
«Tagesschau» über Abtreibungs-Abstimmung in Kansas war korrekt
Anfangs August sprach sich eine Mehrheit der Stimmbevölkerung in Kansas (USA) für die Beibehaltung des Rechts auf Abtreibung aus. Die «Tagesschau» berichtete am 3. August 2022 darüber. Ein TV-Zuschauer beanstandete den Beitrag als einseitig. Die Republikaner würden als extreme Abtreibungsgegner dargestellt. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung nicht.
Nach Ansicht des Beanstanders habe die «Tagesschau» wichtige Fakten weggelassen und betreibe «einseitig Propaganda zugunsten der Abtreibung in Kansas». So habe die «Tagesschau» nichts zu den Abtreibungsfristen gebracht. In Kansas sei die Abtreibungsfrist um einige Wochen länger als in der Schweiz. Ausserdem habe die Redaktion die Republikaner als extreme Abtreibungsgegner dargestellt, ohne im Gegenzug die Demokraten als extreme Abtreibungsbefürworter darzustellen.
Bedeutsame Abstimmung
Die Ombudsleute weisen darauf hin, dass sich im konservativen Bundesstaat Kansas mit 60 Prozent eine klare Mehrheit für die Beibehaltung des Rechts auf Abtreibung entschieden habe. Dies sei die erste Abstimmung in einem US-Bundesstaat gewesen, nachdem das Oberste Gericht der USA das fast 50 Jahre verfassungsmässig geschützte Recht auf Abtreibung im Juni 2022 aufgehoben habe. Deshalb sei das überraschend deutliche Resultat in Kansas international auf grosse Beachtung gestossen – überraschend deshalb, weil die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Kansas jeweils mehrheitlich republikanisch wählten.
Sachlich und nicht wertend
Im «Tagesschau»-Beitrag sei angesichts der Aktualität das Ergebnis im Fokus gestanden und nicht die Fristen, so die Ombudsleute. Ungeachtet der Fristen habe die Mehrheit der Stimmberechtigten in Kansas für das weiterhin bestehende Abtreibungsrecht gestimmt. Die «Tagesschau» habe sachlich über das Ergebnis berichtet und keine Stellung bezogen. Zudem liess sie eine Befürworterin und damit eine Mehrheitsstimme zu Wort kommen. Schliesslich nannte die US-Korrespondentin im Gespräch mit dem Moderator zwei mögliche Gründe für das überraschend deutliche Abstimmungsresultat. Die Korrespondentin habe ebenfalls weder gewichtet noch Stellung bezogen, kommen die Ombudsleute zum Schluss.
Sie sehen deshalb keinen Verstoss gegen die rechtlichen Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes.
Zur «Tagesschau» vom 3. August 2022:
Beitrag: «US-Bundesstaat Kansas stimmt für Recht auf Abtreibung» (Min. 12:17)
Text: SRG.D/dl
Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip
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