Die Illustration zeigt eine historische Häuserfront im Zürcher Niederdorf. Auf einer Hausfassade wäre eine klischiert gezeichnete, spärlich bekleidete dunkelhäutige Person sitzend und mit Speer zu sehen (sie wurde verpixelt). Links von der Person ist der Schriftzug "Zum kleinen M....." zu lesen.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beiträge über rassistische Häusernamen treten ins Fettnäpfchen

Die «M*****kopf»-Debatte beschränkt sich nicht nur auf eine Süssigkeit, sondern betrifft u.a. auch Häusernamen. Die «Rundschau» und ein Online-Beitrag von SRF-News thematisierten dies am 5. Oktober 2022. Ein Vorstandsmitglied des Vereins «Vo da» beanstandete beide Beiträge. Er kritisiert, dass in den Beiträgen mehrfach rassistische Sprache reproduziert werde. Zudem werde der Verein «Vo da» und dessen Mitglieder auf eine problematische Art und Weise falsch beschrieben. Diese letzte Kritik unterstützen die Ombudsleute.

Der Beanstander kritisiert, dass das M-Wort im Titel, in der Beschreibung und in der URL der beanstandeten Beiträge seitens SRF stets ausgeschrieben und von den SRF-Mitarbeitenden ausgesprochen werde. Dadurch reproduziere SRF mehrfach rassistische Sprache.

Weiter werde der Verein «Vo da», der die Stadt Zürich aufgefordert hatte, rassistische Namen aus dem Stadtbild zu entfernen, mehrfach falsch bezeichnet und dessen Mitglieder falsch beschrieben. In den Beiträgen fallen Begriffe wie «Migrantenkollektiv» oder «junge Leute mit afrikanischer Abstammung». Der Beanstander und der Verein halten es «für sehr problematisch, einer Gruppe von Menschen, die sich durch ihre Mitgliedschaft bei einem Verein mit dem Namen ‹Verein Vo da› klar als vo da, d.h. von hier, bezeichnen, per se eine nicht-schweizerische Abstammung zuzuschreiben».

M-Wort in Kontext gesetzt

Die verantwortliche Redaktion weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass in der Schweiz zurzeit kontrovers diskutiert wird, ob man das M-Wort noch verwenden könne oder nicht. Die Redaktion habe den Begriff in den Beiträgen nicht zum Selbstzweck verwendet. In der Anmoderation des «Rundschau»-Beitrags sei gesagt worden, dass viele das M-Wort nicht mehr aussprächen, da es für Rassismus und Unterdrückung stehe.

Journalistinnen und Journalisten würden jeweils eine komplexe Welt auf einfache Weise darstellen. Dazu müssten sie jeweils auch eigene Bezeichnungen zu Gruppierungen schaffen. Die Redaktion sieht jedoch ein, dass die vom Beanstander gerügten Umschreibungen des Kollektivs «Vo da» nicht korrekt gewesen seien und entschuldigt sich dafür.

Sensibilisieren und aufklären

Die Ombudsleute haben Verständnis, dass sich Menschen am Aussprechen des M-Wortes stören bzw. sich dadurch verletzt fühlen. Sie sind jedoch überzeugt, dass ein solcher Beitrag nur realisiert werden kann, wenn das M-Wort erwähnt wird. Damit müsse auch das Aussprechen möglich sein. Die Redaktion stelle den Begriff in den Kontext und erwähne, dass das M-Wort teilweise als Reproduktion einer rassistischen Sprache aufgefasst werde. «Der Beitrag trägt also geradezu dazu bei, die Notwendigkeit sprachlicher Sensibilisierung aufzuzeigen und über solche rassistischen Begriffe aufzuklären», so die Ombudsleute.

Falsch und ausgrenzend

Anders verhält es sich mit der Bezeichnung «Migrantenkollektiv» und der Beschreibung des Vereins «Vo da» in den Beiträgen. Diese seien nicht nur inkorrekt, sondern in sich herabwürdigend und teilweise fast selbst rassistisch.

Bei der Beurteilung, ob das Radio- und Fernsehgesetz verletzt worden ist, unterscheiden die Ombudsleute zwischen dem «Rundschau»- und dem Online-Beitrag von SRF News. Im Fernsehbericht gehe der Begriff «Migrantenkollektiv» unter, während im schriftlichen Online-Bericht – in seiner ursprünglichen Fassung – sehr präsent die Beschreibung des Vereins als «eine Gruppe von jungen Leuten mit afrikanischer Abstammung» zu lesen gewesen sei.

Der Begriff «Migrantenkollektiv» sage nichts über Lebensrealitäten aus. Er werde als Stigmatisierung und ausgrenzend empfunden. Zudem sei er nicht richtig, da er andeute, dass die Menschen zugewandert seien. Dabei seien etliche Menschen mit «Migrationshintergrund» in der Schweiz geboren. Weiter dürfe nicht ausgeschlossen werden, dass auch Schweizerinnen und Schweizer ohne ausländische Wurzeln Mitglied des Vereins seien.

Beim Online-Bericht sehen die Ombudsleute somit einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot und Sachgerechtigkeitsgebot.

Zu den beanstandeten Beiträgen:

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  • «Rundschau» vom 5. Oktober 2022 (ab Timecode: 0:40)

Schlussbericht Ombudsstelle Nr. 8949


Text: SRG.D/dl

Bild: Rassistische Häusernamen waren Thema der beanstandeten Beiträge. Illustration SRG.D/Cleverclip

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