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«Arena»-Sendung «Coronavirus: Ist die Schweiz wirklich bereit?» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 29. Februar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Arena» (Fernsehen SRF) vom 28. Februar 2020 zum Thema «Coronavirus: Ist die Schweiz wirklich bereit?»[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«In erwähnter Sendung wurde ich von Sandro Brotz fälschlicherweise zitiert. Das eingeblendete Zitat stammt nicht von mir, sondern aus einem Interview der NZZ vom 26. Februar 2020.[2] Dabei stellten die Journalisten Simon Hehli und Alan Nieder folgende Frage: <Es könnte also drei Millionen Infizierte in der Schweiz geben. Bei einer Sterblichkeit von einem Prozent sprechen wir von 30 000 Toten.> Die Frage wurde von mir folgendermassen beantwortet: <Ja. Ein solches Worst-Case-Szenario ist nicht ausgeschlossen.>
Zudem handelt es sich dabei nicht um eine Modellrechnung von mir, sondern um eine einfache Kalkulation der Journalisten. Das mir unterstellte Zitat schädigt somit meinen Ruf als international anerkannten Experten für Epidemiologie, und könnte schwere berufliche Konsequenzen für mich haben. Ich gehe davon aus, dass hier ein missbräuchliches Verhalten vorliegt, welches meine Reputation als Wissenschaftler schädigt, und bitte Sie deshalb, diese Beschwerde zu prüfen.
Ich habe bezüglich der Verbreitung dieses Falschzitats durch Schweizer Boulevard-Medien bereits eine Beschwerde beim Presserat eingereicht.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Arena» äußerte sich Frau Franziska Egli, Leiterin der «Arena»:

«Mit seiner Nachricht vom 29. Februar hat Herr Christian Althaus eine Beanstandung gegen die ‘Arena’ vom 28. Februar ‘Coronavirus – ist die Schweiz wirklich bereit?’ eingereicht. Er kritisiert einerseits das von Sandro Brotz eingeblendete Blick-Zitat (ab 14.55) als falsch. Andererseits beanstandet er die Aussage des Moderators, dass es sich dabei um eine Modellrechnung von ihm handelt. Der Beanstander geht davon aus, dass das betreffende Zitat seinen <Ruf als international anerkannten Experten für Epidemiologie> schädigt und <schwere berufliche Konsequenze> für ihn haben könnte. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Ausgangslage

Am Freitag, 28. Februar hat der Bundesrat nach seiner Sitzung in einer Pressekonferenz am späteren Nachmittag bekanntgegeben, dass die Situation in der Schweiz ab sofort als ‘besondere Lage’ gemäss Epidemie-Gesetz einzustufen ist. Im gleichen Zuge hat der Bundesrat Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Dieser Beschluss war Anlass für diese Sendung, aber auch für eine Ausgabe ‘Arena Spezial’, welche vorab von 21.00 Uhr bis an die Sendung ‘10vor10’ heran gesendet wurde. Zu Gast in dieser regulären ‘Arena’ waren die Nationalrätinnen Verena Herzog, SVP und Regine Sauter, FDP sowie der Psychoanalytiker Peter Schneider und Beda Stadler, Immunologe. Ausserdem im Studio war Daniel Koch, Abteilungsleiter Übertragbare Krankheiten BAG.

Im Vorfeld dieser Sendung wurden in verschiedenen Schweizer Medien diverse Artikel zur Frage publiziert, ob der Bundesrat und das BAG angesichts der Verbreitung des Coronavirus im In- und Ausland die Lage richtig einschätzen, genügend dagegen unternehmen bzw. ob die ergriffenen Massnahmen ausreichen oder nicht. Gleichzeitig warf Herr Althaus dem BAG auf Twitter vor, dass das zuständige Amt die Gefährlichkeit des Coronavirus massiv unterschätze und dies wiederum unverantwortlich sei:

In diesem Kontext fand auch das Interview mit Herrn Christian Althaus in der NZZ statt [3], welches am Mittwoch, 26. Februar veröffentlicht wurde:

<Einige Experten sagen aber, dass die Mortalität bei Covid-19 nicht viel höher sei als bei der saisonalen Grippe. Das würde bedeuten, dass vielleicht einer von tausend Infizierten sterben würde. Was macht Sie so sicher, dass es weitaus schlimmer ist?>

<Die meisten Fachleute gehen wie ich davon aus, dass die Sterblichkeit bei rund einem Prozent liegt. Das wären etwa zehnmal so viele Todesfälle wie bei einer normalen Grippe. Aber auch viel mehr schwere Erkrankungen sind möglich, was das Gesundheitssystem an den Anschlag bringen kann. Das Gefährliche beim neuen Coronavirus ist, dass es keine Immunität in der Bevölkerung gibt. Das kann dazu führen, dass sich vielleicht 30, 40 Prozent oder mehr der Leute anstecken.>

<Es könnte also drei Millionen Infizierte in der Schweiz geben. Bei einer Sterblichkeit von einem Prozent sprechen wir von 30 000 Toten.

