’ und ‘Nestbeschmutzer’ angesehen wird. Wenn dem so wäre, würde ich selber ja auch ausgegrenzt, da jedermann in der Region weiss, dass ich Adam Quadroni beistand, VRP und Domizil seiner Firma war und ihn dazu motivierte mit den Unterlagen, die er mir 2009 zeigte, unverzüglich zum Baudepartement nach Chur zu gehen. Die Wenigsten im Tal sind mir böse, dass ich damit zur Aufdeckung des Baukartells beigetragen habe. Wenn sich Adam Quadroni ausgegrenzt fühlt, dann hat er dies seinen eigenen Vertretern zu verdanken, die, wie in der hier beanstandeten Sendung Rechtsanwalt Schwizer, keine Möglichkeit auslassen, um die ganze Region bis hinauf zum Regionalgericht schweizweit als völlig korrupt darzustellen und dies in viel beachteten Sendungen wie die Rundschau und Schawinski. Daran stört sich die Unterengadiner Bevölkerung und dies aus dem einfachen Grund, weil dieses vermittelte Bild nicht der Wahrheit entspricht. Zudem grenzt sich Adam Quadroni ja selber aus. Sowohl bei meinem Interview letztes Jahr mit der Republik als auch bei meinem Fernsehinterview im Juli mit dem Schweizer Fernsehen lud ich ihn über die Journalistinnen ein, mitzuwirken und immer lehnte er es in letzter Minute ab. Wovor fürchtet sich denn Adam Quadroni, wenn er sich -wie ich- allein der Wahrheit und der Aufrichtigkeit verpflichtet fühlt und seinen Kindern diesbezüglich ein Beispiel sein wird? Dieses Gebaren sollte doch auch den Medien zu denken geben. Auch dieser Frage ging Frau Horowitz aber nicht nach sondern antwortete mir am 27. Juni 2019, ein Treffen mit AQ sei eh nicht opportun, <da verschiedene Strafanzeigen gegen das Regionalgericht anhängig sind und Sie ja Vize-Präsident des Regionalgerichts sind>. Diese Aussage ist doppelt falsch und lässt nur einen Schluss zu: Frau Horowitz übernimmt ohne eigene Überprüfung einfach alles, was ihr von den Beratern von AQ aufgetischt wird. Erstens ist eine Strafanzeige gegen ein Regionalgericht gesetzlich gar nicht möglich, zweitens hat das Regionalgericht keinen Vize-Präsidenten und drittens weiss Frau Horowitz ganz genau, dass ich wegen Befangenheit in keinem einzigen Fall des AQ als Richter amtete.

Ich nehme in diesem Fall nur meine Rechte als Schweizer Bürger wahr und versuche den durch die einseitige Information gewisser Medien und nicht zuletzt durch das Schweizer Fernsehen unserer Region und ihrer Bevölkerung zugefügten Schaden zu korrigieren soweit das heute noch möglich ist.

Sollte die Einreichung dieser Beschwerde als verspätet angesehen werden, bitte ich gestützt auf Art. 24 Abs. 1 VwVG um Wiederherstellung der Frist, da ich mehrere Tage nachweisbar arbeitsunfähig war.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die DOK antwortete Frau Belinda Sallin, Executive Producer DOK:

«Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zur Beanstandung von Herrn Not Carl vom 13.Januar 2020 Stellung zu nehmen. Der Beanstander wirft ‘DOK’ vor, das Sachgerechtigkeitsgebot und den Journalistencodex des Schweizer Presserates ‘massiv verletzt’ zu haben. Diese Vorwürfe weisen wir in aller Form zurück und nehmen im Folgenden zu den einzelnen Punkten Stellung.

  1. Einleitung

Der Beanstander kritisiert, dass das Schweizer Radio und Fernsehen mit diesem Dokumentarfilm das von anderen Medien <gezeichnete falsche Bild einer bis hinauf zum Gericht korrupten Region> nicht korrigiert habe und den Schaden nicht von seiner Region abgewandt habe. Er führt aus, dass er mit dieser Beanstandung den Schaden, den <gewisse Medien (...) und nun auch das Schweizer Fernsehen allen 10'000 EinwohnerInnen unserer kleinen Randregion ungerechtfertigterweise angetan haben, wenigstens teilweise (...) korrigieren> wolle.

Tatsächlich war es nicht das Ziel des Dokumentarfilms über Adam Quadroni, das Image einer Randregion zu korrigieren. Dies hat die Autorin des Dokumentarfilms, Liz Horowitz, auch zu keinem Zeitpunkt behauptet. Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Dokumentarfilms, das Image einer Region zu verbessern. So wie viele Schweizer Medien und zahlreiche andere Sendungen von SRF berichtete auch der beanstandete Dokumentarfilm über konkrete Umstände und Personen rund um einen der grössten Schweizer Fälle von Bauabsprachen. Die Verstösse gegen das Kartellgesetz im Engadin schienen uns so gravierend, dass wir in einem Dokumentarfilm den Mann, der den ganzen Fall ins Rollen brachte, porträtieren wollten. Insbesondere wollte der Film beleuchten, was es für einen Menschen bedeutet, wenn er sich gegen ein illegales System wendet, welches über Jahrzehnte gewachsen ist und von vielen Beteiligten mitgetragen wurde.

Ab 2012 untersuchte die Wettbewerbskommission Weko aufgrund von Hinweisen des ehemaligen Bauunternehmers Adam Quadroni Verfehlungen gegen das Kartellgesetz im Kanton Graubünden, speziell im Engadin. Weil das Ausmass der Absprachen so umfangreich war, teilte die Weko die Ermittlungen in 10 Untersuchungen auf. Eine der grössten war ‘Engadin I’: In diesem Fall geht die Weko von geschätzten 350 – 400 Fällen aus, bei denen verschiedene Bauunternehmen die Preise untereinander absprachen und festlegten. Private Bauherren sowie Gemeinden und der Kanton Graubünden – also Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – kamen zu Schaden. Allein im Fall von ‘Engadin I’ sprach die Weko Bussen in der Höhe von rund 7,5 Mio. Franken aus. Beim Bundesverwaltungsgericht sind gegen die Weko-Verfügung Einsprachen der Bauunternehmer pendent.

Ob Regierungsmitglieder oder Amtsstellen beim Kanton von den Absprachen wussten und es unterliessen, zu reagieren, ist Gegenstand der Untersuchung der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK des Kantons Graubünden.[7] Die Ergebnisse wird sie in ihrem zweiten Teilbericht präsentieren. Wann dieser veröffentlicht wird, ist derzeit nicht bekannt.

Der Beanstander bezeichnet sich als ‘Mitaufdecker des Baukartells’: Laut übereinstimmenden Aussagen von Adam Quadroni und Not Carl, zeigte Adam Quadroni dem Beanstander 2009 seine Unterlagen, worauf dieser ihn ermunterte, damit zum Tiefbauamt in Chur zu gehen. Sich aufgrund dieser Begebenheit als ‘Mitaufdecker des Baukartells’ zu bezeichnen, scheint uns übertrieben. Die Mitwirkung von Not Carl beschränkte sich unseres Wissens auf den Rat, die Dokumente dem Tiefbauamt vorzulegen. Beim rund 15-minütigen Interview, das Not Carl am 10. Juli 2019 gab, wurde dieses Treffen angesprochen. Darüber hinaus wollte DOK-Autorin Liz Horowitz von Not Carl wissen, ob er schon früher etwas von den Bauabsprachen gewusst oder geahnt habe. Seine Antworten fielen unseres Erachtens nicht eindeutig aus:

<Wann und unter welchen Umständen hat AQ Ihnen zum ersten Mal die Dokumente über die Bauabsprachen gezeigt?> <Ungefähr vor 10 Jahren war das, und zwar im Winter. Ich bin meistens im Winter in Samnaun und dort ist AQ zu mir gekommen an einem Tag. In der Küche hat er dann seine Dokumente ausgebreitet.>

<Wie haben Sie reagiert?> <Ja, ich war schockiert über das, was ich dort gesehen habe. Weil, ich bin ja 15 Jahre Gemeindepräsident gewesen in Scuol: Wir haben dort etwa 100 Mio. investiert und was ich dort gesehen habe, hat mich wirklich schockiert.>

<Als Gemeindepräsident von Schuls – haben Sie das denn nicht mitbekommen?> <Wie soll ich sagen: Ich habe das Gefühl gehabt, es ist bei uns gleich wie wahrscheinlich in anderen ländlichen Regionen: ‘Öppedie’ vermutet man, dass es Absprachen geben könnte. Aber anderseits hat es auch Sachen gegeben, wo mich überzeugt haben, nein, das findet nicht statt und vor allem nicht systematisch.>

<Aber wenn Sie vermutet haben, dass es Bauabsprachen gibt, hätten Sie doch reagieren müssen?> <Nein, das finde ich überhaupt nicht! Wie ich vorhergesagt habe: Das findet überall dort statt, die Vermutungen, wo kleine Räume sind, wo wenig Leute wohnen, wo die Baumeister überblickbar sind, finde ich es fast Pflicht, dass man sich ‘öppedie’ überlegt, könnten da Absprachen stattfinden. Aber ich muss auch sagen, ich habe auch verschiedentlich nach der Offert-Eröffnung mit den Baumeistern geredet und probiert, bessere Preise zu finden und das ist ‘öppedie’ auch gelungen. Sodass der, der zum Beispiel Dritter war nach der Offert-Eröffnung, dann plötzlich mehr Rabatt gegeben hat und nachher die Arbeit auch bekommen hat. Das hat mich dann zur Überzeugung gebracht, systematisch wird da nicht abgesprochen.>

<Systematisch oder nicht systematisch oder auch die Kleinräumigkeit: 1996 ist das Kartellgesetz in Kraft getreten und ab dann waren Absprachen verboten!> <Ja, das ist so.>

<Aber dann kann man ja nicht wegschauen und denken, es ist ja nur ein bisschen und es ist nicht so schlimm!> <Ich sage es nochmal: Die gesamten Umstände haben mich nicht zu dem gebracht, da wird ständig abgesprochen, und ich habe vorher auch genannt warum: Wir konnten mit den Leuten reden und ‘öppedie’ war es wirklich so, dass der eine Rabatt gegeben hat und plötzlich die Arbeit bekommen hat, obwohl er gemäss Offerte nicht der Erste war.>

<Aber Sie sind ja selbst Jurist und vor dem Gesetz gilt ja nicht ‚es bitzli’, sondern wenn man etwas macht, das verboten ist, geht das einfach nicht. Und ab 2004 hat das Gesetz solche Verstösse ja auch geahndet.> <Das ist so. Dort war ich nicht mehr Gemeindepräsident.>

<Aber so wie Sie es schildern, haben Sie gewusst bis zu einem gewissen Mass und haben weggeschaut!> <Das stimmt überhaupt nicht, was Sie jetzt sagen! Ich habe es nicht gewusst und weder weggeschaut! Das ist doch völlig normal, dass man sich ‘öppedie’ sich überlegt, könnte es sein, dass da Absprachen stattfinden. Mehr ist da nicht gewesen!>

<Aber wenn Sie sagen, dann sind die Bauunternehmer mit dem Preis ein bisschen entgegengekommen, das heisst ja, dass sie vorher überhöht haben.> <Nein, absolut nicht. Das heisst das absolut nicht. Das ist doch völlig normal, dass man nachher, nach einer Offert-Eröffnung mit den Leuten redet und probiert, bessere Preise zu finden. Das hat damit nichts zu tun.>

<Als AQ dann mit seinen Dokumenten zum damaligen Gemeindepräsidenten von Schuls gegangen ist, zu Herrn Parolini und zum Tiefbauamt usw. – wie denken Sie darüber, wie man dort reagiert hat?> <Also, man muss das unterscheiden: Als AQ bei mir war, vor etwa 10 Jahren, dort habe ich ihm gesagt, weil ich das Gefühl hatte, er will einen Rat von mir, was er machen soll, dann habe ich ihm gesagt, mit den Akten musst Du nach Chur zum Tiefbauamt und zwar aus dem Grund, weil ich der Auffassung war, dass der Kanton und vor allem das Tiefbauamt ist der grösste Auftraggeber. Und was ich aus den Unterlagen gesehen habe, ist das auch so gewesen. Und darum habe ich ihm das gesagt.>

