«Arena»-Sendung «Coronavirus: Ist die Schweiz wirklich bereit?» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 28. Februar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Arena» (Fernsehen SRF) vom 28. Februar 2020 zum Thema «Coronavirus: Ist die Schweiz wirklich bereit?»[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande hiermit die Aussage von Moderator Sandro Brotz zu Sendebeginn der Arena vom 28.2.2020 in welcher er festhielt: <Wir haben jetzt, um 22h25, in der Schweiz 12 bestätigte Coronavirusfälle>. Diese Aussage verstösst doppelt gegen das Sachgerechtigkeitsgebot, eventualiter gegen den Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Begründung:
1. Es ist bekannt, dass die Arena-Sendung aufgezeichnet wird - dem Zuschauer mit einer extrapolierten Uhrzeit eine Live-Sendung vorgespielt. Das ist journalistisch unredlich und nicht den Tatsachen entsprechend.
2. In casu ist die Sachinformation falsch, denn im Verlaufe des Abends korrigierte das BAG die Anzahl bestätigter Fälle in der Schweiz auf 8 herunter (siehe bspw die NZZ: <Von den bisher zwölf gemeldeten Corona-Fällen in der Schweiz sind erst acht vom Referenzlabor in Genf bestätigt worden. Dies schreibt das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Website am Freitagabend (28. 2.).>[2] Zugriff am 28.2.2020 um 21h30).
Ich beanstande deswegen
- Irreführung der ZuschauerInnen über den Produktions- und Sendezeitpunkt

- Falschinformation des Publikums: 50% mehr Fälle als bestätigt
- Beferuerung der Verunsicherung durch Verschweigen positiver Nachrichten, damit Untergraben der behördlichen Bemühungen, Ruhe, Ordnung und Besonnenheit zu sichern.»

Sie ergänzten dann am 7. März 2020 noch:

«Aus der ostentativen Erwähnung in der gestrigen Sendung, dass es sich um eine Live-Produktion handelt, schliesse ich, dass es aufgezeichnete und Live-Arenas gibt. Der Vorwurf, es werde eine Live-Sendung vorgespielt wäre dann natürlich haltlos und ich ziehe diesen Teil der Beanstandung gerne zurück. Allerdings ergeben sich daraus zwei neue Aspekte:

- Die Sachinformation, dass es um 22h25 zwölf Coronavirusfälle gäbe, war damit erst recht falsch, ist doch die korrigierte Zahl von acht Fällen weit vor Sendebeginn publik geworden.

- Der Zuschauer weiss nicht, ob es sich um eine Livesendung oder um eine Aufzeichnung handelt, was für ihn irreführend ist. Schwerer wiegt aber das Risiko für die TeilnehmerInnen: Man stelle sich vor, bspw. ein/e Chef/in einer Transportunternehmung in einer aufgezeichneten Sendung zu haben, der/die dann sagt, ein Unfall sei glimpflich verlaufen wenn die Zuschauer um 22h30 seit Stunden wissen, dass es eben doch Tote gegeben hat.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» äußerte sich deren Leiterin, Frau Franziska Egli:

«Mit seiner Nachricht vom 28. Februar hat Herr X eine Beanstandung gegen die ‘Arena’ vom 28. Februar ‘Coronavirus – ist die Schweiz wirklich bereit?’ eingereicht.

Er kritisiert die Aussage von Sandro Brotz zu Beginn der Sendung betreffend der Anzahl bestätigter Fälle der am Coronavirus erkrankten Personen in der Schweiz zu diesem Zeitpunkt. In seiner ersten Nachricht sieht er das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, da er davon ausgeht, dass die ‘Arena’ voraufgezeichnet wird. In der Nachricht vom 7. März präzisiert er seine Beanstandung, nun in Kenntnis darüber, dass die ‘Arena’ vom 28. Februar live ausgestrahlt und nicht aufgezeichnet wurde. Einerseits beanstandet er die von Sandro Brotz gemachte Angabe der Anzahl erkrankter Personen nach wie vor als falsch. Andererseits kritisiert er, dass für den Zuschauer nicht transparent sei, ob es sich um eine aufgezeichnete oder live ausgestrahlte Sendung handelt. Gerne nehme ich zu den letztgenannten, präzisierten Kritikpunkten des Beanstanders vom 7. März Stellung.

Ausgangslage

Am Freitag, 28. Februar hat der Bundesrat nach seiner Sitzung in einer Pressekonferenz am späteren Nachmittag bekanntgegeben, dass die Situation in der Schweiz ab sofort als ‘besondere Lage’ gemäss Epidemie-Gesetz einzustufen ist. Im gleichen Zuge hat der Bundesrat Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Dieser Beschluss war Anlass für diese Sendung aber auch für eine Ausgabe ‘Arena Spezial’, welche vorab von 21.00 Uhr bis an die Sendung ‘10vor10’ heran gesendet wurde. Zu Gast in dieser regulären ‘Arena’ waren die Nationalrätinnen Verena Herzog, SVP und Regine Sauter, FDP sowie der Psychoanalytiker Peter Schneider und Beda Stadler, Infektiologe. Ausserdem im Studio anwesend war Daniel Koch, Abteilungsleiter Übertragbare Krankheiten BAG.

