«Tagesschau» berichtet sachgerecht zu Corona-App

Die «Tagesschau» beschäftigte sich am 19. Juni 2020 mit möglichen Schwachstellen der Corona-App «SwissCovid». Der Bericht schüre eine «populistische Grundstimmung» gegen die App, findet ein Beanstander. Die Ombudsstelle kann die Beanstandung nicht unterstützen.

Am 19. Juni 2020 beschloss der Bundesrat eine Vereinfachung und Lockerung der Covid-19-Verordnung. Diese Entscheidungen standen im Fokus der «Tagesschau»-Hauptausgabe vom selben Tag. Nach einem ausführlichen Bericht über die bundesrätlichen Beschlüsse sowie eines Interviews mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und weiteren Beiträgen, folgte ein Bericht über die Sicherheitsaspekte der neuen App «SwissCovid». Das Ziel des Beitrags war es, mögliche Schwachstellen der App zu beleuchten. Anlässlich des öffentlichen Sicherheitstests konnten Personen die App testen und auf Schwachstellen hin untersuchen. Das Bundesamt für Gesundheit und das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) haben Kritikpunkte aufgenommen und proaktiv über mögliche Sabotagemöglichkeiten berichtet.

Fehlende Reflexion?

Gegen die Sendung ging eine Beanstandung ein. Die «Tagesschau» habe im Beitrag eine «populistische Grundstimmung» gegen die App erzeugt, findet der Kritiker. Seiner Meinung nach sei es zwar ein journalistisch vertretbarer Ansatz, die möglichen Sicherheitsmängel einer derartigen App unter die Lupe zu nehmen. Allerdings fehle im Beitrag eine Reflexion darüber, welche Sicherheiten denn wichtig wären und ob diese in der Entwicklung der App berücksichtigt würden. Stattdessen würden die Bedenken eines einzelnen Experten zitiert. Dem nicht fachkundigen Publikum sei daher die Meinungsbildung verunmöglicht worden.

Der «Replay-Angriff»

Im Beitrag wird der sogenannte «Replay-Angriff» als einzige wirkliche Sabotagemöglichkeit erwähnt, die gefunden wurde. Ein Angreifer könnte mit einem sehr empfindlichen Empfänger in der Nähe eines Drive-In-Testzentrums oder eines Krankenhauses Daten von Personen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit künftiger positiver Ergebnisse sammeln. Diese könnte er über das Internet an einen Ort senden, an dem viele nicht infizierte Personen erwartet werden und sie dort mit einem sehr starken Bluetooth-Signal wiedergeben. Dies würde dort eine Menge falscher Erkennungen verursachen. Das Missbrauchspotenzial, wie im Beitrag genannt wurde, sei jedoch in der Schweiz nicht relevant, findet der Beanstander. Und ein Restrisiko gäbe es überall. Daher habe dies beim Publikum nur zu Verunsicherung geführt.

Weiter seien die Vergleiche zwischen der Schweizer App und ähnlichen Projekten im Ausland nicht zweckmässig, da sich der technologische Ansatz Frankreichs hinsichtlich Datenschutz stark von dem der Schweiz unterscheide.

Da zudem klar sei, dass die Schweiz auch nach den bundesrätlichen Beschlüssen vom 19. Juni noch nicht wieder in der Normalität angekommen sei, habe SRF mit dem beanstandeten Bericht ihre Funktion als Informationsquelle der Bevölkerung nicht erfüllt und daher den «Schutz der öffentlichen Sicherheit verletzt» wie es der Beanstander formuliert.

Ausreichend kontextualisiert

In ihrer Stellungnahme betont die «Tagesschau»-Redaktion, dass der beanstandete Beitrag gleich zu Beginn kontextualisiert worden sei: Es sei klargestellt worden, dass die Experten des Bundes und der eidgenössische Datenschutzbeauftragte die App als «sicher» einstufen. Trotzdem blieben einige Fragen offen, denen im anschliessenden Beitrag nachgegangen werden soll.

Die Redaktion führt zudem aus, dass SRF diverse Male über die Chancen dieser App berichtet und dabei auch den vorbildlichen Datenschutz hervorgehoben hätte.

Die Redaktion kommt zum Schluss, dass die Informationssendungen von Fernsehen SRF breit über die Funktionsweise und die Vorteile der «SwissCovid»-App berichtet haben. Dennoch bestünden gewisse Sicherheitsrisiken, auf die der beanstandete Beitrag eingeht. Der unabhängige Sicherheitsexperte Paul-Olivier Dehaye, der seine Erkenntnisse dem Bundesamt für Gesundheit BAG zugestellt hat, spreche von «möglichen Sicherheitslücken» und «potenziellen Schwachstellen». Sein ausführlicher Bericht findet sich hier. Zudem werde im Bericht erwähnt, dass das BAG in seiner Risikoanalyse zum Schluss komme, dass der Nutzen der App höher sei als das potenzielle Risiko eines Hacker-Angriffs.

Relevante Diskussion

Die Ombudsstelle verweist in ihrer Beurteilung der Beanstandung auf die mediale Berichterstattung zur fraglichen App. Dabei zeigt sich, dass die Sicherheit der App die Schweizer Bevölkerung beschäftigte und zu Recht breit diskutiert wurde. Die «Tagesschau» hat also eine relevante Diskussion aufgenommen und zudem gleich zu Beginn entscheidende Punkte klargemacht: So habe die Bundespräsidentin betont, dass die Nutzung der App freiwillig sei, dass es gleichzeitig aber auch wichtig sei, dass sie genutzt wird. Ausserdem sei die App gemäss den Experten des Bundes und der Datenschützerinnen sicher. Da unabhängige Expert*innen jedoch auf mögliche Sicherheitslücken hinweisen, erachtet es die Ombudsstelle sinnvoll, diesem Thema einen Beitrag zu widmen. Die «Tagesschau» habe sachgerecht über offene Fragen bezüglich der App berichtet. Dass dabei nicht alle Fragen abschliessend geklärt werden können und ein Gefühl der Unsicherheit zurückbleibt, schliesst die freie Meinungsbildung nicht aus.

Auch den Vorwurf des unzweckmässigen Vergleichs mit App-Projekten im Ausland hält die Ombudsstelle für nicht stichhaltig. Sowohl die Redaktion als auch die Ombudsstelle betonen, dass es darum ging, erste Erfahrungen mit den Apps in Grossbritannien und Frankreich zu dokumentieren. Es sei deutlich gemacht worden, dass jedes Land auf seine eigene App zähle und dass aufgrund der verwendeten Technik Fehler, wie in Grossbritannien, mit der «SwissCovid»-App nicht möglich seien. Diese Erkenntnis wertet die Ombudsstelle nicht als «Stimmungsmache gegen die Schweizer App», sondern – im Gegenteil – als beruhigend und zielführend für einen erfolgreichen Start der «SwissCovid»-App. Insgesamt kommen die Ombudspersonen zum Schluss, dass sie die Beanstandung nicht unterstützen können.

Text: SRG.D/lh

Bild: Illustration Cleverclip

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