<Das Tiefbauamt hat ja dann nicht reagiert: Was denken Sie darüber?> <Ja, das Tiefbauamt hat schon reagiert! Ich kann mich gut erinnern: zuerst hat AQ ziemlich lange zugewartet, bis er das gemacht hat. Aber nachher, als er beim Tiefbauamt war, hat er mich angerufen, wenn’s mir recht ist oder ist sogar vorbeigekommen, ich bin mir nicht mehr sicher, jedenfalls ist er sehr erfreut gewesen und ich auch. Er hat mir berichtet, dass er dort willkommen war, dass man ihm sagte, wie mutig dass er sei und das sei wichtig, was er jetzt da aufzeige und ich war auch froh drüber: Darum habe ich mich auch eingesetzt für die Firma Quadroni, weil ich der Auffassung war, ja, solche Sachen muss man probieren aufzudecken.>

<Aber dann ist ja nichts passiert!> <Ja, es ist nichts passiert – es ist eine Zeit vergangen und nachher hat mir AQ wiedergesagt, er habe ein Telefon bekommen – ich weiss nicht mehr von wem, also von irgendjemandem, der dort dabei war in Chur - und der habe dann gesagt, die Akten seien zu alt und so was. Und das hat mich dann völlig überrascht. Ich war natürlich nicht dabei in Chur, ich weiss nicht, was AQ vorgelegt hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er nach Chur gegangen ist und etwas anderes gezeigt hat, als was er mir gezeigt hat.>

<Was denken Sie darüber, dass man ihm sagte, die Akten seien zu alt und dann nichts gemacht hat?> <Ja, nochmal, ich weiss ja nicht, was er vorgelegt hat. Wenn er aber die Akten vorgelegt hat, die er mir gezeigt hat, dann kann ich beim besten Willen nicht verstehen, dass man nicht anders reagiert hat.>

<Und was denken Sie darüber, dass man nicht reagiert hat?> <Also, ich persönlich bin davon ausgegangen, dass man intern schon reagiert. Dass man aufgrund von den Akten zumindest in Zukunft besser hinschaut. Das habe ich mir gedacht, aber, ja, sicher war ich mir natürlich nicht.>

Wir sind der Ansicht, dass es für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer nicht einfach gewesen wäre, diese Aussagen einzuordnen. Sie hätten auch so interpretiert werden können, dass der Beanstander von den Bauabsprachen ahnte oder wusste. Ob Not Carl über die Bauabsprachen Bescheid wusste, war aber nicht Thema des Dokumentarfilms, weshalb wir entschieden haben, diese Frage nicht weiter auszuloten. Wie oben erwähnt, ist die Frage, ob Aussenstehende des Baugewerbes ebenfalls Bescheid wussten, Gegenstand der weiteren Untersuchungen der PUK des Kantons Graubünden.

Laut Adam Quadroni hatte der Beanstander schon zu seiner Zeit als Gemeindepräsident von Scuol Kenntnis von Bauabsprachen sowie in seiner Funktion als VR-Präsident von Adam Quadronis Firma. Im Jahr 2004 beispielsweise unterstützte Not Carl laut Aussage von Adam Quadroni ihn beim Verfassen eines Briefes an die Gemeinden Scuol und Ramosch sowie das regionale Tiefbauamt und den Oberingenieur des kantonalen Tiefbauamts, in dem er von Bauabsprachen berichtete. Zum ersten Mal legte Adam Quadroni bei dieser Gelegenheit auch die später berühmt gewordenen Listen der Bauunternehmer mit den Kreuzen bei, mit denen die Verteilung der Bauarbeiten markiert wurde.

Not Carl amtete zu Beginn der 2000er Jahre als VR-Präsident von Adam Quadronis Firma, aber nur kurze Zeit. Der Hintergrund ist folgender: Nachdem der Beanstander als VR-Präsident der Bergbahnen Motta Naluns abgewählt worden war, stellte er sich Adam Quadroni als VR-Präsident für dessen Firma zur Verfügung. Während Not Carl dieses Amt innehatte, schrieb er einen offenen Brief gegen die Bergbahnen, welche einen Ausbau ihrer Beschneiungsanlagen planten. Dabei handelte es sich um einen potenziellen Auftrag in der Höhe von einer Million Franken. Adam Quadroni wäre interessiert gewesen an diesem Auftrag. Die Verantwortlichen der Bergbahnen gaben ihm jedoch zu verstehen, dass er als Bauunternehmer nicht in Frage käme, wenn sich sein VR-Präsident öffentlich gegen den Ausbau äussere. Der Beanstander trat in der Folge als VR-Präsident zurück. Adam Quadroni erhielt den Auftrag gleichwohl nicht.

Der Beanstander war laut Adam Quadroni nicht in jedem Fall eine Hilfe und auch nicht uneigennützig: Gemäss den Aussagen von Adam Quadroni verlangte Not Carl für seine Tätigkeit als VR-Präsident der Firma Quadroni 6000 – 10'000 Franken. Adam Quadroni baute für ihn in der Folge mehrere Wohnungen um - ohne etwas zu verlangen.

Im Gegensatz zu früheren Berichterstattungen – im Schweizer Fernsehen und anderen Medien – lag der Fokus des Dokumentarfilms allerdings – wie oben erwähnt - nicht auf der Frage, wer was wann wusste, sondern der Film sollte die Folgen des Whistleblowings von Adam Quadroni auf sein Leben zeigen. Deshalb wurde die Geschichte des Baukartells im Film so kurz wie möglich zusammengefasst, sodass sich auch mit dem Thema nicht vertraute Zuschauerinnen und Zuschauer ein Bild der Geschehnisse machen konnten.

Der Beanstander ist ohne Frage eine wichtige öffentliche Person (u.a. ehemaliger Gemeindepräsident von Scuol, alt-Grossratspräsident des Kantons Graubünden, Präsident Mia Engiadina) im Kanton Graubünden. Aus diesem Grund haben wir ihn auch für ein Interview angefragt. Mit den ‘einflussreichen Männern des Unterengadins’ meinten wir im Film nicht allgemein wichtige öffentliche Personen, sondern jene Männer, die das Leben von Adam Quadroni nach dem Whistleblowing beeinflussten und prägten. Im Film ist der Kontext völlig klar und lässt keinen Interpretationsspielraum offen, wer damit gemeint sein könnte, da die ‘einflussreichen Männer’ namentlich genannt werden.

Dies sind die entsprechenden Stellen im Film:

10:46
Eine der umfangreichsten Untersuchungen von insgesamt zehn war Engadin I. Die Weko sprach Sanktionen in der Höhe von 7.5 Mio. Franken aus. Den grössten Teil der Busse von rund 5 Mio. Franken müssen Bezzola Denoth und Foffa Conrad zahlen. Hinter den Firmen standen einflussreiche Männer:

11:08
Duri Bezzola, langjähriger Verwaltungsrat der Bezzola Denoth AG, ehemaliger Nationalrat. Er will sich nicht vor der Kamera äussern.

11:21
Roland Conrad, langjähriger Verwaltungsratspräsident der Foffa Conrad. Bis 2014 sass er als Grossrat im Bündner Kantonsparlament. Auch er gibt kein Interview.

(...)

15:25
- und Jon Domenic Parolini: Ein weiterer einflussreicher Mann. Der heutige Bündner Regierungsrat war von 2000 bis 2014 Gemeindepräsident von Scuol. Er liess Adam Quadroni ins Leere laufen.

(...)

33:40
Einen gewichtigen Anteil an dieser Situation hat ein weiterer einflussreicher Mann.

33:46
Orlando Zegg, Präsident des Regionalgerichts Unterengadin: Er führte bis Ende 2018 verschiedene Verfahren gegen Adam Quadroni – vor allem Konkurs-, Eheschutz- und Scheidungsverfahren.

‘DOK’ ging auf Not Carl zu, weil wir uns von ihm eine Einordung der Geschehnisse rund um den Menschen Adam Quadroni erhofften. DOK-Autorin Liz Horowitz war auf der Suche nach jemandem, der aufzeigen oder erklären konnte, weshalb Adam Quadroni unter den Einheimischen heute so isoliert ist und immer noch polarisiert. Mit Urezza Famos hat DOK-Autorin Liz Horowitz schliesslich eine Interviewpartnerin gefunden, die genau auf diese Punkte eingehen konnte, ohne die kritische Distanz zu Adam Quadroni zu verlieren. Not Carls Antwort auf eine entsprechende Frage fiel hingegen sehr allgemein aus. Darum haben wir auf eine Verwendung dieser Antwort verzichtet.

<Was denken Sie darüber, wie heute in der Gegend mit AQ umgegangen wird?> <Ich kann das nicht beurteilen. Mir selbst hat AQ sich nicht beklagt über das und ... die Region weiss auch, dass ich mich eingesetzt habe, dass das Kartell auffliegt. Und ich habe auch nach dem Auffliegen des Kartells immer wieder, auch in den Medien kritisiert, und zwar ziemlich scharf. Ich hatte das Gefühl nie, dass jemand mich wegen dem ausstosst oder nicht mehr grüsst oder so. Im Gegenteil: Ich habe immer viel Lob bekommen und ich muss auch sagen, dass ich gehört habe, dass verschiedene Leute gesagt haben, zum Glück war AQ so tätig. Sonst wäre das Kartell wohl noch jahrelang weitergegangen.>

Hinzu kommen drei weitere Punkte:

  1. Anfänglich stellte der Beanstander die Bedingung auf, dass Adam Quadroni ihn von der Schweigepflicht entbinden solle, ansonsten würde er kein Interview geben. Dazu bot Adam Quadroni nicht Hand, worauf ‘DOK’ davon ausging, dass das Interview hinfällig sei. Dem war dann nicht so – Not Carl wollte sich in der Folge auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht vor der Kamera äussern.
  2. Der Beanstander verlangte zudem, sich auch zu Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg äussern zu können. Quote von Not Carl könnten im Film nur unter der Bedingung verwendet werden, wenn darunter auch seine Äusserungen zum Regionalgerichtspräsidenten seien. Das war eine problematische Auflage, da die Auswahl der Interviewaussagen immer Sache der Redaktion ist und nicht von den Interviewpartnerinnen und -partnern diktiert werden kann. Es ist aber auch nicht selten, dass wir uns auf solche Auflagen einlassen, da wir ja nicht zum Vornherein wissen, welche Antworten und Ergebnisse ein Interview bringt. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass wir eine solche Auflage erfüllen können, ohne dass unsere journalistische Unabhängigkeit tangiert ist. Ansonsten behalten wir es uns vor, auf eine Ausstrahlung ganz zu verzichten.

3. Eine weitere Schwierigkeit war, dass Not Carl bis heute als Vize-Regionalgerichtspräsident amtet.[8] Laut eigener Aussage ist er zwar nicht in die Verfahren von Adam Quadroni involviert. Aber wir mussten uns die Frage stellen, wie es auf die Zuschauerinnen und Zuschauer wirkt, wenn der Vize-Regionalgerichtspräsident auf einer allgemeinen Ebene Stellung zum Verhalten des Regionalgerichtspräsidenten nimmt - dieser sich aber selbst nicht äussert. Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg liess eine E-Mail der Redaktion ‘DOK’ mit Fragen an ihn unbeantwortet. Was die Vorwürfe sind, wusste Orlando Zegg aufgrund dieser E-Mail im Detail. Die Redaktion bekam auch keinen Hinweis darauf, warum eine Antwort ausblieb, nämlich, wie jetzt geltend gemacht wird, dass er ans Amtsgeheimnis gebunden sei.