<Ja. Ein solches Worst-Case-Szenario ist nicht ausgeschlossen.> (NZZ, 26. Februar 2020)

Aufgrund seiner kritischen Tweets hatte die Redaktion der ‘Arena’ Herrn Althaus in die Sendung vom 28. Februar eingeladen. Er sagte zunächst zu, an dieser Sendung teilzunehmen. Diese Zusage zog Herr Althaus jedoch am Donnerstag der besagten Woche, nach Veröffentlichung des Interviews in der NZZ und der darauffolgenden Berichterstattung von ‘Blick’ und ‘20 Minuten’ wieder zurück. Im Telefonat, das in diesem Zusammenhang zwischen dem Moderator und Stv. Leiter der ‘Arena’, Sandro Brotz stattfand, fragte Herr Brotz explizit nach, ob Herr Althaus nach wie vor zu seiner im NZZ-Interview gemachten Aussage bezüglich der möglichen Anzahl Infizierten und der Sterblichkeit stehen würde. Diese Frage beantwortete Herr Althaus mit ja.

Situation in der Sendung

Die vom Beanstander geäusserte Kritik am BAG und dessen Vorgehensweise wurde in der Sendung vom 28. Februar vom Abteilungsleiter Übertragbare Krankheiten des besagten Amtes, Herrn Daniel Koch, angesprochen. Daraufhin hat Moderator Sandro Brotz die entsprechende Schlagzeile aus dem ‘Blick’ <Es könnte drei Millionen Infizierte in der Schweiz geben> eingeblendet (ab 14.55):

Daniel Koch: <(...). Ich glaube was wir versuchen und wirklich ernsthaft probieren, möglichst neutral, möglichst objektiv zu informieren und vor allem den Leuten dann zu erklären was dann gerade wichtig ist, nicht Prognosen zu machen, die nachher nicht stimmen.>

Sandro Brotz: <Prognosen zu machen, ich glaube Sie spielen auf etwas an, das man – ich glaube es war am Mittwoch – in der NZZ lesen konnte. Ein Interview mit Christian Althaus, der Epidemien-Forscher ist und der dort gesagt hat – diese Schlagzeile ist dann daraus geworden – ‘Es könnte drei Millionen Infizierte in der Schweiz geben’. Ja, er zieht diese Aussage nicht zurück, das ist ein Modell, das er gemacht hat. Hat er jetzt Recht oder nicht?>

Verwendung der Schlagzeile

Der Beanstander schreibt, er sei in der besagten «Arena»-Sendung falsch zitiert worden. In der ‘Arena’-Sendung wurde eine Online-Schlagzeile der Zeitung ‘Blick’ eingeblendet, welches eine Aussage des Beanstanders tatsächlich nicht im exakten Wortlaut wiedergegeben hat. In der NZZ erwiderte der Beanstander auf die Frage der Interviewer <Es könnte also drei Millionen Infizierte in der Schweiz geben. Bei einer Sterblichkeit von einem Prozent sprechen wir von 30 000 Toten.> <Ja. Ein solches Worst-Case-Szenario ist nicht ausgeschlossen.> (NZZ, 26. Februar 2020). Der ‘Blick’ machte daraus ein Quote (<Es könnte drei Millionen Infizierte in der Schweiz geben>), welches der Beanstander so wörtlich nicht gesagt hat. Der betreffende Online-Artikel ist in dieser Form aktuell nicht mehr abrufbar. Es ist davon auszugehen, dass die Schlagzeile mittlerweile angepasst wurde. Der ‘Blick’ machte aus einer Aussage des Beanstanders in der NZZ demnach ein direktes Zitat, das in seinem Wortlaut in der Tat nicht korrekt wiedergegeben war.

Der Redaktion ‘Arena’ ist klar, dass die Anforderung an eine Verifizierung bei Informationen anderer Medien höher ist als bei amtlichen Dokumenten. Beim ‘Blick’ handelt es sich um eine Schweizer Zeitung, die als Boulevard-Medium sicher vermehrt in der Berichterstattung zuspitzt, aber als anerkannte Publikation angesehen werden darf. Aus diesem Grund durfte die Redaktion ‘Arena’ von der Richtigkeit der Umsetzung dieser Schlagzeile ausgehen und war nicht zu einer Verifizierung verpflichtet. Wichtig ist auch, dass dem Publikum transparent die Quelle vermittelt wurde. Das hat die Redaktion ‘Arena’ richtig umgesetzt. Dem Publikum war klar, dass es eine Schlagzeile des ‘Blick’ ist. Innerhalb seiner Moderation macht Sandro Brotz ausserdem klar, dass die Ursprungs-Aussage auf einem Interview der NZZ basiert.

