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Ombudsfall: Regionaljournal war ausgewogen

Gegen die SRF-Radiosendung «Spezielles Wohnungsinserat - WLAN und Smartphone im Haus nicht erlaubt» des Regionaljournals Aargau Solothurn vom 26. Februar 2020 ging eine Beanstandung ein. Die Ombudsstelle unterstützt diese jedoch nicht.

Im zweiteiligen Beitrag wird zunächst ein Hausbesitzer portraitiert, der sich in seiner Wohnung mit gezielten baulichen Massnahmen vor der Strahlung durch Mobilfunk und WLAN schützen will. Im selben Gebäude befindet sich eine Mietwohnung, für die der Besitzer per Inserat nur Mieter*innen sucht, die auf die Nutzung solcher Technologien zu verzichten bereit sind. Der zweite Teil des Beitrags besteht aus einem Moderationsgespräch mit einem Wissenschaftsredaktor von SRF über den aktuellen Stand der Forschung in Bezug auf diese Strahlung.

Verharmlosung des Risikos

Der Beanstander empfindet nun insbesondere diesen zweiten Teil der Sendung als einseitig. Das Risiko von Handystrahlung werde in einseitiger Manier und ohne wissenschaftliche Seriosität verharmlost und sei daher ein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Als Argumente fügt der Beanstander Hinweise auf Ärzte- und Wissenschafts-Appelle und internationale ärztliche Leitlinien, nennt Forderungen unabhängiger Wissenschaftler und verweist auf höchstrichterliche Bestätigungen.

Mehr als ausgeglichen

Die Redaktion betont in ihrer Stellungnahme, dass der portraitierte Hausbesitzer seine Ansicht und seine Motive unwidersprochen während sieben Minuten darlegen konnte. Das im Anschluss folgende Moderationsgespräch, in dem Wissenschaftsredaktor Christian von Burg eine Einordnung der getroffenen Aussagen vornahm und Auskunft über den aktuellen Stand der Forschung gab, dauerte fast auf die Sekunde genau drei Minuten weniger lang als die Reportage. Auch wenn der Beanstander nur den zweiten Teil der Berichterstattung kritisiert, ist es aus Sicht der Redaktion zwingend, diesen im Zusammenhang mit der vorangegangenen Reportage zu betrachten. Tut man dies, so sei der Beitrag mehr als ausgewogen.

Nach Ansicht der Redaktion gibt Wissenschaftsredaktor Christian von Burg im Moderationsgespräch in sehr kurzer Zeit einen gerafften Überblick über den aktuellen Stand der Forschung. Auf die vom Beanstander zitierten Studien geht die Redaktion nicht einzeln ein, da sie im Beitrag kein Thema waren. Allerdings sei im Moderationsgespräch darauf hingewiesen worden, dass es «unzählige Studien» zu diesem Thema gebe, dass das Thema sehr kontrovers diskutiert werde und dass diese Studien zum Teil auch unterschiedlich ausgelegt würden.

Kontroverse klar kommuniziert

Die Ombudsstelle weist darauf hin, dass der Beanstander das Moderationsgespräch zu Recht als einseitig empfindet. Wissenschaftsredaktor Christian von Burg wechselt sehr schnell von der konkreten Ebene (diejenige des Hausbesitzers) auf die allgemeine Ebene des Themas. Die Ombudspersonen betonen jedoch auch, dass von Burg auch gleich darauf hinwies, dass das Thema polarisierend sei. Weiter stützt sie die Ansicht der Redaktion, wonach es zwingend notwendig ist, den Beitrag als Ganzes zu betrachten. Und insgesamt – so die Ombudspersonen – werden im Beitrag viele unterschiedliche, befürwortende wie auch kritische Punkte im Zusammenhang mit dem Mobilfunk aufgegriffen oder angesprochen. So kommen die Ombudspersonen zum Schluss, dass sie die Beanstandung betreffend mangelnder Sachgerechtigkeit und Einseitigkeit nicht unterstützen können. Denn dass viele Fragen kontrovers diskutiert werden und auch in Zukunft diskutiert werden müssen, wird im Beitrag mehrmals erwähnt.


Zum Beitrag «Spezielles Wohnungsinserat - WLAN und Smartphone im Haus nicht erlaubt»


Text: SRG.D/lh

Bild: Illustration Cleverclip

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