Im Sinn eines ergebnisoffenen Interviews stellte DOK-Autorin Liz Horowitz dem Beanstander trotz all der aufgeführten Bedenken dann auch Fragen zum Regionalgerichtspräsidenten:

<Sie finden die Kritik am Regionalrichter, an Ihrem Kollegen Orlando Zegg ungerechtfertigt. Warum?> <Ja, ganz allgemein: Vor allem stört mich, dass gewisse Medien pauschal über die Region urteilen. Dass kommuniziert wird, die ganze Region sei korrupt oder sogar mafiös und das stimmt hinten und vorne nicht. Und ich kann den heutigen Gerichtspräsidenten nicht beurteilen aufgrund von dem Fall, weil ich dort nicht dabei bin. Ich weiss aber aus 100 anderen Fällen, wo ich mit ihm behandelt habe, dass er ein äusserst qualifizierter Jurist und Gerichtspräsident ist, kompetent und vor allem nicht parteiisch. Das weiss ich. Und darum ärgert mich das massiv, wenn gewisse Medien das einfach so kolportieren und ich bin 70-jährig, ich bin das älteste Mitglied in dem Gericht, er ist jung, er ist 40-jährig. Und aufgrund von meiner Erfahrung fühle ich mich einfach verpflichtet, mich für ihn einzusetzen – weil, er kann sich ja nicht wehren. Er ist gebunden ans Amtsgeheimnis.>

<Aber viele seiner Entscheidungen fallen zuungunsten von Herrn Quadroni aus!> <Ja, es gibt immer eine Partei, die unterliegt. Aber wir sind in einem Rechtsstaat und jeder Entscheid, jedes Urteil kann man weiterziehen ans Kantonsgericht und ans Bundesgericht.>

<Wie kann OZ denn unabhängig sein mit dem familiären Hintergrund und dem Unterstützungs-Komitee, das er hatte bei seiner Wahl?> <Genau das ärgert mich am meisten: Das ist gelogen, was da gewisse Medien kolportiert haben. Das familiäre Umfeld des Gerichtspräsidenten – die ganze Region weiss, dass sein Papa eine kleine Transportunternehmung hat, aber sie weiss haargenau, dass er nicht Beton oder Kies transportiert, sondern Diesel und Benzin im Zollausschlussgebiet Samnaun und ausschliesslich dort und das ist weit entfernt. Und es ist einfach nicht korrekt, wenn man dann sagt, der Sohn von ihm sei liiert mit der Baulobby. Dann könnte man genauso gut sagen bei einem Bäcker, der am Morgen den Bauarbeitern Brötchen verkauft, der sei auch liiert.>

<Im Unterstützungskomitee von OZ war auch Roland Conrad!> <Ja, Frau Horowitz! Es sind aber 40 andere Leute auf dem Flyer bei dem Unterstützungskomitee gewesen. Aber das Beste ist das: das ist nicht von der Baulobby organisiert worden – das ist von mir organisiert worden, weil ich einen jungen Juristen als Gerichtspräsidenten wollte und ich war da ja für die Firma Quadroni tätig. Ich habe da in meinem Büro das Domizil gehabt von seiner Firma: An meinem Briefkasten ist die Firma Quadroni gestanden, das weiss die ganze Region. Also könnte man ebenso gut behaupten, Leute im Umfeld der Firma Quadroni hätten das Aktionskomitee auf die Beine gestellt. Und zudem, von den 40 Leuten, die ich gefunden habe, wo dann ihn unterstützt haben, haben 90 Prozent nichts mit der Baulobby zu tun.>

Indem ‘DOK’ entschied, keine Aussagen des Beanstanders zu verwenden, hielt sich die Redaktion an die mit ihm getroffene Abmachung, dass nur Quotes verwendet werden dürften, wenn darunter auch solche zu Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg gewesen wären.

2. Einzelne Beanstandungen

2.1 Zeitfenster 16:30 – 18:00

17:37
Adam Quadroni

<Sogar der Kanton hat nicht gezahlt, obwohl wir eine Bestätigung haben, dass wir das zugute haben – das habe ich heute noch nicht. Die Gemeinden ...>

<Und warum haben Sie nicht betrieben?>

<Zum Teil habe ich betrieben, aber ich komme nicht weiter, wenn beim Betreibungsamt einer ist, der ein guter Freund ist vom anderen. Der Richter ist selber ein Unternehmer, der an einem Tisch sitzt und Preisabsprachen macht.>

Anderthalb Minuten vor diesem Dialog heisst es im Film:

15:10
Schon zu Beginn der 2000er Jahre redete Adam Quadroni über die Bauabsprachen. Er sprach Grossräte an, Angestellte des Tiefbauamts ...

Aus dem Zusammenhang geht zweifelsfrei hervor, dass der Film in diesem Moment Ereignisse beschreibt, die bald 20 Jahre zurückliegen und in die ein nicht namentlich genannter Regionalgerichtspräsident involviert war.

Vom Zeitraum her ist es auch für Aussenstehende völlig klar, dass es sich beim Regionalgerichtspräsidenten nicht um Orlando Zegg handeln kann. Dieser ist – wie der Beanstander selbst schreibt – erst 40 Jahre alt. Es ist aufgrund der im Film verwendeten Fotografie auch für Aussenstehende erkennbar, dass er unmöglich schon zu Beginn der 2000er Jahre als Regionalgerichtspräsident amten konnte.

Sämtliche Personen, deren Handlungen der Film aufgreift, werden in dem Moment namentlich vorgestellt, wenn es im Folgenden um sie geht. Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg wird bei Minute 33:40 vorgestellt – also erst eine Viertelstunde nach der beanstandeten Stelle. Für das Publikum ist es klar, dass in der beanstandeten Stelle nicht von Orlando Zegg die Rede ist.

2.2 Zeitfenster 18:20 – 18:23

18:22
Die einflussreichen Männer des Unterengadins. Keiner nimmt vor der Kamera Stellung. Sie wandten sich gegen Adam Quadroni.

Wie wir bereits in Ziff. 1 ausgeführt haben, gehört der Beanstander sicher zu den wichtigen und bekannten Personen im Unterengadin, bzw. im Kanton Graubünden. Er zählt jedoch nicht zu den namentlich genannten ‘einflussreichen Männern’ im Sinne des Films, wie wir weiter oben ausgeführt haben.

Zum uneigennützigen Einsatz für Adam Quadroni verweisen wir auf die Ausführungen unter Ziff. 1.

2.3 Zeitfenster 26:00

26:00
Bei der Abwicklung der Konkurse lief mutmasslich einiges falsch. Erst langsam kommen Ungereimtheiten ans Licht. Bisher hiess es einfach, Adam Quadroni habe selber Leute über den Tisch gezogen.

<Was sagen Sie zu so Vorwürfen?>

26:15
Giusep Nay, Bundesgerichtspräsident 2005 – 2006: <Dass die nicht haltbar sind. Es gibt keinerlei Indizien, die sind aus der Luft gegriffen – aufgrund von dem, was man bisher, die wir aufgrund von Akteneinsicht kennen. Es sind Leute, die selber Herrn Quadroni in die Situation gebracht haben, die ihm nachher den Vorwurf machen, er habe einen Konkurs erschlichen, dabei sind es die Leute, die ihn in den Konkurs getrieben haben.>

Wie der Beanstander zutreffend schreibt, billigt man Giusep Nay qua seiner Funktion als pensionierter Bundesrichter und Bundesgerichtspräsident 2005 – 2006 eine hohe Glaubwürdigkeit zu. Da er im Film als Unterstützer von Adam Quadroni auftritt, ist es zwingend, ihm kritische Fragen zu Adam Quadroni zu stellen. Im Film ist Giusep Nays Antwort widergegeben.

Was den Privat- und Geschäftskonkurs anbelangt, gilt nach wie vor die im Film getroffene Formulierung – dass bei der Abwicklung der Konkurse mutmasslich einiges falsch lief und dass Ungereimtheiten erst langsam ans Licht kommen. Konkret heisst das, dass beim Privatkonkurs lange kein Kollokationsplan aufgestellt wurde und dass Adam Quadroni und seinen Anwälten bis heute die Herausgabe der Akten verweigert wird.

Dass Adam Quadroni anderen Schaden zufügte, wird im Film thematisiert – ohne auf einzelne Fälle einzugehen. Urezza Famos führt das aus:

22:22
Urezza Famos : <Er hat natürlich mit seiner Baufirma die Leute auch am Schluss nicht zahlen können, aber er hat sie nicht rechtzeitig informiert – ich kenne privat jemanden, der heute noch aufs Geld wartet und das Geld nicht bekommen hat, aber gleichzeitig ist er immer noch mit einem teuren Wagen rumgefahren und vermittelt, mir geht es noch gut – aber die Löhne nicht gezahlt. Das sind auch Familienväter gewesen und ich bin bei ihm persönlich vorbeigegangen und habe gesagt, zahl’ doch dem seinen Lohn. Ich habe den gekannt, ich habe gewusst, der braucht das. Ja, ja, ich zahl’s, nächste Woche geht es ... dann kam die übernächste Woche, dann ist die dritte Woche gekommen und gezahlt wurde nie, oder. Und ich kenne jetzt einen Fall ganz konkret, aber ich weiss, es gibt noch andere, oder. Und so macht man sich auch nicht glaubwürdig. Er hätte ja hinstehen und sagen können: Mir geht es nicht gut, ich kann’s nicht zahlen ... und ich glaube, auch dort hatte er wie nicht die Kraft, um das einzugestehen, dass er das nicht mehr kann, dass er’s nicht mehr packt.>

Urezza Famos beschreibt konkret, dass Adam Quadroni Leute nicht bezahlte, lavierte und im Ungewissen liess. Ohne dass sie Namen nennt, vernehmen die Zuschauerinnen und Zuschauer, dass das Verhalten von Adam Quadroni Leid verursachte. Sie bringt klar zum Ausdruck, dass Adam Quadroni auch in dieser Situation durchaus anders hätte handeln können. Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass Adam Quadronis Verhalten gegenüber seinen Gläubigern im Film kritisch hinterfragt wird.

Es wäre nicht sachgerecht gewesen, Not Carl als an den Verfahren von Adam Quadroni nicht beteiligten Vize-Regionalgerichtspräsidenten mit Vorhaltungen zu konfrontieren, die sich an den Regionalgerichtspräsidenten richten.

Der Film zeichnet kein ‘schreckliches Bild des Unterengadins’. Er erzählt, welche Folgen Adam Quadroni bis heute zu gewärtigen hat, weil er das Baukartell ans Licht brachte. Er beschreibt, wer und in welcher Form dazu beitrug oder noch immer beiträgt. Und Urezza Famos fasst in Worte, welche Folgen es hat, wenn in einer Gegend nur hinter vorgehaltener Hand über Geschehenes gesprochen wird, statt einen offenen Diskurs zu führen.

Gemäss Adam Quadroni versuchte der Beanstander, ihm vor der Hochzeit die Frau auszuspannen. Adam Quadroni – und seine Schwester – erfuhren dies kurz nach der Hochzeit durch die Frau. Für den Film spielt diese Geschichte – insbesondere da Not Carl kein Protagonist ist – keine Rolle. Diesbezüglich machte der ehemalige Rechtsvertreter von Adam Quadroni teils Eingaben, von denen dieser nichts wusste und mit denen er auch nicht einverstanden gewesen wäre.