Zuschreibung des Modells

In der beanstandeten Zwischenmoderation schreibt der Moderator der ‘Arena’ das besagte Modell dem Beanstander zu: <(...) Ja, er zieht diese Aussage nicht zurück, das ist ein Modell, das er gemacht hat. (...)?>

Auf die Frage der Kollegen der NZZ <Einige Experten sagen aber, dass die Mortalität bei Covid-19 nicht viel höher sei als bei der saisonalen Grippe. Das würde bedeuten, dass vielleicht einer von tausend Infizierten sterben würde. Was macht Sie so sicher, dass es weitaus schlimmer ist?> antwortet der Beanstander: <Die meisten Fachleute gehen wie ich davon aus, dass die Sterblichkeit bei rund einem Prozent liegt. (...) Das kann dazu führen, dass sich vielleicht 30, 40 Prozent oder mehr der Leute anstecken.> (NZZ, 26. Februar 2020). Darauf basierend stellen die beiden Journalisten die Frage <Es könnte also drei Millionen Infizierte in der Schweiz geben. Bei einer Sterblichkeit von einem Prozent sprechen wir von 30 000 Toten.> (NZZ, 26. Februar 2020), was der Beanstander mit dem Hinweis auf ein Worst-Case Szenario bejaht.

Beim besagten Modell handelt es sich also nicht um ein Modell aus der Feder des Beanstanders, sondern um eines, das er – gemäss eigener Aussage – zusammen mit anderen Fachleuten unterstützt. Die simple Kalkulation, welche die NZZ-Journalisten Hehli und Niederer basierend auf der Antwort des Beanstanders vornehmen, ist demnach eine Fortsetzung dieses vom Beanstander unterstützen Modells.

Die Zwischenmoderation des ‘Arena’-Moderators betreffend er Zuschreibung des Modells war demnach nicht vollständig falsch aber tatsächlich unpräzise: Das Modell ist nicht nur dem Beanstander alleine zuzuschreiben, sondern auch anderen Fachleuten. Allerdings gilt es zu bedenken, dass es sich bei der beanstandeten Sendung um eine Live-Sendung handelt – und auch bei einer Aufzeichnung wird die ‘Arena’ ungeschnitten und unbearbeitet gesendet. D.h. dem Moderator bleibt für jede Formulierung, die er in den 70 Minuten Sendezeit macht, nur eine Chance. Hier in jedem Fall jede Aussage exakt zu formulieren ist – bei allen Bemühungen – schlicht nicht möglich. Aus diesem Grund stellt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI die Anforderungen an die Sachgerechtigkeit bei Diskussions- und Gesprächssendungen weniger hoch als bei rein redaktionell aufbereiteten Formaten (vgl. u.a. UBI-Entscheid vom 13. Dezember 2019, b.825, Radio SRF, Sendung "Samstagsrundschau" vom 25.05.2019, Gespräch mit Nationalrat und SVP-Präsident Albert Rösti),

Fazit

Die Verwendung der Online-Schlagzeile des ‘Blick’ war aus Sicht der Redaktion zulässig und kein Verstoss gegen journalistische Sorgfaltspflichten. Basierend auf der berechtigten Annahme, dass es sich beim ‘Blick’ um eine anerkannte Publikation handelt, durfte die Redaktion ‘Arena’ von der Richtigkeit der Umsetzung dieser Schlagzeile ausgehen und war nicht zu einer weiteren Verifizierung verpflichtet. Auch wurden entsprechende Quellenangaben korrekt gemacht.

Dass das betreffende Modell moderativ alleine dem Beanstander zugeschrieben wurde, ist in der Tat ungenau und daher unglücklich. Inwiefern dieser Umstand jedoch den Ruf des Beanstanders <als international anerkannten Experten für Epidemiologie> schädigen könnte, erschliesst sich der Redaktion allerdings nicht: Gemäss seinen Aussagen im NZZ-Interview vom 26. Februar unterstütz er dieses Modell. Selbst wenn er dieses also nicht selbst erstellt hat, distanzierte er sich weder in seinen Tweets in der betreffenden Woche, noch im NZZ-Interview, noch telefonisch gegenüber ‘Arena’-Moderator Sandro Brotz davon. Es scheint vielmehr als hätte der Beanstander den medialen Effekt seiner Aussagen unterschätzt – dies ist jedoch nicht der ‘Arena’ zuzuschreiben, sondern der Funktionsweise der Medienlandschaft im Allgemeinen – und allenfalls den Aussagen und Tweets des Beanstanders selbst.

