Die Illustration zeigt ein Sieb, das verschiedene Würfel mit Namen von SRF-Sendungen enthält. Würfel mit Social-Media-Inhalten fallen zum Teil durch das Sieb hinunter
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Social Media-Inhalte vor der Ombudsstelle

Ein Social-Media-Nutzer beanstandet einen Tweet von Stefan Büsser. Die Ombudsleute zeigen anhand dieses Falles auf, weshalb sie nicht für alle Social-Media-Inhalte zuständig sind.

Immer mehr Menschen nutzen Social-Media-Kanäle und -Inhalte. Auch für Medienunternehmen sind sie nicht mehr wegzudenken. Da verwundert es nicht, dass immer mehr Beanstandungen von Social Media-Inhalten bei der Ombudsstelle eingehen. Doch ist die Ombudsstelle die richtige Adressatin dafür?

Online-Inhalte gehören dazu

Grundsätzlich ist die Ombudsstelle auch für Online-Inhalte bzw. Social-Media-Inhalte wie z.B. Twitter, Facebook oder Instagram zuständig. Denn diese gehören in der Regel zum im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschriebenen «übrigen publizistischen Angebot» der SRG. Dabei ist zu beachten, dass die Ombudsstelle nur bei redaktionellen Inhalten prüfen muss, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Das heisst, dass die Inhalte redaktionsgeneriert sein müssen. Für nutzergenerierte Inhalte wie etwa User-Kommentare ist die Ombudsstelle nicht zuständig.

Welche Posts auf Social Media sind redaktionelle Inhalte? Im konkreten Fall beanstandete ein Twitter-User einen Tweet von Stefan Büsser vom 19. August 2021 über seine fehlende Empathie mit ungeimpften Personen, die im Spital landen.

Bezug zu SRF

Wenn SRF-Angestellte in ihrer Funktion als z.B. «Arena»-Moderator oder «Club»-Moderatorin Tweets absetzen und diese einen klaren Bezug zu SRF-Sendungen oder SRF-Inhalten aufweisen, gelten die Tweets als redaktionelle Inhalte. Stefan Büsser war in verschiedenen Funktionen für SRF tätig, ist aktuell aber nur noch im Auftrag von SRF (und nicht als Angestellter) als Moderator des «Donnschtig-Jass» zu sehen. Sein Twitter-Account weist jedoch keinen Bezug zu SRF auf. Auch sein Profil- und Hintergrundbild verweisen nicht auf eine SRF-Sendung. Stefan Büsser hat diesen Tweet als Privatperson, als Comedian, Radio- und TV-Host bzw. Podcaster abgesetzt und nicht als Beauftragter von SRF bzw. des «Donnschtig-Jass». Die Ombudsstelle bezeichnet sich deshalb als nicht zuständig für die Beanstandung.

Die «Arena» ist dazu übergegangen, die Tweets von Moderator Sandro Brotz mit «red» zu kennzeichnen, damit auch klar wird, dass er diesen Tweet nicht als Privatperson, sondern als «Arena»-Moderator absetzt. Solche mit «red» gekennzeichnete Tweets sind also deklariertermassen Tweets mit redaktionellen Inhalten. Allerdings ist das eine freiwillig durch die Redaktion getroffene Massnahme. Für die Ombudsstelle ist also, ausser in den klar mit «red» gekennzeichneten Social-Media-Beiträgen immer aufgrund des Inhalts zu klären, ob es sich um einen redaktionsgenerierten Inhalt handelt.

[buesser]


Zum Twitter-Account von Stefan Büsser


Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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