Es trifft zu, dass ein Luzerner Unternehmensberater, an den sich Adam Quadroni gewandt hatte, die Weko über Adam Quadroni und seine Unterlagen über das Baukartell in Kenntnis setzte – mit dem Einverständnis von Adam Quadroni. In der Folge stand dieser der Behörde jahrelang als seriöser und akribisch genauer Informant zur Verfügung. Ihm abzusprechen, er sei nicht der eigentliche Whistleblower im Fall des Bündner Baukartells, weisen wir zurück. Frank Stüssi, stellvertretender Direktor der Wettbewerbskommission äussert sich im Film deutlich zu Wichtigkeit und Glaubwürdigkeit von Adam Quadroni:

10:14
Frank Stüssi, Stv. Direktor Weko: <Adam Quadroni hat damals die Beweise auf den Tisch gelegt, er hat uns erklärt, was im Unterengadin abläuft und er war der Auslöser von den Untersuchungen. Wir haben gesehen, dass das, was er uns gesagt hat, dass sich das bewahrheitet hat, das war so. Also, die Glaubwürdigkeit, die wir am Anfang geprüft haben von ihm – stimmt das, was er sagt? Passt das zusammen? Sind die Dokumente stichhaltig? Das hat sich bewahrheitet.>

2.4 Zeitfenster 30:00

Die beanstandete Stelle lautet im Film wie folgt:

32:59
Iris Zürcher schrieb dem zuständigen Regionalgericht sofort, dass die enge Bindung zwischen Vater und Töchtern während der Trennung der Eltern besonders geschützt werden müsse:

33:11
Iris Zürcher, Hausärztin: <Aus medizinischer Sicht empfehle ich deshalb baldmöglichst einen regelmässigen, gegebenenfalls begleiteten Kontakt zwischen Vater und Kindern zu ermöglichen und zu organisieren.>

<Wie wurde das aus Ihrer Sicht umgesetzt?>

Iris Zürcher:
<Null. Da ist quasi gar nicht darauf reagiert worden.>

<Und wie finden Sie das?>

Iris Zürche :
<Das finde ich unglaublich.>

33:40
Einen gewichtigen Anteil an dieser Situation hat ein weiterer einflussreicher Mann.

33:46
Orlando Zegg, Präsident des Regionalgerichts Unterengadin: Er führte bis Ende 2018 verschiedene Verfahren gegen Adam Quadroni – vor allem Konkurs-, Eheschutz- und Scheidungsverfahren.

Bei der beanstandeten Stelle geht es darum, dass die Hausärztin Iris Zürcher der Auffassung ist, dass der Regionalgerichtspräsident ihrer Empfehlung nicht folgte: Nämlich dafür zu sorgen, dass dem Kontakt zwischen Adam Quadroni und seinen Töchtern trotz der Trennung der Eltern Sorge getragen werden sollte. Nur darum geht es hier, in keiner Weise wird insinuiert, Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg hätte etwas mit dem Polizeieinsatz vom 15. Juni 2017 im Zusammenhang mit Adam Quadroni zu tun.

Angebliche Suiziddrohung von Adam Quadroni:

Was es damit auf sich hat, ist im Teilbericht der Parlamentarischen Untersuchungs-kommission ‘Baukartell’ vom 5. November 2019 präzise aufgearbeitet. Im Folgenden werden darum die Erkenntnisse der PUK widergegeben, S. 32, Abschnitt 90ff:

Im Jahr 2013 habe A.Q. Konkurs anmelden müssen. Die finanzielle Situation der Familie Q. habe sich zunehmend verschlechtert, worunter auch die Ehe gelitten habe. Zuständig für das Verfahren betreffend Nachlassstundung sei der Richter des zuständigen Regionalgerichts gewesen. In der Befragung vor der PUK führt A.Q. aus, dass er den Richter von klein auf kenne. Man habe mit seinem Vater zu tun gehabt, der ein Transportunternehmen geführt habe. Wie A.Q. gegenüber der PUK weiter ausführt, hätten sie beide im Rahmen des Konkursverfahrens (welches am 12.05.2014 durch das Bezirksgericht eröffnet worden war) am 19.05.2015 auch über Privates gesprochen. Er habe mit dem Richter offen gesprochen und ihm auch von Drohanrufen erzählt, welche er erhalten habe. Der Richter habe ihn in diesem Zusammenhang gefragt, ob die Familie finanziell abgesichert sei, falls ihm etwas zustossen würde, worauf er mitgeteilt habe, dass diese abgesichert sei, so etwa mit Lebensversicherungen. Der Richter habe ihn am Ende dieses Gesprächs gebeten, dies bei ihm schriftlich zu deponieren, was er dann auch getan habe.

A.Q. schrieb daraufhin am 20.05.2015 eine E-Mail an den Richter und bezog sich dabei auf das tags davor geführte Telefonat. In der E-Mail listete A.Q. auf, wie er seine Schulden bezahlen könne, erwähnte dabei eine Aufstockung seiner Hypothek der Liegenschaft sowie einen möglichen Grundstückverkauf, weil seine Mutter ihm Land abtreten würde. Er versprach, Kontoauszüge zu senden, um zu bestätigen, dass Kapital vorhanden sei, kündigte einige nachfolgende E-Mails mit weiteren Unterlagen und Kontoauszügen an und schrieb: <Ich kann Ihnen bei meinem Leben garantieren, dass genügend Kapital vorhanden ist, um alles zu erledigen.> Zudem bezog er sich nochmals auf die Risiko-Lebensversicherung, die bei Todesfall an die Familie ausbezahlt werde: <Sehr geehrter (Richter), ich habe Ihnen auch mitgeteilt das ich eine Risiko Lebensversicherung von 1 Million habe, die bei Todesfall an meine Familie ausbezahlt wird. Ich werde nicht zulassen, dass meine Familie wegen mir zu leiden hat. Ich bin mir im Klaren, dass das alles passiert wegen mir, aber ich werde meiner Familie dies nicht zumuten (sic).> Im letzten Abschnitt der E-Mail schreibt er: <Wissen Sie, (Richter), mein Leben ist schon seit dieser Weko-Untersuchung nicht mehr lebenswert, und auch Herr (...) terrorisiert jeden Tag mich und meine Familie. Mit dieser Million ist alles erledigt.>

Knapp zwei Stunden später antwortete der Richter per E-Mail und wies A.Q. darauf hin, ihm diese Nachricht per Post zukommen zu lassen, da per E-Mail keine gültigen Prozesshandlungen bewirkt werden könnte.

Obwohl er in seiner Antwortmail an A.Q. mit keinem Wort auf den Inhalt des E-Mails einging, sondern lediglich Hinweise zur Einhaltung der formellen Verfahrensvorschriften gab, las der Richter in dieser Nachricht Suizidabsichten. Er nahm gleichentags telefonisch Kontakt mit dem Bezirksarzt und damaligen Hausarzt von A.Q. auf. Anschliessend bat er diesen schriftlich mit dem Betreff ‘Gefährdungs-meldung’ darum, umgehend entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten und zitierte als Beleg für die Gefährdung (nur) den letzten Abschnitt des E-Mails. (Hervorhebung von «DOK»)

Alt-Staatsanwalt Andreas Brunner schreibt in seinem Bericht zuhanden der Regierung des Kantons Graubündens vom 11. November 2019 betreffend A.Q. M. <Vorgänge im Verantwortungsbereich der DJSG zwischen Dezember 2016 und November 2017> auf S.7ff:

Gefährdungsmeldung i.S. AQ vom zuständigen Regionalgerichtspräsident

Der Präsident des zuständigen Bezirksgerichts (heute Regionalgericht) erliess am 20.05.2015 im Verfahren betr. Nachlassstundung (J. SA) eine Gefährdungsmeldung betr. AQ an den Bezirksarzt/Amtsarzt und Hausarzt der Familie Q. Dies mit dem Ersuchen, umgehend entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten. Der Regionalgerichtspräsident stützte seine Meinung auf folgenden Wortlaut einer E-Mail von AQ (20.05.2015): <Seher geehrter (Präsident) ich habe ihnen auch mitgeteilt das ich eine Risiko Lebensversicherung von 1 Million habe, die bei Todesfall an meine Familie ausbezahlt wird. Ich werde nicht zulassen, dass meine Familie wegen mir zu leiden hat. Ich bin mir im Klaren, dass das alles passiert wegen mir, aber ich werde meiner Familie dies nicht zumuten. Wiesen Sie (Präsident) mein Leben ist schon seit dieser Weko-Untersuchung nicht mehr lebenswert, und auch Herr (...) terrorisiert jeden Tag mich und meine Familie. Mit dieser Million ist alles erledigt.>

Der Amtsarzt suchte in der Folge AQ an seinem Wohnort auf und führte ein längeres Gespräch mit ihm. Gegenstand sei auch die ‘WEKO-Geschichte’ gewesen; AQ habe von Ängsten im Zusammenhang mit Drohungen anonymer Telefonanrufer berichtet. Das Gespräch sei gut gewesen, man habe sogar lachen können. Die Suiziddrohung sei thematisiert und von AQ glaubwürdig bestritten worden. Er werde sich nichts antun, er habe keine Selbstmordgedanken. Der Regionalgerichtspräsident habe ihn wohl falsch verstanden. Der Amtsarzt schätzte AQ als nicht suizidal ein. Gemäss Krankengeschichte vereinbarte der Amtsarzt auf den 27.05.2017 ein Gespräch mit dem AQ seit 09.10.2013 behandelnden Psychiater, --. Dieser bestätigte nach dem Gespräch, dass bei AQ zum jetzigen Zeitpunkt keine Suizidalität vorliege. (Hervorhebung von «DOK»)

Die Berichte von alt-Staatsanwalt Andreas Brunner und der PUK kommen übereinstimmend zum selben Ergebnis: Bei Adam Quadroni lag keine Suizidalität vor.

Der Beanstander schreibt, das Kantonsgericht habe im Entscheid vom 15. Oktober 2018 [9]

ausdrücklich festgehalten, die Gefährdungsmeldung sei nicht nur zu Recht erfolgt, sondern habe auch auf eine gesetzliche Pflicht zur Meldung hingewiesen. Dazu ist zu sagen, dass das Kantonsgericht seinen Entscheid fällte, ohne Kenntnis davon zu haben, wie Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg ursprünglich dazu kam, Adam Quadroni als suizidgefährdet einzustufen. Dem Kantonsgericht lagen im Oktober 2018 weder der Teilbericht der PUK noch der Bericht von alt-Staatsanwalt Andreas Brunner vor.

Darum geht das Kantonsgericht von Suizidalität aus, wie auf S.11 des Entscheids nachgelesen werden kann:

5.5. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergeben sich aus den Akten auch keine Hinweise darauf, dass sich der abgelehnte Richter von seiner Gefährdungsmeldung im Jahr 2015 bis anhin im hängigen Eheschutzverfahren hätte leiten lassen. Die Kontaktsperre zu den Kindern ordnete er superprovisorisch gestützt auf einen entsprechenden Antrag der Ehefrau des Beschwerdeführers nach einer summarischen Prüfung ihrer Behauptungen an. Die Ehefrau hatte in ihrem Gesuch geltend gemacht, dass der Beschwerdeführer von einer Sondereinheit der Polizei festgenommen und unter anderem wegen Verdachts auf erweiterten Suizid in die Klinik Waldhaus eingeliefert worden sei. (Hervorhebung «DOK»)

Hausärztin Iris Zürcher schildert in der beanstandeten Stelle, wie sie das erwähnte Schreiben von Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg auffasste: Für sie war klar, dass er sie darin mehr oder weniger offen dazu aufforderte, Adam Quadroni in die Psychiatrie einliefern zu lassen. Mehr dazu unter Ziff. 2.6

2.5 Zeitfenster 34:00 ff.

Laut Adam Quadroni arbeitete bereits sein Vater mit dem Vater des Regionalgerichtspräsidenten zusammen, einem Transportunternehmer aus Samnaun. Adam Quadroni sagt, ihm sei jeweils von den Mitgliedern des Baukartells vorgeschrieben worden, mit wem er zusammenzuarbeiten habe, wenn er ein Transportunternehmen benötigte. Im Gebiet Samnaun war das jeweils das Transportunternehmen des Vaters von Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg.

Verschwiegenheitspflicht/Amtsgeheimnis von Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg: Wie bereits weiter oben ausgeführt, reagierte Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg nicht auf die Bitte um Stellungnahme seitens ‘DOK’. Hätte er uns mitgeteilt, dass er um eine Entbindung vom Amtsgeheimnis nachgesucht habe und dieser nicht stattgegeben worden sei, hätten wir das selbstverständlich im Film erwähnt. Unter den gegebenen Umständen genügte der Hinweis, dass er nicht Stellung nehme. Gleichwohl heisst es im Film:

35:47
In einem Schreiben an Angelo Schwizer weist Orlando Zegg jegliche Vorwürfe von Befangenheit zurück.