Aufgrund obiger Ausführungen bitte ich Sie die Beanstandung von Herrn Christian Althaus zur ‘Arena’ vom 28. Februar «Coronavirus – ist die Schweiz wirklich bereit?» nicht zu unterstützen. Für Nachfragen stehen ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Sie beanstanden die Passage der Sendung, in der Moderator Sandro Brotz im Dialog mit Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit auf Ihr Interview in der NZZ und auf die daraus entstandene «Blick»-Schlagzeile zu sprechen kam. Sie haben der NZZ ein kompetentes und differenziertes Interview gegeben, das den Tenor hatte, dass die Gefährlichkeit des Corona-Virus unterschätzt wird. In diesem Interview bejahten Sie die Aussage, dass es im Worst-Case-Szenario in der Schweiz 30'000 Tote geben könnte. «Blick» machte aus Ihren Ausführungen die Schlagzeile «Es könnte drei Millionen Infizierte in der Schweiz geben». Da im NZZ-Interview zwischen den fragenden Journalisten und Ihnen Einigkeit darüber bestand, dass von einer Sterblichkeitsrate von einem Prozent auszugehen ist, war die «Blick»-Schlagzeile plausibel. Da Sie aber gegen diese Schlagzeile Beschwerde beim Schweizer Presserat eingereicht haben, muss ich mich nicht weiter damit beschäftigen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie sich in Wirklichkeit vor allem über Prof. Dr. Beda Stadler aufgeregt haben, emeritierter Berner Professor für Immunologie, der sagte, «zum Glück» seien Sie nicht sein Nachfolger, und der sich vehement und polemisch gegen die «Dramatisierung» der Corona-Pandemie wehrte, für die Sie aus dessen Sicht stehen. Die weitere Entwicklung der Virus-Verbreitung gibt ja eher Ihnen Recht. Wenn Sie aber wollten, dass man Ihnen die Aussage, es könnte im Extremfall drei Millionen Angesteckte und 30`000 Tote in der Schweiz geben, nicht zuschreibt, dann hätten Sie im NZZ-Interview anders reagieren und Ihre eigene Aussage bei der Autorisierung des Interviews differenzieren und korrigieren müssen. Sandro Brotz war in der «Arena» vielleicht nicht ganz präzise, aber in der Sache nicht falsch. Und hier muss ich, im Anschluss an die Ausführungen von Frau Egli, auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts hinweisen. Das Bundesgericht hat am 11. Oktober 2013 eine «Arena»-Sendung beurteilt, in der es um die Initiative zum bedingungslosen Grundeinkommen für alle ging.[4] Dabei stellte das oberste Schweizer Gericht fest, dass bei der Anwendung des Sachgerechtigkeitsgebotes zu unterscheiden ist zwischen einer Informationssendung und einer Diskussionssendung: In einer Informationssendung haben die Journalistinnen und Journalisten die volle Kontrolle über das, was ausgestrahlt wird. Sie entscheiden über den Fokus, die Erzählweise, den Text, die eingebauten Kurzinterviews und Quotes, über alles. In einer Diskussionssendung ist das nicht der Fall: Der Moderator kann nicht jede Aussage der Teilnehmenden voraussehen. Er muss spontan reagieren können. Und es können Teilthemen viel zu reden geben, während andere vielleicht zu kurz kommen. Kurz: Das Sachgerechtigkeitsgebot wird großzügiger angewendet. Das Bundesgericht sieht keine Verletzung, wenn es nicht so strikt eingehalten werden kann.

Das, was das Bundesgericht in Bezug auf die Gäste und auf die Themen sagte, gilt analog für den Moderator: Es kann nicht jedes spontane Wort von ihm auf die Goldwaage gelegt werden. Und das Publikum nahm Sie so wahr, wie Sie wahrgenommen werden wollten: Als ein Wissenschaftler, der aufgrund von Modellrechnungen mit einem dramatischen Worst-Case-Szenario rechnet und dies auch in einem NZZ-Interview und auf Twitter deutlich gemacht hat. Das Publikum kann auch eine «Blick»-Schlagzeile einordnen. Da Ihnen in der Sendung nicht Thesen zugeschrieben wurden, die Sie nicht vertreten, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/coronavirus---ist-die-schweiz-wirklich-bereit?id=d3e48c99-b813-4926-87b9-c348273d1a0b

[2] https://www.nzz.ch/schweiz/experte-zum-corona-ausbruch-man-muss-jetzt-nicht-die-halbe-schweiz-unter-quarantaene-stellen-ld.1542713

[3] Siehe Beilage NZZ vom 26. Februar 2020

[4] Bundesgerichtsurteil vom 11. Oktober 2013, 2C_321/2013, http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm

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