Illustration: Eine Katze frisst aus einem Napf auf einer Terrasse
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Das Fremdfüttern einer Katze führt zu einer Beanstandung

Die eigene Katze wird von der Nachbarin oder dem Nachbarn auf der Terrasse gefüttert. Müssen Katzenbesitzerinnen und -besitzer das hinnehmen? «Espresso» hat am 27. April erklärt, wieso das nicht der Fall ist. Diese Erläuterungen seien einseitig und nicht korrekt, findet ein Beanstander.

Ein Beanstander moniert eine unzulässige Vermischung verschiedener Sachverhalte bei einem Beitrag des Konsumentenmagazins «Espresso» vom 27. April 2023 und dem dazu erschienenen Onlineartikel. Im Vordergrund des Begleittexts auf der SRF-Webseite stehe das «aktive Anfüttern» einer fremden Katze, im Radiobeitrag sei jedoch der Fall einer Hörerin thematisiert worden, deren auf Spezialfutter angewiesener Kater nach dem Verzehr von Standardfutter auf der Terrasse der Nachbarin im Tierspital habe behandelt werden müssen. Weiter sei die rechtliche Beurteilung einseitig und nicht korrekt. Es könne Dritten nicht verboten werden, ihre eigenen Katzen sowie gefährdete Tiere wie Igel auf dem eigenen Grundstück zu füttern.

Dauerbrenner «Fremdfüttern» von Katzen

Das Thema «Fremdfüttern» im Onlineartikel breiter abzuhandeln und den Fokus etwas anders als in der Sendung zu setzen, sei eine bewusste Entscheidung gewesen, so die Redaktion. In der Rubrik «Rechtsfrage» des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF würden sie konkrete Rechtsfragen der Zuhörerschaft aus dem Alltag beantworten. Zu jedem Beitrag am Radio erscheine ein Onlineartikel. Diese würden bewusst so gestaltet, dass sie auch unabhängig von der Sendung und für einen breiten Kreis von Leserinnen und Lesern nützlich sein könnten. Aus diesem Grund sei die sehr spezifische Anfrage der Hörerin erst im zweiten Teil des Artikels aufgenommen worden.

Die Hörerin habe wissen wollen, ob sie akzeptieren müsse, dass die Nachbarin nach dem geschilderten Zwischenfall ihre eigene Katze weiterhin auf dem Sitzplatz füttere. Diese Frage sei gemäss der Redaktion rechtlich korrekt mit «nein» beantwortet worden. Angesichts der klaren Rechtslage könne von der anderen Katzenhalterin verlangt werden, ihre Katze in der Wohnung zu füttern oder sich einen Futterautomaten anzuschaffen, auf den keine anderen Tiere Zugriff hätten. Die Nachbarin wisse nach diesem Vorfall, dass die Katze der Hörerin vom Futter gesundheitliche Probleme bekäme. Wenn die Nachbarin dessen ungeachtet weiterhin Futter auf dem Sitzplatz aufstelle, könne sie sich rechtliche Probleme einhandeln.

Die Behauptung des Beanstanders, dass einem Grundstückeigentümer das Füttern von eigenen Katzen und gefährdeten Tieren auf dem eigenen Grundstück nicht verboten werden könne, treffe gemäss der Redaktion nicht zu. Die Nachbarin der Hörerin sei zum einen nicht die Eigentümerin der Liegenschaft, sondern Mieterin. In der Hausordnung zu ihrem Mietvertag sei das Füttern wilder Tiere ausserhalb der Wohnung ausdrücklich verboten. Darüber hinaus würde unbeaufsichtigtes Bereitstellen von Futter auf dem Sitzplatz neben fremden Katzen auch Wildtiere anlocken. Das Füttern von Wildtieren sei im Wohnkanton der Mieterin, sowie in vielen anderen Kantonen, nach den kantonalen Gesetzesbestimmungen ausdrücklich verboten.

Dass der Beitrag nicht sachgerecht sei, weil er nur die einseitige Optik der Hörerin beleuchte, empfindet die Redaktion als unzutreffend. Hätte sich die fütternde Nachbarin an das Konsumentenmagazin gewandt, hätte die rechtliche Abklärung zum gleichen Resultat geführt. Tatsächlich sei die Rechtslage bei manchen Fragen nicht immer ganz klar und eindeutig. In diesem konkreten Fall jedoch sei sie es.

Mehrwert in Online-Beiträgen

Die Ombudsleute ergänzen, dass die Online-Beiträge weit mehr seien als nur die Verschriftlichung einer Sendung. Dies käme den Konsumentinnen und Konsumenten zugute, da sie online oft mit zusätzlichen Hinweisen, Links und Services bedient würden. Dass die Frage der Hörerin im Online-Beitrag nicht mehr an erster Stelle behandelt worden sei, liege in der Programmfreiheit der Redaktion.

Die Erklärungen und Richtigstellungen der Redaktion sind gemäss der Ombudsleute detailliert und nachvollziehbar. Einen Verstoss gegen die Sachgerechtigkeit können sie nicht feststellen.

«Espresso»-Beitrag vom 27. April 2023: Beitrag: «Ohne Zusage des Besitzers ist Katzen füttern nicht erlaubt»

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Schlussbericht Ombudsstelle Nr. 9292


Text: SRG.D/ae

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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