Weiter führt der Beanstander an, ‘DOK’ habe dem Fernsehpublikum unterschlagen, dass sich das Kantonsgericht im Rahmen einer Ausstands Beschwerde mit den Vorwürfen an Richter Zegg befasst und die Beschwerde als unbegründet abgewiesen habe, soweit es überhaupt darauf eintrat. Dabei handelt es sich um den weiter oben unter Ziff. 2.4 erwähnten Entscheid des Kantonsgericht vom 15. Oktober 2018 [10] Das Kantonsgericht wies die Ausstandsbeschwerde in Unkenntnis dessen ab, was heute durch die Berichte PUK und Brunner bekannt ist.

Zur Unterstützung von Orlando Zegg bei seiner Wahl zum Regionalgerichtspräsidenten: Wenn Angelo Schwizer sagt, dass <die Kampfrichterwahl ums Regionalpräsidium von namhaften Leuten aus dem Bündner Baukartell unterstützt wurden, namentlich Roland Conrad> bringt er damit zum Ausdruck, dass sehr viele der namentlich Genannten vom Baukartell wussten und teils auch davon profitierten.

Angelo Schwizer erwähnt nichts von einer finanziellen Unterstützung und das wird auch nirgendwo insinuiert. Dass der Beanstander darauf hinweist, dass er derjenige war, der das Unterstützungskomitee auf die Beine stellte, tut nichts zur Sache: Im Film wird nicht gesagt, wer das Unterstützungskomitee organisierte. Es heisst lediglich wahrheitsgemäss, dass < namhafte Leute (...) aus dem Bündner Baukartell (...) namentlich Roland Conrad>. die Wahl von Orlando Zegg zum Regionalgerichtspräsidenten unterstützten.

2.6 Zeitfenster 41:40

Im Film lautet die betreffende Stelle folgendermassen:

41:29
Weder Adam Quadronis Frau noch ihre Anwältin noch die Anwältin der Kinder nehmen vor der Kamera Stellung.

Im Eheschutzverfahren würden sich die Auswirkungen des Whistleblowings unmittelbar zeigen, sagen Adam Quadroni und sein Anwalt.

41:46
Angelo Schwizer
<Wo kann man Quadroni besser treffen als da, was er noch hat: seine Familie? Da trifft man ihn im Innersten und damit kann man ihn kaputt machen.>

41:56
Der Regionalrichter Orlando Zegg habe stets Partei für die Gegenseite genommen, sagt Angelo Schwizer.

42:03
Angelo Schwizer
<Da zeigt sich zum Beispiel auch, dass eine Beiständin und ein Richter Kindsbefragungen im Umfeld der Mutter machen. Das heisst, man geht nach Hause zum Besuch, die Kinder leben bei der Mutter, da muss ja niemand behaupten, dass die nicht unter massivem Einfluss der Mutter stehen. Nur schon die Gesprächsanlage ist völlig falsch.>

42:27
<Üblicherweise würden Kindsbefragungen an einem neutralen Ort geführt – in diesem Fall beispielsweise am Regionalgericht. Sicher nicht bei einem Elternteil.>

42:38
Damit nicht genug: Im Dezember 2017 lehnte Orlando Zegg ein Gesuch um unbegleitete Besuche der Kinder über die Feiertage ab. Heute ist anzunehmen, dass er auf dieser Basis versuchte, Adam Quadroni kurz vor Weihnachten erneut in der Psychiatrie zu versorgen. Hand dazu bieten sollte Iris Zürcher.

43:00
Iris Zürcher
<Am 22. hat mich das dann erreicht: Sehr geehrte Frau Dr. Zürcher: Aufgrund einer vom Gutachter befürchteten möglichen negativen Veränderung von Herrn Adam Quadronis psychischen Zustand, nach Kenntnisnahme des heutigen Gerichtsentscheides, werden Sie als Hausärztin, Psychotherapeutin von Herrn Adam Quadroni dringend aufgefordert, umgehend – und jetzt kommt das Fettgedruckte – die nötigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen, bzw. diese zu veranlassen.>

<Im Nachhinein drängt sich so das Gefühl auf, dass man so drauf gehofft hat, dass ich da sage: Oh, bevor irgendwas passiert und dann ist Weihnachten und dann bin ich auch nicht da, ich habe Weihnachten keinen Dienst – bevor irgendwas passiert, bevor sich der Herr Quadroni etwas antut, versorgen wir ihn lieber. Dass ich ihn wieder in die Psychiatrie einweise, so nach dem Motto, dann habe ich alles getan, was ich tun konnte, so für meine Sicherheit und dass ich gut schlafen kann – das Gefühl hatte ich, dass da so wie drauf spekuliert wurde.>

Hausärztin Iris Zürcher ist der Auffassung, dass der Regionalgerichtspräsident sie mit seinem Schreiben dazu bringen wollte, Adam Quadroni in die Psychiatrie einzuweisen. Vor dieser Aufforderung hatte der Regionalgerichtspräsident von Iris Zürcher eine schriftliche Zeugenaussage verlangt (Ende November 2017). Dieser Aufforderung kam sie mit einem zweiseitigen Schreiben nach, in dem sie unmissverständlich festhielt, dass Adam Quadroni in keiner Art und Weise gefährlich sei. Um ihre eigene Einschätzung zu untermauern, hatte sie vorgängig den ehemaligen Hausarzt von Adam Quadroni konsultiert sowie einen Psychiater, bei dem er früher einmal in Behandlung gewesen war.

Was die angebliche Suizid-Gefährdung von Adam Quadroni anbelangt, verweisen wir auf unsere Ausführungen, die wir weiter oben ebenfalls in der Replik zu Ziff. 2.4 festgehalten haben: Das Kantonsgericht hatte bei seinen Entscheiden keine Kenntnis davon, wie die angebliche Suizid-Gefährdung zustande kam. Das ist erst seit Ende 2019 mit der Veröffentlichung der Berichte Brunner und PUK bekannt.

Was die Festnahme von Adam Quadroni am 15. Juni 2015 betrifft, verweisen wir ebenfalls auf unsere Ausführungen zu Ziff. 2.4: Es wird nirgendwo im Film gesagt, Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg sei in irgendeiner Art und Weise involviert gewesen beim Polizeieinsatz auf Adam Quadroni.

Wie unter Ziff. 2.4 bereits ausgeführt wurde, fühlte sich Iris Zürcher durch die Aufforderung des Regionalgerichtspräsidenten, ‘die nötigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen’, unter Druck gesetzt.

<Wäre er (gemeint Richter Zegg) weiterhin von einer Suizidgefahr ausgegangen, hätte er wohl kaum die Kontaktsperre aufgehoben und ein begleitetes Besuchsrecht gewährt>. Und das Kantonsgericht hält zudem fest: <Diese Vorgehensweise zeigt, dass lic. iur. Utr. Y.___ die Situation laufend überprüfte und die eheschutzrichterlichen Massnahmen entsprechend anpasste und gerade nicht starr auf die Gefährdungsmeldung aus dem Jahre 2015 abstellte>.

Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus dem Entscheid des Kantonsgerichts vom 15.10.2018, wo es um ein Ausstandbegehren ging. Der Rechtsvertreter von Adam Quadroni stellte im Eheschutzverfahren ein Ausstandsbegehren gegen den Regionalgerichtspräsidenten. Im Zusammenhang mit der Gefährdungsmeldung aus dem Jahre 2015 erachtete er Orlando Zegg für das Eheschutzverfahren als vorbefasst.[11] Wie weiter oben unter Ziff. 2.4 bereits ausgeführt wurde, entschied das Kantonsgericht ohne die heute bekannten Erkenntnisse der Berichte Brunner und PUK.

Rechtsanwalt Angelo Schwizer begründet im Film, weshalb der Regionalgerichtspräsident aus seiner Sicht befangen ist: Aufgrund der Geschäftsbeziehung von Adam Quadroni mit Orlando Zeggs Vater, aufgrund der Gefährdungsmeldung von 2015 sowie der Gefährdungsmeldung von Dezember 2017. Angelo Schwizer nennt gegenüber ‘DOK’ weitere Befangenheitsgründe, die im Film aber kein Thema sind: mutmasslicher Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz gegen Adam Quadroni vom 17.11.2017, eine prozessleitende Verfügung im Zusammenhang mit den Sommerferien 2018, Modalitäten der Eheschutzverhandlung vom 6.12.2018, welche unter massivem Polizeischutz stattfand, Beleidigungen im Eheschutzentscheid vom 6.12.2018 (Adam Quadroni zelebriere seine Rolle als Whistleblower), Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung (Schreiben vom März 2019 an Ehefrau/Kindsvertreterin).

Folgenden Hintergrund möchten wir dazu anführen: Orlando Zegg leitete seit Juni 2017 das Eheschutzverfahren: Bis anhin hatte das Kantonsgericht von Graubünden einzig in Bezug auf die Gefährdungsmeldung vom Mai 2015 und der prozessleitenden Verfügung im Zusammenhang mit dem Sommerferien 2018 festgehalten, dass Orlando Zegg deswegen nicht als befangen gelte; dabei hatte es noch keine Kenntnis davon, dass die Gefährdungsmeldung ohne jede Verifizierung der Gründe erfolgte, wie der PUK-Bericht festhält und was zu einem anderen Entscheid geführt hätte und jetzt wird führen müssen. Mit allen übrigen Argumenten muss sich das Kantonsgericht erst noch in einem Berufungsverfahren auseinandersetzen. Seit Frühsommer 2019 führt der ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Urs Sutter ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch (Polizeieinsatz vom 17.11.2017) und Amtsgeheimnisverletzung (Schreiben vom März 2019 an Ehefrau/ Kindsvertreterin). Auch mit diesen neuen Tatsachen – welche dem Kantonsgericht zum Zeitpunkt seines Entscheides gänzlich unbekannt waren – muss sich das Bündner Kantonsgericht erst noch befassen, und zwar in einem pendenten Berufungsverfahren.

Was das Besuchsrecht betrifft, entschied das Kantonsgericht im Sinne von Adam Quadroni: Am 28. Februar 2018 hob es einen Entscheid des Regionalgerichtspräsidenten in Gutheissung einer Berufung von Adam Quadroni auf, welches ihm nur ein begleitetes Besuchsrecht zugestand und gewährte ihm ein unbegleitetes Besuchsrecht für seine Kinder (ZK 1 17 163).

Im Juni 2019 reichte zudem Adam Quadronis Ehefrau die Scheidungsklage ein. Hierbei handelt es sich um ein vom Eheschutzverfahren unabhängiges Verfahren. Unbeirrt über die im Raum stehenden Vorwürfe übernahm Orlando Zegg ursprünglich die Verfahrensleitung. Unmittelbar nach Kenntnisnahme protestierte Adam Quadroni dagegen mit einem Ausstandsgesuch. Als der Regionalgerichtspräsident von diesem Gesuch Kenntnis nahm, trat er selber in den Ausstand. Damit verhinderte er einen Entscheid in diesem Verfahren, nicht aber im Eheschutzverfahren (vgl. oben).

Insgesamt kann also nicht beanstandet werden, wenn Adam Quadronis Anwalt Angelo Schwizer den Regionalgerichtspräsidenten als befangen betrachtet, so wie er das in einem hängigen Verfahren vor Kantonsgericht geltend macht und deshalb auch öffentlich äussern darf. Über den Grossteil der geltend gemachten Befangenheitsgründe hat bis heute noch kein Gericht entschieden und seit den kantonsgerichtlichen Entscheiden aus dem Jahr 2018 sind mehrere substanzielle neue Gründe ans Tageslicht gekommen, welche zum Zeitpunkt dieser Entscheide dem Gericht nicht bekannt waren. Hervorzuheben gilt es hier namentlich auch die beiden im Frühsommer 2019 eröffneten Strafverfahren gegen Orlando Zegg. Die im Film vorgebrachte Befangenheit von Orlando Zegg stützt sich also auf weitere, vom Kantonsgericht von Graubünden noch nicht abgeurteilte Befangenheitsgründe.

