Die Illustration zeigt eine Journalistin mit Doktorhut und SRF-Mikrofon, die etwas vor der Kamera erklärt
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sind Journalistinnen und Journalisten «Experten»?

In Informationssendungen von Radio und Fernsehen SRF finden häufig erklärende Gespräche zwischen der Moderation und hauseigenen Journalistinnen und Journalisten statt. Ein Beanstander moniert, dass Journalistinnen bzw. Redaktoren so in einen Expertenstatus gehoben würden. Damit werde dem Publikum eine «Expertenmeinung» suggeriert. Die Ombudsleute können die Beanstandung nicht unterstützen.

Gespräche zwischen der Moderation und eigenen Journalistinnen und Journalisten sei eine weltweit gebräuchliche und oft gewählte journalistische Form, halten die beiden Chefredaktionen von Radio und Fernsehen SRF in ihrer schriftlichen Stellungnahme fest. Sie würden eingesetzt, wenn gutes Bild- und Tonmaterial fehle. Sie dienen aber auch dazu, um nebst der reinen Faktenvermittlung eine Einschätzung und Gewichtung von Ereignissen und Entwicklungen zu geben. Dies sei eine zentrale Aufgabe eines Service-public-Mediums.

Erfahrene Redaktionsmitglieder

Expertinnen und Experten sind für den Beanstander z.B. Ärztinnen, Mediziner, Hochschulprofessorinnen, aber keine Journalistinnen und Journalisten. SRF ist sich mit dem Beanstander einig, dass Letztere nur in seltenen Fällen als Expertinnen und Experten gelten. Sie müssten ein breites Themenfeld abdecken und könnten sich nicht gleich in ein Fachgebiet vertiefen wie z.B. Forschende an Universitäten. Wichtig für das Publikum sei, dass es klar wird, mit wem ein Expertengespräch geführt werde. SRF bezeichne seine Journalistinnen und Journalisten denn auch nicht als Expertinnen und Experten, sondern nennt ihre Funktion wie z.B.: Bundeshauskorrespondentin, Wirtschaftsredaktor, Washington-Korrespondentin etc. Dabei wähle man Redaktionsmitglieder für das Gespräch aus, die sich in einem Themenbereich auskennen und ihre Dossiers oft während Jahren betreuen würden.

Wörterbücher wie der Duden oder Brockhaus beschreiben «Experte» bzw. «Expertin» als «Fachgrösse», «Sachkundige», «Kenner» bzw. «Kennerin». Ein Hochschulabschluss oder akademischer Titel, wie vom Beanstander erwartet, werde nicht erwähnt, geben die Ombudsleute zu bedenken.

Transparenz ist wichtig

Die Ombudsleute begrüssen die Regelung von SRF, ihre Fachredaktorinnen und -redaktoren sowie ihre Korrespondentinnen und Korrespondenten nicht als Experten zu bezeichnen, sondern mit ihrer Funktionsbezeichnung vorzustellen. Damit werde Transparenz geschaffen. Zwar würden in einem Moderationsgespräch «Rollen» verteilt zwischen der Frage stellenden und der antwortenden, sachverständigen Person. Für die Erfüllung der Sachgerechtigkeit sei aber nicht entscheidend, wer antworte, sondern was geantwortet werde und wie nachgefragt werde. Auch hier sei zentral, transparent zu machen, wer die Gesprächspartnerinnen und -partner sind. So könne das Publikum das Gesagte jederzeit einordnen.


Zur Radiosendung «Rendez-vous» vom 2. August 2021. Beitrag: «Erbgut ist bei Corona-Infektion mitentscheidend»


Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Cleverclip

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