Beginn der Sendung

Zu Beginn der Sendung begrüsst Sandro Brotz das Publikum im Studio, dasjenige zuhause und die Gäste der Sendung mit folgenden Worten: <Vielen Dank! Guten Abend dem Publikum, meinen Gästen und Ihnen zuhause live aus dem Studio 8. Covid-19, das ist also der Name des Virus, das jetzt auch in der Schweiz angekommen ist, das Corona-Virus. Bis jetzt gibt es 12 bestätigte Fälle, Stand heute Abend um fünf vor halb elf.>

Genannte Zahl erkrankter Personen

Gleich zu Beginn der Sendung nennt der Moderator die Anzahl bestätigter erkrankter Personen in der Schweiz: <Bis jetzt gibt es 12 bestätigte Fälle, Stand heute Abend um fünf vor halb elf.> Diese Zahl hatte die Redaktion direkt von Daniel Koch erhalten, Abteilungsleiter Übertragbare Krankheiten BAG, der auf Seiten des Bundes in der Verantwortung steht und an der betreffenden Sendung teilgenommen hat. Die Quelle der Redaktion ist demnach unmittelbarer als die Seite des BAG zum genannten Zeitpunkt oder die NZZ an besagtem Abend. Aus Sicht der Redaktion war es daher mehr als legitim sich auf diese unmittelbare Quelle zu stützen, auch wenn diese Zahlen nicht jenen auf der BAG-Seite oder denjenigen der NZZ entsprechen.

Transparenz bezüglich Aufzeichnung und Live-Sendung

Es trifft zu, dass die ‘Arena’ regulär voraufgezeichnet wird. Allerdings wird dabei weder von der Redaktion noch von der Moderation jemals suggeriert, dass es sich dabei um einen Live-Ausstrahlung handelt. Ist es hingegen eine Live-Ausstrahlung, weist die Moderation, wie auch in diesem Falle Sandro Brotz, explizit darauf hin. Dies hat Sandro Brotz am Abend des 28. Februar gleich zu Beginn der Sendung, unmittelbar nach der Begrüssung gemacht: <Vielen Dank! Guten Abend dem Publikum, meinen Gästen und Ihnen zuhause live aus dem Studio 8.>

Grund dafür, dass es sich bei der <Arena> in der Regel um eine Aufzeichnung handelt, ist in erster Linie der Zeitpunkt der Ausstrahlung: die Sendung beginnt relativ spät, um 22.25 Uhr und dauert 70 Minuten, d.h. sie endet ca. um 23.40 Uhr. Für Studiopublikum und Gäste mit weiter Anreise wäre dann die Rückreise, wenn überhaupt, dann nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Unter regulären Bedingungen mit weniger Aktualität wäre es schwierig, jede Woche Publikum und Gäste für Live-Sendungen zu diesem Zeitpunkt zu gewinnen. Deshalb wird die <Arena> regulär um ca. 18.30 Uhr desselben Abends <live on tape> aufgezeichnet und gut zwei Stunden später, um 22.25 Uhr ungeschnitten und unbearbeitet ausgestrahlt.

Der vom Beanstander genannten Problematik, die bei Voraufzeichnungen tatsächlich bestehen kann, nämlich dass Dinge genannt werden, die sich später ändern, ist sich die Redaktion durchaus bewusst. Bei regulären Sendungen, die z.B. ein Thema aus einer laufenden Session behandeln, besteht diese jedoch kaum: der Stand der diskutierten Geschäfte ist am Freitagabend bekannt und ändert sich im Verlaufe dieses Abends auch nicht mehr. Handelt es sich jedoch um ein sehr aktuelles Thema, wie bei jenem an diesem 28. Februar, wird der Aufzeichnungszeitpunkt nach hinten verschoben oder aber die ‘Arena’ wird – wie an diesem Freitag genau aus diesem Grund geschehen – live ausgestrahlt. Die Redaktion wägt dies von Woche zu Woche ab und trägt diesem Umstand jeweils Rechnung.

Fazit

Die Redaktion hat sich bei den vom Beanstander kritisierten Zahlen am Coronavirus erkrankter Personen auf eine unmittelbare Quelle, Daniel Koch vom BAG gestützt. Auch trägt die Redaktion den jeweiligen Umständen bezüglich Live-Ausstrahlung oder Voraufzeichnung Woche für Woche Rechnung. Des Weiteren wird den Zuschauerinnen und Zuschauer der ‘Arena’ nie suggeriert, es handle sich um eine Live-Ausstrahlung, wenn dies nicht der Fall ist.

Aufgrund obiger Ausführungen bitte ich Sie die Beanstandung von Herrn X zur ‘Arena’ vom 28. Februar ‘Coronavirus – ist die Schweiz wirklich bereit?’ nicht zu unterstützen. Für Nachfragen stehen ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann mich kurz fassen: Frau Egli hat Ihre Vorwürfe glasklar und plausibel widerlegt. Sandro Brotz hat sachgerecht und transparent informiert. Das Sachgerechtigkeitsgebot und das Transparenzgebot sind nicht verletzt. Ich kann deshalb Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/coronavirus---ist-die-schweiz-wirklich-bereit?id=d3e48c99-b813-4926-87b9-c348273d1a0b

[2] https://www.nzz.ch/schweiz/coronavirus-in-der-schweiz-die-zahl-der-bestaetigten-faelle-steigt-ld.1542664

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