Angebliche Bestätigung durch das Bundesgericht vom 17. Mai 2018. [12] Dazu möchten wir folgendes festhalten: Das Bundesgericht bestätigte die Beschwerde nicht, sondern trat nicht auf sie ein, weil sie ‘ offensichtlich unzulässig und offensichtlich nicht hinreichend begründet ’ sei. Der ehemalige Anwalt von Adam Quadroni (der Vorgänger von Angelo Schwizer) erledigte gemäss Einschätzung des heutigen Vertreters seine Arbeit nicht zur Zufriedenheit seines Klienten. Das heisst, er machte Eingaben, die Adam Quadronis heutige Rechtsvertreter in dieser Form nicht machen würden.

Adam Quadronis heutiger Rechtsanwalt, Angelo Schwizer, hält an seiner im Film geäusserten Einschätzung fest, dass Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg während des gesamten Verfahrens in der Regel Entscheide zuungunsten Adam Quadronis fällte.

44:35
Im Unterengadin stören sich viele daran, dass Adam Quadroni den Weg an die Öffentlichkeit wählte. Den meisten gilt er als Nestbeschmutzer. Selbst Leute, die ihm wohl gesinnt sind, ziehen es vor, zu schweigen.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal die Antwort des Beanstanders auf die entsprechende Frage im Interview vom 10. Juli 2019 zitieren:

<Was denken Sie darüber, wie heute in der Gegend mit AQ umgegangen wird?> <Ich kann das nicht beurteilen. Mir selber hat AQ sich nicht beklagt über das und ... die Region weiss auch, dass ich mich eingesetzt habe, dass das Kartell auffliegt. Und ich habe auch nach dem Auffliegen des Kartells immer wieder, auch in den Medien kritisiert, und zwar ziemlich scharf. Ich hatte das Gefühl nie, dass jemand mich wegen dem ausstosst oder nicht mehr grüsst oder so. Im Gegenteil: Ich habe immer viel Lob bekommen und ich muss auch sagen, dass ich gehört habe, dass verschiedene Leute gesagt haben, zum Glück war AQ so tätig. Sonst wäre das Kartell wohl noch jahrelang weitergegangen.>

Im ersten Teil der Antwort sagt Not Carl, er könne das nicht beurteilen. Im Lauf der restlichen Antwort geht es um ihn und lediglich am Schluss noch einmal kurz um Adam Quadroni.

  1. Missachtung der bisherigen Entscheide des Kantonsgerichts

Wir verweisen auf unsere obigen Ausführungen unter Ziff. 2.6. Zudem möchten wir noch einmal festhalten: Die Entscheide des Kantonsgerichts wurden jeweils auf einer Basis gefällt, die ihren Anfang nahm mit der E-Mail vom 20. Mai 2015 von Adam Quadroni an Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg und die dieser gemäss der Berichte Brunner und PUK falsch interpretierte. Einmal in die Welt gesetzt, entfaltete die angebliche Suizidalität und Gefährlichkeit eine Eigendynamik, wie die PUK auf S. 2/3 festhält:[13]

<Ein im Nachgang dieser Hausdurchsuchung reger, aber nahezu undokumentierter Informationsaustausch zwischen den involvierten Amtsstellen (KAPO-Postenchef, Sozialdienst, KESB, Bezirksarzt) im Dezember 2016/Januar 2017 führte in der Folge zur Überzeugung, dass man es bei A.Q. mit einer unberechenbaren und gleichsam hochgefährlichen Person zu tun habe, welche sich und seine Kinder in den Tod reissen könnte.>

Der Regionalgerichtspräsident wird an keiner Stelle im Film als Teil des Baukartells bezeichnet. Dagegen wird seine Nähe dazu benannt, die sich durch das Transportunternehmen seines Vaters ergibt sowie durch das Unterstützungskomitee zu seiner Wahl, zu dem namhafte Mitglieder des Baukartells zählten.

Emotionalisierung: Im gesamten Film wird Musik verwendet. Sie unterstreicht Adam Quadronis düstere Stimmungslage: Eine der Konsequenzen seines Whistleblowings ist, dass er seine Kinder kaum mehr sieht. Das ist für ihn schwer erträglich. Die Szene mit dem missglückten Telefonat mit seiner jüngsten Tochter war nicht gestellt: Adam Quadronis Realität ist, dass sogar das, was ihm zusteht – regelmässige Telefongespräche mit den Kindern – nicht klappt.

  1. Beispiele seriöser Berichterstattungen in anderen Medien

Wir verweisen auf obige Ausführungen zu Ziff. 3.

Im Film wird mit dem Satz <Gegen Regionalrichter Orlando Zegg läuft mittlerweile ein Strafverfahren wegen Amtsdelikten> transparent gemacht, dass gegen den Regionalgerichtspräsidenten ein Strafverfahren wegen Amtsdelikten läuft. Für das Publikum ist mit dieser Formulierung klar, dass das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, noch kein Urteil in dieser Sache vorliegt.

  1. Internationale Ausstrahlung

Es macht keinen Unterschied, ob Beiträge von SRF national oder international ausgestrahlt werden: Das Sachgerechtigkeitsgebot gilt immer. Dieses wurde im beanstandeten Film jederzeit eingehalten.

  1. Nehmen die Verantwortlichen der SRG die Entscheide der UBI überhaupt zur Kenntnis?

Selbstverständlich nehmen die SRG und SRF die Entscheide der UBI zur Kenntnis.

Kantonsgerichtsentscheide: Wir verweisen auf die unter Ziff. 2.6 und Ziff. 3 gemachten Ausführungen.

Interviewfragen zu Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg: Noch einmal das Interview im Wortlaut:

<Sie finden die Kritik am Regionalrichter, an Ihrem Kollegen Orlando Zegg ungerechtfertigt. Warum?> <Ja, ganz allgemein: Vor allem stört mich, dass gewisse Medien pauschal über die Region urteilen. Dass kommuniziert wird, die ganze Region sei korrupt oder sogar mafiös und das stimmt hinten und vorne nicht. Und ich kann den heutigen Gerichtspräsidenten nicht beurteilen aufgrund von dem Fall, weil ich dort nicht dabei bin. Ich weiss aber aus 100 anderen Fällen, wo ich mit ihm behandelt habe, dass er ein äusserst qualifizierter Jurist und Gerichtspräsident ist, kompetent und vor allem nicht parteiisch. Das weiss ich. Und darum ärgert mich das massiv, wenn gewisse Medien das einfach so kolportieren und ich bin 70-jährig, ich bin das älteste Mitglied in dem Gericht, er ist jung, er ist 40-jährig. Und aufgrund von meiner Erfahrung fühle ich mich einfach verpflichtet, mich für ihn einzusetzen – weil, er kann sich ja nicht wehren. Er ist gebunden ans Amtsgeheimnis.>

<Aber viele seiner Entscheidungen fallen zuungunsten von Herrn Quadroni aus!> <Ja, es gibt immer eine Partei, die unterliegt. Aber wir sind in einem Rechtsstaat und jeder Entscheid, jedes Urteil kann man weiterziehen ans Kantonsgericht und ans Bundesgericht.>

<Wie kann OZ denn unabhängig sein mit dem familiären Hintergrund und dem Unterstützungs-Komitee, das er hatte bei seiner Wahl?> <Genau das ärgert mich am meisten: Das ist gelogen, was da gewisse Medien kolportiert haben. Das familiäre Umfeld des Gerichtspräsidenten – die ganze Region weiss, dass sein Papa eine kleine Transportunternehmung hat, aber sie weiss haargenau, dass er nicht Beton oder Kies transportiert, sondern Diesel und Benzin im Zollausschlussgebiet Samnaun und ausschliesslich dort und das ist weit entfernt. Und es ist einfach nicht korrekt, wenn man dann sagt, der Sohn von ihm sei liiert mit der Bau-Lobby. Dann könnte man genauso gut sagen bei einem Bäcker, der am Morgen den Bauarbeitern Brötchen verkauft, der sei auch liiert.>

<Im Unterstützungskomitee von OZ war auch Roland Conrad!> <Ja, Frau Horowitz! Es sind aber 40 andere Leute auf dem Flyer bei dem Unterstützungskomitee gewesen. Aber das Beste ist das: das ist nicht von der Bau-Lobby organisiert worden – das ist von mir organisiert worden, weil ich einen jungen Juristen als Gerichtspräsidenten wollte und ich war da ja für die Firma Quadroni tätig. Ich habe da in meinem Büro das Domizil gehabt von seiner Firma: An meinem Briefkasten ist die Firma Quadroni gestanden, das weiss die ganze Region. Also könnte man ebenso gut behaupten, Leute im Umfeld der Firma Quadroni hätten das Aktionskomitee auf die Beine gestellt. Und zudem, von den 40 Leuten, die ich gefunden habe, wo dann ihn unterstützt haben, haben 90 Prozent nichts mit der Bau-Lobby zu tun.>

Der Beanstander sagt: <... ich kann den heutigen Gerichtspräsidenten nicht beurteilen aufgrund von dem Fall, weil ich dort nicht dabei bin.> Und weiter: <Ja, es gibt immer eine Partei, die unterliegt. Aber wir sind in einem Rechtsstaat und jeder Entscheid, jedes Urteil kann man weiterziehen ans Kantonsgericht und ans Bundesgericht.> Fazit: Der Beanstander sagt selber, dass er im vorliegenden Fall nicht beurteilen kann, wie sich Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg verhält.

Online-Text: Der Beanstander vermischt hier zwei Stellen des Films: In der einen äussert sich Iris Zürcher dahingehend, dass sie dringend empfohlen hatte, dafür zu sorgen, dass ein enger Kontakt zwischen Adam Quadroni und seinen Töchtern aufrechterhalten werden solle. In der anderen sagt sie, dass sie sich von Regionalgerichtspräsidenten dazu gedrängt gefühlt habe, Adam Quadroni wieder in die Psychiatrie einzuweisen. Im Online-Text geht es klar um ersteres.

  1. Schlussbemerkungen

Rechtsanwalt Angelo Schwizer hatte im Film Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Geschadet haben der Region laut Weko die Bauunternehmer mit ihren jahrelangen Absprachen, die letztlich zulasten von Privaten und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gingen . Einen Imageschaden aufgrund des Dokumentarfilms zu reklamieren, scheint uns verfehlt, genauso wie die Erwartungshaltung einen allfälligen Imageschaden zu korrigieren. Mit-Aufdecker des Baukartells und jahrelanger uneigennütziger Unterstützer von Adam Quadroni: Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Ziff. 1. Adam Quadroni ist heute nicht gut auf den Beanstander zu sprechen. Darum zieht er es vor, nicht mit ihm Kaffee trinken zu gehen und Begegnungen möglichst zu vermeiden.

Das Regionalgericht habe keinen Vize-Präsidenten: Auf der Homepage des Regionalgerichts Engiadina Bassa ist Not Carl als Vize-Gerichtspräsident aufgeführt.[14]

Wir sind der Meinung, dass wir das Thema, nämlich die Auswirkungen auf den Whistleblower Adam Quadroni nach der Aufdeckung des Baukartells, differenziert beleuchtet haben. Allen im Film namentlich genannten Beteiligten wurde die Möglichkeit geboten, Stellung zu nehmen, allen waren die Fragen und Vorwürfe im Detail bekannt.

Wir sind überzeugt, dass es dem Publikum zu jeder Zeit möglich war, die Protagonistinnen und Protagonisten richtig einzuordnen und sich aufgrund der vermittelten Informationen, Fakten und Meinungen ein zuverlässiges Bild über das Thema des Dokumentarfilms zu machen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Es liegt somit keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vor. Wir beantragen die Beanstandung in allen Punkten abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich gehe in neun Schritten vor:

  1. Der Ausgangspunkt

Sie beanstanden die DOK «Der Preis der Aufrichtigkeit – Adam Quadronis Leben nach dem Baukartell», die Fernsehen SRF am 4. Dezember 2019 ausgestrahlt hat und in der Liz Horowitz das berufliche, private und öffentliche Schicksal von Adam Quadroni zeigt, des Whistleblowers, der die gesetzeswidrigen Bündner Bauabsprachen ans Tageslicht gebracht hat. Es ist nicht ein Film über den Baukartell-Skandal an sich, sondern ein Film, der der Frage nachgeht, welche Folgen die Enthüllung für den Whistleblower gehabt hat. Dieser Film habe, finden Sie, das Sachgerechtigkeitsgebot massiv verletzt. Sie haben Ihre Kritik auf fast 18 Seiten einlässlich begründet. Die Redaktion hat ebenso ausführlich auf 20 Seiten darauf geantwortet und Ihre Vorwürfe bestritten. Wer aus der Sicht der Ombudsstelle Recht hat, gilt es jetzt zu klären.

  1. Ihre Vorwürfe

Sie sagen, das Ziel Ihrer Beanstandung sei, «Schaden von ‘meiner’ Region abzuwenden». Sie bringen zu diesem Zweck Kritikpunkte vor, die einerseits Ihre Person, anderseits Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg betreffen. Es sind im Grunde sieben Vorwürfe:

  1. Sie beklagen sich darüber, dass das recht ausführliche Interview, das die Autorin des Films mit Ihnen geführt hat, nicht gesendet wurde, und vor allem stört Sie, dass im Film gesagt wird, keine der einflussreichen Personen hätte sich vor der Kamera äußern wollen, dabei hätten Sie es doch getan, und Sie seien von der Autorin selber als einflussreiche Person bezeichnet worden.
  2. Sie kritisieren, dass Adam Qadroni in einer Eingabe ans Regionalgericht behauptet habe, Sie hätten eine Affäre mit dessen Ehefrau gehabt und die Scheidung betrieben, was nicht der Wahrheit entspreche.
  3. Sie kritisieren, der Film erwecke den Eindruck, Regionalgerichtspräsident Zegg sei selber an Preisabsprachen der Bauunternehmer beteiligt gewesen, dabei betreffe dies den Vorgänger, der tatsächlich Bauunternehmer war.
  4. Sie weisen die Kritik, Richter Zegg sei Teil des Netzwerkes, zurück, denn dessen Vater und Onkel seien nicht Teil des Baukartells gewesen und hätten ganz andere Transportaufträge ausgeführt.
  5. Sie widersprechen der Behauptung, das Flugblatt für Zeggs Wahl sei aus dem Baukartell heraus entstanden. Vielmehr seien Sie der Urheber des Flugblatts gewesen und hätten die 36 Unterzeichner gesammelt.
  6. Sie beklagen, dass Richter Zegg mit dem Polizeiüberfall auf Quadroni 2017 in Verbindung gebracht werde, mit dem er aber nichts zu tun habe.
  7. Sie kritisieren, dass Alt-Bundesrichter Giusep Nay und Anwalt Angelo Schwizer Quadroni breit verteidigen und dass Schwizer Richter Zegg anschwärzen darf, während Gegenstimmen fehlen. Zegg habe Vorsorgemassnahmen gestützt auf Kinder- und Jugendpsychiatrie getroffen. Außerdem sei Zegg durch Kantonsgerichtsentscheide gestützt worden.

Ich werde hauptsächlich auf diese sieben Vorwürfe eingehen. Andere Punkte Ihrer Beanstandung, die meines Erachtens in der Antwort der Redaktion geklärt worden sind, werde ich nicht mehr aufgreifen.

  1. Der Film

Meine Aufgabe ist es, im Lichte der Kritikpunkte den ausgestrahlten Film zu bewerten, und nur diesen. Ich muss dies aus der Sicht des Durchschnittspublikums tun. Es handelt sich nicht um das Durchschnittspublikum der Region Engiadina Bassa/Val Müstair und auch nicht um das Durchschnittspublikum Graubündens, sondern um das Durchschnittspublikum der gesamten Deutschschweiz, das durch die Medienberichte über den Bündner Baukartell-Skandal grosso modo informiert war, aber Adam Quadroni nicht kannte. Man durfte also von einem gewissen Vorwissen ausgehen, aber nicht von einem detaillierten.

Den Film kann man in zwölf Szenen aufteilen:

  1. Im Einstieg werden Bilder von der Unterengadiner Landschaft und von Adam Quadroni gezeigt, wie er auf einem Bauernhof arbeitet. Erst dann wird der Titel des Films eingespielt.
  2. August Koller, ein aus dem Toggenburg zugezogener Bauer, äußert sich positiv über Adam Quadroni, der ihm zu günstigen Bedingungen und in solider Ausfertigung einen Stall gebaut hat. Quadroni, der heute als Taglöhner tätig ist, arbeitet zuweilen für ihn.
  3. Ramosch, das Heimatdorf von Adam Quadroni, kommt ins Spiel. Man erfährt, dass Quadroni heute allein lebt und isoliert ist. Urezza Famos, die aus dem Unterengadin stammende Unternehmens- und Kulturberaterin, beurteilt Quadroni differenziert. Er sei ein Eigenbrödler, ein Eigener. Im Rückblick erlebt man bessere Zeiten der Quadronis: Die Hochzeit 2002, das Baugeschäft des Vaters, der Einbezug in die Absprachen der Bauunternehmer. Quadronis Schwester Jacqueline Mischol erläutert, dass man diese Absprachen gebraucht habe, um zu überleben.
  4. Jetzt wird erläutert, wie das Kartell funktionierte. Es wird erzählt, dass die Wettbewerbskommission Untersuchungen anstellte und welche Sanktionen sie schliesslich gegen bekannte Bündner Bauunternehmen aussprach. Frank Stüssi, stellvertretender Direktor der Wettbewerbskommission, kommt zu Wort: Seit 1996 seien Preisabsprachen unzulässig. «Hinter den Firmen standen einflussreiche Männer», sagt der Filmkommentar. Sie wollten sich alle nicht vor der Kamera äußern. Die Bestraften haben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, auch mit dem Argument, die Preisabsprachen seien «gang und gäbe» gewesen.
  5. Die Geschichte wird weiter differenziert. Urezza Famos zeigt auf, dass der Protektionismus auch etwas mit Gemeinsinn zu tun hatte. Es wird erzählt, wie Quadroni, der aus dem Kartell ausstieg und die Behörden über die Absprachen ins Bild setzen wollte, beim Tiefbauamt und beim Scuoler Gemeindepräsident Jon Domenic Parolini (dem heutigen BDP-Regierungsrat) auflief. Urezza Famos liefert für das Misstrauen ihm gegenüber Gründe: Quadroni habe eben auch Opfer produziert, sei nicht immer gradlinig gewesen. Er wiederum weist darauf hin, dass er von vielen boykottiert wurde und für Rechnungen das Geld nicht erhielt, selbst vom Kanton. Hier folgt der Satz: «Der Richter ist selber ein Unternehmer, der am Tisch sitzt und Preisabsprachen macht.» Urezza Famos gibt Hintergründe: Quadroni habe als Nestbeschmutzer gegolten, weil man weitermachen wollte und sich gestört fühlte. Hinter dem Kartell seien mächtige Männer gestanden.
  6. Jetzt wird die Tragik Quadronis verdeutlicht: 2006 stieg er ganz aus dem Kartell aus, 2009 ging er zum Tiefbauamt und zu Gemeindepräsident Parolini, der aber die Bauunternehmer informierte. Auch Parolini wolle sich vor der Kamera nicht äußern. Die Behörden handelten nicht, und Quadroni wurde isoliert. Urezza Famos detailliert die Kritik an Quadroni: Er habe selber auch die Rechnungen und Löhne nicht bezahlt. Sie kenne Fälle von Leuten, die es wirklich nötig gehabt hätten. Quadroni gibt im Gespräch Fehler zu.
  7. Die Sache wird nun stärker öffentlich: 2018 machte die Artikelserie der «Republik» das Bau-Preiskartell bekannt und Quadroni kurzzeitig berühmt, aber gleichzeitig wurde seine Integrität in Frage gestellt. Er musste Konkurs anmelden. Sein früherer Buchhalter erhob schwere Vorwürfe gegen ihn. Alt-Bundesrichter Giusep Nay verteidigt ihn. Doch der Kommentar sagt: «Er hat nicht nur sein Geschäft verloren, sondern auch seine Ehre».
  8. Und jetzt folgt das private Drama: Seine Frau fühlte sich von Quadroni angeblich bedroht. Er wurde polizeilich verhaftet und nach Chur in die Psychiatrische Klinik verschleppt, die ihn übers Wochenende einbehielt. Die Ärzte schüttelten aber den Kopf, weil sie keinen Grund für die Einlieferung fanden. Derweil verliess die Frau mit den Kindern das gemeinsame Haus. Die Hausärztin, Iris Zürcher, kritisiert das Vorgehen der Behörden scharf.
  9. Nun kommt Regionalgerichtspräsident Orlando Zegg ins Spiel, der mehrere Verfahren gegen Quadroni geleitet hat. Quadronis Anwalt Angelo Schwizer verweist auf Zeggs Familie, die ehemalige Geschäftspartner im Bau- und Transportgewerbe waren, und auf das Flugblatt für seine Wahl, das mehrere Bauunternehmer unterschrieben hatten. Zegg habe das Bild einer Selbst- und Drittgefährdung Quadronis geschaffen. Zegg wollte vor der Kamera nicht Stellung nehmen.
  10. Die nächste Szene gilt der Spendenaktion zugunsten Quadronis, die der Student Natanael Wildermuth durch Crowdfunding organisiert hat, sowie dem Rückblick auf die Bündner Wahlen 2018, die durch den Skandal beeinflusst wurden. Die Folge des Skandals war auch, dass der Bündner Große Rat eine Parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt hat.
  11. Nochmals geht es um Quadronis Familie. Quadroni versucht, mit seiner Tochter zu telefonieren, was misslingt. Er beklagt sich über die Realität des Kontakts zu den Kindern. Sein Anwalt Schwizer greift nochmals Zegg an. Über die Ärztin Iris Zürcher wollte Zegg bewirken, dass Quadroni über Weihnachten eingeliefert wird. Die Eheschutzverhandlung vor Regionalgericht fand unter Polizeischutz statt.
  12. Am Schluss wird der Fokus auf die Region gelegt, in der viele schweigen und denen, die reden wollen, drohen. «Indem alle schweigen, lernen wir nicht», bilanziert Urezza Famos. Die ganze Sache sei «ein Film, der kein Ende hat», sagt Jacqueline Mischol. Abgerundet wird alles mit der schmalzigen Szene, in der Adam Quadroni einen Brief an seine Töchter schreibt.
  13. Die Zuständigkeit der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist zuständig für Beanstandungen gegen ausgestrahlte Sendungen oder für online publizierte redaktionelle Artikel von SRF. Sie hat stets zu prüfen, ob das Publikum manipuliert worden ist. Im Fokus ist also das Publikum, nicht eine einzelne betroffene Person. Was Ihren Vorwurf betreffend Affäre mit der Ehefrau betrifft (Kritikpunkt 2), ist die Ombudsstelle doppelt nicht zuständig: Erstens wurde dieser Vorwurf nirgends im Film erhoben, also wurde das Publikum gar nicht mit ihm konfrontiert. Und zweitens wäre selbst dann, wenn er Bestandteil des Films gewesen wäre, der Zivilrichter zuständig und nicht die rundfunkrechtlich ausgerichtete Linie Ombudsstelle – UBI. Punkt 2 Ihrer Kritikpunkte kann somit abgeschrieben werden.

  1. Die Programmautonomie

Artikel 6 des Radio- und Fernsehgesetzes lautet:[15]

Autonomie

1 Soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt, sind die Programmveranstalter nicht an die Weisungen von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörden gebunden.

2 Sie sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.2

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.

Die Gesetzesbestimmung macht klar, dass die Redaktionen von Radio und Fernsehen selber bestimmen können, welchen Fokus sie in Beiträgen legen, wie sie sie gestalten und wen sie alles zitieren. Sie haben allerdings dabei das Sachgerechtigkeitsgebot, das Vielfaltsgebot, das Diskriminierungsverbot und den Jugendschutz zu beachten. Doch wollte der Gesetzgeber, dass die Medienfreiheit nur minimal begrenzt wird. So können Redaktionen auch entscheiden, ob sie geführte Interviews ganz, teilweise oder gar nicht senden.

In Ihrem Fall haben Sie selber dazu beigetragen, dass Ihr Interview zwischen Stuhl und Bank fiel. Sie haben die Bedingungen und Junktims so hochgeschraubt, dass die Autorin praktisch nur die Möglichkeit hatte «à prendre ou à laisser». Sie wollten unbedingt eine Bestätigung von Adam Quadroni, dass er sie vom Berufsgeheimnis befreie, die er aber nicht gab, aber Sie äußerten sich dann doch zu den betreffenden Sachverhalten. Sie wollten unbedingt Regionalgerichtspräsident Zegg verteidigen und das Interview nur veröffentlicht sehen, wenn auch dieser Teil enthalten war, überlegten aber nicht, dass es komisch wirkt, wenn der Präsident des Gerichts an das Amtsgeheimnis gebunden ist, Sie als Vizepräsident sich aber nicht daran halten. Ihre Ausführungen sind zudem vage, Sie wollen sich nicht festlegen und wirken dadurch opportunistisch. Wenn Sie vor der Kamera hauptsächlich deutlich machen wollten, dass Sie an der Aufdeckung des Baukartell-Skandals wesentlich mitbeteiligt waren, dann ist Ihnen das misslungen. Durch die Wiedergabe des Interviews in der Antwort der Redaktion wird es jetzt dennoch öffentlich. Dass mit den einflussreichen Personen Sie im Zusammenhang des Films nicht mitgemeint waren, hat die Redaktion überzeugend dargelegt, und für das Publikum war es im Film ebenfalls klar, wer gemeint war. Ich kann den Entscheid der Redaktion, das Interview nicht in den Film zu integrieren, gut nachvollziehen. Und da Programmautonomie gilt, ist Ihr Kritikpunkt 1 eh unerheblich.

  1. Unbegründete Kritik
  2. Dass Gerichtspräsident Zegg etwas mit dem Polizeiüberfall auf Quadroni zu tun hatte, wird in dem Film nirgends unterstellt. Das Publikum zieht denn auch nicht den Schluss, dass er dahinterstecke. Ihr Kritikpunkt 6 ist daher unbegründet.
  3. Ebenso unbegründet ist Ihr Kritikpunkt 7. Es stimmt nicht, dass nur Parteivertreter von Quadroni reden konnten. Die Kritik an ihm wird breit vorgebracht, und vor allem Urlezza Famos gibt ihr differenziert Ausdruck. Nach der Rechtsprechung der UBI ist nicht verlangt, dass Gegenstandpunkte in einem Beitrag gleich viel Zeit beanspruchen müssen wie die zuvor geäußerten Positionen. Es reicht, dass sie zum Ausdruck kommen. Das Publikum erhält von Adam Quadroni ein vielschichtiges Bild mit Licht und Schatten, so dass es sich frei eine eigene Meinung bilden kann.
  4. Begründete Kritik
  5. Der Satz von Adam Quadroni: «Der Richter ist selber ein Unternehmer, der am Tisch sitzt und Preisabsprachen macht» kann durchaus missverstanden werden. Das Problem ist, dass Quadroni sagt: «ist», und nicht: «war». So könnte man schlussfolgern, dass der amtierende Regionalgerichtspräsident auch noch als Bauunternehmer aktiv und ins Kartell eingebunden ist. Richtig ist, dass sein Vorgänger, ein Bauunternehmer, offenbar im Nebenamt noch Gerichtspräsident war. Hier hätte im Film ein erläuternder Satz der Autorin klärend gewirkt. Da der Satz fehlte, unterstütze ich Ihren Kritikpunkt 3.
  6. Quadronis Anwalt Schwizer erhob unhaltbare Vorwürfe gegen Richter Zegg. Auch wenn Zeggs Vater und sein Onkel mit dem Baukartell Geschäfte machten, muss er als Gerichtspräsident die Unabhängigkeit besitzen, frei zu urteilen. Das verlangt schon seine intellektuelle Redlichkeit. In überschaubaren Regionen, in denen jeder jeden kennt, muss ein Richter immer wieder Urteile zugunsten des Einen und gegen den Andern fällen, die er beide kennt. Er kann nicht permanent in den Ausstand treten. Da es keine Sippenhaft gibt, hätte sich hier die Autorin mit einem Satz von Schwizer distanzieren müssen. Ich unterstütze daher auch Ihren Kritikpunkt 4.
  7. Das gleiche gilt für die Behauptung Schwizers, das Flugblatt zur Unterstützung von Zegg im Wahlkampf um das Gerichtspräsidium sei aus dem Baukartell heraus entstanden. Sie ist unfair. Denn wenn man in einer überschaubaren Region jene Persönlichkeiten für eine Wahlunterstützung gewinnen will, die im Tal etwas gelten, dann hatte man 2012 automatisch auch Leute darunter, die zum Baukartell gehörten. Die Wahl fand im gleichen Jahr statt, in der die Dokumente zur Wettbewerbskommission gelangten und diese das Verfahren eröffnete. Das heißt: Der Skandal war noch nicht öffentlich. Die Beteiligten an den Preisabsprachen hatten noch keinen Grund, sich zu verstecken. Ich nehme Ihnen auch ab, dass Sie es waren, der die Unterzeichner zusammenbrachte. Es wundert mich, dass die Haltlosigkeit dieser Behauptung der Redaktion nicht aufgefallen ist. Ich kann folglich auch Ihren Kritikpunkt 5 unterstützen.
  8. Die Region

Es ist klar, dass eine Region, die sich als Randregion fühlt, zusammenhält. Es ist auch klar, dass einer, der aus der Reihe tanzt, es in einer solchen Region, in der die soziale Kontrolle groß ist, besonders schwer hat. Und Whistleblowers haben es erst recht schwer. Sie werden angegriffen, als Verräter bezeichnet, entlassen, ausgegrenzt, isoliert, ruiniert. Der Zorn der Gemeinschaft richtet sich dann automatisch auf den, der die andern verpfeift, und nicht auf die Gesetzesbrecher. Und er richtet sich auf die Medien, weil sie angeblich die Region schlecht machen.

Die Klage, dass die Medien die Region schlecht machen, erinnert mich an einen Vorfall aus Graubünden, der 40 Jahre zurückliegt. Damals war ausgekommen, dass ein Mitglied des Regierungsrates, Finanzdirektor Reto Sciuchetti (CVP), sich einen akademischen Titel zugelegt hatte, ohne einen akademischen Abschluss zu haben. Oberrichter Maranta veröffentlichte in der «Neuen Zürcher Zeitung» einen Artikel, in dem er den Rücktritt des Finanzdirektors forderte und beklagte, dass der Kanton Graubünden sich mit solchen Geschichten gesamtschweizerisch lächerlich mache. In der progressiven Zeitschrift «Viva» machte sich Niklaus Meienberg über den Fälscher lustig, der mit ihm die gleiche Klosterschule absolviert hatte. Und was war die Reaktion? Am Parteitag der Bündner CVP (die Partei Sciuchettis und Marantas) in Tiefencastel wurde der Oberrichter scharf angegriffen: Er mache auswärts den Kanton schlecht und sei ein Verräter. Kritik an Sciuchetti gab es keine. Dieser musste dann später dennoch zurücktreten, aber die Parallelität liegt auf der Hand: Es gibt ein Krebsübel zu Hause, das längst hätte beseitigt werden sollen, aber man greift die auswärtigen Medien an, die darüber berichten. Und man stürzt sich auf angebliche «Verräter».

Hier einen genaueren Blick auf diesen «Verräter» geworfen zu haben, das ist das Verdienst dieses anrührenden Films von Liz Horowitz. Er lässt starke, überzeugende Figuren reden, neben Adam Quadroni vor allem Jacqueline Mischol, Adam Quadronis Schwester, Urezza Famos, die aus dem Unterengadin stammende Unternehmens- und Kulturberaterin, Iris Zürcher, die Hausärztin, sowie Frank Stüssi von der Wettbewerbskommission. Und er wirft immer wieder den Blick auf die fantastische Landschaft des Unterengadins. In dieser großartigen Landschaft, einem Teil der kleinsten – der rätoromanischen – Sprachregion, haben sich einige Gewerbetreibende um das Gesetz foutiert und ein Kartell gebildet. Die «schwarzen Schafe» sind weder die Unterengadiner an sich noch der Whistleblower noch die Medien, sondern die Drahtzieher des Kartells.

Und so sollte man auch die Reaktionen lesen, die nach dem Film bei Ihnen und anderswo im Unterengadin eingingen und die zum Ausdruck brachten, dass die Absender vom Unterengadin enttäuscht seien und dort keine Ferien mehr machen wollten: Der Film war nur die Botschaft, nicht das Ereignis. Das Ereignis war das Baukartell und dessen Enthüllung. Dass so etwas möglich ist, das hat die Engadin-Fans enttäuscht. Der Film hat dies nur wunderbar zusammengefasst.

Insgesamt muss ich Ihre schwere Kritik an diesem Film zurückweisen. Aber in drei Detailpunkten gebe ich Ihnen Recht.

  1. Schlussfolgerung

Per Saldo kann ich Ihnen in der Mehrheit der Kritikpunkte nicht folgen, kann aber Ihre Beanstandung teilweise unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/dok/video/der-preis-der-aufrichtigkeit---adam-quadronis-leben-nach-dem-baukartell?id=7fa36aec-2991-446c-911c-4c7c94050068

[2] http://www.lawsearch.gr.ch/le/cache/?dossnr=ZK1-18-17&id=075518#lehit

[3] http://www.lawsearch.gr.ch/le/cache/?dossnr=ZK1-18-17&id=075518#lehit

[4] http://www.lawsearch.gr.ch/le/cache/?dossnr=ZK1-18-17&id=028837#lehit

[5]file:///C:/Users/not/Downloads/Teilbericht%20der%20Parlamentarischen%20Untersuchungskommission%20Baukartell%2005.11.2019%20(7).pdf

[6] https://www.fernsehserien.de/dok/folgen/der-preis-der-aufrichtigkeit-adam-quadronis-leben-nach-dem-baukartell-1344708 ;

https://www.podcast.de/episode/424408514/Der+Preis+der+Aufrichtigkeit+%E2%80%93+Adam+Quadronis+Leben+nach+dem+Baukartell/ ;

https://www.wunschliste.de/serie/dok/galerie/4

[7] https://www.pukbaukartell.ch/deutsch/über-die-puk-baukartell/auftrag-der-puk/

[8] https://www.justiz-gr.ch/gerichte/regionalgerichte/engiadina-bassaval-muestair/ueber-uns/personelles/

[9] http://www.lawsearch.gr.ch/le/cache/?dossnr=ZK1-18-17&id=028837#lehit

[10] http://www.lawsearch.gr.ch/le/cache/?dossnr=ZK1-18-17&id=028837#lehit

[11] http://www.lawsearch.gr.ch/download/KG_Entscheide/Entscheidungen%20KG/2019/ZK1/GRKG-20181015-ZK1-18-17-20191115.pdf

[12]https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=2&from_date=17.05.2018&to_date=17.05.2018&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=&rank=11&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F17-05-2018-5A_413-2018&number_of_ranks=48

[13] file:///C:/Users/not/Downloads/Teilbericht%20der%20Parlamentarischen%20Un tersuchungskommission%20Baukartell%2005.11.2019%20(7).pdf

[14] https://www.justiz-gr.ch/gerichte/regionalgerichte/engiadina-bassaval-muestair/ueber-uns/personelles/

[15] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

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